Ich denke, er möchte wissen wie die nach § 32 NotSanG "mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent" bzw "mindestens dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent" konkret für Teilzeitbeschäftigte an zu wenden ist.
Denn weder im NotSanG, noch in der NotSanAPrV findet sich dazu etwas.
Ich stell dazu einfach mal mein Beispiel in den Raum:
ZitatRettAss seit 05/2007, also zum 1.1.14 über sechseinhalb Jahre.
6 Monate VOLLZEIT mit nem RH-Vertrag von Teamführer RTW bis Fahrer nichtqualifizierter KTP alles gemacht.
3 Jahre 75% TEILZEIT Leitstelle
Parallel die letzten 2 Jahre EA durchschnittl 4 Dienste/ Monat als RettAss am NEF & GfB 50 Tage / Jahr als RettAss am RTW/NEF
Zusätzlich die ganze Zeit über bei der FF Patientenversorgung bis Eintreffen RD übernommen sowie für einen Sportverein den SAN-Dienst koordiniert und je nach Schwere des Vorfalls auch mitgearbeitet.
Entspricht das der "mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent", oder wie wäre das nach Eurer Meinung zu werten?