Notfallsanitäter und Rettungsassistenten im Rettungsdienst der Rettungsdienst Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) werden ab dem 1. September 2015 mit der Umsetzung eines Analgesiealgorithmus beginnen, der die Gabe von Morphin durch nicht-ärztliches Rettungsfachpersonal vorsieht - dies teilt die RKiSH in einem Informationsschreiben an Krankenhäuser und Notarzt-Standorte mit.
Eine im Jahr 2013 durch die RKiSH und den Ärztlichen Beirat der RKiSH durchgeführte Untersuchung hinsichtlich der Schmerzstärke der Patienten bei Aufnahme in eine Klinik kam zu dem Schluss, dass es "unangebracht hohe Schmerzwerte" gab.
Durch demografische Entwicklung, Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich und jährlich steigende Einsatzzahlen dürfte sich diese Entwicklung nach Einschätzung der RKiSH künftig noch weiter verstärken.
Die Definition der WHO zur Schmerzbehandlung und rettungsdienstliche Qualitätsindikatoren würden den Handlungsbedarf zusätzlich aufzeigen, so die RKiSH in ihrem Schreiben.
Bei der Einführung des Versorgungsschemas zur Analgesie orientierte sich die RKiSH an anderen europäischen Ländern, die bereits seit Längerem mit einer Algorithmen-orientierten Versorgung im Rettungsdienst arbeiten und in der Anwendung der Substanz durch nicht-ärztliches Personal eine große Erfahrung haben und keine relevanten Komplikationen aufzeigen.