Zukünftig RS und NFS auf dem Wagen ?

  • Wir hatten das Thema in einem früheren Beitrag schonmal. Ich finde es durchaus gut, dass ein Azubi ab einem gewissen Punkt der Ausbildung ZUSAMMEN MIT EINEM PRAXISANLEITER im Zweierteam ausrückt. Und der darf dann ruhig die Patienten betreuen (natürlich abhängig vom Können und dem Patienten). In der Zeit kann er dann auch mal selber Praktikanten anleiten z.B. und gewinnt ein hohes Mass an Selbständigkeit. Das ist in anderen Berufen ja durchaus auch so üblich, dass die Azubis im Rahmen ihrer Fähigkeiten selbständig arbeiten.
    Und ab dem 3. Jahr finde ich das sowohl organisatorisch, als auch wirtschaftlich durchaus sinnvoll. Solange es nicht so gehandhabt wird wie bei den RA i.P. in Bayern früher. Wenn die als "Zweiter" auf dem Auto waren, durften sie nicht eigenständig beim Patienten hinten sein und waren nur als Fahrer geplant.

  • Zitat

    Wir hatten das Thema in einem früheren Beitrag schonmal. Ich finde es durchaus gut, dass ein Azubi ab einem gewissen Punkt der Ausbildung ZUSAMMEN MIT EINEM PRAXISANLEITER im Zweierteam ausrückt. Und der darf dann ruhig die Patienten betreuen (natürlich abhängig vom Können und dem Patienten).


    Ich schätze, dass es bei euch ähnlich läuft, wie bei uns: ab Mitte 2. Jahr bis NACA 4, ab 3. Lehrjahr Teamleiter bis NACA 6/7.

  • Grob, ja. Bei uns sind sie tatsächlich schon früher als "Zweite" auf'm Auto. Die Umstellung von Fahrer zu Betreuer is dann fliessend und wird individuell vom Pat. abhängig gemacht (anfangs Krankentransporte, später bis zum kritischen Pat.). Wenn's nach mir ginge, würden sie auch länger als "Dritte" eingesetzt, aber das entscheide nicht ich und es geht auch so gut, mit einer grosszügigen Nachalarmierung von Anästhesieunterstützung wenn's zu zweit net geht...

  • Ich finds gut. Irgendwann muss der Azubi ja raus aus der "Laborsituation" und unter realistischen Bedingungen arbeiten - also im Zweierteam.
    Ich fände es sinnvoller festzuschreiben, dass er dann gemeinsam mit einem Praxisanleiter eingesetzt wird.


    J.

    Es entspricht aber leider nicht dem Gesetz. Bisher hat der RettAss den Patienten zu betreuen, später dann wohl der NotSan. Also landet der Azubi auf dem Fahrerplatz im 2er Team. Nichts gewonnen also. Selbst wenn man das im Rahmen der Ausbildung gut finden würde, dass er als 2. Mann eingesetzt wird. Deshalb gibts für mich nur das 3er Team. Dann kann der Azubi mit nach hinten.

  • Bisher hat der RettAss den Patienten zu betreuen, später dann wohl der NotSan. Also landet der Azubi auf dem Fahrerplatz im 2er Team. Nichts gewonnen also. Selbst wenn man das im Rahmen der Ausbildung gut finden würde, dass er als 2. Mann eingesetzt wird. Deshalb gibts für mich nur das 3er Team. Dann kann der Azubi mit nach hinten.


    Und bisher ist immer der RettAss hinten beim Patienten? Na komm, dass ist doch nirgends so.

  • Interessant! Bei uns darf das der RA entscheiden. Die gute Seite ist, dass man fitten FSJlern/RAiP was machen lassen kann, die schlechte das bei manchen RA die FSJler immer hinten sitzen müssen, da der RA lieber fährt. Und diese Sorte RA holt zur Not einen NA dazu, dmait er fahren kann :pfeif:

  • Ist bei "uns" nicht so das Problem, da es sowie so kaum noch RettSan gibt. Es ist extrem selten, dass ich mal zusammen mit einem RettSan fahre (RettAss i.P. mal ausgenommen).

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Bei uns gibt es keinen einzigen RS, allerdings dürfen RAiPler mit fortgeschrittener Ausbildung durchaus den Patienten betreuen. Dazu sei gesagt, dass sie ohnehin erstmal 2-3 Monate als Dritter fahren um die 200 Einsätze voll zu kriegen, um den "RS200" Status zu erreichen. Und danach werden sie an das Arbeiten im zweier Team herangeführt und an das Fahren ohne Aufsicht. Schließlich dürfen sie dann auch unter zunehmend lockerer Aufsicht den Einsatz führen und im Rahmen dessen natürlich auch den Transport begleiten.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • MAn kann als Rettungsassistent doch Patienten auch betreuen, wenn man in der Fahrerkabine sitzt. Man kann ja jederzeit anhalten und intervenieren, wenn es zu einer kritischen Situation kommt.
    Als Krankenpfleger bin ich ja auch nicht ständig am Bett meines Patienten.


    Ich weiß wohl, dass das in einigen Rettungsdienstes schriftlich so geregelt ist, aber für sinnvoll halte ich die Regel nicht.

  • In welchem Bundesland darf denn hinten zum Patienten jemand anderes außer einem RA?
    Entscheidend ist, was die Landesrettungsdienstgesetze sagen? Sollte in Zukunft der Text lauten: ?Auszubildende zum NotSan dürfen die Patientenbetreuung übernehmen, wenn ein Praxisanleiter dies verantwortet? oder so ähnlich (halt juristisch korrekt), dann darf der Azubi auch nach hinten. Das wird nicht im NotSanG geregelt, kann auch nicht, da es Landesrecht ist.

  • In welchem Bundesland darf denn hinten zum Patienten jemand anderes außer einem RA?


    In welchem Bundesland sagt denn das Landesrettungsdienstgesetz aus wer beim Patienten sein muss?


    In Niedersachsen

    Zitat

    § 10
    Personal
    (2) Krankenkraftwagen sind im Einsatz in der Regel mit mindestens zwei Personen zu besetzen. Bei einer Notfallrettung ist im Rettungswagen in der Regel mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent einzusetzen. Beim qualifizierten Krankentransport ist im Krankentransportwagen in der Regel mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter einzusetzen.


    sehe ich da nix.


    In Schleswig-Holstein

    Zitat

    § 3
    Fachliche Anforderungen an das Personal bei der Notfallrettung
    und beim Krankentransport


    (1) Krankenkraftwagen müssen im Einsatz mit zwei Personen besetzt sein, von denen eine Rettungsassistentin oder Rettungsassistent ist und die andere mindestens die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter erfolgreich abgeschlossen hat. Eine in der Notfallrettung eingesetzte Rettungssanitäterin oder ein dort eingesetzter Rettungssanitäter muß zusätzlich mindestens 200 Einsätze abgeleistet haben.


    auch nix.


    Nur in NRW hab ich jetzt spontan in §4 RettG NRW etwas dazu gefunden.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Mal ein Beispiel auf die Schnelle:


    Zitat von Hamburgisches Rettungsdienstgesetz §21

    [...]


    (2) Bei der Notfallrettung sind Krankenkraftwagen im Einsatz mit mindestens einem Rettungssanitäter als Fahrer und mindestens einem Rettungsassistenten als Betreuer des Patienten zu besetzen.


    [...]

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ich schon ein stückweit.


    Ich hasse auch den Notarzt der in der Fahrerkabine "begleitet", oder noch schlimmer im NEF.



    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO)
    §7 Einsatzpersonal und Besetzung der Rettungsmittel


    Die Rettungsmittel sind wie folgt zu besetzen:


    ."....der Rettungswagen und der Notfallkrankenwagen mit


    ndestens mit einem Rettungssanitäter und einem Rettungsassistenten, der den Patienten betreut...."
    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • MAn kann als Rettungsassistent doch Patienten auch betreuen, wenn man in der Fahrerkabine sitzt. Man kann ja jederzeit anhalten und intervenieren, wenn es zu einer kritischen Situation kommt.
    Als Krankenpfleger bin ich ja auch nicht ständig am Bett meines Patienten.


    Ich weiß wohl, dass das in einigen Rettungsdienstes schriftlich so geregelt ist, aber für sinnvoll halte ich die Regel nicht.

    Das kann man meiner Meinung nach nicht. Meine Arme sind nicht lange genug, um durch die Trennscheibe an die Geräte und den Patienten zu kommen. Betreuen heißt für mich, dass ich neben dem Patienten sitze. Und so mache ich das auch aus innerer Überzeugung.


  • och, das passiert hier schonmal häufiger wenn ich rtw fahre. der doc setzt sich dann nach vorne zu mir und wir quatschen wie es bei mir im studium läuft und was in meiner alten abteilung so neues gibt. setzt natürlich einen unkomplizierten patienten voraus. da gibts ja auch ein fesnter nach hinten... der arzt muss ja selten hand anlegen...