http://m.lvz.de/Region/Borna/D…ung-an-Rettungsfahrzeugen
In meinen Augen eine absolut nachvollziehbare Anweisung. Wenn dem Leistungserbringer das Auto nicht gehört, dann kann man es auch nicht nach Wunsch bekleben. Auch wenn die gängige Praxis (noch) anders aussieht.