Nachdem bereits im vergangenen Jahr Vorwürfe aus den Reihen der Beschäftigten der Sanität Basel laut wurden [Soziale Inkompetenz, fehlende Menschlichkeit und mangelnde Wertschätzung - Führung der Rettung Basel in der Kritik], gibt es nun neue Vorwürfe.
So sorgt eine eingeführte "Pager-Tragepflicht" für viel Unmut unter den Rettungssanitätern. Die Beschäftigten sollen auch in ihrer Freizeit einen Pager tragen, damit sie im Falle eines Personalausfalles schnell erreichbar sind. Eine Arbeitsaufnahme ist dann jedoch freiwillig, weshalb das Tragen des Pagers nicht zusätzlich entlohnt wird. Ein Vertreter der Gewerkschaft VPOD sieht jedoch ein ganz anderes Problem: wenn drei Stunden nach einem Nachtdienst ein Alarm ausgelöst werde, werde die benötigte Ruhezeit gestört und der Gesundheitsschutz missachtet. Zudem müssten sich die Beschäftigten rechtfertigen, wenn sie sich nicht auf einen Pager-Alarm melden. Über die rechtliche Zulässigkeit wird daher nun diskutiert. Für den St. Galler Professor Thomas Geiser, einem Experten für Arbeitsrecht, ist die Antwort eindeutig: "Ein Arbeitnehmer muss nicht 24 Stunden und sieben Tage die Woche erreichbar sein."
Für Diskussionen sorgen auch die temporär eingestellten Rettungssanitäter, die oft nicht über die notwendige Ortskenntnis verfügen. Daher müssten die fest angestellten Basler Rettungssanitäter immer wieder als Fahrer fungieren: "Wir sind die teuersten Chauffeure Basels", gibt ein Rettungssanitäter seiner Frustration freien Lauf. Zudem würden die Aushilfen anfänglich weder Material, Fahrzeug noch Einsatzdoktrin kennen. "Wir müssen während des Fahrens noch beobachten, was der Temporäre macht", ergänzt der Rettungssanitäter im Online-Artikel.
Quelle und ausführlicher Text: http://www.onlinereports.ch/News.109+M524d011bb4a.0.html