Qualitätsbericht der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) veröffentlicht

  • Zitat

    Jetzt stell ich mir die Frage: Warum geht das bei anderen nicht ? Oder muss hier etwa der Rettungsdienst den Hausnotruf und andere Geschäftsbereiche Querfinanzieren... Vielleicht wäre es ratsam, mal den durchführenden auf die Finger zu schauen um festzustellen, das bestimmte Posten in der Bilanz gar nicht dem Rettungsdienst zugehörig sind...

    :rolleyes_1:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Also diese Praxis halte ich mal zurückhaltend für "einen rechtlichen Graubereich". Das funktioniert legitim nur wenn die Firma z.B. einen Vertrag mit innerklinischen Verlegungen bei einem Klinikverbund o.ä. hat und die Fahrten nicht im Leitstellenjournal auftauchen.


    Ich gehe davon aus, dass diese Praxis rechtlich sehr ausführlich geprüft wurde. Aber wie dem auch sei, so ist und wird mindestens drei Landkreisen so umgesetzt.

  • Coole Smiley-Parade.....


    Einsätze mit NACA3 waren mit 39,5% die meisten :stop: :negativ: Notarzteinsätze, gefolgt von 26,3% NACA4-Einsätzen


    10% bei ACS ohne 12 Kanal, spannend :stop: :stop: :stop:


    bei 78% der Patienten mit starken Schmerzen wurde durch den Notarzt eine Analgesie durchgeführt, und die andren 22%? etwa nix?


    Interessanter als die Frage, ob ein Patient mit starken "Schmerzen" (*1)) eine Analgetikum erhalten hat oder nicht, ist hier die Frage, wie sich der "Schmerz" verändert hat.... Die Gabe eine Analgetikum (unabhängig von der Substanz) garantiert keine Schmerzlinderung, während sich eine relevante Schmerzlinderung bzw. Verbesserung der Erträglichkeit der Schmerzen auch ohne Medikamente erreichen lässt.... Insofern ist dieses Item m.M. nach kein geeignetes Item, um die Qualität der Patientenversorgung zu beurteilen, insbesondere da ich (notärztliche) Daten aus einem RD-Bereich kenne, der nicht nur nach der Gabe von Analgetika geschaut hat, sondern auch danach, welchen NRS die Patienten bei Übergabe an das KH angaben. Interessanterweise war der Ausgangs NRS bei den 77,3% der Patienten, die Analgetika erhalten hatten bei 8,2 (+/- 1,3) und bei Übergabe 2,8 (+/- 2,3), diejenigen, die nichts erhalten hatten (22,7%), hatten initial 8,3 (+/- 1,1) und bei Übergabe 1,9 (+/- 1,2).....


    Zitat

    Patienten mit Myokardinfarkt profitierten am meisten von einer notärztlichen Intervention: Quatsch, diese profitieren von einer RD Intervention....


    Solange nur Notarzteinsätze mittels der von den Notärzten ausgefüllten Protokolle ausgewertet werden können, kann man nur über die notärztliche Intervention "urteilen".



    *1) Wobei sich hier die Frage stellt, was alles vom Patienten unter "Schmerz" subsumiert wird, insbesondere da im RD so Dinge wie "Stress", "Angst", "Unsicherheit", "Stimmung" etc. nicht explizit abgefragt werden.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Eine kurze Frage an die Kolleginnen und Kollegen aus BaWü mit MZF-System: werden in euren Bereichen Protokolle für Krankentransporte ausgefüllt (Entlassfahrten, Rücktransporte etc.)?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Nicht gefordert gewesen. War da eine Sache nach eigenem Ermessen!
    Und seit 1.1. sowieso nicht mehr. Auf dem KTW macht das meine ich kaum jemand!

  • Ich konkretisiere die Frage: ist für KTW-Transporte mit dem RTW zwingend ein (Notfall-)Protokoll auszufüllen?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zwar nicht BaWü, aber wir füllen auch bei Krankentransporten die normalen Notfallprotokolle aus. Je nach dem steht mal mehr oder weniger drauf. Bei einer Entlassung dokumentiere ich weniger, bei Einweisung ggf. ganz normal, wie bei einem Notfall halt auch.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Warum sollte man da denn kein Protokoll schreiben? Ich halte das für selbstverständlich.


    warum sollte man? bei dem typischen krankentransport gibts eigentlich nichts zu dokumentieren, finde ich. ausnahmen bestätigen die regel.

  • warum sollte man? bei dem typischen krankentransport gibts eigentlich nichts zu dokumentieren, finde ich. ausnahmen bestätigen die regel.


    Bei jedem Buch, das ich bestelle, bekomme ich einer Lieferschein. Für jede Handwerkerleistung bekomme ich einen Tätigkeitsbericht.
    Es ist einfach ein routinemäßiger Tätigkeitsnachweis, den ich für selbstverständlich halte.


    Das bedeutet ja nicht, dass man in epischer Breite alle Protokollfelder bearbeiten muss.

  • aber für jede dialyse-fahrt? dreimal die woche hin und zurück, und jedes mal ein DIN-A-3 großes, dreifaches DIVI-protokoll? 300 protokolle im jahr? da würde ich in der dialyse-praxis über die jahre einige ordner, um nicht zu sagen, ganze archiv-räume füllen.


    ich fülle das DIVI-protokoll nur aus, wenn ich auch was reinschreiben kann, das irgendjemanden interessieren könnte. bei einer einweisung betrachte ich im normalfall zB die einweisung als lieferschein und schreibe selbst nichts weiter dazu.

  • Wie sind angewiesen, für jeden Transport - also auch die KH-Entlassung, den Dialyse-Hin- und Rücktransport ein Protokoll auszufüllen. Wir reden von einem NADOK-Notfallprotokoll nach SQRBW-Standard MIND 3.0.
    Daher interessiert mich, wie das in den anderen RD-Bereichen in BaWü gehandhabt wird.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Wie werden Krankentransporte dann dokumentiert? Nur im Fahrtenbuch?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • warum sollte man? bei dem typischen krankentransport gibts eigentlich nichts zu dokumentieren, finde ich. ausnahmen bestätigen die regel.


    Ich würde zunächst einmal die Frage stellen, worum es sich bei einem qualifizierten Krankentransport, welcher nur bei medizinischer Notwendigkeit verordnet werden darf, letztlich handelt. Ist es rechtlich eine reine Transportleistung ? Handelt es sich aber um die Fortführung einer medizinischen Leistungserbringung, meinetwegen Patient wird vom KH zur Diagnosefindung in eine CT-Praxis gefahren und wieder zurück, müsste der Patient doch Anspruch auf eine lückenlose Dokumentation haben. Und sei es nur die Notiz, das der Transport keine Vorkommnisse hatte.

  • Wie sind angewiesen, für jeden Transport - also auch die KH-Entlassung, den Dialyse-Hin- und Rücktransport ein Protokoll auszufüllen. Wir reden von einem NADOK-Notfallprotokoll nach SQRBW-Standard MIND 3.0.

    Bei meiner ominösen Heimfahrt mit RTW Schein Anfang des Monats habe ich auch ein solches Protokoll ausgefüllt, zumindest die Einsatzdaten und halt Heimfahrt bzw. Patientenbetreuung in Textform.
    Ich halte es weder für sinnvoll, noch für gut, aber hilft ja alles nix.


    Daniel: Ich dachte, die Protokollpflicht gibts nur bei einem RTW Transport?