Notfallsanitäter müssen mehr dürfen

  • Ich war auch immer der Meinung, dass das Heilpraktikergesetz nicht auf uns zutrifft. Leider sehen das viele Juristen anders und erklären das auch plausibel.
    Schau Dir in einer ruhigen Minute den Vortrag mal an:
    http://traumateam.de/fortbildu…lsanitaeter-jetzt-online/


    Da wird auch die „rote Linie“ ganz gut erklärt...

    Einmal editiert, zuletzt von Blodwyn76 ()

  • Die Idee ist auch nicht neu und ich weiss von einigen Kollegen, die die Prüfung tatsächlich gemacht haben. Für die Rechtssicherheit des NotSan standen da aber meines Wissens dennoch weiterhin einige Paragraphen im Weg. Da müssten mir jetzt allerdings die Juristen helfen, das hab ich nicht mehr im Kopf...

  • Tatsächlich sehr einfach diese HP-Prüfung. Hab mal eine durchgekreuzt und auf Anhieb mit 70% bestanden.


    Trotzdem ist es vermutlich nicht so einfach ... Um aus der Heilpraktiker-Zulassung als NFS Rechtsicherheit zu schöpfen müsste man vermutlich auch als HP angestellt sein und vielleicht auch noch im RD-Gesetz einen passenden Paragraphen einbauen.... Alles sehr hypothetisch.

  • Wie der Herr Jurist im obigen Video ja darlegt, wäre eine richtiggehende rechtssicherheit durch erweitern/umschreiben des NotSan-Gesetzes kein Problem. HP-Status hinzufügen und klare, bundesweite Kompetenzen festlegen. Legislatives Versagen. Er führt ja auch an, dass mehr Klarheit und Rechtssicherheit mit Präzedenzfällen kommen werden, nur dass man sicher nicht derjenige sein will an dem das Recht dann eben neu durchexerziert wird^^

  • Offenbar hat niemand (also wirklich niemand) so richtig einen Überblick über die genaue Rechtslage, weil es dir vielleicht gar nicht gibt.


    Das würde ich jetzt nicht sagen. Die Rechtslage ist im Grundsatz auch gar nicht wirklich kompliziert - sie ist nur nicht wirklich befriedigend.


    Das ist jetzt ne echt tricky Jura-Frage...
    Ist es denn tatsächlich illegal, wenn ich bei vorliegender Indikation und nach aufgeklärter Einwilligung des Patienten einen Zugang lege?


    Das ist überhaupt nicht tricky und sehr einfach - wenn es im Rahmen der rettungsdienstlichen Tätigkeit geschieht: ja.


    Meine Idee: Lt. Heilprakriker-Gesetz, das nur schwach auf mich zutrifft, weil die gesetzgeberische Intention meiner Tätigkeit nur gering oder eigentlich nicht entgegen steht, bedarf es zum Ausüben der Heilkunde der Erlaubnis. Ich habe zumindest eine Erlaubnis, als Notfallsanitäter zu arbeiten und das ist ja wieder ein Beruf, in dessen Ausbildungsgesetz die unter Bedingung anzuwendende Heilkunde als solche erwähnt ist.


    Die in dem Gesetz genannte Erlaubnis ist diejenige, die dem Heilpraktiker erteilt wird.


    Aber nochmal an alle, die es für klar verboten halten, irgendwas heilkundliches am Patienten zu veranstalten: Wo steht das genau und


    Im Heilpraktikergesetz.


    Aufgrund seines Alters und der geänderten tatsächlichen Umstände lässt sich die tatsächliche Rechtslage aus dem Gesetz allerdings nur noch schwer erkennen; geprägt ist sie im Wesentlichen durch verwaltungsgerichtliche und teilweise auch verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.


    wo seht ihr die rote Linie.
    Pflaster kleben - Sauerstoff geben - Viggo legen - Medikamente spritzen.
    Irgendwo müsste ja die Trennlinie zwischen Heilkunde und nicht-Heilkunde laufen.... Oder?


    Die verläuft im Zweifel hinter "Pflaster kleben".

  • In diesem Zusammenhang ist folgende Stellungnahme der Bundesärztekammer ganz interessant:
    https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=61785


    Das ist die gemeinsame Stellungnahme von Bundesärztekammer und KBV, ja, siehe bspw. hier.


    Ich kann allerdings nicht einschätzen, ob die aktuelle Rechtsprechung, sofern vorhanden, das ähnlich sieht.


    Die Rechtsprechung sieht das wohl weitgehend ähnlich.


    Dabei sollte man im Blick behalten, das die entsprechende Rechtsprechung (und Lehre) zu der Frage, was der Arzt auf einen nichtärztlichen Mitarbeiter delegieren darf und was nicht, größtenteils zivilrechtlicher Art ist. Dahinter steht dann immer die Frage, ob der Arzt haftet, weil er unzulässig delegiert hat, oder nicht - de fakto also, ob der oft erheblich beeinträchtigte Patient von der Versicherung des Arztes Geld bekommt oder nicht. Nach meinem Eindruck ist die Rechtsprechung mithin bei der Delegationsfähigkeit einigermaßen restriktiv.

  • Ich könnte mir vorstellen, wenn das (wie fakl vorgeschlagen hat) vom Arbeitgeber gefordert und gefördert wird, würde das schon etwas bringen. In den Fällen, die ich kenne, war aber genau der Arbeitgeber das Problem. Er hat den Heilpraktiker-RettAss die Durchführung von Massnahmen ausserhalb des rechtf. Notstands (bzw. der "Notkompetenz") im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses untersagt. Damit sollten eben genau rechtliche Probleme vermieden werden. Und eben, auch arbeitsrechtlich hat halt keiner Lust da regelmässig Probleme zu bekommen bis er dann irgendwann vorm Arbeitsgericht steht (weil auch wenn der AN da regelmässig "gewinnt", verliert er schlussendlich halt doch...).

  • Zitat

    Tatsächlich sehr einfach diese HP-Prüfung. Hab mal eine durchgekreuzt und auf Anhieb mit 70% bestanden.


    Trotzdem ist es vermutlich nicht so einfach ... Um aus der Heilpraktiker-Zulassung als NFS Rechtsicherheit zu schöpfen müsste man vermutlich auch als HP angestellt sein und vielleicht auch noch im RD-Gesetz einen passenden Paragraphen einbauen.... Alles sehr hypothetisch.


    Wo hast du diese Prüfung denn her gehabt?



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  • wobei die schriftliche Prüfung lediglich die Zulassung zur mündlichen ist und hier hängt es dann stark von den Fragen der Prüfer ab, vor allem wenn dann irgendwelche Wald und Wiesenerkrankungen drankommen, die keinerlei notfallmedizinische Konsequenz haben. Man kann aber auch Glück haben.

  • Gefällt mir auch, dürfte doch aber dem interessierten Forumsleser nicht neu vorkommen. :-)

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • dürfen sie ja auch.
    Bundesland richtig aussuchen oder abwarten und dann richtig aussuchen.

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    Aktuelle "Patient bleibt zu Hause Quote": 67% :stop_1: