Notarzt meldet sich ab

  • Moin!

    Letztlich bestärkt mich der Bericht des Kollegen aber wieder in der Annahme, dass es in Bayern keinen echten Notarztmangel gibt, sondern nur eine mangelnde Bereitschaft der selbstständig tätigen Notärzte, zu den aktuellen Bedingungen zu arbeiten.

    ...ich glaube, das es im übrigen Deutschland ähnlich ist.Für meinen Bereich zählt das genau so:viele Einsätze-wenig Probleme NA zu finden, wenig Einsätze-viele Lücken auf dem Dienstplan.
    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • DaniRA:
    Also in NRW gibt es meines Wissens diesen Unterschied je nach Einsatzaufkommen nicht, da die Vergütung nicht pro Einsatz erfolgt, sondern insgesamt als Pauschale vergütet wird.
    Lediglich Todesfeststellungen bringen einen Bonus. Ausschlaggebend sind dann sicherlich andere Faktoren (z.B. Einsatzgebiet, ggf. Qualität der Einsätze, Unterbringung, Ausstattung).
    Ani kann dazu sicherlich mehr sagen.

  • Was würde denn eigentlich gegen eine feste Pauschale pro Dienst sprechen? Also einen festen Stundenlohn und dafür die Einsatzpauschalen weglassen?


    Vermutlich, dass dann alle auf einmal nur noch an den einsatzarmen Standorten fahren wollen. ;-)


    Aber Du hast recht, aus den Bundesländern, in denen es entsprechende Pauschalen (z.B. 938 Euro pro 24 Stunden) gibt, hört man recht selten ein Gejammer hinsichtlich Notarztmangel, etc.

  • Na wenn man allen den gleichen Pauschallohn bezahlt, liegen plötzlich alle NAs im Bettchen auf der lockeren Landwache rum und niemand will mehr die 17 Einsätze in 24h in der Großstadt fahren.

  • Also in NRW gibt es meines Wissens diesen Unterschied je nach Einsatzaufkommen nicht, da die Vergütung nicht pro Einsatz erfolgt, sondern insgesamt als Pauschale vergütet wird.



    Es gibt auch Kombinationen in NRW. Ein Beispiel vom Niederrhein: 25 € /Std. plus 25 € pro Einsatz. Reine Einsatzvergütungen sind mir im Honorarbereich in NRW nicht bekannt, mag es aber durchaus geben.

  • Es gibt auch Kombinationen in NRW. Ein Beispiel vom Niederrhein: 25 € /Std. plus 25 € pro Einsatz. Reine Einsatzvergütungen sind mir im Honorarbereich in NRW nicht bekannt, mag es aber durchaus geben.

    Eine Kombination dürfte meines Erachtens die beste Lösung für das Problem darstellen.

  • Ich habe von Kollegen aus Bayern auf einer Fortbildung gehört, dass dort in manchen Bereichen aufgrund der Pauschale darauf geachtet wird, dass die Gesamtzahl an NA-Einsätze hoch ist (jeder Zugang = NA-Anforderung) und gleichzeitig die Anzahl an NEF gering gehalten wird. Dadurch hat jeder NA immer eine hohe Einsatzfrequenz und entsprechende Vergütung.
    Ist da was dran?

  • Ich habe von Kollegen aus Bayern auf einer Fortbildung gehört, dass dort in manchen Bereichen aufgrund der Pauschale darauf geachtet wird, dass die Gesamtzahl an NA-Einsätze hoch ist (jeder Zugang = NA-Anforderung) und gleichzeitig die Anzahl an NEF gering gehalten wird. Dadurch hat jeder NA immer eine hohe Einsatzfrequenz und entsprechende Vergütung.
    Ist da was dran?


    Nicht wirklich.
    Die Zahl und Standorte der NEF folgt dem TRUST-Gutachten, und die Alamierungen sollten nach den NA-Katalog erfolgen, was, seitdem es die ILST gibt, besser begolft wird, als vorher.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Ich habe von Kollegen aus Bayern auf einer Fortbildung gehört, dass dort in manchen Bereichen aufgrund der Pauschale darauf geachtet wird, dass die Gesamtzahl an NA-Einsätze hoch ist (jeder Zugang = NA-Anforderung) und gleichzeitig die Anzahl an NEF gering gehalten wird. Dadurch hat jeder NA immer eine hohe Einsatzfrequenz und entsprechende Vergütung.
    Ist da was dran?


    Regional abhängig. Gibt schon Bereiche in denen das ganz klar kommuniziert wurde. Und andere bei denen es ungeschriebenes Gesetz ist.
    (Nicht zu vergessen die Tatsache das es Bereiche in Bayern gibt in denen es mehr NEF als RTW gibt... )

  • Wobei es darauf ankommt, wie die umliegenden Wachen besetzt sind, von daher kann man es m.E. eigentlich nur bereichsweise (Landkreis, RD-Bereich, etc.) vergleichen.

  • Solch Tendenzen sind meiner Meinung nach auch verstärkt im westlichen Nachbarland zu beobachten, da auch hier die Anzahl der Klinikfreien Bereichsnotärzte stark zu nimmt.



    Frohe Weihnachten Euch allen!!!

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ich habe von Kollegen aus Bayern auf einer Fortbildung gehört, dass dort in manchen Bereichen aufgrund der Pauschale darauf geachtet wird, dass die Gesamtzahl an NA-Einsätze hoch ist (jeder Zugang = NA-Anforderung) und gleichzeitig die Anzahl an NEF gering gehalten wird. Dadurch hat jeder NA immer eine hohe Einsatzfrequenz und entsprechende Vergütung.
    Ist da was dran?


    Zumindest ist in einem Bereich, in welchem der Notarzt nach Einsatzzahl bezahlt wird, nicht mit heftiger Gegenwehr oder Kritik von diesem zu rechnen, wenn eine Alarmierung oder Nachforderung nicht wirklich indiziert erscheint.

  • Umgekehrt sind das die Bereiche in denen der RettAss keine Zugänge legen darf (da der NA ja sonst weniger oder sogar nix abrechnen kann) und für jeden Kollaps der Arzt kommt.


    Anekdote am Rande: Hab mal nach VU einem Patienten in die angesprochene Kreisklinik transportiert. Zustand nach VU, etwas Dipi fürs gebrochene Handgelenk und den Zugang gabs vom NEF das 20 Min vor uns da war... Der Doc ist aber mit dem Polytrauma im anderen RTW mit.
    Nunja...Ich war noch nicht aus der Nothilfe raus als mein Handy ging mit meinem Chef dran..Bei dem liefen die Leitungen heiß weil sich zwischenzeitlich der Notaufnahmearzt, der leitende Notarzt, zwei Notärzte (1 davon nicht mal im Dienst) beschwert haben... Was uns denn einfiele Zugänge zu legen UND BTMs zu spritzen UND einen so kritischen Patienten ohne NA zu transportieren.
    Faktisch gemacht haben wir davon nix... Unsere Tätigkeit war im wesentlichen "Patient ins Auto, überwachen, Blutdruck messen, Protokoll schreiben"...



    Gottseidank ist mein Schichtführer damals ganz gut gewesen;) (A. @ Weltreisender)


    So long,
    Phil

  • Umgekehrt sind das die Bereiche in denen der RettAss keine Zugänge legen darf (da der NA ja sonst weniger oder sogar nix abrechnen kann) und für jeden Kollaps der Arzt kommt.


    Da dürfte aber kein Zusammenhang bestehen. Die Pauschale von 90 Euro tags bei Kassenpatienten gibt es unahbhänig von den Maßnahmen. Bei Privatpatienten, die nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden, kommt es tatsächlich auf jede Maßnahme an (wobei es keine Position für das Legen eines Zugangs gibt, sondern nur für die Applikation der Medikamente), aber da ist es egal, ob die Infusion vom Rettungsassistent oder vom Arzt angehängt wird. Das wird der hinzukommende Notarzt dann in der Regel problemlos abrechnen können.
    Aber dass Notärzte, die jeden Einsatz einzeln bezahlt bekommen eher für eine großzügige Auslegung der Notarztindikation sind, während pauschal bezahlte Notärzte mehr Freund von harten Indikationen sind, liegt auch irgendwie auf der Hand.
    Inwieweit sich die Leitstellen davon beeinflussen lassen, möchte ich nicht beurteilen.

  • Bei dem liefen die Leitungen heiß weil sich zwischenzeitlich der Notaufnahmearzt, der leitende Notarzt, zwei Notärzte (1 davon nicht mal im Dienst) beschwert haben... Was uns denn einfiele Zugänge zu legen...


    In Bayern gehen die Uhren anders, so heisst es.
    Jetzt habe ich den Beleg dafür: das von krumel beschriebene "Gedöns" gab es auch in meinem RD-Bereich - so Mitte der 70-er-Jahre :pfeif: .
    Nur einen LNA gab es zu dieser Zeit noch nicht.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Naja, mir ist in den letzten fünfeinhalb Jahren, in denen ich als Gastarbeiter in Bayern tätig war, kein einziger Fall bekannt geworden, dass sich ein Arzt über einen gelegten Zugang beschwert hätte. So groß werden die Unterschiede zwischen dem fortschrittlichen Hessen und dem Entwicklungsland Bayern nicht sein.