Notarzt wird wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt

  • da stellt sich die frage warum die NEFs eigentlich alle ein handy haben ??? in meinen diensten telefoniere ich lieber selber rum und melde meine patienten mit einverständnis des NA dann an. ich denke jeder sollte sich in seinen RD bereich doch aus kennen und wissen welche klinik was aufnehmen kann. wenn der zustand des pat. es nicht zu läßt wird einfach eine klinik angefahren die müssen erst versorgen und wenn sie keine betten haben, dann weiter verlegen.


    aber wie es schon einige gesagt haben, wir waren alle nicht dabei und ich denke man kann sich kein urteil drüber erlauben. zu mal die presse auch gerne schreibt, was andere hören wollen und vertauschen auch schon mal gerne die tatsachen.

  • Zitat

    Original von sonnenfried
    da stellt sich die frage warum die NEFs eigentlich alle ein handy haben ???


    So? Ist das in Thüringen so?

  • Mit den Informationen, die mir da zur Verfügung stehen, muss ich sagen, dass die beschriebene Irrfahrt mit dem fatalen Ausgang für den jungen Patienten für mich nicht nachvollziehbar ist.


    1. Erkläre ich den Zustand des Patienten für absolut lebensbedrohlich, so wird ein weiterer zeitlicher Aufschub nicht geduldet. Dann wird aber auch das zuständige Krankenhaus angefahren, egal ob abgemeldet, willig oder nicht. Da muss man als NA eben mal Zähne zeigen. Stabilisierung im Schockraum oder in einem Kämmerchen ist möglich....v.a. wenn
    2. der Patient schon 13 Jahre alt ist. D.h. man braucht in DIESEM Fall nicht zwingend den Pädiater und nicht zwingend einen Neurologen und schon gar keine Exoten wie Neonatologen.
    3. Ceftriaxon gibt es überall, eine Lumbalpunktion geht überall und zur Not (wenn man sich um die Infektionsgefahr sorgt, bleibt der Patient im RTW und wird mit KH-Medikamenten versorgt.



    zu Punkt 1 noch einen Zusatz. Die Möglichkeit, dass ein Krankenhaus sich abmeldet, ist meiner Kenntnis nach ein Entgegenkommen der Feuerwehren/Rettungsdienste, die Kliniken in dieser Situation zu schonen. Es handelt sich hierbei nicht um ein Recht der Kliniken. Im Einzelfall muss man natürlich als NA entscheiden, ob es Sinn macht einen Schwerverletzten in ein Krankenhaus zu bringen, das gerade schon ein Polytrauma versorgt, zur Not entscheidet aber immer der NA. Mir fallen hier Begriffe ein wie Krankenhausgesetz etc.



    Aber im Nachhinein ist man natürlich immer schlauer, v.a. wenn man in dieser Nacht nicht für diesen Patienten selbst verantwortlich gewesen ist, sondern nun vor dem Monitor sitzt mit einer Tasse Kaffee in der Hand.



    Grüße


    i.v.

  • Zitat

    Anders sieht es der Sachverständige, den die Eltern um ein Gutachten gebeten hatten. Der Experte, der früher selbst leitender Notarzt war, spricht von einem Versagen des Rettungsdienstes. Dieser hätte für eine Ampulle Antibiotika zur Erst-Behandlung der Meningitis im Notfallkoffer sorgen müssen.


    http://www.abendblatt.de/regio…ahrt-im-Krankenwagen.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat
    Anders sieht es der Sachverständige, den die Eltern um ein Gutachten gebeten hatten. Der Experte, der früher selbst leitender Notarzt war, spricht von einem Versagen des Rettungsdienstes. Dieser hätte für eine Ampulle Antibiotika zur Erst-Behandlung der Meningitis im Notfallkoffer sorgen müssen.




    http://www.abendblatt.de/region/norderst?ankenwagen.html



    Oha!
    Bei wem wird denn Antibiotika im RTW/NEF vorgehalten?


    Ciao
    Rettungshund

  • Oha!
    Bei wem wird denn Antibiotika im RTW/NEF vorgehalten?


    Ciao
    Rettungshund


    Augenkrebs Alarm!


    Singular - Antibiotikum
    Plural - Antibiotika


    Bitte für eine Version entscheiden!


    Zum topic:
    Ist natürlich Schwachsinn und IMHO eine Zeitungsente.
    Eine antibiotische Behandlung erfolgt entweder empirisch oral zu Hause
    oder empirisch/ kalkuliert i.v. oder oral in der Klinik. :kaffee:

  • Augenkrebs Alarm!


    Singular - Antibiotikum
    Plural - Antibiotika


    Bitte fr eine Version entscheiden!


    Ah ja, Fehler erkannt, ist halt die typisch umgangssprachliche Formulierung...
    Wobei man da - zumindest als Nicht-Arzt - meiner Meinung nach noch weit weg von der Augenkrebs-Gefahr ist... :hallo:


    Ciao
    Rettungshund

  • Genauso umgangsprachlich und falsch wie "Kernspind". Nur wenn die Bevölkerung etwas falsch verwendet, wird es noch lange nicht Umgangssprache. Und für einen Mitarbeiter in klinischer Tätigkeit ist der Begriff "das Antibiotika" schlichtweg peinlich. Egal, ob Sani, Schwester oder Doktor.

  • "Kernspind"

    AARGH, er hat es gesagt, steinigt ihn.


    Im übrigen wird mittlerweile auf einigen NEF, die ich gesehen habe, ein Antibiotikum vorgehalten. Frage mich aber nicht welches.

  • Folgt man dem Gedanken einer Antibiotika-Vorhaltung auf einem NEF, dann ist es eigentlich nur eine Frage der Zeit bis zu einer Klage gegenüber einem NA, weil ein Patient dann mit einer anaphylaktischen Reaktion verstirbt.


    Angesichts der Zeitnot im RD ist eine vernünftige Abfrage nach Vorerkrankungen/Risiken/Dauermed./Allergien ohnehin nur schwer möglich.
    Ein Patient/Angehöriger, der auf die Frage nach mögl. Allergien mit "Ántibiotika" antwortet, wird üblicherweise nicht genau wissen, welche spez. Gruppe damit gemeint ist.
    Und dann?

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Zitat

    Folgt man dem Gedanken einer Antibiotika-Vorhaltung auf einem NEF, dann ist es eigentlich nur eine Frage der Zeit bis zu einer Klage gegenüber einem NA, weil ein Patient dann mit einer anaphylaktischen Reaktion verstirbt.


    Mir sind sowohl in der BRD als auch in der CH Rettungsdienste bekannt die Rocephin für genau diesen Fall mitführen.
    Meist werden diese im NEF mitgeführt.. bzw. in der CH in der Kindernotfalltasche...Ziel die Vermeidung des Waterhouse-Friderichsen-Syndroms bei Kindern. Laut Aussage eines Pädiaters bei einer Fobi in besagtem RD Bereich zählt dann jede Minute.
    Präklinisch gilt als Hinweis die Trias Fieber-Durchfall und Petechien/Purpura als Indikation. Wobei bekannt ist das Patienten mit Sepsis nicht zwangsläufig Fieber entwickeln muss. :rtw:

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.


  • 1. Erkläre ich den Zustand des Patienten für absolut lebensbedrohlich, so wird ein weiterer zeitlicher Aufschub nicht geduldet. Dann wird aber [...]



    zu Punkt 1 noch einen Zusatz. Die Möglichkeit, dass ein Krankenhaus sich abmeldet, ist meiner Kenntnis nach ein Entgegenkommen der Feuerwehren/Rettungsdienste, die Kliniken in dieser Situation zu schonen. Es handelt sich hierbei nicht um ein Recht der Kliniken. Im Einzelfall muss man natürlich als NA entscheiden, ob es Sinn macht einen Schwerverletzten in ein Krankenhaus zu bringen, das gerade schon ein Polytrauma versorgt, zur Not entscheidet aber immer der NA. Mir fallen hier Begriffe ein wie Krankenhausgesetz etc.

    Intensiv verlegen


    Ich kenne das von uns hier sogar so. Der NA sagt mir als NEF RettAss was er braucht und ich organisiere mit der RLS zusammen (Rückfrage) die Aufnahmekapazitäten bzw. Monitor oder Beatmungsintensivbett.


    Wenn ich nix finde definiere ich, das es in die nächste geeignete Klinik geht. Da braucht der NA keine Zähne, der kann sein Gebiss gerne drin lassen. Dazu muss der EFD-C die Zähne zeigen und die Fakten vermitteln.


    Eine Antibiose haben wir nicht auf dem NEF! Ich finde auch nix in den Ausstattungsvorschriften!

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Welcher ominöse Artikel ist das eigendlich im deutschen KRankenhausrecht?
    Nur mal so interressehalber?


    Weiß eigendlich jemand etwas über ein ominöses Urteil, nachdem ein "Notarzt"besetztes Einsatzmittel einen Patienten, soweit er ihn behandelt!!! hat, den Transport mit ins KH begleiten muss?
    Die "urban legend" behauptet, alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung?
    -meiner Meinung nach zwar ziemlicher Bockmist, aber was Gerüchte halt so alles besagen...
    JEmand eine Idee?


    Antibiose auf der ALS-Unit....Sachen gibts....hab ich bis jetzt in anderen Ländern nur auf ner MICU gesehen...
    Anyway...


    Grüße aus München

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Welcher ominöse Artikel ist das eigendlich im deutschen KRankenhausrecht?
    Nur mal so interressehalber?

    Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG), § 2 Abs. 1
    "Notfallpatientinnen und -patienten haben Vorrang"


    In anderen Bundesländern dürften sinngemäß vergleichbare Vorschriften existieren. Und im Zweifel hat sich auch das Krankenhauspersonal - soweit den Umständen entsprechend zumutbar - an die allgemeine Hilfeleistungspflicht zu halten.

    Weiß eigendlich jemand etwas über ein ominöses Urteil, nachdem ein "Notarzt"besetztes Einsatzmittel einen Patienten, soweit er ihn behandelt!!! hat, den Transport mit ins KH begleiten muss?
    Die "urban legend" behauptet, alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung?

    Klingt nach frei erfunden.


    Erstens: Die Verpflichtung des Notarztes zur Transportbegleitung ergibt sich aus dem jeweiligen Rettungsdienstgesetz sowie dem Zustand des Patienten. Wenn nach objektiven medizinischen Kriterien die Begleitung des Notarztes nicht erforderlich ist, wie kann er sich dann strafbar machen?


    Zweitens: Der Notarzt dürfte i.d.R. eine Garantenstellung innehaben. D.h. selbst wenn man ihn verknacken wollte, würde das nicht auf der Grundlage der unterlassenen Hilfeleistung geschehen. Viel eher wird man ihm eine Körperverletzung durch Unterlassen vorwerfen.


    Aber auch hier wieder: wenn durch die Nichtbegleitung des Transportes kein Schaden entsteht... weswegen sollte man ihn rechtlich belangen können / wollen?


    Von daher... klingt nach Unfug.

  • Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG), § 2 Abs. 1
    "Notfallpatientinnen und -patienten haben Vorrang"


    In anderen Bundesländern dürften sinngemäß vergleichbare Vorschriften existieren.


    Für BaWü hat Dorsk mal die wesentlich ausführlichere Vorschrift rausgesucht (Link), der Weltreisende jedoch kommt aus Bayern. Dort gehen die Uhren anders, das Bayerisches Krankenhausgesetz kennt eine solche Norm nicht, es handelt sich dabei eigentlich auch nur um ein Werk mit dem Zweck der finanziellen Förderung von Krankenhäusern. In Bayern lassen sich daher wohl nur die bundesrechtlichen Vorschriften bemühen, welch an sich auch völlig ausreichend sein dürften. Da wäre auf der einen Seite das SGB V § 109 Abs. 4 Satz 2 ("Das zugelassene Krankenhaus ist im Rahmen seines Versorgungsauftrags zur Krankenhausbehandlung (§ 39) der Versicherten verpflichtet."), auf der anderen Seite stehen die Normen des Strafgesetzbuches zur konkreten Verfolgung der handelnden Personen zur Verfügung, wenn was schief geht. Garantenpflichten gibt es nicht nur im Rettungsdienst...

  • Dankeschön!!!


    Grüße aus München

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)