NotSan Ausbildung in Österreich

  • Hallo,


    kennt sich hier jemand mit der NotSan Ausbildung in Österreich aus?
    Meines Wissens dauert die nur etwa 2 Jahre und wenn man die besteht, dann sollte die Anerkennung in Deutschland auch nicht so schwierig werden.
    Das wäre zumindest 1 Jahr Zeitgewinn zur Ausbildung in Deutschland.


    Allerdings klingt das zu einfach, weil das doch sonst einige machen würden.


    Ist hier jemand aus Österreich?
    Wird die NotSan Ausbildung in Österreich bezahlt? Oder gibts dort nur wenige Schulen für die Ausbildung bzw. nur wenig Ausbildungsplätze so das man als Deutscher da eh keine Chancen hat?


    Ich plane jetzt zwar keine Ausbildung aber so aus Neugierde würde mich das schon mal interessieren.
    Viele Grüße
    Jürgen

  • Da muss ich dich leider Entäuschen. Die Ausbildung sieht so aus (und wird meist als RS.de anerkannt):


    RS
    100h Theorie
    160h Fahrpraxis


    160h als fertiger RS im Rettungsdienst


    NFS
    160h Theorie
    160h Fahrpraxis
    160h Krankenhauspraxis


    NKA
    40h Theorie


    NKV
    10h Theorie
    40h Krankenhauspraxis


    500h als NKV im Notarztsystem


    NKI
    30h Theorie
    80h Krankenhauspraxis



    Somit kommt man auf 1100h Ausbildung - das sind knapp 7 Monate (wenn man die Praxiszeiten (160h zw RS und NFS und 500h zw NKV und NKI einrechnet).


    Teilweise ist es halt auch anders, viele Kurse dauern länger weil natürlich nicht verboten ist in einem Kurs mehr Stunden zu unterrichten als das gesetzliche Mindestmaß (Mein NFS hatte zb 240h Theorie). Aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass solche "Extrawürsteln" einer Ausbildungsstelle für die Anrechnung helfen....


    P.S. Das Interessante ist, dass NFS.at mancherorts mehr dürfen als RettAss - wir in Wien zb Lorazepam iv beim Krampf (oder Midazolam per MAD oder Diazepam als Rektiole) + Ebrantil + Antihistaminika iv + io Zugang + paar Basis Medis mehr (Glucose, ALS Medis, ASS, Adrenalin i.m., ß2 Mimetikum)...

  • Dafür sterben in Wien reihenweise die Menschen, ganz klar.


    ;)



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  • Vielen Dank max skinner für die Ausführungen. Ich wusste zwar, dass der NotSan (AT) ein paar Stunden weniger hat, als der RettAss...dass der Unterschied dann aber so gravierend ausfällt ist dann doch überraschend.
    Nimmt die Wiener Berufsrettung da eine Sonderstellung ein? Ich dachte in den Dokus wie "Nachtschicht auf der Donauinsel" und "Die drei von der 144" hätte ich was von drei Jahren gehört.

  • Zitat

    Das tun sie bei uns, weil ihnen lebenswichtige Medikamente vorenthalten werden.


    :acute:


    Die Antwort fand ich gut! :)



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  • Vielen Dank max skinner für die Ausführungen. Ich wusste zwar, dass der NotSan (AT) ein paar Stunden weniger hat, als der RettAss...dass der Unterschied dann aber so gravierend ausfällt ist dann doch überraschend.
    Nimmt die Wiener Berufsrettung da eine Sonderstellung ein? Ich dachte in den Dokus wie "Nachtschicht auf der Donauinsel" und "Die drei von der 144" hätte ich was von drei Jahren gehört.


    Die Wiener Berufsrettung nimmt keine Sonderstellung ein. Tatsächlich ist es so, dass wir bei den JUH in Wien mehr dürfen als die "Berufsretter" (nämlich Ebrantil iv und den intraossären Zugang). Allgemein in ist es in Wien so, dass die gesetzlichen Möglichkeiten maximal ausgereizt sind. Dafür gibts auch die entsprechenden Rahmenbedingungen.


    Die mehrjährige Ausbildung bei der Berufsrettung kommt vl anders zustande (Hab die Doku ned parat). Sie könnten meinen, dass man dort mehrere Jahre als RS fahren muss bevor man den NFS machen darf, diese "Lehrjahre" als "Schani" des NFS (Assistenz) könnnte man bei großzügiger Interpretation als "Ausbildung betrachten.


    Außerdem läuft bei der Berufsrettung ein eher geheimes (es sind keine Infos zu bekommen was der genaue Inhalt ist) Projekt namens "NKI+". Da werden einige wenige Lehrsanitäter aus der Rettungsakademie in irgendeiner Form weiterqualifiziert. Was wie wo genau kann ich nicht sagen, auf die Straße wurde dieses Projekt noch nicht gebracht (Und gesetzlich ist auch nichts verankert).

  • Eine Anerkennung als NFS NKI ist als deutscher RettAss möglich, andersherum nicht ebenso kann ein NFS NKI nicht zur RS NHF Prüfung der Schweiz gehen



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  • Zitat

    Außerdem läuft bei der Berufsrettung ein eher geheimes (es sind keine Infos zu bekommen was der genaue Inhalt ist) Projekt namens "NKI+". Da werden einige wenige Lehrsanitäter aus der Rettungsakademie in irgendeiner Form weiterqualifiziert. Was wie wo genau kann ich nicht sagen, auf die Straße wurde dieses Projekt noch nicht gebracht (Und gesetzlich ist auch nichts verankert).


    Nun mir ist in Wien nur das folgende Projekt bekannt:
    http://www.adiuvare.co.at/leistungen/nfs-nkv/ was wohl ab und an als NFS+ bezeichnet wird und wo Personen der MA70 privat involviert sind.

  • Nein, das ist falsch. Der Adiuvare Kurs ist ein normaler NFS+NKA+NKV Kurs der von diesem Verein unter dem Dach der Malteser durchgeführt wird. Der Kurs soll gut sein, der erste ist halt erst von ein paar Monaten gestartet, deswegen ist keine abschließende Beurteilung möglich.


    Der NKI+ in der Rettungsakademie ist was anderes, da soll es ua um erweiterte Medikamentenlisten und bestimmte invasive Eingriffe (Thoraxentpastungspunktion) gehen. Der Kurs ist auch nicht öffentlich, sondern ist eine interne Sache für langjährige NKI (Das sind dann ua die HEMS Leute vom C9 und die Lehrsanitäter aus der Rettungsakademie die die Fieldsupervisor-Fahrzeuge besetzen). Ein erster Vorgeschmack ist die arterielle BGA bei der Reanimation, machen die FISUs seit letztem Jahr....

  • Das ist jetzt auch nicht "super-invasiv". Entsprechende Nadeln sind feiner als bei der i.v.-Punktion, aber beides - finde ich persönlich zumindest - erfordert unter Reanimation eine gewisse Übung (Aa. radialis, ulnaris oder femoralis).


    Ich frage mich nur, welche therapeutische Konsequenz ziehen die Kollegen präklinisch aus der aBGA?

  • Vielleicht auch Sono gestützt?



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  • erfordert unter Reanimation eine gewisse Übung (Aa. radialis, ulnaris oder femoralis).


    Nein, unter einer effektiven HDM kann das in der A. femoralis auch der Pförtner. (Dinge wie schwere PAVK, Leriche-Syndrom, Aortendissektion mal ausgenommen.)


    frage mich nur, welche therapeutische Konsequenz ziehen die Kollegen präklinisch aus der aBGA?


    Metabolische Entgleisungen (Azidose, Hypoglykämie), Elektrolytentgleisungen (Hypo/-erkaliämie), Erhärtung der Verdachtsdiagnose einer fulminanten LAE (progrediente CO2-Retention, trotz effektiver HDM und Ventilation) und - ganz klar - der Einsatz von Pufferlösungen.


  • Nein, unter einer effektiven HDM kann das in der A. femoralis auch der Pförtner. (Dinge wie schwere PAVK, Leriche-Syndrom, Aortendissektion mal ausgenommen.)

    Dann bin ich einfach schlecht oder habe bisher nur schwierige Patienten gehabt (radialis/ulnaris). Femoralis habe ich unter Rea noch nie punktiert, aber in Ruhe und ohne Gewackel ist das für einen Anfänger wie mich sonst machbar.



    Metabolische Entgleisungen (Azidose, Hypoglykämie), Elektrolytentgleisungen (Hypo/-erkaliämie), Erhärtung der Verdachtsdiagnose einer fulminanten LAE (progrediente CO2-Retention, trotz effektiver HDM und Ventilation) und - ganz klar - der Einsatz von Pufferlösungen.

    Die 4 H und HITS sind mir schon klar. Mir geht es um die therapeutische Konsequenz in der Präklinik. Für viele genannten Fragestellungen ist vermutlich ein Sono sensitiver als die aBGA (z.B. LAE). Meinem Kenntnisstand nach empfehlen die aktuellen ERC Leitlinien eine sehr zurückhaltene Verwendung von Pufferlösungen trotz pH-Verschiebung.

  • dass NFS.at mancherorts mehr dürfen als RettAss


    Naja das ist leider zu verallgemeinert natürlich gibt es genügend, mittlerweile gefühlt in den meisten, Rettungsdienstbereichen mindestens die gleichen EVM Freigaben.


    Eine anerkennung zum NotSan "D" halte ich für ausgeschlossen, evt. kann man sich die Ausbildungszeit anrechnen lassen, was es natürlich nicht einfacher macht einen Ausbildungsstätte zu finde die einen dann in die Ausbildung ein gliedern kann. Eine Anerkennung zum RettAss dürft aufgrund eines gültigen RettAss Gesetz ebenfalls scheitern. Zudem sind solche Anerkennungsverfahren immer individuell in Deutschland, was eine allgemein gültige Aussage noch schwieriger macht.