Knöllchen für "Johanniter-Polizisten" sorgt für Unmut

  • Ein Strafzettel über 20 Euro wegen Falschparken sorgte in Würzburg für Unmut unter Polizei und Rettungsdienst.
    Einem Polizisten war ein in der Nähe des Polizeireviers abgestelltes Einsatzfahrzeug der Johanniter aufgefallen, das keine Parkgebühr bezahlt hatte. Nach über 2 Stunden verpasste er dem Einsatzfahrzeug ein Knöllchen. Eigentlich gibt es für Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr eine Ausnahmegenehmigung. Brisant an dem Strafzettel ist der Umstand, dass dem Polizisten bekannt war, dass einer seiner Kollegen den Wagen dort geparkt hatte. Dieser ist ehrenamtlich für die Johanniter aktiv, das Einsatzfahrzeug dient dem dringlichen Organtransport.
    Weil der betroffene Kollege den Strafzettel nicht zahlen wollte, kam der Fall vor Gericht. Dadurch wurde bekannt, dass der Polizist auch während seiner Dienstzeit für die Johanniter auf Abruf bereit stand weshalb durch Vorgesetzte eindringlich darauf hingewiesen wurde, dass es zu keiner Interessenkollision zwischen Beamtenpflichten und Nebentätigkeit kommen darf. Die Klage gegen das Knöllchen wurde von der Amtsrichterin abgewiesen, da die Ausnahmegenehmigung für Einsatzfahrzeuge nur gelte, wenn der Einsatz selbst Eile verlange. "Von einer Einsatzbereitschaft steht in der Genehmigung nichts drin" - so die Richterin.


    Nun ist man bei den Johannitern verunsichert: "Da können wir den Notarzt- und Rettungsdienst ja gleich einstellen. Und die Feuerwehr hat das gleiche Problem", so der Stationsleiter der Johanniter in Würzburg. Noch nie hätte ein Einsatzfahrzeug einen Strafzettel wegen Falschparken bekommen, dass im vorliegenden Fall von der Praxis abgewichen wurde, sei schon auffällig.
    Nun möchte man schnell das Gespräch mit der Stadt suchen, um die Ausnahmegenehmigung zu präzisieren.


    Quelle: http://www.mainpost.de/lokales…Polizisten;art735,5108371

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich persönlich habe das gleiche Problem, wenn ich ehrenamtlich im medizinischen Transportdienst arbeite.. Bin lange Zeit davon ausgegangen, dass unsere Ordnungsamtbeamten die Courage besitzen einem in ,gewisser Weise, Kollegen nicht derart ans Bein zu p*****. Leider wird bei uns aber von Seiten des Ordnungsamtes regelrecht "Jagd" auf Bereitschafts-Einsatzfahrzeuge gemacht. Von der rechtlichen Seite ist das natürlich klar, aber ein wenig Hirn würde da sicherlich nicht schaden.. Naja, sorry, für die etwas drastische Wortwahl, aber ich finds halt schade, dass man dort nicht mal ein Auge zudrücken kann. Immerhin haben wir während unserer Tätigkeit oft Kontakt mit den Ordnungsbehörden und man pflegt dort ein freundschaftliches Verhältniss.. Vielleicht kann in dem Fall auch die zuständige Wache anrufen mit dem Hinweis, dass der jeweilige Fahrer sein Fahrzeug doch bitte entfernen möge.. Vielleicht habe ich auch ein zu rücksichtsvolles Weltbild.


    Schönen Abend

    Günther Netzer â??
    Moderator:"Gerhard, er vermisst dich ungemein, das hat er mir eben gesagt." Netzer:"Das ist eine glatte Lüge, das sage ich ihm auch über dieses Mikrofon. Ich habe ein neues Leben begonnen." :lol:

  • Immerhin haben wir während unserer Tätigkeit oft Kontakt mit den Ordnungsbehörden und man pflegt dort ein freundschaftliches Verhältniss..


    what a difference a day makes...


  • Die Klage gegen das Knöllchen wurde von der Amtsrichterin abgewiesen, da die Ausnahmegenehmigung für Einsatzfahrzeuge nur gelte, wenn der Einsatz selbst Eile verlange. "Von einer Einsatzbereitschaft steht in der Genehmigung nichts drin" - so die Richterin.


    Nun ist man bei den Johannitern verunsichert: "Da können wir den Notarzt- und Rettungsdienst ja gleich einstellen. Und die Feuerwehr hat das gleiche Problem", so der Stationsleiter der Johanniter in Würzburg.


    Reine Polemik. Die Richterin hats doch gut auf den Punkt gebracht: der EINSATZ muß den Verstoß rechtfertigen. Bereitschaft hat nichts mit einem konkreten Einsatz zu tun, also auch keine Ausnahme. Mit Sonderrechten fahre ich ja auch nur im Rahmen eines konkreten Einsatzes und nicht zwischen den Einsätzen.


    Interessant dass die JUH in Würzburg ihre Rettungs- und Notarztdienstfahrzeuge zwischen den Einsätzen auf öffentlichen Parkplätzen parkt :D

  • Nur der "Akkon 10/4" also das betreffende Fahrzeug wird außerhalb geparkt, da es immer ein Kollege der JUH an seinen Wohn-/Arbeitsort oder mit an die Uni nimmt. Ansonsten ist das ja schon heftig wobei in der betreffenden Straße gibts auch fast keine andere möglichkeit. Naja vllt. darf er das Auto ja demnächst auf dem Hof der PI parken. Platz haben sie da ja mehr als genug.




    Schöne Grüße aus Würzburg.

  • Mir fällt da eine süddeutsche Stadt ein, in der der Gemeindevollzugsdienst sogar den KTW's im Einsatz Knöllchen gegeben hat, wenn sie in der Fussgängerzone stehen um einen Patienten in die Arztpraxis zu bringen. Die Begründung war, dass es sich nicht um einen Notfall handeln würde.
    Ob das noch so ist ... ?

  • Reine Polemik. Die Richterin hats doch gut auf den Punkt gebracht: der EINSATZ muß den Verstoß rechtfertigen. Bereitschaft hat nichts mit einem konkreten Einsatz zu tun, also auch keine Ausnahme. Mit Sonderrechten fahre ich ja auch nur im Rahmen eines konkreten Einsatzes und nicht zwischen den Einsätzen.


    Interessant dass die JUH in Würzburg ihre Rettungs- und Notarztdienstfahrzeuge zwischen den Einsätzen auf öffentlichen Parkplätzen parkt :D


    Man kann den RTW/das NEF aber auch nicht auf einen Parkplatz stellen, der einen Kilometer weit weg ist, wenn man dienstlich etwas erledigen muss.
    Man sollte natürlich schon so parken, dass von dem Fahrzeug keine Gefährdung bzw. Behinderung ausgeht.
    Und ich glaube viele hier haben schon mal ein Fahrzeug des Rettungsdienstes nicht ganz vorschriftsmäßig geparkt, obwohl kein "Notfall" vorlag.

  • In Bonn hat mal das NEF, welches mit eingeschaltetem Blaulicht und offenem Kofferraum halb auf einem Gehweg stand ein Knöllchen bekommen. Die Besatzung war 20m entfernt auf der Straße am Reanimieren. Der NEF-RA ist ganz schön ausgerastet, weil neben dieser Aktion, die Rea bei einem PAt. um die 40-50 leider erfolglos blieb.
    Grund: In Bonn gibt es bei der Verkehrsabteilung Aushilfen und Nebenjobber, die dieser Tätigkeit nachgehen um sich ein kleines Zubrot zu verdienen. Diese werden auf Provisionsbasis bezahlt. Das wiederum bedeutet, dass es denen sch***egal ist ob das später vielleicht arbeit macht, oder ob es hierfür einen sinnvollen Grund gibt, denn wenn´s bezahlt wird bekommen die Geld.
    Seitdem hat wirklich jedes Auto (RTW/KTW/NEF/...) eine DIN-A4 große "Sondergenehmigung" im Auto welche sie dann, wenn möglich, in die Windschutzscheibe legen sollen. MAcht natürlich keiner, aber die Stadt druckt artig jedes Jahr neue Bescheinigungen aus, denn die sind immer nur ein Jahr gültig...


    Aber zurück zu diesem Fall: Ich versteh, um es mal ehrlich zu sagen, das Problem nicht. Nur weil ich blaue Lampen auf dem Dach hab kann ich nicht machen was ich will. Und dieses Fahrzeug war keinesfalls im Einsatz. Ich finde der kann sich dann auch einen Parkplatz suchen.

  • In Bonn hat mal das NEF, welches mit eingeschaltetem Blaulicht und offenem Kofferraum halb auf einem Gehweg stand ein Knöllchen bekommen. Die Besatzung war 20m entfernt auf der Straße am Reanimieren.


    Diese Geschichte glaube ich nicht. So dumm ist wirklich niemand, nichtmal ein Angestellter eines kommunalen Ordnungsdienstes.

  • Diese Geschichte glaube ich nicht. So dumm ist wirklich niemand, nichtmal ein Angestellter eines kommunalen Ordnungsdienstes.

    Der Umstand mit der Provision ist aber trotzdem ein Indiz, dass das tatsächlich doch so gelaufen ist... Für Geld machen bestimmte Menschen bekanntlich alles. :thumbdown:

  • Diese Geschichte glaube ich nicht. So dumm ist wirklich niemand, nichtmal ein Angestellter eines kommunalen Ordnungsdienstes.


    Du glaubst gar nicht, was in Bonn (angeblich)schon für tolle Sachen passiert sind, auch auf Seiten der Feuerwehr/Rettungsdienst. Als Beispiel erzählt man sich, dass bei einer Reanimation im Supermarkt man sich für therapeutische Hypothermie nach Reanimation in der Tiefkühltruhe bedient hat.

  • Jörg:


    Das versteh ich und auch ich war arg skeptisch. Doch nach einiger Zeit hab ich den NEF-RA zufällig gefunden. Er bestätigte die Geschichte. Ob das jetzt heiße Luft war oder nicht, vermag ich abschließend immer noch nicht zu beurteilen, aber die Sache mit der Provision macht Sinn. Und das ist auch Fakt. Bspw. machen das auch ganz gerne BF-Beamte. So fährt man mit dem Fahrrad zum Dienst und schreibt 3 Knöllchen und nach dem Dienst eine andere Strecke wieder zurück...


    98-83-1:
    Es waren tiefgefrorene Erbsen und es stimmt. In diesem Fall ging es um die Hypothermie-Studie und der NA hat sich bedient. Pat. hat überlebt.

  • Die Story gibts hier auch. Allerdings wurde da auch noch eine Rechnung seitens des Tiefkühllebensmittelbesitzers an die HiOrg geschickt... :pillepalle:
    Es soll sich um halbe Hähnchen gehandelt haben. :pardon:

  • Es waren tiefgefrorene Erbsen und es stimmt. In diesem Fall ging es um die Hypothermie-Studie und der NA hat sich bedient. Pat. hat überlebt.


    ... und ist jetzt Öko-Bauer. :ironie:

  • In einer der kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein haben die Fahrzeuge der OrgL und LNA ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung, dass sie "überall" parken dürfen. Auch hier liegt ja nur eine Rufbereitschaft und kein konkreter Einsatz vor - in meinen Augen aber durchaus sinnvoll, hier eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, weil ich im Rahmen der Rufbereitschaft ja keine Sitzwache vor dem Telefon machen muss, sondern aus meiner Freizeit heraus alarmiert werde. Und gerade in der Stadt gestaltet sich so eine Parkplatzsuche in kurzer Gehweite recht schwierig.


    Natürlich ist auch hier wieder eine Interessenabwägung im Rahmen des gesunden Menschenverstandes, ein absolutes Halteverbot hat ja seinen verkehrsrechtlichen Hintergrund, so dass ich mich da jetzt nicht zwei Stunden einfach hinstellen kann, nur weil sonst nix frei ist. Aber mir fallen da Beispiele wie Parkplätze mit Bewohnerausweis, Parkautomat, Parkuhr, breiter Bürgersteig etc. ein.


    Inwieweit dies für das Fahrzeug aus dem Beispiel auslegbar ist, weiß ich jetzt nicht.


    Für KTW empfehle ich einen Verweis auf dem §16 OWiG - hier kann man argumentieren, dass eine mögliche Verletzung der Ehre des auf der Fahrtrage liegenden Patienten durch einen weiten Umweg - möglicherweise sogar witterungsbedingt erschwert - ein kurzzeitiges Halten im Parkverbot rechtfertigt.


  • Man kann den RTW/das NEF aber auch nicht auf einen Parkplatz stellen, der einen Kilometer weit weg ist, wenn man dienstlich etwas erledigen muss.
    Man sollte natürlich schon so parken, dass von dem Fahrzeug keine Gefährdung bzw. Behinderung ausgeht.
    Und ich glaube viele hier haben schon mal ein Fahrzeug des Rettungsdienstes nicht ganz vorschriftsmäßig geparkt, obwohl kein "Notfall" vorlag.


    Was muß "man" denn dienstlich so alles erledigen?


    Und der Unterschied ist doch eher der, dass ich nicht an die Presse gehen würde, wenn man mich außerhalb eines Einsatzes irgendwo im Parkverbot oder halt eben auf gebührenpflichtigem Parkplatz ohne Parkschein erwischt.


    Beim Thema Halteverbot fällt mir da doch wieder was ein: Dementi der BF Lübeck nach Foto in Tageszeitung