Ein Strafzettel über 20 Euro wegen Falschparken sorgte in Würzburg für Unmut unter Polizei und Rettungsdienst.
Einem Polizisten war ein in der Nähe des Polizeireviers abgestelltes Einsatzfahrzeug der Johanniter aufgefallen, das keine Parkgebühr bezahlt hatte. Nach über 2 Stunden verpasste er dem Einsatzfahrzeug ein Knöllchen. Eigentlich gibt es für Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr eine Ausnahmegenehmigung. Brisant an dem Strafzettel ist der Umstand, dass dem Polizisten bekannt war, dass einer seiner Kollegen den Wagen dort geparkt hatte. Dieser ist ehrenamtlich für die Johanniter aktiv, das Einsatzfahrzeug dient dem dringlichen Organtransport.
Weil der betroffene Kollege den Strafzettel nicht zahlen wollte, kam der Fall vor Gericht. Dadurch wurde bekannt, dass der Polizist auch während seiner Dienstzeit für die Johanniter auf Abruf bereit stand weshalb durch Vorgesetzte eindringlich darauf hingewiesen wurde, dass es zu keiner Interessenkollision zwischen Beamtenpflichten und Nebentätigkeit kommen darf. Die Klage gegen das Knöllchen wurde von der Amtsrichterin abgewiesen, da die Ausnahmegenehmigung für Einsatzfahrzeuge nur gelte, wenn der Einsatz selbst Eile verlange. "Von einer Einsatzbereitschaft steht in der Genehmigung nichts drin" - so die Richterin.
Nun ist man bei den Johannitern verunsichert: "Da können wir den Notarzt- und Rettungsdienst ja gleich einstellen. Und die Feuerwehr hat das gleiche Problem", so der Stationsleiter der Johanniter in Würzburg. Noch nie hätte ein Einsatzfahrzeug einen Strafzettel wegen Falschparken bekommen, dass im vorliegenden Fall von der Praxis abgewichen wurde, sei schon auffällig.
Nun möchte man schnell das Gespräch mit der Stadt suchen, um die Ausnahmegenehmigung zu präzisieren.
Quelle: http://www.mainpost.de/lokales…Polizisten;art735,5108371