ZitatDas BRK hat hier verständlicherweise etwas dagegen. Ich glaube auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Der Rettungsdienst ist eine Transportleistung im SGB.
Andere Rechtslage bezüglich Abrechnung, andere Meinung des BRK.
In Bayern wird die Vorhaltung, nicht der Transport gezahlt. D.h. rumstehen bringt genauso viel wie arbeiten.
Gesendet von meinem SM-J330F mit Tapatalk