Erweiterung der Schmerztherapie im Rettungsdienst der RKiSH

  • Kannst du trotz deiner vielen Empörung den Ton mäßigen?
    Ich finde das sehr anstrengend so. Pöbelst du immer rum, wenn du eine andere Meinung hast als Andere?


    Ich frage mich grade, was du erreichen möchtest. Wenn du möchtest, dass dieser Brief entfernt wird, dann müsste dein Ziel sein, das Mod-Team zu gewinnen für deine Sache, nicht anzugreifen. Wenn du Stress abbauen möchtest, empfehle ich Sport.


    Sollte gar nicht so pöbelig klingen, ich habe nur ein Problem mit einer Argumentation ála "Ist mir doch egal". In Zeiten von Facebook und Co. muss man sich so vieles gefallen lassen. Auch kann man sich an Einsatzstellen nicht wirklich dagegen wehren formatfüllend im Fernsehen aufzutauchen. Das ärgert es mich tatsächlich, dass selbst in einem Forum für Menschen die das alle kennen nicht auf so was geachtet wird.


    Nachtrag: Den Absender schwärzen würde ja schon helfen...


    Tschuldigung und ich gelobe Besserung :)

  • Zitat

    mit einer Argumentation ála "Ist mir doch egal".

    Ich hatte jetzt nicht das Gefühl, dass die Moderatoren das Thema nicht ernst nehmen. Im Gegenteil, ich denke schon!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Wer sich verteidigt, klagt sich an. Ein bisschen Vertrauen oder zumindest eine freundlichere Nachfrage am Anfang ist durchaus auch erlaubt. Wobei ich die Abneigung teilen würde, wenn es tatsächlich eine interne Veröffentlichung ohne Genehmigung wäre. Da es aber vom Brief her vermutlich an mehrere Krankenhäuser gegangen ist, dürfte der Inhalt tatsächlich kein Geheimnis sein. Das gesamte Projekt ist ja auch schon lange bekannt, bevor es irgendwas Schriftliches dazu gab.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ein Glück hab ich das Kärtchen nicht hochgeladen... :biggrin_1:

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Da es aber vom Brief her vermutlich an mehrere Krankenhäuser gegangen ist, dürfte der Inhalt tatsächlich kein Geheimnis sein.

    Ist es nicht egal, an wie viele Stellen man einen Brief schickt? Ein Brief ist ein Brief und keine Pressemitteilung... :unknown:


    Um
    den Inhalt geht es mir in erster Linie auch gar nicht, sondern um die
    Tatsache, dass der Empfänger geschwärzt wurde (feige?) und der Absender
    nicht! Nur weil wir alle den Inhalt interessant finden (und uns
    vielleicht wünschen, dass es bei uns auch so etwas geben würde), muss
    das nicht so rausgehauen werden.


    Dies ist öffentlich geschehen und hat darüber den Weg in unser Forum gefunden. Es handelt sich weder um einen persönlich adressierten Brief, noch um geheimhaltungswürdige Informationen.

    "Brief" -> "öffentlich geschehen" -> finde den Fehler... :biggrin_1:
    Ich finde es lustig (eigentlich finde ich es eher anmaßend), dass ihr entscheidet welche Intention der Absender hatte. Gefragt habt ihr ihn jedenfalls nicht, sonst hätte das hier ein Moderator schon längst in die Runde geworfen.

  • Wobei ich es hier nett finde, dass in S-H auf die SQR aus Ba-Wü verwiesen wird... Anscheinden gibt es doch was, was in Ba-Wü funktioniert.... Nur leider hat die SQR die Datengrundlage für den Indikator "Schmerz" in der Zwischenzeit geändert, so dass das, was da fürs Jahr 2014 veröffentlicht wurde, so nicht mehr veröffentlicht werden wird. Bisher wurde der Prozess abgefragt (Schmerz -> Gabe Analgetikum), jetzt wird die Ergebnisqualität (Schmerzstärke initial -> Schmerzstärke bei Übergabe) abgefragt werden.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • @ Tifi: Wir haben deine Auffassung inzwischen zur Kenntnis genommen und deine Meinung zum Thema wurde hinreichend deutlich. Du musst dich also nicht noch häufiger wiederholen.
    Du wirst jetzt also damit leben müssen, dass wir beschlossen haben, das Informationsschreiben hier so stehen zu lassen. Das muss dir ja nicht gefallen.
    Manchmal ist das eben so im Leben, dass man sich nicht einig wird. Das kann man dann auch einfach mal akzeptieren. Danke!


  • Das dürfte aber nichts an der Ausgangsthese ändern oder? Ist das nicht eher eine Weiterentwicklung der Datenbasis zu dem Thema?


    Es ist endlich eine sinnvolle Datenbasis. Da die ursprüngliche Datenbasis aber eher schlecht war, ist die These nur schwer zu halten, insbesonderen wenn man bedenkt was ich vor einiger Zeti dazu schon mal gepostet habe:


    http://rettungsfachpersonal.de…hlight=Schmerz#post327328

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
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    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • So kann man auch darüber berichten:


    "RKiSH beginnt mit Morphin-Gabe durch den Rettungsdienst
    31.08.2015, 10:25 Uhr"



    http://www.skverlag.de/rettung…h-den-rettungsdienst.html

    Das vollständige Abschreiben fremder Texte ist urheberrechtlich unzulässig und führt insbesondere in Internetforen immer wieder zu Schwierigkeiten, auch wenn eine Quelle angegeben wird. Mit der freundlichen Bitte um Beachtung, Schmunzel.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schmunzel ()

  • Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)

    Zitat

    § 13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung

    Zitat

    (1) Die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten und nur dann verschrieben oder im Rahmen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Behandlung einschließlich der ärztlichen Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch oder nach Absatz 1a Satz 1 überlassen werden, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist. Die Anwendung ist insbesondere dann nicht begründet, wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann. Die in Anlagen I und II bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nicht verschrieben, verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch oder nach Absatz 1a Satz 1 überlassen werden.


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__13.html


    Mit dem RKiSH-Konstrukt kann obiges für den Rettungsdienstler gerade gezogen werden? Ich bin Laie, meine Frage ist nicht ironisch gemeint.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Zur Btm-Gabe durch RettAss und BtmG hat unser User thh bereits mehrere gute und ange Beiträge verfasst, schau mal seine Beitragsliste durch.

  • Zur Btm-Gabe durch RettAss und BtmG hat unser User thh bereits mehrere gute und ange Beiträge verfasst, schau mal seine Beitragsliste durch.

    Die habe ich mehr als einmal gelesen. Und genau das lässt mich an der Belastbarkeit des RKisH-Konstruktes zweifeln, wenn es hart auf hart kommt.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Die habe ich mehr als einmal gelesen. Und genau das lässt mich an der Belastbarkeit des RKisH-Konstruktes zweifeln, wenn es hart auf hart kommt.


    Ich habe auch so meine Zweifel.


    Das Interessante ist ja, dass diese Zweifel von Fachleuten wiederholt öffentlich geäußert und stets ignoriert wurden.
    So werden wirs wohl erst endgültig rausfinden, wenn ein Fall aus der Praxis den Weg vor ein Gericht findet. Ich bin und bleibe gespannt.

  • Wie wäre es, wenn man die zuständige Staatsanwaltschaft im Vorfeld um Stellungnahme bittet?
    Geht das überhaupt?


    Oder ist das bereits eine Form der Rechtsberatung, die Staatsanwaltschaften nicht durchführen?