Baden-Württemberg plant neue Hilfsfristen

  • Zitat

    Rettungskräfte in Baden-Württemberg sollen mehr Zeit bekommen, an den Einsatzort zu fahren. Dies stehe in einem Gesetzentwurf, schreiben die "Stuttgarter Nachrichten".


    Wie großzügig.
    An der Verlängerung der NEF-Frist sieht man, wie viel Ahnung Herr Schröder von Notfallmedizin hat. Entweder, man braucht einen Notarzt dringend, oder man braucht ihn gar nicht.


    Aber das Thema gibts hier doch schon irgendwo, oder?
    J.

  • Vorallem, wenn man als RTW erst vor Ort nachfordert. Da komme ich mit meinem Maßnahmen in 18 Minuten schon echt sehr weit...


    Zusätzlich würde ich mir wünschen, dass es eher 10 und 15 Minuten sind... damit könnte ich gut leben.


    Weiß zufällig jemand, ob denn mal die Einführung eines ÄLRD vorgesehen sein wird?

  • Seid doch nicht so miesepetrig!
    Damit können doch die Eintreffzeiten an der Einsatzstelle besser erreicht werden wie bisher.
    Es ist eine typisch politische Lösung.


    :bad: :bad: :bad:

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ach einige aktive und inaktive Landespolitiker wohnen in meiner Nähe. Es ist nicht so unwahrscheinlich, dass es mal einen von denen trifft =)

  • Wir kommen wohl nicht drum rum:


    RFP wird lernen müssen mit mehr umzugehen als nur mit der Bahre und dem Verbandmaterial. Der Doktor kommt dann später mal.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ironie: Und in Stuttgart gehen die "Wutbürger" immer noch jede Woche gegen den Bahnhofsumbau auf die Straße.
    Aber wenn es um die Qualität der Gesundheitsfürsorge geht, wird es wieder keine Sau interessieren...


    J. :bad:

  • Die Änderung der Hilfsfristen wurde von Herrn Schröder auch im Rahmen dieses Vortrages angesprochen. Die 12 Minuten als obere Grenze für das zuerst eintreffende Rettungsmittel (egal ob RTW oder NEF) wären demnach verbindlich - was auch immer man unter "verbindlich" verstehen kann. Zudem sollen die First-Responder-Systeme in Baden-Württemberg ausgebaut werden.
    Und ja - es ist damit zu rechnen, dass es auch in Baden-Württemberg künftig ÄLRD gibt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Was ist dann mit dem 3. und 4. Einsatzmittel? Wie lange darf das brauchen?


    Bei uns gibt es eine vielbefahrene BAB, Industrie, Tourismus.


    In unserem Bereich bräuchte man mit der 12 Minuten-Regel etwa 2-3 zusätzliche Rettungswachen, die vorhandenen z.T. mehr Fahrzeuge.


    Das wird spannend.

  • Was ist dann mit dem 3. und 4. Einsatzmittel? Wie lange darf das brauchen?

    Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch (was gut sein kann, denn komme gerade von einer Einweisung auf die neue Feuerwehr-Schutzkleidung bei uns), aber was zum Teufel ist denn mit dem 3. oder 4. Einsatzmittel gemeint?


    Gruß


    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Es wird in manchen Bundesländern aber sehr wohl so ausgelegt, dass sich die Hilfsfrist auf den einzelnen Patienten bezieht. Darum zählen die echte Großeinsätze auch meist in die X % Hilfsfristüberschreitung, dies soll dort verhindern, dass Stützpunkte an Gefahrenschwerpunkten wie z.B. unfallträchtigen Autobahnkreuzen diese zusätzliche Aufgabe ignorieren und der eine von den drei benötigten RTW stets die Hilfsfrist erfüllt. Gerade in Baden-Württemberg, wo sich die Betreiber in den merkwürdigen Bereichsausschüssen ja jetzt nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert haben, was die Interessenesvertretung etwaiger Patienten angeht, wäre es gut dies ähnlich zu handhaben. Den echten MAnV wird man aber nie mit der Regelvorhaltung abdecken können, das widerspräche auch der Definition des Großschadensfalles.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • In Brandenburg gilt die Hilfsfrist explizit nicht für den MANV Fall.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch (was gut sein kann, denn komme gerade von einer Einweisung auf die neue Feuerwehr-Schutzkleidung bei uns), aber was zum Teufel ist denn mit dem 3. oder 4. Einsatzmittel gemeint?


    Gruß

    Na ein weiterer RTW bei einem VU zum Beispiel.


    2 PKW verunfallt. Das sind dann 2 RTW und ein NEF nach AAO, da man davon ausgehen kann, dass in jedem KFZ zumindest eine Person gefahren ist.


    Welche Frist gilt also für welches Fahrzeug? Oder kann das dritte Fahrzeug brauchen, so lange es will?


    Wäre ein dramatischer Schildbürgerstreich.


    Dass bei einem MANV die Hilfsfristen nicht gelten oder den Bach runter gehen, das ist klar. Aber das oben geschilderte Beispiel ist tägliche Routine.

  • :stop:
    Da sieht man mal wieder wie Politik funktioniert.... Man hebe die Hilfsfristen an um dem Missstand und den daraus folgenden Kosten aus dem Weg zu gehen...
    Fachlich total daneben und nicht Patienten/Bevölkerungsbedarfsgerecht.


    Ich hoffe nur, dass die Lobbyisten und Politiker noch Umschwenken und von der Bevölkerung und Ärzteschaft Druck bekommen, sonst sieht es düster aus im Ländle...


    Denn das greift alles nur wenn erst einmal genügend NOTFALLSANITÄTER eingesetzt werden können, denn als RettAss ständig nach rechtfertigendem Notstand handeln zu sollen ist eine Zumutung. Das wir aber noch dauern... :stop:


    http://www.swr.de/landesschau-…4675276/6pjxw3/index.html

    ;) ARBEITEN und GESTALTEN wir gemeinsam am Rettungsdienstniveau von morgen ! :thumbup: