Ausbildung für neue künftige Sonderrechtsfahrer - wie?

  • Ist denn der Feuerwehr-Führerschein in NRW überhaupt schon beschlossen? 8|

    Phil Du Granate....wer redet hiervom Feuerwehr- Führerschein.
    Der FSJ´ler hat einen PKW- Führerschein (ich als alter Mann sage mal- den Klasse III- ohne Anhg.usw)
    Jetzt muss er einen Führerschein machen, das er nicht nur Schubkarre fahren darf- sondern auch Autos über 3,5 oder 3,8Tonnen.
    (Kenne mich mit den neuen Führerscheinregelungen mal sowas von nicht aus)
    Und dann soll Young Man mit Blauhorn und Martinslicht auf den Straßenverkehr losgelassen werden.

  • Missverständnis. 8)


    Ich denke, dass nicht der fehlende Führerschein, der jetzt gerade gemacht wird, das Problem ist - Sondern wohl eher die allgemeine Fahrerfahrung; so wie ich das indirekt raushöre.


    Das kann man doch eigentlich recht gut steuern: FSJ-Stelle ausschreiben und dabei erwähnen, dass die Probezeit abgeschlossen sein muss und x Jahre Fahrerfahrung min. der Klasse B vorliegen müssen.

  • Ähnliches "Problem" gibt es bei uns schon seit Jahren, verschärft hat sich dies nun durch den Wegfall der KTW; neue Fahrzeuge über 3,5t; Fahrzeuge mit höherem Schwerpunkt; mehr PS und dem vermeintlichen "Allheilwunder" C1.


    Ich stehe der Sache inzwischen auch eher skeptisch gegenüber, auch wenn ich grundsätzlich das FSJ im Rettungsdienst für sinnvoll und leider auch finanziell nötig erachte. Im übrigen ist dies kein alleiniges "FSJ-Problem", auch Personen die mit 18 oder 20 ihren RS bzw RettAss machen stehen vor dem Problem bzw. die Kollegen die mit ihnen fahren.


    Aus meiner Sicht zeigt sich in solchen Fällen das Problem was die wenigsten "Feuerwehr-Führschein Gegner" ernsthaft eingestehen, ein C1 ist sinnvoll und dennoch bereitet er die Leute nicht im Ansatz auf das vor was von ihnen erwartet wird bzw. was auf sie zukommt.

    Ich denke, dass nicht der fehlende Führerschein, der jetzt gerade gemacht wird, das Problem ist - Sondern wohl eher die allgemeine Fahrerfahrung; so wie ich das indirekt raushöre.

    So sieht es aus, doch gibt es leider keine Fixpunkte die man sich suchen kann um dieses Problem aus der Welt zu räumen.

    Das kann man doch eigentlich recht gut steuern: FSJ-Stelle ausschreiben und dabei erwähnen, dass die Probezeit abgeschlossen sein muss und x Jahre Fahrerfahrung min. der Klasse B vorliegen müssen.

    Das kann man somit leider eben nicht so einfach lösen, denn zw. aus der Probezeit und 2 Jahren Fahrpraxis liegen Welten. Die Angabe wie lange man einen Führerschein schon besitzt sagt eben noch lange nichts über die Fahrpraxis / -erfahrung aus und deshalb ist es leider nichts anderes als Augenwischerei wenn man sich auf das Ausstellungsdatum beruft.

  • Die Angabe wie lange man einen Führerschein schon besitzt sagt eben noch lange nichts über die Fahrpraxis / -erfahrung aus und deshalb ist es leider nichts anderes als Augenwischerei wenn man sich auf das Ausstellungsdatum beruft.


    Das ist mir schon klar - Nur es ist besser als nichts.

  • Oh Mann... was eine Tragödie (und das am Anfang seiner Karriere)... :-(


    Meint ihr, man könnte/würde dem Notarzt einen Strick draus drehen, dass er das NEF zu einem neuen Einsatz gefahren hat und nicht zur bereits organisierten Ablösung auf die Wache? Vom gesunden Menschenverstand her dürfte das sicher gehen aber man könnte ja auch argumentieren, dass der NA keine Fahrerbelehrung/Einweisung wie es ein RA absolviert hat.

  • Wie viele Rettungsdienste führen denn eine ernsthafte Einweisung/Schulung (z. B. wie die Malteser nach AV 21) durch?
    Und wenn dann ist das ja auch eher was organisationsinternes.


    Aber woher hast du denn die Info das der NA das NEF zu einem neuen Einsatz fahren wollte?

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Meint ihr, man könnte/würde dem Notarzt einen Strick draus drehen, dass er das NEF zu einem neuen Einsatz gefahren hat und nicht zur bereits organisierten Ablösung auf die Wache?


    Woher hast du die Information mit dem neuen Einsatz? Ich habe davon nichts gelesen.


    J.

  • Und wo werden welche RA wie belehrt oder eingewiesen? Wo soll das geregelt sein?
    Und warum nicht eigentlich eher die RS, welche die Autos bewegen, während der RA hinten sitzt?

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Oh... mein Fehler. Ich war von einer Alarmfahrt ausgegangen, mein Hirn hat einfach auf "Unfall... das muss auf Alarmfahrt gewesen sein" geschaltet. Dann hat sich die Frage erledigt. :-O


    Da ich selber nie NEF fahre (bin ja RS), hab ich mir noch nie die Frage nach der Verbdindlichkeit irgendwelcher Einweisungen/Schulungen gestellt, weiss aber das es sowas in meiner HiOrg gibt und auch nur eingewiesenes Personal auf die NEF´s kommt (so wie beim RTW ja auch). Da stellte sich mir die Frage, wie es strafrechtlich ausgesehen hätte (dem war ja nicht so), wenn der NA auf Alarmfahrt am Steuer gewesen wäre.

  • Und wo werden welche RA wie belehrt oder eingewiesen? Wo soll das geregelt sein?
    Und warum nicht eigentlich eher die RS, welche die Autos bewegen, während der RA hinten sitzt?


    Weil es in manchen Bereichen so ist, dass der RA anfährt, Pat. Versorgung macht, den FSJler nach hinten setzt und dann ins KH fährt :hallo:

  • Weil es in manchen Bereichen so ist, dass der RA anfährt, Pat. Versorgung macht, den FSJler nach hinten setzt und dann ins KH fährt :hallo:

    Wie der RettAss seiner Betreuungspflicht für den Patienten durch das Schiebefenster nachkommt ist mir da allerdings schleierhaft.


    Ich kann mich allerdings erinnern, dass es zu meiner Zivizeit auch wenige Kollegen gab, die eine RF-Urkunde hatte. Rettungsfahrer, nur operativ vom Steuer zu entfernen.

  • Hab hier einen etwas älteren Fred zum Thema Schulungen/Einweisungen gefunden, vielleicht können wir den ja nochmal reanimieren.
    Immerhin ist das Thema doch sehr spannend, zumal es tatsächlich extreme Unterschiede zu geben scheint.


    Ausbildung für neue künftige Sonderrechtsfahrer - wie?

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  • Vernünftige Fahreinweisungen kommen sehr wohl vor. Die Berufsfeuerwehr Hamburg beispielsweise betreibt an ihrer Feuerwehrakademie eine eigene Fahrschule. Auch externe Angestellte werden, bevor sie ein Dienstfahrzeug bewegen dürfen, einer richtigen Prüfungsfahrt von einem Fahrlehrer unterzogen. Die wird als "Abfahren" bezeichnet. Das System mag seltsam anmuten, hat im Vergleich zu den "Der Knopf schaltet das Blaulicht ein"-Einweisungen durchaus etwas für sich.


    Im Übrigen kann das Fahren durch den Notarzt schon problematisch sein. Der Notarzt wird im seltensten Fall direkt beim Rettungsdienst angestellt sein und wohl auch keine Fahreinweisung in irgendeiner Form auf das Fahrzeug haben. Abgesehen davon dürfte er, sofern er nicht aus dem tiefsten Süddeutschland stammt, selbst wenig aktuelle Erfahrungen mit Sonderrechtsfahrten haben. Die ersten Punkte könnten je nach Versicherung sehr wohl zu ernsthaften Schwierigkeiten führen. Zumindest in meinen Rettungsdiensten war eine Betriebszugehörigkeit und eine vorherige Einweisung von der Versicherung stets vorgeschrieben.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • In England ist eine 1-2 Wöchige Ausbildung selbstverständlich ehe man SoRe Fahrten macht als Fahrer.



    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Wenn es sich um keine Wegerechtsfahrt, sondern die einfache Lösung eines Problems (dem NEF-Fahrer ist schlecht) handelt, würde ich das entspannt sehen. Ich selber habe auch schon mal das NEF gefahren, als wir einen Rücktausch vornehmen mußten. Auf der Rückfahrt gab es einen Einsatz, ich bin rechts rangefahren und in das diensttuende NEF umgestiegen. Nach dem Einsatz haben wir die Überführung dann weiter durchgeführt. Eine Wegerechtsfahrt und "Nur so zum Spaß!" würde ich aus den genannten Gründen immer ablehnen. Wobei ich zugeben muß, daß ich bei manchen Sanis lieber selber fahren würde. :-(

  • In England... da fährt man ja auch auf der falschen Seite... :biggrin_1:


    Ich habe tatsächlich in vier verschiedenen Rettungsdienstbereichen in denen ich gefahren bin (1x BF, 2x DRK, 1x JUH) keine "vernünftige" Schulung bekommen.
    Das umfangreichste Programm hatte dann doch tatsächlich noch die BF die mich im RTW einmal aus der Halle raus, ums Gebäude rum und in die Halle rein hat fahren lassen plus "da ist Knopf für MWS, RKL, Horn und Funk".


    Der erste Verband in dem ich jetzt zukünftig wohl mal fahren werde der ein intensiveres Programm veranstaltet sind die Malteser mit ihrer Fahrerschulung nach AV21.


    (Ach ja, und die Bundeswehr... wo man jeden Schmiernippel am Lkw kennenlernen durfte...)

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  • Vernünftige Fahreinweisungen kommen sehr wohl vor. Die Berufsfeuerwehr Hamburg beispielsweise betreibt an ihrer Feuerwehrakademie eine eigene Fahrschule. Auch externe Angestellte werden, bevor sie ein Dienstfahrzeug bewegen dürfen, einer richtigen Prüfungsfahrt von einem Fahrlehrer unterzogen. Die wird als "Abfahren" bezeichnet. Das System mag seltsam anmuten, hat im Vergleich zu den "Der Knopf schaltet das Blaulicht ein"-Einweisungen durchaus etwas für sich.


    Im Übrigen kann das Fahren durch den Notarzt schon problematisch sein. Der Notarzt wird im seltensten Fall direkt beim Rettungsdienst angestellt sein und wohl auch keine Fahreinweisung in irgendeiner Form auf das Fahrzeug haben. Abgesehen davon dürfte er, sofern er nicht aus dem tiefsten Süddeutschland stammt, selbst wenig aktuelle Erfahrungen mit Sonderrechtsfahrten haben. Die ersten Punkte könnten je nach Versicherung sehr wohl zu ernsthaften Schwierigkeiten führen. Zumindest in meinen Rettungsdiensten war eine Betriebszugehörigkeit und eine vorherige Einweisung von der Versicherung stets vorgeschrieben.

    Richtig, dieses Abfahren gibt es in HH. Ich hatte damals bereits den Führerschein Klasse C und meine "Prüfung" beschränkte sich auf 20 Minuten mit einem Fahrlehrer in einem LKW durch Teile von HH zu fahren. Meine Tauglichkeit in Bezug auf Sonder- und Wegerechte bleibt dabei aber imho gänzlich ungeprüft. Auch bei den Fahrschülern der BF gibt es dort keine Überprüfung. Dies ist und bleibt Learning-by-Doing. Es gibt zwar auch ein Fahrsicherheitstraining wo Gefahrensituationen und kritische Bereiche des LKW simuliert werden, dieses ist aber stark limitiert und einige die es absolviert haben, mussten nach Unfällen dran teilnehmen. Ich denke so etwas grundsätzlich in die LLG1.2 Ausbildung aufzunehmen würde am Meisten

  • Vernünftige Fahreinweisungen kommen sehr wohl vor. Die Berufsfeuerwehr Hamburg beispielsweise betreibt an ihrer Feuerwehrakademie eine eigene Fahrschule. Auch externe Angestellte werden, bevor sie ein Dienstfahrzeug bewegen dürfen, einer richtigen Prüfungsfahrt von einem Fahrlehrer unterzogen.


    So handhabt es die BF Lübeck auch.

  • Der erste Verband in dem ich jetzt zukünftig wohl mal fahren werde der ein intensiveres Programm veranstaltet sind die Malteser mit ihrer Fahrerschulung nach AV21.

    Ich war in Ba.-Wü. schon in diversen MHD Dienststellen sowohl erhren- als auch hauptamtlich tätig. Eine umfangreiche Schulung im Sinne der AV 21 mit Theorie vom Fahrlehrer und Fahrsicherheitstraining gab`s bislang leider nur einmal. Meist hat man, vorallem im ea Bereich, Glück wenn jemand das Fahrzeug erklären kann, bevor man losfährt.


    Bei FSJ, Bufdi o.ä. wird allerdings im Regelfall zumindest eine Einweisungsfahrt mit Fahrlehrer gemacht.


    Neu hinzukommen soll bei der derzeit stattfindenden Überarbeitung der AV21 eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung nach G25 für alle Fahrer, die Personen befördern, auch wenn die Fahrten nicht unter das PBefG fallen (z.B. Ausflug der Jugend). Unabhängig vom Beschäftigungsstatus (also ea, nb, ha) gelten dann folgende Mindestfristen für Wiederholungsuntersuchungen: bis zum 40. Lj alle 5 Jahre, bis zum 60. Lj alle 3 Jahre, bis zum 70. Lj alle 2 Jahre und bis zum 75. Lj jährilch. Nach dem 75 Lj. dürfen keine Fahrten mit Personenbeförderung mehr erfolgen. Dienstfahrten, bei denen ausschließlich Material befördert wird, bzw. wenn der Fahrer allein unterwegs ist sollen weiterhin möglich sein. Böse Zungen behaupten, daß anderfalls so manche ea Führungsktraft kein Dienstfahrzeug mehr führen dürfte.


    In der MHD internen Unfallstatistik machen Unfälle bei Sonderrechtsfahrten lediglich 6% aus, während sich über 40% der Unfälle im Behindertenfahrdienst ereignen.

    Em Herrgott sei schönschde Gab`isch ond bleibt dr`Schwob!