Rüstzeiten = Arbeitszeiten?

  • Mehr als 12 Stunden dienstplanmäßig vom Arbeitgeber angewiesen? Klarer Verstoß gegen das AZ Gesetz. Wenn ihr und der Betriebsrat das so akzeptiert wegen den Vorteilen ok. Aber wenn ein Kollege klagt oder aufgrund eines Unfalls die BG nachfragt? Das könnte für den Verantwortlichen problematisch werden. :secret:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ist da so? Ich dachte mehr als 24h wäre illegal. Wir haben reguläre 16h Schichten und diese sind dank der Gutachten in Schleswig-Holstein auch nicht selten. Die klassischen 7-23 Uhr Fahrzeuge. Falls das illegal ist, wo kann ich das finden? Würde mich mal näher interessieren. Allerdings bin ich nach wie vor der Meinung, dass ich in der Landrettung lieber einmal 16 als zweimal 8 mache...

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ist da so? Ich dachte mehr als 24h wäre illegal. Wir haben reguläre 16h Schichten und diese sind dank der Gutachten in Schleswig-Holstein auch nicht selten. Die klassischen 7-23 Uhr Fahrzeuge. Falls das illegal ist, wo kann ich das finden? Würde mich mal näher interessieren. Allerdings bin ich nach wie vor der Meinung, dass ich in der Landrettung lieber einmal 16 als zweimal 8 mache...


    Bist du Angestellter oder Beamter? Welcher TV liegt bei Euch zu Grunde? Habt ihr eine 4, 5 oder 6 Tage Woche? Wie sind eure Wochen Sollstunden 45 oder 48 Stundenwoche?

    ArbZG:



    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn


    Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im



    Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


    § 7 Abweichende Regelungen




    (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann


    zugelassen werden,


    1. abweichend von § 3


    a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in


    erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,




    b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,

    ......


    (2a) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann


    abweichend von den §§ 3, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 zugelassen werden, die werktägliche Arbeitszeit auch ohne


    Ausgleich über acht Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang


    Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die


    Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.


    4) Die Kirchen und die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften können die in Absatz 1, 2 oder 2a


    genannten Abweichungen in ihren Regelungen vorsehen.


    (5) In einem Bereich, in dem Regelungen durch Tarifvertrag üblicherweise nicht getroffen werden, können


    Ausnahmen im Rahmen des Absatzes 1, 2 oder 2a durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden, wenn dies aus


    betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.




    8) Werden Regelungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 4, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 oder solche Regelungen auf Grund


    der Absätze 3 und 4 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf


    Kalendermonaten nicht überschreiten. Erfolgt die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf die Arbeitszeit 48


    Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

    http://www.gesetze-im-internet…desrecht/arbzg/gesamt.pdf

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ist eine Dienstkleidung vorgeschrieben die ausdrücklich NICHT privat getragen werden darf und auch wenn der Umkleideraum ein STück vom Arbeitsplatz entfernt ist, muss die Rüstzeit bezahlt werden. Dazu gab es vor kurzem wieder ein Urteil, abgedruckt in der Zeitung der Beamtengewerkschaft. Es ging da um eine I-Krankenschwester.

  • Manne


    gemäß § 6 Abs. 1 des TVöD der Kommunen beträgt die Höchstarbeitszeit im Westen 39 und im Osten 40 Stunden.
    Zum § 9 Bereitschaftszeiten gibt es eine Anlage und gemäß dieser gibt es für Rettungsdienste und Leitstellen Abweichungen.



    B. Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen


    (1) 1Für Beschäftigte im Rettungsdienst und in den Leitstellen, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende besondere Regelungen zu § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD:

    2Die Summe aus den faktorisierten Bereitschaftszeiten und der Vollarbeitszeitdarf die Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 nicht überschreiten. 3Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlichnicht überschreiten. 4Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistungüberwiegen. 5Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeitgewertet (faktorisiert). 6Bereitschaftszeiten werden innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit nicht gesondert ausgewiesen.


    (2) Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit beträgt zwölf Stunden zuzüglich der gesetzlichen Pausen.


    (3) Die allgemeinen Regelungen des TVöD zur Arbeitszeit bleiben im Übrigen unberührt.



    Somit sind selbst die Pausen hinzuzurechnen. Bei 12h-Schichten mind. 45 Minuten. Wenn also die Schicht, inkl. Rüstzeit, 12,25 h dauert, so ist dieses gem. TVöD in Ordnung.

    Einmal editiert, zuletzt von loeschklingone ()

  • magst du mir meine Frage aus Beitrag 25 noch beantworten?



    Sorry!


    Das ergibt sich dann aus dem zum einen aus den entsprechenden Tarifverträgen und der 11 Stunden Regelung und

    § 12 Abweichende Regelungen


    In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann


    zugelassen werden,

    4. abweichend von § 11 Abs. 2 die Arbeitszeit in vollkontinuierlichen Schichtbetrieben an Sonn- und Feiertagen


    auf bis zu zwölf Stunden zu verlängern, wenn dadurch zusätzliche freie Schichten an Sonn- und Feiertagen


    erreicht werden.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Im Zuge einer Tarifeinigung zwischen Verdi und dem BRK am 15.11.2013 in Nürnberg wurde auch zum Thema Umkleidezeiten debattiert. Es berichtet der LGF Stärk:

    Zitat

    Die 12-Studen-Schichten im Rettungsdienst bleiben erhalten, jeder Rettungsdienstler, der Schutzkleidung tragen muss, bekommt ab 01.11.2013 pro geleisteter Schicht 12 Minuten gutgeschrieben für`s Umkleiden und muss dafür z.B. bei einer 12-Stunden-Schicht auch 12 Stunden einsatzfertig in der Wache sein. Dies wird möglich durch eine tarifliche Öffnungsklausel und verletzt nicht das Arbeitszeitgesetz.
    Die Tariferhöhung von 2,8% aller Tabellenentgelte ab 01.11.2013 kann somit noch im November umgesetzt werden, wenn auch nur unter Vorbehalt, weil Verdi noch die Zustimmung der großen Tarifkommission braucht.
    Wir stehen zu diesem Ergebnis, auch wenn es nochmal einen mittleren einstelligen Millionbetrag pro Jahr kosten wird.
    Damit haben wir eine schwere Kuh vom Eis bekommen!!! Danke an unsere Tarifkommissionsmitglieder!

  • Standardmäßig haben bei uns die Tagdienste 10 und die Nachtdienste 14 Stunden. Auf der Tagesmeldung steht "schon immer" unten der Satz: "Hinweis: bei RTW Dienstzeiten sind 15 Minuten Übergabezeit integriert." Bedeutet: Der Dienst beginnt um :45 und endet um :00, eine Viertelstunde Überlappung ist eingebaut und das halte ich auch für richtig. Da ist genug Zeit vorhanden, um sich umzuziehen, ein Übergabegespräch zu führen und ggf. auch zusammen noch was in Ordnung zu bringen (Fahrzeug wieder einräumen, saubermachen, etc.), wenn die Karre gerade erst wieder eingerückt ist. Das sind alles Dinge, die für mein Verständnis zur Arbeit dazugehören, von daher verstehe ich nicht, wieso das unter Arbeitszeit- und Entgeltgesichtspunkten Privatvergnügen sein sollte.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Hab das Thema mal bei uns auf der Wache angesprochen. Auf meine leichte Anfrage hin, ob denn Rüstzeiten = Arbeitszeiten wären kam die Antwort: Grundsätzlich ja, jedoch nicht im bei uns vorherrschenden 24h-Dienst.


    Kann das irgendjemand belegen? Oder ist das der max. regelm. Wochenarbeitszeit von 48h geschuldet?

    "Hab Geduld in allen Dingen, vor allem aber mit Dir selbst" Franz von Sales

  • Frag das nicht deine Wachenkollegen bzw. Leiter sondern deinen Betriebsrat. Nach dem letzten Urteil von 10/12 gehört das Umziehen prinzipiell zur Arbeitszeit wenn der AG spezielle Dienstkleidung verlangt die nur im Betrieb angelegt werden kann z. B. aus hygienischen oder anderen praktischen Gründen. Da spielt die tägliche Arbeitszeit absolut keine Rolle.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Hab das Thema mal bei uns auf der Wache angesprochen. Auf meine leichte Anfrage hin, ob denn Rüstzeiten = Arbeitszeiten wären kam die Antwort: Grundsätzlich ja, jedoch nicht im bei uns vorherrschenden 24h-Dienst.


    Kann das irgendjemand belegen? Oder ist das der max. regelm. Wochenarbeitszeit von 48h geschuldet?

    Du hast Anrecht drauf. Dann sprengst du aber die 24 Stunden regelmäßig (in jedem Dienst), und vlt. habt ihr dann nicht mehr lange 24 Stunden Dienst.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Naja, das Leben ist kein Ponyhof. Für mich ein Grund mehr, diese völlig anachronistischen 24h-Dienste abzuschaffen!


    Habt Ihr keine Übergabezeit? Dann muss eben diese verlängert werden.

  • Klar haben wir eine Übergabezeit: Jeder schaut, dass er ca. 20min vor Dienstbeginn fertig umgezogen auf der Wache zur morgendlichen Übergabe und dem kollektiven Kaffetrinken aufschlägt. Diese Morgenstunde wird im Durchschnitt so 20min nach Dienstschluss mit dem Checkbeginn der Folgebesatzung aufgelöst.


    Das es sich bei diesen 40min, die ich meinem Dienstherr pro Schicht (also ca 9x/Monat) schenke auch um eine Menge KlönSchnack und Socialising handelt, ist klar (aber auch wichtig). Die (ebenfalls unentgeltliche) Zeit, welche für die Besprechung des Übergabeprotokolls notwendig wäre, beläuft sich auf ca. 5 bis 10min...


    Ich will mich auch überhaupt nicht beschweren. Insbesondere wenn die Nächte ruhig sind, ist der 24er schon eine schöne Sache. Dazu kommen weniger Spritkosten, mehr Zeit mit der eigenen Familie (insb. am WE) und ein gewisses Maß an Flexibilität (mal später kommen / früher gehen, X Möglichkeiten zum Dienstplantausch, da i.A. die 48h-Pause in der Planung eingehalten wird).

    "Hab Geduld in allen Dingen, vor allem aber mit Dir selbst" Franz von Sales

  • Das es sich bei diesen 40min, die ich meinem Dienstherr pro Schicht (also ca 9x/Monat) schenke auch um eine Menge KlönSchnack und Socialising handelt, ist klar (aber auch wichtig). Die (ebenfalls unentgeltliche) Zeit, welche für die Besprechung des Übergabeprotokolls notwendig wäre, beläuft sich auf ca. 5 bis 10min...


    Ist halt wie so vieles im Leben und Beruf ein Geben und Nehmen: ich schenke meinen Kollegen die frühere Ablösung, aber das bekomme ich ja im Gegenzug am Ende meiner Schicht im Regelfall auch.
    Die paar Dinge, die bei der Schichtübergabe geregelt werden müssen (was gibt es besonderes im Fahrzeug, ist noch auf der Wache was zu erledigen, für wen muss Ersatz gesucht werden, etc.), gleichen sich um ein vielfaches damit aus, dass ich in meiner Schichtzeit oft genug Pause mache (Kleinigkeit essen, trinken, rauchen, einfach mal so quatschen) und wenn man ehrlich ist, auch nachts öfters mal Augenpflege auf dem Sofa betreibe.

  • Ist halt wie so vieles im Leben und Beruf ein Geben und Nehmen: ich schenke meinen Kollegen die frühere Ablösung, aber das bekomme ich ja im Gegenzug am Ende meiner Schicht im Regelfall auch.


    Wem genau schenkst Du was und von wem genau wird Dir ein pünktliches Dienstende geschenkt?
    Letztendlich ist Dein Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass Du pünktlich Feierabend machen kannst. Und der muss seine Arbeitszeiten so organisiseren, dass das bis auf Ausnahmefälle (und dazu gehört meiner Meinung nach NICHT der reguläre Rettungseinsatz kurz vor Schichtende, da mit ungeplanten Einsätzen im Rettungsdienst gerechnet werden kann!) auch möglich ist und nicht vom Goodwill der Kollegen abhängig ist.
    Du "schenkst" Deinen Kollegen also etwas, worauf sie ein Anrecht haben und das ihnen der Arbeitgeber schuldet. Und das zu Deinen Lasten.


    Gruß, Christian