[Ahrensburg/SH] Arzt wartet eine Stunde auf Rettungswagen

  • Zitat

    Das wäre auch sehr schlau von der AOK.


    Und oft genug der Sache dienlich, und günstig.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • In dem Landkreis fahren, wie in fast ganz S-H überwiegend MZF. Ahrensburg ist meine ich ganz gut bestückt, aber auch ganz gut unterwegs. Ich weiß nicht, ob die überhaupt KTW haben. Ich glaube nicht. Es gibt dort eine Mittagspause. Kann es sein, dass im Artikel was davon stand, dass es um die Mittagszeit war? Könnte sein, dass sie in der Zeit KTs ausgesetzt haben.


    es gibt 2-3 KTWs im Kreis Stormarn die vom ASG betrieben werden (ich meine der hatte sich da mal eingeklagt).
    Ahrensburg selbst hat meines Wissens tagsüber immer noch 3 MFZ, die sowohl Notfallrettung als auch Krenkentransporte fahren - und wie du schon gesagt hast oft ganz schön unterwegs sind, wobei ich meine dass die Notfälle immer noch überwiegen.


    ciao,


    madde

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

  • Und oft genug der Sache dienlich, und günstig.


    aus einem anderen Thema hier im Forum:

    Zitat



    Willkommen in unserer Welt. Genau diese Einschätzung ist - zumindest in meinen Breiten - mein täglich Brot. Übrigens nicht nur die Frage wie ein Thoraxschmerz einzuordnen ist, sondern ganz generell ob ein Patient kritisch einzustufen ist oder eben nicht.


    "Notfallpatient" gemäß DIN 13050:
    "Patient, der sich infolge Erkrankung, Verletzung oder aus sonstigen Gründen in unmittelbarer oder zu erwartender Lebensgefahr befindet, die eine Notfallversorgung und/oder Überwachung und falls erforderlich einen geeigneten Transport zu weiterführenden diagnostischen oder medizinische Behandlung erfordert"


    und hier soll der Rettungssanitäter einschätzen, wie es dem Patienten geht?

  • Jörg, sicherlich lassen sich Fahrten im Nachhinein verordnen, dies braucht man nicht zu bestreiten. Bei Dokumenten wie der von dir zitierten Richtlinie ist es dennoch wichtig, dass man sich den Geltungsbereich anschaut, den man praktischer Weise gleich am Anfang findet:


    Zitat von Krankentransport-Richtlinie

    § 1 Allgemeines


    Diese Richtlinie gemäß § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V regelt die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten in der vertragsärztlichen und
    vertragszahnärztlichen Versorgung. Die Leistungen sind nach § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 SGB V vertragsärztlich oder vertragszahnärztlich zu verordnen.


    Da nunmehr davon auszugehen ist, dass ein im Ruhestand befindlicher Arzt keinen Kassensitz mehr innehat, befinden wir uns hier außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung und somit nicht im Zuständigkeitsbereich der von dir zitierten Richtlinie. Vielmehr gilt an dieser Stelle das Rettungsdienstgesetz des Landes Schleswig-Holstein, was sich in seiner Aussage allerdings nicht relevant unterscheidet. Sofern keine gegenwärtige akute und schwere gesundheitliche Gefährdung zu befürchten ist, handelt es sich nicht um eine Notfallrettung im Sinne des Gesetzes. Die Geschichte wird in dem Moment allerdings kompliziert, an der ein Arzt den RTW Transportschein unterschrieben hat, damit ist die Notwendigkeit letztlich höchstärztlich attestiert.


    Zur Diskussion um KTW oder MZF: Das System in Schleswig-Holstein ist ein weit überwiegendes MZF System ohne festgelegte Hilfsfrist für den Krankentransport und mit der gesetzlichen Verpflichtung der Sicherstellung der Notfallrettung Vorrang über den Krankentransport zu gewähren. Dies hat bei den meisten Leitstellen zur Folge, dass "der letzte RTW" in einem Einsatzbereich nicht zum Krankentransport ausrückt, bis ein anderer freier RTW seinen Bereich erreicht. Bei schlechter Überlappung fahren manche Standorte, an denen nur ein RTW steht, grundsätzlich keine Krankentransporte. Meiner Kenntnis nach praktiziert die zuständige Leitstelle (Regionalleitstelle Süd) dieses Konzept. Es gibt dort auch die Alarmierungsart Notfall Klein - also Notfall ohne Sonderrechte. Es scheint von der Schilderung schon so zu sein, dass der Disponent ursprünglich von einem Krankentransport ausging, die Schilderung des Patienten lässt ja auch durchaus darauf schließen, dass er eben diesen angefordert hat. Beim Anruf der Frau, die ja nun nach Medienschilderung den Tod ihres Mannes herbei argumentiert hat, wurde ein Notfalleinsatz daraus gemacht. Für diesen wurde die Hilfsfrist möglicherweise sehr wohl erfüllt, da die Wartezeit auf den vorherigen Krankentransport dafür keine Rolle spielt. Weiterhin wäre es neu, dass die Hilfsfrist maßgeblich für die Abrechnung wäre, dies ist letztlich am Ende allein die ärztliche Verordnung.


    Zur Ausstattung und Besetzung eines KTW: Dies ist in Schleswig-Holstein letztlich eine rein akademische Fragestellung zum momentan Zeitpunkt. Es gibt im ganzen Land so gut wie keine KTW in öffentlichem Auftrag, in besagtem Landkreis gibt es tatsächlich zwei (astronomisch viel!) der Firma ASG, die aber zu weit weg stehen. Weiterhin ist bis zur letzten Änderung des Rettungsdienstgesetzes die Besetzung eines KTW mit einem Rettungsassistenten als Verantwortlichem gesetzlich vorgeschrieben gewesen, sodass der Personalstamm einen KTW ohne eben diese Besetzung zur absoluten Rarität macht. Man darf also auch weiterhin mit guter Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ein KTW im Zweifel mit einem Rettungsassistenten besetzt wäre, die Änderung kommt gerade erst auf.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Also ganz im Allgemeinen:
    Eine durch den Patienten als relevant empfundene Dyspnoe ist bis zum Beweis des Gegenteils (paO2, Auskultation, Rtg-Thx) eigentlich immer "zeitkritisch".

    Fett durch mich.
    Das waren jetzt nur Beispiele oder? Ich hoffe nicht jede Luftnot kriegt immer ein Thoraxröntgen oder ne art. BGA?

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  • und hier soll der Rettungssanitäter einschätzen, wie es dem Patienten geht?

    Das muss er vor jeder Fahrt. Nämlich ob er den Patienten transportieren kann, oder nicht. Der Arzt der den Transport verordnet, ist leider nicht immer mit den Fahrzeugen vertraut die er da anfordert.


    Der RettSan als Verantwortlicher auf dem KTW muss abschätzen können, ob der Patient KTW-fähig ist. Sollte er Zweifel haben ist er gut beraten sich beim Arzt oder Notarzt rückzuversichern. Mir ist auch schon ein ACS in den KTW gesetzt worden. Und einige Einweisungen "schlechter AZ" aus den Pflegeheimen waren tatsächlich septische Patienten.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Es ging ja um eine als "relevant empfundene subjektive Dyspnoe".
    Und nur weil Du oben kein Gute-Nacht-Lied mehr singen kannst, wenn Du Deine Töchter ins Bett bringst, empfindest Du das ja nicht als relevant und rufst deshalb den Rettungsdienst. ;-)


    Menschen, die wegen ihrer Dyspnoe den Rettungsdienst rufen und deshalb in die Klinik kommen, werden i.d.R. einen RgTx und eine art. BGA über sich ergehen lassen müssen. Sind das doch zwei elementare Bestandteile zur Diagnostik der Ursache und des Ausmaßes einer Dyspnoe.

  • Und nur weil Du oben kein Gute-Nacht-Lied mehr singen kannst, wenn Du Deine Töchter ins Bett bringst, empfindest Du das ja nicht als relevant und rufst deshalb den Rettungsdienst.


    Hast du ne Ahnung... :-D :rtw:

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Das muss er vor jeder Fahrt. Nämlich ob er den Patienten transportieren kann, oder nicht. Der Arzt der den Transport verordnet, ist leider nicht immer mit den Fahrzeugen vertraut die er da anfordert.


    Der RettSan als Verantwortlicher auf dem KTW muss abschätzen können, ob der Patient KTW-fähig ist.


    Es ist ein Unterschied, ob ich einen Patienten in Hopp oder Top eingrupiere, oder ob ich aufgrund einer umfassenden Anamnese und Untersuchung eine (Arbeits-)Diagnose erstelle und eine Therapie einleite(n lasse).
    Ich hatte es oben schon erwähnt: Einen vitalen Notfall kennt der Rettungssanitäter und kann im verünftig begegnen. Dafür ist er ausgebildet. Deziderte Diagnostik und Anamnese gehören nicht zu seinem Job.


    Ich kenne übrigens keinen RS, der im KTW-Dienst alle Patienten eingehend untersucht, wenn er einen Auftrag für einen Krankentransport bekomt. Die meisten KTW-Besatzungen machen sich (leider) noch nicht mal die Mühe, eine Übergabe einzufordern geswchweige denn ihr inhaltlich zu folgen.

  • Jau, das nenn ich mal ne Ansage. Bester Kommentar zu dem Thema als Leserbrief im Abendblatt:


    https://scontent.ftxl1-1.fna.f…8525381396502&oe=58A0D351

    Wow, geilomat! Sowas ließt man nicht oft. :popcorn:

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • das klingt , alles in allem , ziemlich irre.
    aus morbidem interesse würde ich aber trotzdem gerne wissen, was das für ein kollege ist,der da den rettungsdienst in 40 jahren mit aufgebaut hat. hat da eins unserer nordlichter infos zu?

  • Langsam wirds echt peinlich.


    Ich hab noch niemanden gefunden, der mir detailliert von den Heldentaten des Dr. R. berichten konnte. Kenne aber auch nicht so viele Retter aus dem Zeitalter der Kutschen. :-D

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  • Google sagt:



    Quelle


    Hier und hier (Seite 13) finden sich Leserbriefe von ihm die beide einen rettungsdienstlichen Bezug haben.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.