Neues Bayerisches Rettungsdienstgesetz

  • - NFS Einsatz
    - Ärztlicher Leiter Rettungsdienst ist anders strukturiert.

  • ÄLRD sollen zukünftig Fachärzte für Anästhesiologie, Chirurgie oder Innere Medizin sein, Allgemeinärzte dürfen die ÄLRD-Tätigkeit nicht mehr ausführen. Weiterhin soll es nicht mehr ÄLRD auf Kreisebene, sondern nur noch pro ZRF geben. Die Stelle wird zu einer hauptamtlichen Stelle erhoben, die bei Bedarf aufgestockt werden kann.


    Der ÄLRD bekommt künftig zusätzlich zu den rettungsdienstlich erhobenen Daten eines Patienten bei Bedarf auch die in der Klinik erhobenen Daten zur Auswertung zur Verfügung gestellt.


    Patientenrückholungen von Nicht-Notfallpatienten bedürfen nach Art. 21, Abs. 1 BayRDG (neu) zukünftig einer Genehmigung. Auch Auslandsrückholungen von oder nach Bayern werden nach Art. 3, Nr. 5 BayRDG genehmigungspflichtig.


    Der Umstand, dass MRSA-Patienten nicht mehr zwingend Fall für den Krankentransport sein sollten und dieser Passus aus dem RDG gestrichen werden sollte, ist nicht eingetreten. MRSA ist nach wie vor eine Krankentransport-Indikation.

    2 Mal editiert, zuletzt von M.Schwarzenberger ()

  • Wer soll denn sowas kontrollieren?

    Ist halt wie mit normalen Krankentransporten. Willst sie durchführen, brauchst vorab eine Genehmigung. Das bedeutet ja nicht, dass ich jeden Krankentransport vorab genehmigen lassen muss... :pfeif:

  • Wer soll denn sowas kontrollieren?


    Ich weiß von einer Hilfsorganisation aus Hessen die am Flughafen Köln/Bonn einen Patienten abgeholt hat. Die Mitarbeiter der HiOrg waren so freundlich sich bei der Leitstelle der Feuerwehr zu melden und nach der richtigen Zufahrt zu Fragen.


    Das hat die Hilfsorganisation mehrere Tausend Euro Strafe gekostet.

  • Wer soll denn sowas kontrollieren?


    Ich weiß von einer Hilfsorganisation aus Hessen die am Flughafen Köln/Bonn einen Patienten abgeholt hat. Die Mitarbeiter der HiOrg waren so freundlich sich bei der Leitstelle der Feuerwehr zu melden und nach der richtigen Zufahrt zu Fragen.


    Das hat die Hilfsorganisation mehrere Tausend Euro Strafe gekostet.

    Irgendwie steh´ ich grad auf dem Schlauch. Die Frage nach dem Weg hat die Strafe verursacht? Oder hatten sie keine Genehmigung für das Flugplatzgelände? Wer hat da was kontrolliert?

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Tja, na dann ist das halt so, wenn das die HiOrg nicht interessiert. Müssen sie halt zahlen...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Solche (Auslands-)Rückholungen passieren ja idR im Rahmen einer Versicherungspolice (für [Förder-]Mitglieder). Der Versicherte zahlt ja Gebühren dafür und darüber sollten die Kosten gedeckt sein. Evtl. ist es ja vorgekommen, dass man diese Rückholung dann versucht hat bei den KK "doppelt abzurechnen".


    Solange das keiner das Spiel mit der Abrechnung versucht, wird wohl mangels Kenntnis über den Transport, keiner kontrollieren.


    Was die Strafe angeht, die wird die HiOrg relativ tiefenentspannt an ihre Rechtsabteilung oder Versicherer gegeben haben, damit die das klären.

  • Was die Strafe angeht, die wird die HiOrg relativ tiefenentspannt an ihre Rechtsabteilung oder Versicherer gegeben haben, damit die das klären.


    Wenn man ohne erforderliche Genehmigung arbeitet, gibt es da in der Regel nicht so viel zu klären. Irgendein Mitarbeiter zahlt sein Bußgeld, wenn es nicht den Geschäftsführer trifft, und dann macht man das in der Regel nicht nochmal. Und eine Versicherung zahlt das auch nicht.


    Spannend wäre ggf., ob tatsächlich eine Genehmigung erforderlich war bzw. ob eine vorhandene Genehmigung einen konkreten Transport abdeckt. Jenseits dessen fällt mir ad hoc nicht so viel Diskussionspotential ein...

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Harris NRÜ: Wie ist das bei euch und eurem Flughafen mit Repatriierungen geregelt?

    Wenn irgendwas ab KTW benötigt wird, dann muss das über uns laufen. Ich gehe aber mal davon aus, dass da eine Menge an uns nebenher läuft. Es gibt aber eine Menge KTW+Arzt Anforderungen an uns. Die RW 80 (und die ex 81) ist solche Einsätze schon gewohnt.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Eigentlich steht da

    Zitat

    Zuletzt geändert durch § 1 G zur Änd. des Bayerischen RettungsdienstG und der V zur Ausführung des Bayerischen RettungsdienstG vom 8. 3. 2016
    (GVBl. S. 30)


    von daher glaube ich, es wurde bereits geändert.

  • Spannend wäre ggf., ob tatsächlich eine Genehmigung erforderlich war bzw. ob eine vorhandene Genehmigung einen konkreten Transport abdeckt. Jenseits dessen fällt mir ad hoc nicht so viel Diskussionspotential ein...


    Je nach Höhe der Strafe, wird man sich mit dieser Frage beschäftigen. Insbesondere wenn man die Dienstleistung weiter anbieten möchte.