Das ist doch albern.
Erkläre Du mir doch bitte mal, weshalb es so sein muss, dass innerhalb eines Bundeslandes in einem Landkreis zwingend ein NA zu alarmieren ist für die Anlage eines PVZ, im Nachbarkreis die Gabe von mehreren Medikamenten durch den NFS (samt PVZ) vom ÄLRD als Mass der Dinge gesehen wird.
Es bleibt am Ende immer die Abhängigkeit vom Schicksal, welchem Lokalfürsten man gerade untersteht.
Wer am Ende recht hat, ist mir da inzwischen fast egal.
Finde ich nicht. Ich kann sofort mitgehen, wenn es unerklärbare Einschränkungen gibt. Falls es das irgendwo gibt, löst man es aber nicht über bundesweite Leitlinien, wenn es über die bestehenden landesweiten nicht klappt. Und sofern es an Einzelpersonen hängen sollte, scheint mir der erfolgversprechende Weg, sich mit diesen auseinanderzusetzen.
Dabei würden mich im Einzelfall natürlich vor allem die Begründungen der verschiedenen Beteiligten für ihre Sichtweisen interessieren. Es ist ja nicht sehr rational, sein ganzes Personal für untauglich zu erklären, auf der anderen Seite aber auch nicht besonders hilfreich, mit einem "die anderen dürfen das auch" zu kommen.