Landkreis Leipzig verbietet "Werbung" (Logos) auf RTW

  • Besonders schön finde ich, dass der DRK-Vorstand auf die Funktion des Roten Kreuzes als internationales Schutzzeichen hinweist.
    Vielleicht sollte sich der Herr mal über den Unterschied zwischen Kennzeichen und Schutzzeichen schlau machen und darüber, was ein Missbrauch von Schutzzeichen ist.


    :secret2:

  • Das Kennzeichen wird im Kriegsfall zum Schutzzeichen.


    Ich finde, solange man sich Personaldienstleister ins Boot holt um Kosten zu drücken, können die ruhig Ihre Logos zeigen.


    Aber man kann auch gerne rekommunalisieren, und nach tvöd bezahlen.



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  • Das Kennzeichen wird im Kriegsfall zum Schutzzeichen.


    Das Schutzzeichen ist ein rores Kreuz auf weißem Grund ohne umlaufende Beschriftung (so wie z.B. auf Fahrzeugen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr).
    Das Kennzeichen ist ein rotes Kreuz mit (z.B. umlaufender) Beschriftung "Deutsches Rotes Kreuz" (oder auch andere nationale Rotkreuzgesellschaften).

  • Das Kennzeichen wird im Kriegsfall zum Schutzzeichen.


    Ein (Rotkreuz-)Schutzzeichen kann im "Frieden" zum (Rotkreuz-)Kennzeichen werden, ein Kennzeichen im Krieg zum Schutzzeichen ist in aller Regel nicht möglich. :)

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

  • Mal ganz davon abgesehen finde ich es gut, dass die HiOrg-Logos untersagt werden! Mehr als "Rettungsdienst"(vielleicht noch mit "Landkreis XY", der Notrufnummer "Notruf 112" und dem Funkrufnamen/Wachenstandort braucht auf einem RTW auch nicht drauf. Mir ist vor Jahren schon mal aufgefallen, dass je nach Herkunft eines Notrufes aus den verschiedenen Gemeinden nach dem Spruch "Notruf, Feuerwehr und Rettungsdienst" sehr oft vom Anrufer gefragt wird, ob man nun die JUH, das DRK oder den ASB am Telefon hat. Jeweils welche dieser Organisationen gerade ihre Logos in Übergröße auf ihrem RTW in dem Ort spazieren fahren. Völlig überflüssig und irreführend ggü. dem Bürger. Als vor einigen Jahren das Erscheinungsbild des Rettungsdienstes im Landkreis vereinheitlicht wurde ist selbst meiner Verwandtschaft, die mit meinem Beruf überhaupt nichts zu tun hat, aufgefallen, dass nun der Rettungsdienst des Landkreises mit "Krankenwagen" durch den Ort fährt, und nicht mehr der ASB. Fazit: Alles richtig gemacht! Über das endgültige Desgin kann man sich streiten, aber Sichtbarkeit und Auffälligkeit bezüglich Sicherheit sowie die Einheitlichkeit und Erkennbarkeit des Rettungsdienstes hat deutlich zugenommen und funktioniert. Die Organisationsembleme sind nun nur noch in klein an den Türen zu finden und nicht mehr, wie zuvor, in Übergröße am gesamten Fahrzeug. Wegen mir könnten sie auch ganz weg!


    Beispiel vorher - nachher:


    rettungsfachpersonal2020.de/index.php?attachment/2066/ rettungsfachpersonal2020.de/index.php?attachment/2067/


    Quelle: http://www.bos-fahrzeuge.info


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.


  • :i_am_so_happy:


    ... Treffer versenkt. Das lustige , OT, es gibt Träger die fordern Ihre Beauftragten auf Tarifverträge zu schließen, drohen im gleichen Atemzug mit der Ausschreibung und verneinen dabei die Möglichkeit dann einen gültigen Tarifvertrag mit ins Ausschreibungs- Los aufzunehmen. Kommuniziert in der Öffentlichkeit den Unwillen der Arbeitgeber Ihr Personal anständig zu bezahlen und redet sich so die Verantwortung von der Seele.

  • dass nun der Rettungsdienst des Landkreises mit "Krankenwagen" durch den Ort fährt, und nicht mehr der ASB


    Ist doch völliger Blödsinn, es fahren dort doch weiterhin die üblichen billigst Anbieter, so wie von der Region gewünscht, nach Beauftragung durch die Gegend, übrigens mit den eigenen Karren. Nur das man der Bevölkerung und der Aussendarstellung etwas vormacht, was anscheinend ja auch klappt.

  • Das Schutzzeichen ist ein rores Kreuz auf weißem Grund ohne umlaufende Beschriftung (so wie z.B. auf Fahrzeugen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr).
    Das Kennzeichen ist ein rotes Kreuz mit (z.B. umlaufender) Beschriftung "Deutsches Rotes Kreuz" (oder auch andere nationale Rotkreuzgesellschaften).


    Rein interessehalber: Ist die ICRC-Kennzeichnung nicht auch als "Schutzzeichen" zu sehen ?

  • @ 0-85-1 :


    Siehe Convention I Artikel 24 in Verbindung mit Artikel 26, in Verbindung mit dem DRKG Paragraph 2 ff.



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  • Ist doch völliger Blödsinn, es fahren dort doch weiterhin die üblichen billigst Anbieter, so wie von der Region gewünscht, nach Beauftragung durch die Gegend, übrigens mit den eigenen Karren. Nur das man der Bevölkerung und der Aussendarstellung etwas vormacht, was anscheinend ja auch klappt.

    Du hast meinen Beitrag wohl nicht richtig verstanden. Ich sprach nur vom einheitlichen Erscheinungsbild gegenüber der Bevölkerung, die den Rettungsdienst nun mehr als Rettungsdienst, nicht mehr als ASB, DRK, usw., wahrnimmt. Und ein bisschen vom Sicherheitsaspekt. Über die Art und Weise wie der Rettungsdienst durchgeführt wird, als rein kommunaler oder als durch den Träger beauftragter RD, habe ich nicht gesprochen. Natürlich ist da was dran am "billiger", wie bei Dir im Kreis sicher auch. Oder sogar in "Billiger-BaWü". Wie überall dort wo der Rettungsdienst ausgeschrieben wird bzw. durch die HiOrg betrieben wird. Ich wäre der erste der beim Stichwort "wir rekommunalisieren" hier schreien würde. Darum ging es aber, wie gesagt, in meinem Beitrag nicht. Also kein Blödsinn...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß die Hiorgs ihre (öffentlich finanzierten) Pflasterlaster gerne als "Argument" für die beauftragten Klinkenputzerkolonnen nehmen.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich halte eine einheitliche Farbgebung für sehr sinnvoll und gut. Bei uns im Landkreis differiert das Erscheinungsbild der RTW/NEF je nach HiOrg ganz gewaltig. Grundfarbe gelb oder weiss, mit mehr oder weniger rot dabei, auf den NEF (von 2 HiOrg betrieben) sind beide Vereinsabzeichen drauf, inclusive dem Logo der Klinik. Ein gemeinsamer Auftritt ist aber weder gewünscht noch durchsetzbar, man will sich schon abgrenzen und zeigen, wer da durch den Kreis fährt. Dafür würde z.B. auch eine entsprechende Türbeschriftung ausreichen. Eine rechtliche Regelung dafür gibt aber das RDG nicht her. Ganz erstaunlich war für mich, dass man -bzw. der Landkreis als 50%-Partner- es geschafft hat, das Logo der ILS absolut neutral zu gestalten. Da ist außer dem Landkreisnamen nur der Umriß des Landkreises drauf. Für BaWü höchst bemerkenswert!

  • Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß die Hiorgs ihre (öffentlich finanzierten) Pflasterlaster gerne als "Argument" für die beauftragten Klinkenputzerkolonnen nehmen.

    Das kommt übrigens ab und zu mal vor, dass Bürger nach der Unterschrift einer HiOrg-Mitgliedschaft/-Förderung dann den Notruf wählen, um diese nun doch noch wiederrufen möchten. Da wird tatsächlich oft mit Rettungswachen bzw. dem Rettungswagen einer HiOrg geworben um zahlungskräfte Mitglieder zu werben. Ist gar nicht so einfach dem Bürger zu erklären, dass nun gerade nicht der ASB, DRK, oder eine sonstige HiOrg am Telefon ist und die Rettungsleitstelle damit nichts zu tun hat, obwohl extra der Rettungsdienst als Leistung beworben wurde. Und u.a. auch, dass sie, der Bürger, keine Angst haben müssen und der Rettungswagen auch ohne Mitgliedschaft trotzdem kommt, wenn diese Hilfe benötigen. Meistens sind es eher die älteren Bürger, die hier verunsichert werden. Ganz nebenbei noch ein Grund, warum die HiOrg-Embleme auf Fahrzeugen des Rettungsdienstes nichts zu suchen haben. Danke für das Beispiel!


    Gruß

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  • Ich halte eine einheitliche Farbgebung für sehr sinnvoll und gut. Bei uns im Landkreis differiert das Erscheinungsbild der RTW/NEF je nach HiOrg ganz gewaltig. Grundfarbe gelb oder weiss, mit mehr oder weniger rot dabei, auf den NEF (von 2 HiOrg betrieben) sind beide Vereinsabzeichen drauf, inclusive dem Logo der Klinik. Ein gemeinsamer Auftritt ist aber weder gewünscht noch durchsetzbar, man will sich schon abgrenzen und zeigen, wer da durch den Kreis fährt. Dafür würde z.B. auch eine entsprechende Türbeschriftung ausreichen. Eine rechtliche Regelung dafür gibt aber das RDG nicht her. Ganz erstaunlich war für mich, dass man -bzw. der Landkreis als 50%-Partner- es geschafft hat, das Logo der ILS absolut neutral zu gestalten. Da ist außer dem Landkreisnamen nur der Umriß des Landkreises drauf. Für BaWü höchst bemerkenswert!

    Der Träger könnte ja...ach nee BaWü. Also: Wenn der Gesetzgeber wollte, dass...

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  • wonach ist eigentlich geregelt, wer Fahrzeuge beschafft (HiOrg/Kommune)? Mir fallen da spontan zwei Landkreise in Niedersachsen ein, der eine beschafft und im anderen beschafft das DRK selbst (und dann kann ich absolut nachvollziehen, dass dort die Fahrzeuge mit dem roten Plus beklebt werden)

  • Hi!
    Nach den vertraglichen Gegebenheiten, die der Leistungserbringer mit dem Träger des RD unterschreibt.
    Hier in der Gegend gibt es folgende Varianten: Dem Träger gehört alles(Wachen,Ausrüstung,Fzg),ausser das Personal.
    Dem Träger gehört nichts, er schreibt aber alles vor(bis zur vorgegebenen Anzahl der Binden im Rucksack)
    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Siehe Convention I Artikel 24 in Verbindung mit Artikel 26, in Verbindung mit dem DRKG Paragraph 2 ff.


    GA 1, Art. 14 behandelt das (militärische) Sanitätspersonal, Art. 26 das Personal der anerkannten nationalen Hilfsgesellschaften und deren Unterstellung unter Militärrecht.
    Das DRKG behandelt in § 2 u.a. die Mitwirkung der Hilfsgesellschaften im Sanitätsdienst der Bundeswehr.


    Ich verstehe nicht ganz ... worauf willst du hinaus?

    Grüße, 0-85-1


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  • Das Zeichen (DRK Rundlogo) an sich dient nicht dem Schutz, kann aber Helfer der Nationalen Hilfsgesellschaft kennzeichnen, die geschützt sind.



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  • Das Zeichen ... an sich dient nicht dem Schutz, kann aber Helfer der Nationalen Hilfsgesellschaft kennzeichnen, die geschützt sind.

    Nicht ganz ... :)
    Personal nach GA I, Art. 24 und 26 trägt (nach GA I, Art. 40, 41) eine Armbinde mit dem Schutzzeichen. Gleiche Regelungen gibt es auch in den anderen Abkommen.
    Bedingung: Die Armbinde und der zugehörige Ausweis werden von der zuständigen Militärbehörde ausgegeben und müssen von dieser abgestempelt sein (bzw. im Falle von ZP I / ZP II erfolgt die Ausgabe durch die zuständige Behörde)
    Das bedeutet aber auch, das nicht zwangsläufig jede Einsatzkraft von DRK, JUH und MHD das Schutzzeichen nutzen darf, sondern nur diejenigen, die den entsprechenden (gemeldeten und behördlich anerkannten) (nichtständigen) Einheiten angehören.


    Die Organisations-Kennzeichen dürfen zwar getragen werden, es darf aber unter keinen Umständen zu einer Verwechslung mit dem Schutzzeichen führen. Streng genommen müssten deshalb im Fall der Anwendung der GA die RK-Ärmelabzeichen, aber auch Logos an Gebäuden und Fahrzeugen entfernt oder abgedeckt werden. (vgl. auch "Ausführungsbestimmungen zur Verwendung der Rotkreuz-Zeichen").

    Grüße, 0-85-1


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