Fragwürde Blutuntersuchen duch das BRK auf dem Oktoberfest

  • Ich schliesse mich da @Ani an.
    Selbst die Informationen Geschlecht und Patientenalter stellen meiner Meinung nach keinen schützenswerten Datensatz dar, weil damit kein Rückgriff auf tatsächliche (und schützenswerte) Daten möglich ist.


    Wäre es @Mütom lieber, wenn Alkohol und andere Substanzen weissen Kanninchen in die Augen geträufelt werden, damit wissenschaftliche, auf den Menschen übertragbare Erkenntnisse gewonnen werden?


    Jeder DRK-Blutspender stellt sein Blut auch für Labordiagnostik zuer Verfügung.
    Er weiss zwar um diesen Umstand, weiss aber nicht genau, welche Laborparameter (ausser den bekannten/üblichen) womöglich noch erhoben werden.
    Mit diesem Zugriff auf zigtausende kostenlose Blutproben von Menschen mit unterschiedlichem Alter/Geschlecht/Blutgruppen/Risikofaktoren... ist Forschung zum Wohle aller möglich.


    Das ist mir immer noch lieber wie wissenschaftliche Studien mit minimalster Probandenzahl als Vekaufsargument der Pharmaindustrie.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • @mütom:
    Das, was da auf dem Oktoberfest gemacht wurde ist etwas, was regelhaft und täglich in deutschen Kliniken passiert. Völlig legal, sofern die Ethikkommission zugestimmt hat.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Hallo alle zusammen,


    über die Untersuchung kann jeder denken was er will.


    Was mir allerdings komisch erscheint, ist das laut Pressebericht Ärzte die Blutentnahme durchgeführt haben sollen.


    Aufgrund eigener Erfahrung (Dienst Oktoberfest 2008), weiß ich leider nur allzu gut, dass sich anläßlich dieser Gelegenheit bei jedem gut alkoholisierten Menschen ein Zugang gelegt wird. Durch nicht ärztliches Personal. Es ist dabei Gang und Gebe, dass jeder SanHelfer sich hier einmal versuchen darf. Natürlich meistens ohne Aufklärung des Patienten, Einverständnis des Patienten und meistens ohne wirkliche Indikation.


    Aufgrund geäußerter Kritik an diesem Vorgehen bin ich doch deutlich angeeckt.


    Und da stelle ich die Frage in den Raum, ob so etwas sein kann/sein darf?


    Grüße

  • 1.
    Was wären denn die wirklichen Indikationen?
    Jemand, der seinen hacke-dicken-Festzeltrausch nicht mehr zu Hause ausschlafen kann, sondern aufgrund seiner erheblich reduzierten Bewusstseinslage ständig überwacht werden sollte, ist für mich auch schon ein Kandidat für Hypoglykämie und Dehydration (denn die hohen Bierpreise verführen ja so manchen Besucher dazu, vor Schreck gleich alles wieder zu erbrechen bzw. über die Nieren auszuscheiden).


    2.
    Wie soll auch ein gutwilliger Helfer einen "Morbus Oktoberfest" aufklären, ohne daß hier jeder Jurist unter Hinweis auf die doch offenkundige Alkoholisierung darauf verweisen wird, daß der Patient ja gar nichts hätte verstehen können?


    2a.
    Wie sollen diejenigen SauffestbesucherInnen aufgeklärt werden, die aus dem Ausland (z.B. Italien) zur Ausübung eines "Mannbarkeitsrituals" nach "Minga" kommen und auch bewusstseinsklar kein Deutsch verstehen?


    3.
    In jeder Klinik lauert vor jeder OP-Einleitung der Praktikant und wartet auf seine Gelegenheit.
    Bekommt dies der Patient vorher immer mitgeteilt bzw. erteilt er hierzu ausdrücklich seine Zustimmung?
    Warum soll bei der Gelegenheit, bewusstseinseingetrübten Menschen im Rahmen der mutmaßlichen Einwilligung (wenn sie vorher gewusst hätten, daß sie hinterher besoffen und gefährdet sind, hätten sie ja vermutlich zugestimmt) einen Zugang zu legen, dies nicht an geeignete HelferInnen delegiert werden (den Ausbildungsstand lasse ich mal aussen vor)


    4.
    Derjenige, der eine Studie bezahlt, legt auch die Kriterien fest.
    Es ist also gut möglich, daß eines der Kriterien eben der ven. Zugang/die Blutentnahme ausschließlich durch akademisches Personal erfolgen sollte; damit z.B. auch das "richtige" Desinfektionsmittel zum Einsatz kommt, die Dauer der Venenstauung nicht zu lange dauert etc.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Aufgrund eigener Erfahrung (Dienst Oktoberfest 2008), weiß ich leider nur allzu gut, dass sich anläßlich dieser Gelegenheit bei jedem gut alkoholisierten Menschen ein Zugang gelegt wird. Durch nicht ärztliches Personal. Es ist dabei Gang und Gebe, dass jeder SanHelfer sich hier einmal versuchen darf. Natürlich meistens ohne Aufklärung des Patienten, Einverständnis des Patienten und meistens ohne wirkliche Indikation.


    Halt ich für ein Unding - Eine C2-Intox heißt nicht, dass der Patient Freiwild ist!

  • Ich möchte dies hier gleich mal klar darstellen: Ja, es sind vereinzelt San Helfer dabei die Zugänge legen, allerdings piecksen die nicht wild drauf los, sonder werden durch die Ärztlichen kräfte an diese Tätigkeit herangeführt, angeleitet und überwacht! Es ist durchaus schon vorgekommen das jemand meinte er wäre jetzt der große Held, allerding war dessen Dienst innerhalb kürzester Zeit beendet!!


    Kein SanHelfer randaliert dort eigenverantwortlich mit Nadeln herum, das möchte ich hier gesagt haben!

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • @ ra-wie


    ...und wo soll das Ganze enden? Therapie und Diagnostik sind in meinen Augen ja auch gar nicht streitursächlich. Sondern das Daten (siehe Text Jugendamt, damit ist eine Zuordnung schonmal möglich) aber auch Werte (okay - keine Zuordnung) vor Einwilligung weitergegeben wurde. Rechtlich sind die helfenden Personen für den Patienten da und eine Weitergabe der Werte und Daten sind m. E. ein Vertrauensbruch, auch wenn es rechtlich abgesegnet sein mag. Wenn ich mir als Patient nicht mehr sicher sein kann, das irgendwelche Daten ohne meine Zustimmung oder mit nachträglicher Zustimmung (also man wird vor vollendeten Tatsachen gestellt) weitergegeben werden, habe ich ein Problem damit. Dabei ist es doch vollkommen unerheblich, ob es nur ein Patientenwert war oder schon umfangreichere Daten. (hier wieder Jugendamt - im BRK-Falle, somit die Möglichkeit der Personenzuordnung)


    Ein Patient muss sich m. E. doch 100% darauf verlassen können, das die Schweigepflicht komplett gewahrt bleibt. Sehe ich dies so grundsätzlich verkehrt?
    Hätte man die Studie nicht auch später durchführen kann, sprich erst Patientenzustimmung, dann Studie? Dies wäre einfach eleganter gewesen und es hätte nie Probleme gegeben.

  • Das SanHelfer hier Zugänge legen dürfen, sei es durch Unterweisung oder nicht, kann ich nicht nachvollziehen....was bringt diesen Kollegen das? Und was das Blutabnehmen im RD anbelangt, das halte ich nach meiner Fortbildung dieses Jahr auch nicht mehr wirklich für passend..aber anderes Thema..

  • Halt ich für ein Unding - Eine C2-Intox heißt nicht, dass der Patient Freiwild ist!


    Klärst Du im täglichen RD-Geschäft jeden Patienten darüber auf, dass die Viggo vom RAIP oder dem RS und nicht vom RA oder NA gelegt werden wird?

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    James Elroy Flecker

  • Klärst Du im täglichen RD-Geschäft jeden Patienten darüber auf, dass die Viggo vom RAIP oder dem RS und nicht vom RA oder NA gelegt werden wird?


    Es macht aber schon einen Unterschied, ob der im Zugang legen versierte (RS)/RA/NA den Zugang legt, oder ob der SanH mal "üben" darf, weil sich der Pat. sowieso nicht wehren kann.
    Ich bekomme auch immer die Krise, wenn mein Kollege in der ZNA zu RD-Praktikanten/KP-Schülern sagt: "Beim nächsten Junkie kannst Du dann mal den Zugang legen, die merken ja eh nix." Ich bevorzuge dann doch eher die Methode, dass ich den Pat. kurz aufkläre, dass die betreffende Person im Zugang legen noch nicht so routiniert ist und ob der Pat. ein Problem damit habe, wenn sie/er unter meiner Aufsicht den Zugang legt. Dies ist bei nicht ansprechbaren/nicht einsichtsfähigen Pat. halt nicht möglich. Wenn sie/er dann routinierter ist, dann legt er auch alleine und dann auch gerne beim Junkie o.ä..
    Um auf das Problem zurückzukommen: Wenn der SanH fit ist im Zugang legen, dann bitte. Ist er es nicht, gebührt es sich, den Pat. vorher um Erlaubnis zu fragen, als "Übungsobjekt" genutzt zu werden.


    Edit: Übrigens haben die wenigsten Pat. ein Problem damit, "Übungsobjekt" zu sein. Das wird auf den Wies'n nicht anders sein... ;)

  • .es geht darum, das die Daten von Patienten, ohne das diese gefragt wurden, an dritte unbeteiligte Personen weitergegeben wurden.

    Die wurden gefragt, haben sogar dafür unterschrieben.


    Ich sehe in der Weitergabe von anonymisierten Daten überhaupt kein Problem. Ähnliches wird doch in zahlreichen Rettungsdienstbezirken mit elektronischen Notfallprotokollen gemacht. Es werden z.B. Anfangswerte und Verdachtsdiagnosen von Patienten statistisch ausgewertet, welche dann wieder in der Vorhaltung von Material und Geräten Eingang finden (z.B. Kinderrückhaltesysteme etc.). Da regt sich zu Recht keiner drüber auf.

  • Es macht aber schon einen Unterschied, ob der im Zugang legen versierte (RS)/RA/NA den Zugang legt, oder ob der SanH mal "üben" darf, weil sich der Pat. sowieso nicht wehren kann.
    Ich bekomme auch immer die Krise, wenn mein Kollege in der ZNA zu RD-Praktikanten/KP-Schülern sagt: "Beim nächsten Junkie kannst Du dann mal den Zugang legen, die merken ja eh nix." Ich bevorzuge dann doch eher die Methode, dass ich den Pat. kurz aufkläre, dass die betreffende Person im Zugang legen noch nicht so routiniert ist und ob der Pat. ein Problem damit habe, wenn sie/er unter meiner Aufsicht den Zugang legt. Dies ist bei nicht ansprechbaren/nicht einsichtsfähigen Pat. halt nicht möglich. Wenn sie/er dann routinierter ist, dann legt er auch alleine und dann auch gerne beim Junkie o.ä..
    Um auf das Problem zurückzukommen: Wenn der SanH fit ist im Zugang legen, dann bitte. Ist er es nicht, gebührt es sich, den Pat. vorher um Erlaubnis zu fragen, als "Übungsobjekt" genutzt zu werden.


    Edit: Übrigens haben die wenigsten Pat. ein Problem damit, "Übungsobjekt" zu sein. Das wird auf den Wies'n nicht anders sein... ;)


    Schön, dass es ausser mir auch noch andere gibt, die das so handhaben...... Zu häufig sehe ich nämlich, dass das gerade im RD so nichtg abläuft, sondern einfach drauf los gestochen wird.


    Zum Thema Datenweitergabe:


    Überlegt Euch einfach mal, welche Daten im KH und im RD routinemässig weitergegeben und dann (unter anderem) statistisch ausgewertet werden.

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    James Elroy Flecker

  • Hmm, gutes Argument:

    ...das kannte ich noch nicht, soweit sind wir technisch im BRK noch nicht.


    Vielleicht sehe ich das ganze wirklich viel zu eng! Aufgeregt hat mich halt, das die Erlaubnisfrage im Nachhinein passierte, zudem noch eine unbeteiligte Behörde mit informiert wurde. (Jugendamt)


    Die I.V. - Debatte halte ich für nicht passend, hier sehe ich es genauso wie Condorp. Wenn medizinisch ein Zugang indiziert ist, soll er auch gelegt werden und hier ist es doch nun mittlerweile wirklich unerheblich wer ihn legt, Hauptsache es wird fachgerecht und korrekt gemacht.

  • Hey Tom, auch wieder da! ;)


    Nur mal so, das Jugendamt ist bei minderjährigen alles andere als unbeteiligt! Das ist Dir aber doch bewußt oder?

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Die wurden gefragt, haben sogar dafür unterschrieben.


    Ich sehe in der Weitergabe von anonymisierten Daten überhaupt kein Problem. Ähnliches wird doch in zahlreichen Rettungsdienstbezirken mit elektronischen Notfallprotokollen gemacht. Es werden z.B. Anfangswerte und Verdachtsdiagnosen von Patienten statistisch ausgewertet, welche dann wieder in der Vorhaltung von Material und Geräten Eingang finden (z.B. Kinderrückhaltesysteme etc.). Da regt sich zu Recht keiner drüber auf.


    Mit dem Unterschied, dass die Rettungsdienste hier zur Datenerhebung und -verarbeitung regelmäßig durch entsprechende Ermächtigungen in den Landesrettungsdienstgesetzen aussdrücklich ermächtigt werden (in meinem Bundesland: § 5 Abs. 2 RettDG SH i.V. mit der Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgestzes, §§ 1 (Dokumentatsionspflicht), 2 (Dokumentation im Rettungsdienst), 3 (Dokumentation der Notfallrettung und des Krankentransports außerhalb des Rettungsdienstes) und 4 (Datenschutz und Datensicherung) - dort ist detailverliebt aufgeführt, was wie wann warum erhoben, gespeichert und verarbeitet werden darf). Dies ist auch zwingend erforderlich, da der Rettungsdienst als hoheitliche Aufgabe betrachtet wird und damit die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes zum tragen kommen. Dies dürfte auch für die mit der Durchführung betrauten Organisationen gelten, da es kaum Sinn der Privatisierung öffentlicher Aufgaben sein kann, den gesicherten Datenschutz der Bürger zu unterlaufen. Dass das Gespür hierfür bei einigen Organisationen nicht sonderlich ausgeprägt ist, scheint mir kein gutes Argument bei der Befürwortung derartiger Praxis zu sein.
    (Mit diesen Ausführungen nehme ich ausdrücklich nur zum Zitat oben Stellung, mit den Details des RettDG Bayern und der vermutlich auf den SanDienst auf der Wiesn nicht zutreffenden Zuständigkeit kenne ich mich nicht aus).



    Nur um mal ein Beispiel aus einem anderen Bereich zu bringen: Ich habe für eine Arbeit an der Uni Hamburg versucht, an die Kursnoten einer niedersächsischen Rettungsdienstschule zu kommen. Sinn sollte ein Vergleich der Absolventennoten aus den unterschiedlichen Kursen (in erster Linie Vollzeitkurs versus verkürzter Lehrgang für RS) sein. Die Landesschulbehörde hat sich gegen jegliche Einsichtnahme gewehrt: der im Landesdatenschutzgesetz vorgesehene Ausnahmeparagraph für Forschungszwecke sei erst ab wissenschaftlichen Arbeiten AB PROMOTION gegeben, für einfache Haus- oder Diplomarbeiten würden die Archive nicht geöffnet. Wenn also jemand noch ein Promotionsthema sucht...

  • Hallo,


    auf die Reaktionen meines Posts beziehend:


    Es war tatsächlich so, dass während dem Dienst Oktoberfest viele San Helfer die Zugänge gelegt haben. Ärztliches Personal habe ich bei den Hilfsstellen oder San Trupps keine gesehen.


    Normalerweise ist es in der Einleitung tatsächlich Gang und Gebe, den Patient aufzuklären, das hier ein Praktikant am Werk ist und ob das für ihn ok ist. So würde ich es mir als Patient auch wünschen. Wenn es anders läuft....schade.


    Ja ich versuche nach Möglichkeit den Patient über die geplante Maßnahme aufzuklären, auf Risiken hinzuweisen und sein Einverständnis zu bekommen. Wie es der (Not)- Arzt ja eigentlich auch machen sollte/müsste. Und im Normalfall bekommt man jedem Patienten klar gemacht was man machen will (Sprachschwierigkeiten hin oder her). Ausnahmen: die Handlung im Sinne des Patienten (z. B. bewußtloser Patient, Schockpatient, etc.). Je dringender die Maßnahme, desto kürzer logischerweise die Aufklärung.


    Eine Indikation für einen Zugang sind bei mir im Normalfall gegeben, bei einer akuten Störung von Bewusstsein, Atmung oder Kreislauf. Alternativ, müsste ich jedem Patient einen Zugang legen :ironie: . Der Zustand eines jeden Menschen kann sich ja jederzeit verschlechtern. Ein alkoholisierter Patient, der eigentlich nur heim und schlafen will (und vor lauter Pech einem San Trupp in die Armr rennt) ist für mich keine Indikation. Genausowenig wie z. B. eine Synkope. In meinem Rettungsdienstbereich, ist es nebenbei bemerkt üblich, das nur RettAss bzw. NA die Zugänge legen. Und zu dem Thema Delegation: rein rechtlich kann nur ein anwesender Arzt eine Tätigkeit delegieren.


    Wie bereits erwähnt, gibt es leider zunehmend viele "Retter", für die Zugänge legen alles ist und für die sich das Berufsbild RettAss hierdurch definiert. Diese (von mir gern als hypertroph bezeichneten) Menschen, schaffen es meist nicht einmal den Patient aufzuklären und ihm zu erklären warum jetzt ein Zugang indiziert ist. Die Maßnahme an sich wird dann oft auch noch falsch durchgeführt. M. E. sind diese Personen schlichtweg falsch aufgehoben in diesem unserem Beruf.


    So hat mir z. B. vor Kurzem ein RettAss Kollege auf meine Frage, warum der Commotio Patient jetzt einen Zugang erhalten hat allen Ernstes erklärt: "Weil er eine Amnesie hatte." Ohne weitere Kommentare....


    Grüße

  • Vielleicht sehe ich das ganze wirklich viel zu eng! Aufgeregt hat mich halt, das die Erlaubnisfrage im Nachhinein passierte, zudem noch eine unbeteiligte Behörde mit informiert wurde. (Jugendamt)


    Die Art dieser Untersuchung macht eine vorauslaufende Einwilligung unmöglich. Man kann halt nicht alle Wiesn-Besucher prohylaktisch aufklären, und wenn sie dann besoffen aufgelesen werden sind sie definitionsgemäß nicht einwilligungsfähig.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
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    Across that angry or that glimmering sea,


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    James Elroy Flecker

  • Was ich persönlich viel kritischer sehe, ist die Tatsache, dass laborchemische Analysen gemachten werden. Muss ich das jetzt in Zukunft auch tun, bevor ich jemand in`s KH fahre?


    Ich sehe den Sinn und Zweck nicht ganz...


    Wenn dann die Werte erstmal da sind, spricht auch meiner Meinung nix gegen eine statistische Auswertung für Studien. (Da wäre allerdings interessant, ob sich der Aufwand für die Helfer auch finanziell lohnt. Schließlich bringen solche Studien ja auch geldmäßig was. So müssten die Helfer nicht nur für Gittes Ehr schaffen :) )
    Allerdings drängt sich mir der Verdacht auf, dass die Untersuchungen nur für diesen Zweck erstellt werden, und das fände ich, naja, irgendwie seltsam...


    Gruß, Christian