Moin, also ich bin 16 und habe mit 14 eine Straftat begangen (Verbreitung jugendpornografische Inhalte) , die bei mir wahrscheinlich im erweiterten Führungszeugnis steht (bin noch nicht verurteilt) . Ich weiß es war ein großer Fehler. Wäre es jedoch trotzdem möglich eine Ausbildung als rettungssanitäter zu machen oder somit ausgeschlossen?
Mit Freundlichen Grüßen
Person XYZ