Zur aktuell vielfach geäußerten Kritik zum Notfallsanitätergesetz

  • @ Vossi,


    wenn das, was ich zum NotSanG gepostet habe, sachlich verkehrt ist, dann teil mir das mit. Stimmt das, was ich geschrieben habe, dann hab ich mich schon mehr eingebracht als viele hirnlose Halleluja-Schreier. Wenn das, was ich geschrieben habe, sachlich falsch ist und ihr könnt mir dies ohne "wenn, aber, vermutlich etc erklären, werde ich hierzu sofort schweigen. Gerne auch als PN!

  • ..wenn Du meinst. Trotz alledem ist meine Kritik zutreffend? Wo bleiben denn die Äußerungen dazu?


    Ich habe irgendwie das Gefühl, dass dir schon ein- bis zweihundert Mal ein Feedback zu Art und Inhalt deiner Kritik gegeben wurde.
    Sollen wir das alles wiederholen?


    wenn das, was ich zum NotSanG gepostet habe, sachlich verkehrt ist, dann teil mir das mit


    Alles ist und war sicher nicht verkehrt.


    Stimmt das, was ich geschrieben habe, dann hab ich mich schon mehr eingebracht als viele hirnlose Halleluja-Schreier.


    Geht so. Wem gegenüber hast du denn deine (z.T. sicher auch berechtigte) Kritik zur Kenntnis gebracht? Wer davon kann wirklich etwas ändern?


    Wenn das, was ich geschrieben habe, sachlich falsch ist und ihr könnt mir dies ohne "wenn, aber, vermutlich etc erklären, werde ich hierzu sofort schweigen.


    Wieso sollten denn Verknüpfungen wie "wenn" unangebracht sein? Viele Dinge (auch beim NotSanG) funktionieren nur wenn eine andere Voraussetzung erfüllt ist.


    Licht geht nur an wenn Strom vorhanden ist. Nur weil ein Leuchtmittel bei Nichtvorhandensein von Strom nicht leuchtet, ist dies noch lange kein Beweis dafür das es kein Licht gibt.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Grundlegend wäre mir neu, daß ein auf Bundesgesetzebene geschaffenes Gesetz in den Bundesländern nach Gutdünken umgesetzt wird - bspw. mit der zeitlichen Umsetzung.
    Das kritisiere ich an diesem Gesetz.
    Ja, der RD ist in der Hoheit der Bundesländer, aber berufliche Ausbildungsregelungen (Ausbildungsdauer, Lehrinhalte) eben nicht.


    So, wie wir in -D-anscheinend 80 Mill. Fußballbundestrainer haben und die allermeisten Menschen viel besser (zu wissen) glauben, an was die geliebte Blechkarre leidet - so ist es jetzt auch.
    Jeder Pflasterkleber, der schon einmal einen RTW gesehen hat, erhebt sich zum Fachmann und bringt seine Meinung sein verbales Gewäsch ein.
    Dies vollbringt er am liebsten in kurzen Sätzen und natürlich bewertend.


    Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, einem Berufsverband, eigenständige Ausbildung des beruflichen Nachwuchses?
    "Brauch ich nicht, ich kann schon alles und weiss es besser"
    Tatsächlich mag es Bedingungen und Szenarien geben, die nur regional wichtig sind.
    Die Bedeutung von Bergrettung wird bspw. in S-H keine Rolle spielen...und in Bayern ist Wasserrettung kein Patiententransport von einer Nordseeinsel bei hohem Seegang.


    Mütom kritisiert, daß es keinen Schwerpunkt in der neuen Gesetzgebung gibt, die eine Höherqualifizierung altgedienter RA einheitlich regelt.
    Mit Verlaub: diese Berufsgruppe hat bisher traditionell ihr Gesäß nicht hochbekommen und sich organisiert und aufgrunddessen mit einer zahlenmässigen Berechtigung seine Interessenlage kundgetan.


    Der Notfallsanitäter wird ENDLICH dafür sorgen, daß traditionelle rettungsdienstliche Karrieren vom Verbandtaschenträger auf dem Sportplatz aufwärts nicht mehr die Regel sein werden.
    Der Notfallsanitäter KANN dafür sorgen, daß zwischen den Einsätzen (auf ruhigen RW) nicht mehr standardmässig BLÖDzeitungslesen und Mittagsschlaf den Vorrang vor prakt. Ausbildung bzw. Reflektion der letzten Arbeitsschritte mit dem Azubi haben.
    Der Notfallsanitäter SOLL dafür sorgen, daß Fachpersonal im RD die selbstverständliche Anerkennung hat wie jeder Handwerker.


    Mein persönlich erster Kontakt mit der Welt des RD begann 1973.
    Seither habe ich etliche Veränderungen miterlebt...und jetzt endlich erlebe ich eine dreijährige Berufsausbildung mit fundierten Inhalten.
    Diese Ausbildung wird sicherlich - nach den ersten Jahren - weitere Veränderungen erfahren.
    Das haben Beufsausbildungen regelhaft an sich.
    Mit zunehmenden Lebensalter wird meine Patientenkarriere weitergehen; zumindest aber habe ich jetzt die Hoffnung, daß die Arbeitsqualität des RD nicht mehr von meinem jeweiligen Standort abhängig sein wird.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Danke Guy, für die Ehrlichkeit.


    Allerdings habe ich auf meine Kritik bis auf Beschimpfungen noch nichts sachliches dazu vernommen. Es geht mir auch nicht darum, das NotSanG zu kippen, sondern schlicht zu sensibilisieren. Wichtig ist jetzt der sozialverträgliche Wechsel von Rettungsassistenten zu Notfallsanitäter. Aber auch hier wird mir Angst und Bange, da mittlerweile eine HiOrg ja den NotSanG für Geld anbietet. Mal sehen wieviel weitere Anbieter folgen werden.


    Ich habe großen Respekt vor den Personen die an dem NotSanG mitgewirkt haben. Nochmals, die Grundidee des NotSanG war durchaus folgerichtig. Allerdings stellt sich mir immer mehr die Frage, ob der DBRD tatsächlich den damaligen Grundgedanken des Notfallsanitäters wirklich mitverfolgte.


    @ Raphael


    ....irgendwie habe ich den Eindruck, das Du das NotSanG in seiner Konsequenz nicht verstanden hast. Alles andere ist schlicht Blödsinn, da sich die Prämissen an den Standorten für das RFP nicht geändert haben.


    Trotzdem wünsche ich Dir alles Gute und natürlich im Notfall wirklich fachkundiges Personal.

  • Mütom:
    was ich verstanden habe:
    es gibt endlich eine dreijährige Ausbildungszeit.
    Als TN einer Demonstration, bei der sich Prof.Dr. Ahnefeld für ein Berufsbiöld einsetzte - zu einer Zeit, wo der Dreimonats-RS Standard war, halte ich dies für einen riesigen Sprung.


    Verstanden habe ich auch den Gedanken an Besitzstandswahrung für RA.
    Hier gibt es ja wohl zwei Gruppen:
    - die ehemals "geadelten" RA
    - die RA mit einer kurz- bis mittelfristigen Verweilzeit im Beruf.


    Die erste Gruppe wird über kurz oder lang in die Rente gehen.
    Bis dahin kann sie sich höherqualifizieren.
    Das es hier Bundesländer gibt, die "aussitzen" bzw. einfach ihre Arbeit nicht leisten...auch das ist mir bewusst
    Ebenso weiss ich, daß der Erwerb von neuem Wissen mit zunehmenden Lebensalter nicht leichter wird.
    Grundvoraussetzung ist aber die Bereitschaft jedes einzelnen dazu-
    Da Rettungsfachpersonal ein Teil dieser Gesellschaft ist, weiss ich auch daß es in der Gesellschaft immer eine Gruppe von Beschäftigten gibt, die gerne unqualifiziert einfordert, selbst aber keinerlei Bestrebungen hat.


    Die RA mit einer kurz- bis mittelfristigen Verweilzeit hat nach meinen Erfahrungen verinnerlicht, daß Fort- und Weiterbildung einfach selbstverständlich ist - wie in jedem anderen Beruf auch.
    Diese Beschäftigten müssen nicht mehr mit der Zeit gehen - sie kennen es gar nicht anders.
    Zitat Wowereit: "...und das ist auch gut so".


    Meine Bsp. mögen für Dich Blödsinn sein.
    RD ist ein vielfältiges Betätigungsfeld mit vielen (regionalen) Besonderheiten.
    Diese habe ich beispielhaft erläutert.
    Die Grundlage aber ist überall gleich - unabhängig von der Anzahl von RW oder RTW, einem HvO-System, einem ÄLRD usw.
    Die jetzt höheren Qualitätsanforderungen werden mMn. bspw. dafür sorgen, daß eine RD-Schule nicht mehr ausschliesslich als Geldverdieninstrument verstanden wird bzw.
    daß das Konkurrenzdenken (wenn a-b-c eine Schule hier hat, benötigen wir von 1-2-3 auch eine...) kleiner wird.
    Wie im Handwerk mit seinen regionalen Ausbildungszentren auch müssen sich alle Leistungserbringer auf ein Konzept einigen.
    Was bei MFA, in der Krankenpflege oder sonstwo selbstverständlich ist...auch im RD wird es so kommen.

    raphael-wiesbaden


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    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • @ Raphael


    Deine Aussagen sind einfach viel zu pauschal. Natürlich gibt es gute Rettungsassistenten und sehr schlechte. Dieses Phänomen wirst Du in jeder Berufssparte finden.


    Fakt ist, das wir aber massive qualitative Unterschiede in der Patientenversorgung bundesweit haben. Die Gründe hierfür können aber mit dem NotSanG nicht behoben werden. Tatsächlich verantwortlich für die qualitative Patientenversorgung sind der Arbeitgeber (Ausrüstung) und der medizinische Verantwortliche (gibt die Bandbreite der möglichen Maßnahmen des RFP vor). Ich kenne keinen Fall, wo sich das RFP geweigert hätte, zusätzliche Maßnahmen zu erlernen und auch einzusetzen, leider bekommen wir immer das Gegenteil mit, das vom RFP zuviel im Sinne des AG und med. Verantwortlichen getan wurde und deswegen der Arbeitsplatz gefährdet gewesen ist.


    Betrachtet man die Entwicklung des Rettungsassistenten stelle ich fest, das gerade diese Berufsgruppe sich regelrecht immer mehr Kompetenzen erkämpft hat und eben mit der Zeit gegangen ist. Heute gibt es in der Bundesrepublik ja schon RA die mit Btm analgesieren dürfen. Diese Fortentwicklung war aber nur in den Bereichen möglich wo eben die Verantwortlichen eines Bereiches die Notwendigkeit erkannt haben.


    Der Notfallsanitäter ist eigentlich das Ergebnis des mangelnden Selbstverttrauens der heutigen Rettungsassistenten und natürlich die ziemlich deutsche Sichtweise, das ausschließlich eine Qualifikation befähigt.


    Das unsere zukünftigen Kollegen nun nicht mehr für ihren Ausbildungswunsch Geld bezahlen müssen, eine durchaus intensivere Ausbildung erhalten habe ich immer begrüßt. Das diesbezüglich die Qualitätsanforderungen an die jeweilige Ausbildungsstätten festgelegt wurde, ist ebenfalls gut, genauso die zukünftige Vergleichbarkeit der Ausbildung mit unseren Nachbarländern.


    @ Monschi


    http://www.johanniter-akademie…intern=&show_details=2641


  • Ich dachte mir, das du auf so etwas heraus willst. Hier zahlst du aber den RettAss, wie all die Jahre zuvor es von tausenden von RettAss auch getan wurde. Diese wird dann aufgestockt zum NFS (wo im übrigen auch noch nicht abschließend klar ist ob die nicht der RettAss welcher NFS werden will selber zahlen muss). Eine volle NFS-Ausbildung von 3 Jahren Dauer wird es aber wohl nicht "auf eigene Kosten" geben.

  • Als Brite fühle ich mich verpflichtet und geehrt:


    Monty Python, Life of Brian:




    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.


  • Ich dachte mir, das du auf so etwas heraus willst. Hier zahlst du aber den RettAss, wie all die Jahre zuvor es von tausenden von RettAss auch getan wurde. Diese wird dann aufgestockt zum NFS (wo im übrigen auch noch nicht abschließend klar ist ob die nicht der RettAss welcher NFS werden will selber zahlen muss). Eine volle NFS-Ausbildung von 3 Jahren Dauer wird es aber wohl nicht "auf eigene Kosten" geben.



    @ Mütom, das hatten er doch schon, zumal hat es sich nach dem 31.12. eh erledigt.


    Die aktuellen Zahlen belaufen sich momentan auf ca. 25000 € pro Schuljahr zzgl. Ausbildungsvergütung, das wird man privat in unseren Kreisen sicher nicht "mal so" wie den RettAss finanzieren können.

  • @ Daniel Grein,


    ....ich denke, das aufgrund Deiner Tätigkeit am Rande des NotSanG Deine Vorstellungen sehr subjektiv sind. Einige doch wesentliche Dinge für die zukünftige Tätigkeit der Notfallsanitäter konnten gar nicht oder nur unbefriedigend gelöst werden. Insbesondere die Stellung des ÄLRD im NotSanG läßt dieses Gesetz schlicht zur Farce werden. Die Zukunft der Rettungsassistenten, die doch immerhin die tragende Säule im deutschen Rettungswesen gewesen sind, hat man in die Hände des Arbeitgebers gelegt ohne diesem irgendwelche gesetzliche Regelungen vorzugeben. Damit ist die Cjhancengleichheit für die heutigen Rettungsassistenten, den Beruf auch als Notfallsanitäter auszuüben nicht mehr gegeben, da sie der Willkür ihres Arbeitgebers ausgesetzt sind. Die teilweise krassen Unterschiede bzgl. der Kompetenz des Rettungsfachpersonal von Rettungsdienstbereich zu Rettungsdienstbereich kann ebensowenig den heutigen Rettungsassistenten angekreidet werden, dafür sind nachweislich andere Personen gestern, heute und leider auch morgen zuständig. Das die Rettungsassistenten und auch die zukünftigen Notfallsanitäter trotz ihrer hohen quantitativen Stellung im Rettungsdienst ein "Schattendasein" fristen hat nun rein gar nichts mit dem angeblich mangelndem Willen der Fort- und Ausbildung zu tun. Eine wirklich sachliche Debatte über diese Problematik hat es weder hier noch in anderen Foren gegeben, da die Auswirkungen für das heutige RFP einfach noch nicht abzuschätzen sind. Nun den Kritikern soziale Kompetenz, Reflexion, Berufsethos und Erkennen von Zusammenhängen abzuerkennen ist tatsächlich nur noch beschämend.


    Ich habe lange überlegt, ob ich mich überhaupt noch zu den ganzen Kommentaren äußere, denn letztlich dreht man sich immer wieder im Kreis und es ist eigentlich völlig vergeudete Zeit, sich jetzt, nachdem das Gesetz seit Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, noch über dessen Inhalt zu streiten. Dazu gab es nun wahrlich lange genug Gelegenheit und von Vielen, die jetzt im Internet zum Großen Halali blasen, hat man zuvor nichts gehört oder gelesen. Auch wenn zu erwarten war, dass viele Kollegen erst aus ihrem Tiefschlaf erwachen, wenn es längst zu spät ist, fördert es gerade meinen Blutdruck. Was da teilweise nun an Kommentaren zu lesen ist, schreit gerade vor lauter Dummheit. Ich bin auch nicht länger bereit, mich diplomatischer auszudrücken, denn ganz offensichtlich versteht nicht jeder, was ich versuche zu sagen. Dann muss eben Klartext gesprochen werden.


    Ich wiederhole mich sicherlich zum gefühlt tausendsten mal, aber wer geglaubt hat (und noch heute glaubt), dass durch das Notfallsanitätergesetz, das einzig und alleine die Berufszulassung und Berufsausbildung regelt, alle bestehenden Probleme gelöst werden können, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Da fehlt es dann ganz offensichtlich an grundlegendem Verständnis über Recht und Gesetz - eigentlich etwas, dass man von im Rettungsdienst tätigen Personal erwarten können sollte.
    Es ist ja nun nicht so, dass in der Vergangenheit nie darauf hingewiesen wurde, dass dieses Gesetz nicht die Berufsausübung regeln kann - genauso wenig wie es das Rettungsassistentengesetz konnte. Es kann - und das zeigen die Arbeitsgerichtsprozesse - als Grundlage zur Bewertung der Handlung von Rettungsfachpersonal herangezogen werden, weshalb in gewisser Hinsicht eine "verbesserte" Rechtssicherheit im Hinblick auf das RettAssG abgeleitet werden kann. Wer wirklich der Annahme war, dass das NotSanG per se Maßnahmen erlauben würde, dem kann ich nur mangelnde Information attestieren. Gleichwohl ist es unbestreitbar so, dass im Zuge der Arbeiten zum Gesetz der Eindruck entstehen konnte, genau das würde das Gesetz tun - Maßnahmen erlauben.


    Dass das Notfallsanitätergesetz mit Mängeln behaftet ist, streitet sicherlich niemand ab. Es ist das Produkt verschiedener Interessen und - das ist mein persönlicher Eindruck - aufgrund der Grabenkämpfe, die teilweise während des Gesetzgebungsprozesses geführt wurden, wurden wichtige Punkte aus den Augen verloren. Das ist sehr bedauerlich und in der Folge auch ärgerlich, da nun an vielen Stellen nachgebessert oder nachreguliert werden muss. Jedoch nehme ich lieber das in Kauf, als dass die Novellierung der Ausbildung erneut für die nächsten Jahre in der Versenkung verschwunden wäre - das hätte deutlich weitreichendere Folgen für uns und den Rettungsdienst insgesamt gehabt, als die Unzulänglichkeiten, die das Gesetz nun mit sich bringt.


    Dass eine Chancengleichheit für uns Rettungsassistenten nicht gewährleistet wäre, kann ich nicht erkennen. Grundsätzlich hat jeder RettAss die Möglichkeit, die Qualifikation zum Notfallsanitäter zu erreichen. Gleichwohl sind die Wege dorthin unterschiedlich und auch meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar geregelt. Es gab im Zuge der Novellierungsarbeiten durchaus die Forderung, gleiche Voraussetzungen für alle RettAss zu schaffen, was vom Gesetzgeber jedoch aus von mir nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wurde.
    Die Arbeitgeber werden im eigenen Interesse eine Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter zum Notfallsanitäter anstreben, weshalb ich von dieser Seite eine Benachteiligung nicht erkennen kann.


    Rettungsassistenten, welche kein Interesse an der Weiterqualifizierung haben, werden ihrer Arbeitsgrundlage nicht beraubt. Diese Argumentation ist in meinen Augen völliger Blödsinn, da sie weiterhin im Rettungsdienst eingesetzt werden können, auch wenn sie irgendwann nicht mehr explizit in den Landesrettungsdienstgesetzen genannt werden. Sie werden in einigen Jahren nicht mehr Verantwortlicher auf einem Rettungswagen sein - sonst wird sich jedoch nichts für sie ändern.


    Auffallend in vielen Kommentaren im Internet ist das kurzfristige, engstirnige und egoistische Denken mancher Kollegen. Der Notfallsanitäter ist eine zukunftsfähige Ausbildung und ein Baustein, um den heutigen und künftigen Anforderungen im Rettungsdienst begegnen zu können. Natürlich wird sich das Handeln und die Arbeitsweise nicht von heute auf morgen mit Erhalt der Notfallsanitäter-Urkunde ändern; wer das als Argument gegen den Notfallsanitäter ins Feld führt, dem kann ich nur Kurzsichtigkeit und fehlendes Verständnis attestieren. Es müssen sich noch viele Rahmenbedingungen ändern und insgesamt ein Umdenken in vielerlei Hinsicht stattfinden. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist ein richtiger und wichtiger Schritt dorthin.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • wer geglaubt hat (und noch heute glaubt), dass durch das Notfallsanitätergesetz, das einzig und alleine die Berufszulassung und Berufsausbildung regelt, alle bestehenden Probleme gelöst werden können, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten


    Und "Lattenrost" ist keine Geschlechtskrankheit!


    Ansonsten VOLLSTE ZUSTIMMUNG!


    Vielen Dank Daniel!

  • Hallo Eddy, ich gehe davon aus, du meinst das Zitat des Dalai Lama, welches abschließend unter dem Facebook-Beitrag steht.

    Hi Daniel,


    Sorry dass ich erst jetzt Antworten kann, ich war etwas knapp an Zeit die letzten zwei Tage.


    Du hast recht, mein Einwand bezog sich auf das Dalai-Lama-Zitat. Auch wenn ich dir in wirklich vielen Punkten zum NFS recht gebe finde ich es nicht gut mit einem solchen Zitat einen öffentlichen Beitrag zu beenden. Wenn der andere das Zitat nicht kennt führt ihm das nur vor, dass er Defizite hat. Und mit dieser Erkenntnis kann nunmal nicht jeder gleich gut umgehen.



    Meiner Meinung nach ist damit der Weg zur emotionalen Diskussion schon vorprogrammiert und du willst doch eine sachliche Betrachtung der aktuellen Entwicklung.


    Nur darum ging es mir.


    Eddy

  • @ Daniel Grein,


    Was den Sachstand des jetztigen Notfallsanitätergestz (ausschließlich Berufausbildungs- und -zulassungsgesetz). betrifft, stimme ich Dir voll und ganz zu. Unbestritten ist auch, dass das NotSanG nicht die Berufsausübung regelt. Ebenso unbestritten dürfte sein, das damit das NotSanG in Sachen Kompetenzzuweisung auf dem Niveau des RettAssG ist. Betrachtet man den Gesetzentwurf zum NotSanG, http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0608-12.pdf
    insbesondere hier die Punkte A Problem und Ziel, B Lösung in Verbindung mit Punkt F Weitere Kosten, so könnte man daraus ableiten, das eigentlich eine Kompetenzzuweisung vor langer Zeit mal geplant war. Der Bundesgesetzgeber hätte hierzu auch aufgrund seiner Definitionshoheit über Berufsbilder den Angehörigen eines Berufs auch bestimmte rechtliche Kompetenzen eröffnen können. Bedauerlicherweise wurde hiervon aber im NotSanG kein Gebrauch gemacht. Dies ist somit ein wesentlicher Kritikpunkt, weil damit die tatsächlichen Unterschiede zum früheren RettAssG schlicht nur noch in der verlängerten Ausbildungszeit und der strukturierteren Ausbildung sowie der Ausbildungsvergütung für Neuanfänger zu erkennen sind. Somit wurde eben kein neues Berufsbild geschaffen, da die Tätigkeit des Notfallsanitäers die Gleichen sind wie die des Rettungsassistenten. Und dies in jeglicher Form.


    Wenn nun aber das NotSanG eben nur ein Berufsausbildungs- und zulassungsgesetz ist, die Berufsausübung aber in keinster Weise betrifft, stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit bzgl. der jetztigen Überleitungsvorschriften zum Notfallsanitäter für alle jetzt berufstätigen Rettungsassistenten. Begründet wird dies ausschließlich damit: http://www.dbrd.de/images/aktu…hw_NotSanG_2013.11.20.pdf


    Tatsächlich werden bei der Begründung für die Beibehaltung der Überleitung Punkte vorgetragen, die das NotSanG genausowenig regeln kann, wie das RettAssG.


    Die Konsequenz derzeit ist, das von den heutigen Rettungsassistenten das Ablegung einer Prüfung abverlangt wird, die nach heutigem Stand durchaus die Existenz bei Nichtbestehen gefährden könnte. Wiederum im Gegenzug erhält der übergeleitete Notfallsanitäter derzeit weder mehr Kompetenzen noch Geld, noch irgendwelche veränderte Arbeitsbedingungen für seine Leistung.


    Erschwerend kommt noch hinzu, das für die heutigen Rettungsassistenten nach derzeitiger Rechtslage keine Chancengleichheit für die Teilnahme an der Überleitung besteht.

    Zitat

    Dass eine Chancengleichheit für uns Rettungsassistenten nicht gewährleistet wäre, kann ich nicht erkennen. Grundsätzlich hat jeder
    RettAss die Möglichkeit, die Qualifikation zum Notfallsanitäter zu erreichen. Gleichwohl sind die Wege dorthin unterschiedlich und auch
    meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar geregelt. Es gab im Zuge der Novellierungsarbeiten durchaus die Forderung, gleiche Voraussetzungen für alle RettAss zu schaffen, was vom Gesetzgeber jedoch aus von mir nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wurde.


    Die Arbeitgeber werden im eigenen Interesse eine Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter zum Notfallsanitäter anstreben, weshalb ich von dieser
    Seite eine Benachteiligung nicht erkennen kann.

    Das mag ich einfach nicht kommentieren, irgendwie ist es selbsterklärend, das eben keine Chancengleichheit bei der Überleitungsteilnahme besteht. Korrekt wäre es, wenn einzig und allein der Rettungsassistent entscheidet ob er Interesse an einer Überleitung hat, diese ist ihm dann auch ohne Mitwirken dritter Personen ausnahmslos zu gewähren. Die Kosten für die Überleitung müssen bei allen Absolventen gleich sein. Wirtschaftliche Interessen dritter Personen sollten hier eigentlich keine Relevanz haben.


    Genauso wenig kann ich diesen Post nachvollziehen. Woher nimmst Du die Gewissheit, das Rettungsassistenten die kein Interesse an einer Weiterqualifizierung, bzw. Rettungsassistenten die bei der Überleitung durchgefallen sind nicht ihrer Arbeitsgrundlage beraubt werden? Als Arbeitsgrundlage verstehe ich den Arbeitsplatz und nichts anderes.

    Zitat

    Rettungsassistenten, welche kein Interesse an der Weiterqualifizierung haben, werden ihrer Arbeitsgrundlage nicht beraubt. Diese Argumentation ist in meinen Augen völliger Blödsinn, da sie weiterhin im Rettungsdienst eingesetzt werden können, auch wenn sie irgendwann nicht mehr explizit in den Landesrettungsdienstgesetzen genannt werden. Sie werden in einigen Jahren nicht mehr Verantwortlicher auf einem
    Rettungswagen sein - sonst wird sich jedoch nichts für sie ändern.:

    Der DBRD sieht das ein wenig anders:

    Zitat

    Sollten sich aber in Ihrem Rettungsdienst nicht ausreichend Rettungsassistenten weiterqualifizieren und dadurch Notfallsanitäterstellen unbesetzt bleiben, könnte im schlimmsten Fall Ihr Arbeitsplatz aufgrund einer externen Nach-­â€ oder Neubesetzung entfallen. Im eigenem Interesse raten wir Ihnen die Weiterbildung zu absolvieren.

    Allein dieser Umstand, das tatsächlich für Rettungsassistenten keine Arbeitsplatzgarantie besteht, ist genug Anlass für Kritik. Da aber z.B. die Landesrettungsdienstgesetze noch nicht noviliert sind, zukünftige wirtschaftliche Faktoren noch nicht abzusehen sind, ist mit noch erheblich größeren Gefahren für den Bestand des Arbeitsplatzes der heutigen Rettungsassitenten zu rechnen.

    Zitat

    Es müssen sich noch viele Rahmenbedingungen ändern und insgesamt ein Umdenken in vielerlei Hinsicht stattfinden. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist ein richtiger und wichtiger Schritt dorthin.

    Bedauerlicherweise muss ich Dir widersprechen Daniel, das Umdenken hat doch noch gar nicht stattgefunden. Wenn tatsächlich der Wunsch nach Veränderung im Rettungsdienst insbesondere beim RFP gewünscht wäre, dann hätte das NotSanG ganz anders ausgesehen. In Wirklichkeit werden nur einseitige existenziell bedrohende Leistungen vom heutigen RFP abverlangt, ohne ihm dafür auch nur eine kleinste Gegenleistung wie Vertrauen oder Rechtssicherheit zu gewähren.

    Zitat

    Es kann - und das zeigen die Arbeitsgerichtsprozesse - als Grundlage zur Bewertung der Handlung von Rettungsfachpersonal herangezogen werden, weshalb in gewisser Hinsicht eine "verbesserte" Rechtssicherheit im Hinblick auf das RettAssG abgeleitet werden kann.

  • Mütom bei allem Respekt bei deinem unermüdlichen Engagement. Ich muss echt sagen deine Klaskugel in die du blickst und alles so genau erkennst hätte ich auch gerne. :unknown:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."