Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Ich denke, er möchte wissen wie die nach § 32 NotSanG "mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent" bzw "mindestens dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent" konkret für Teilzeitbeschäftigte an zu wenden ist.
    Denn weder im NotSanG, noch in der NotSanAPrV findet sich dazu etwas.


    Ich stell dazu einfach mal mein Beispiel in den Raum:

    Zitat

    RettAss seit 05/2007, also zum 1.1.14 über sechseinhalb Jahre.


    6 Monate VOLLZEIT mit nem RH-Vertrag von Teamführer RTW bis Fahrer nichtqualifizierter KTP alles gemacht.
    3 Jahre 75% TEILZEIT Leitstelle
    Parallel die letzten 2 Jahre EA durchschnittl 4 Dienste/ Monat als RettAss am NEF & GfB 50 Tage / Jahr als RettAss am RTW/NEF


    Zusätzlich die ganze Zeit über bei der FF Patientenversorgung bis Eintreffen RD übernommen sowie für einen Sportverein den SAN-Dienst koordiniert und je nach Schwere des Vorfalls auch mitgearbeitet.

    Entspricht das der "mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent", oder wie wäre das nach Eurer Meinung zu werten?

  • Im Moment kann man dazu nichts sagen. Der richtige Ansprechpartner für dich, dürfte das für dich zuständige Regierungspräsidium sein. Frag doch mal dort nach und lass uns wissen, was die Antwort ist.


  • Gibt es einen Unterschied bei der Berechnung, der "Tätigkeit als Rettungsassistent", ob man Vollzeit oder Teilzeit RettAss ist? (NotSanG §32 Abs. 2)



    Ich hoffe das ist jetzt verständlicher ;)

  • Bummel, ich denke noch nirgendwo.
    Solange das Gesetz nicht in Kraft ist und eventuelle DVs nicht erlassen sind, kann Dir die Behörde vermutlich gar nichts verbindliches sagen.
    Ausserdem würde ich keine schlafenden Hunde wecken.


    Wenn es so weit ist: Hinschicken und und abwarten. Ich bin -wie Kollege Dorsk- ziemlich sicher dass das Ausstellungsdatum der Urkunde zählen wird, Alles Andere führt zu erheblicher Mehrbelastung der Behörden. Und darauf stehen die nicht ;-)

  • Wenn ich mal mein Einzelschicksal betrachte: Ich könnte die Stunden ab 1999 gar nicht mehr nachweisen. Und ich glaube auch nicht, dass meine Abrechnungen beim DRK noch alle aufbewahrt sind. Ich unterstell da einfach mal ne Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren, aber das ist geraten.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Also die Trommeln des Buschfunkes hier im Dschungel von Papua Neuguinea am Ende der Welt lassen verlauten, dass das ganze NFS Gesetzt aufgrund eines Gerichtsurteils gekippt wird weil es nicht Verfassungskonform ist..... 8-o


    Womit ich es bestätigt sehe: in den Rauchzeichen hab ich gelesen, dass so machen RettAss-schule für 2014 sogar nochmal RettAss-Ausbildungen anbietet, so weit weg ist der NFS noch:
    http://www.medical-rescue-coll…3b5f65c2b05ebd1bd38fdc5ea



    Und damit es auch jeder versteht:
    :ironie:
    :shout:


    Können wir bitte noch ein Thema aufmachen: Gerüchte und Halbwahrheiten rund um den NFS....ich glaube das würde es mehr treffen....
    :pfeif:


    Grüße aus PNG


    @ mobitz:
    Das war jetzt nicht auf deinen letzten Beitrag gemünzt-aber ich musste mir das grad von der Seele schreiben!
    Ich hoffe es geht dir gut!!! :prost: :prost: :prost:
    :clapping: Häusle ausbaue :hi:

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Gibt es einen Unterschied bei der Berechnung, der "Tätigkeit als Rettungsassistent", ob man Vollzeit oder Teilzeit RettAss ist? (NotSanG §32 Abs. 2)



    Ich hoffe das ist jetzt verständlicher ;)


    Wo könnte ich denn die Info bekommen?


    Ich hoffe du hast meinen Hinweis gelesen:


    Im Moment kann man dazu nichts sagen. Der richtige Ansprechpartner für dich, dürfte das für dich zuständige Regierungspräsidium sein. Frag doch mal dort nach und lass uns wissen, was die Antwort ist.


    Bummel, ich denke noch nirgendwo.
    Solange das Gesetz nicht in Kraft ist und eventuelle DVs nicht erlassen sind, kann Dir die Behörde vermutlich gar nichts verbindliches sagen.


    Das Gesetz ist ja verabschiedet, die Ausbildungs und Prüfungsordnung auch. Damit müssten die Regierungspräsidien in der Lage sein zeitnah eine Antwort zu liefern

  • Da ja auf Facebook schon relativ offen über "Eigenständige Maßnahmen durch Notfallsanitäter" diskutiert wird, wäre meine Frage, ob wir das hier nicht auch schon machen könnten.

    Wird sich nix ändern. Alles wie bisher. Der Ärztliche Leiter wird es schon klein halten. Und auch mehr Geld wird es nicht geben. Davon träumen ja auch einige. Aufwachen, ihr lebt in Deutschland

  • Wenn ich das alles beobachte, werden wir uns in Zukunft noch wundern, was ein Notfallsanitäter alles machen können soll/darf.
    Ob das gut oder schelcht ist wird wohla uch vom einzelnen Anwender abhängen. Ich bin weiterhin gespannt...

  • Wird sich nix ändern. Alles wie bisher. Der Ärztliche Leiter wird es schon klein halten. Und auch mehr Geld wird es nicht geben. Davon träumen ja auch einige. Aufwachen, ihr lebt in Deutschland


    Hier darf gerne in ganzen Sätzen und unterstützt durch Argumente fachlich diskutiert werden.
    J.

  • Gibt es einen Unterschied bei der Berechnung, der "Tätigkeit als Rettungsassistent", ob man Vollzeit oder Teilzeit RettAss ist? (NotSanG §32 Abs. 2)

    In der Gesetzesbegruendung steht, dass die Tätigkeit "wesentlich" zum Lebensunterhalt beigetragen haben SOLLTE. Das sind gleich zwei Unklarheiten in einem Satz. Es gibt Zusammenhaenge im Rechtswesen, bei denen schon 10% gerichtlich als "wesentlich" gewertet wurden. Man darf gespannt sein - ich selbst rechne mit einer Klageflut.

    Praktikabel wird eh nur die Überprüfung des Ausstellungsdatum der RettAss-Urkunde sein.

    Dieser Ansicht wuerde ich mich anschliessen & zumindest für Hessen und RLP habe ich schon entsprechende Andeutungen von offizieller Seite gehört. Gleichzeitig plant aber z.B. Niedersachsen angeblich eine recht restriktive Anwendung der Übergangsregelung (wesentlich = 51%). Wobei ich persönlich eine solche Auslegung für nicht "gerichtsfest" halte - wie bereits an anderer Stelle von mir dargestellt, könnte es bei einer solchen Auslegung zu recht skurrilen Folgen kommen (Beispiel: Manager und Friseurin - ersterer würde ggf. auch mit 100% Stundenumfang im RD nicht die Wesentlichkeitsgrenze knacken), zumal sich auch die Nachweisführung recht schwierig gestalten dürfte...ich glaube kaum, dass sich die entsprechenden Stellen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen (und evtl. noch die Steuerbescheide) der letzten 5 Jahre anschauen wollen und dürfen.

    Ausserdem würde ich keine schlafenden Hunde wecken.

    Eine m.E. sehr kluge Empfehlung!!!

    Wenn ich mal mein Einzelschicksal betrachte: Ich könnte die Stunden ab 1999 gar nicht mehr nachweisen.

    Ein mir nicht unbekanntes Problem. Aber es ist unser Problem. Evtl. hilft der Kontoauszug der gesetzlichen Rentenversicherung.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)