Ärger im Kreis Rottweil / Geblitzt mit Rettungsfahrzeug – drohen Fahrern des DRK plötzlich Strafen?

  • […] Beim DRK im Kreis Rottweil versteht man die Welt nicht mehr. Fahrer von Rettungsfahrzeugen müssen bei Geschwindigkeitsübertretungen – im Einsatz – plötzlich Stellung beziehen. Das Landratsamt sorgt damit für gewaltige Irritationen


    .....


    Vorgehen des LRA völlig überraschend


    DRK-Kreisverbandsgeschäftsführer Ralf Bösel zeigt sich auf Nachfrage unserer Redaktion höchst verwundert über das Gebaren des Landratsamts. Dies käme völlig überraschend. Er bestätigt: "Die Bußgeldstelle hat aktuell bei einzelnen Sonderrechtsfahrten eine Anhörung an die Mitarbeiter versandt, mit der Aufforderung einer Stellungnahme." Ihm seien vier Fälle bekannt.


    Bei allen Mitarbeitern habe klar eine Einsatzfahrt mit Sonder- und Wegerechten vorgelegen. "Wir hatten dies der Bußgeldstelle auch nachgewiesen – dennoch wurden die Anhörungen an die Mitarbeiter versandt", erklärt er. Die Verunsicherung bei den Mitarbeitern sei nun groß.


    DRK belegt Einsatzfahrten mit Sonder- und Wegerechten


    Bisher, erklärt Bösel, sei das Vorgehen so: Gemessene Geschwindigkeitsüberschreitungen von Einsatzfahrten werden von der Bußgeldstelle an das DRK gemeldet und anhand der Alarmierungsdaten der Integrierten Leitstelle wird überprüft, ob die Fahrer mit Sonder- und Wegerechten unterwegs waren. "Diese Meldung geben wir an den Landkreis zurück und die einzelnen Verfahren werden folgend eingestellt. Diese Vorgehensweise wird in angrenzenden Landkreisen ebenso gehandhabt", betont Bösel.


    Verweis auf Paragraf 35 der StVO


    Zugrunde liege Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO): Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.


    Klar ist auch: Die Beachtung der Sicherheit und Ordnung ist von den Fahrzeugführern zu beachten. Dies sei den Mitarbeitern natürlich bekannt, betont der Kreisgeschäftsführer. Es würden zudem spezifische Fahrsicherheitstrainings durchgeführt.


    Rechtlich gesehen ist kein Tempolimit definiert


    Doch wie ist die rechtliche Lage? Ralf Bösel sagt: "Das offensichtlich neu angestrebte Verfahren des Landkreises wirft für uns Fragen auf. Rechtlich gesehen ist kein Tempolimit für Einsatzfahrzeuge, welche mit Sonderrechten auf Anfahrt sind, definiert."


    108 Stundenkilometer innerorts


    Zu den Fällen äußert sich Bösel zwar nicht im Detail, doch hinter den Kulissen ist zu erfahren, dass es sich bei den Geschwindigkeitsübertretungen unter anderem um Tempo 108 innerorts und um 68 km/h in einer 30er-Zone handelt. Zu schnell für ein Rettungsfahrzeug? Der Kreisverbandsgeschäftsführer erklärt, dass Maßstab bei den Einsatzfahrten stets die Sicherheit sei. Einsatzfahrten mit Sonderrechten könnten nicht rechtlich mit Privatfahrten verglichen werden. "Ist zum Beispiel ein Rettungswagen zu einem Kindernotfall unterwegs und durchquert dieser eine 30-er Zone, ist schnell die doppelte Geschwindigkeit und darüber erreicht", sagt er.

    Grundsätzlich spielten das Verkehrsaufkommen, Straßen- und Sichtverhältnisse, Wetter, Übersicht, Uhrzeit und vieles mehr eine Rolle. Mittlerweile habe das DRK ein Schreiben an den Kreis "zur Aufklärung" gesandt.


    DRK schreibt ans Landratsamt


    Und was sagt die Behörde? Auf Nachfrage teilt Pressesprecherin Brigitte Stein mit: "Das Landratsamt arbeitet das Thema Überschreitung der Geschwindigkeit bei Nutzung von Wege- und Sonderrechten gerade grundsätzlich auf. Ziel ist, die Blaulichtfahrt, bei der es oft um Leib und Leben geht, und die Sicherheit im Straßenverkehr vernünftig abzuwägen." Auch bei der Nutzung von Wege- und Sonderrechten müsse die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt werden. "Es muss vermieden werden, dass ein unbeteiligter Dritter oder die Fahrer selbst zu Schaden kommen."


    Dabei solle der bürokratische Aufwand für die Rettungskräfte in maßgeblichen Fällen möglichst gering sein, wird betont. Die Bußgeldstelle stelle nach Abwägung – insbesondere bei geringeren Überschreitungen – die Mehrzahl der Fälle vorneweg ein. Aber: "Als Grundlage für eine sachgerechte Ermessensentscheidung kann es erforderlich sein, weitere Informationen zusammenzutragen", heißt es in Bezug auf die neuen Anhörungen. "In Fällen erheblicher Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit gilt dies umso mehr." Jeder Fall müsse einzeln geprüft werden.


    "In der Regel" kein Führerscheinverlust


    Die Angehörigen der Blaulichtfraktionen müssten "in der Regel" jedoch keinen Führerscheinverlust befürchten, heißt es – eine Formulierung der Behörde, die einen Führerscheinentzug damit nicht völlig ausschließt. Und weiter erklärt die Sprecherin: "Der Bußgeldbehörde obliegt in Sondersituationen, wie bei der Nutzung von Wege- und Sonderrechten, ein Ermessensspielraum, sodass von den im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog vorgesehenen Fahrverboten abgesehen werden kann."


    Bösel: Strafzettel kann nicht sein


    Was nun letztlich die Konsequenzen sein sollen, bleibt offen. Und es bleibt auch bei den DRK-Mitarbeitern die Frage, wie das Landratsamt ermessen will, welches Tempo bei einem Einsatz noch in Ordnung ist, und welches nicht?


    Für DRK-Kreisgeschäftsführer Ralf Bösel ist klar: "Der Ausstellung eines Strafzettels mit Bußgeld steht die Befreiung der Rettungsfahrten nach Paragraf 35 StVO mit Wege- und Sonderrechten entgegen." Und: Von diesem Vorgehen müssten dann ja alle Blaulichtfraktionen betroffen sein: DRK, Feuerwehr, THW und Polizei. Man könne sich die Intention und Zielsetzung des Landkreises nicht erklären.


    Inzwischen wurde von Seiten des DRK-Betriebsrats in Rottweil eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde eingereicht[…]


    erschienen am 22.06.2022

    Quelle: https://www.schwarzwaelder-bot…44-b563-91df1f7e185d.html

  • Falls es sich wirklich ausschließlich um die genannten Fälle mit extremen Überschreitungen handelt kann (!) argumentiert werden, dass §1 der stvo missachtet wurde:

    Zitat

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

  • Was könnte man tun (was würde ich machen)? Alle fahren auch mit Blauhorn und Martinslicht schön brav wie im aktuellen Tempolimit vorgegeben. Niemand kann einem zum zu schnell fahren zwingen. Man fährt so schnell, wie man es sich gerade zutraut. Eben so schnell, wie ohne Sonder-/Wegerechten eben gerade erlaubt ist. Okay, an der Ampel stehen bleiben wäre doof. Aber auch da geht´s ja auch ein wenig langsamer. Und dann schauen wir mal, was nach einigen Monaten passiert. Hilfsfristen und so.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich würde den Anhörungsbogen nicht ausfüllen. Oder vielleicht hineinschreiben, dass ich Sonderrechte in Anspruch genommen habe. Damit dürfte das Amt das Interesse bald verlieren.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Was könnte man tun (was würde ich machen)? Alle fahren auch mit Blauhorn und Martinslicht schön brav wie im aktuellen Tempolimit vorgegeben. Niemand kann einem zum zu schnell fahren zwingen. Man fährt so schnell, wie man es sich gerade zutraut. Eben so schnell, wie ohne Sonder-/Wegerechten eben gerade erlaubt ist. Okay, an der Ampel stehen bleiben wäre doof. Aber auch da geht´s ja auch ein wenig langsamer. Und dann schauen wir mal, was nach einigen Monaten passiert. Hilfsfristen und so.

    Moin, naja zwingen direkt kann man wohl tatsächlich niemanden.


    Gleichwohl ist man natürlich verpflichtet, schnellstmöglich, ohne schuldhafte Verzögerung die Anfahrt zum Einsatzort zu bewerkstelligen. ”Angst” vor einer Bußgeldstelle zählt wohl nicht zu den ”erlaubten” Ausnahmetatbeständen....Das wird ja erst noch ein richtiger Spaß, wenn erstmal die Städte flächendeckend mit Tempo 30 und rechts vor links Regelungen ausgestattet sind. Dann können wir wieder mit der Sanitätskutsche - ganz ökologisch- unsere Patientinnen und Patienten aufsuchen.

  • Moin, naja zwingen direkt kann man wohl tatsächlich niemanden.


    Gleichwohl ist man natürlich verpflichtet, schnellstmöglich, ohne schuldhafte Verzögerung die Anfahrt zum Einsatzort zu bewerkstelligen. ”Angst” vor einer Bußgeldstelle zählt wohl nicht zu den ”erlaubten” Ausnahmetatbeständen....Das wird ja erst noch ein richtiger Spaß, wenn erstmal die Städte flächendeckend mit Tempo 30 und rechts vor links Regelungen ausgestattet sind. Dann können wir wieder mit der Sanitätskutsche - ganz ökologisch- unsere Patientinnen und Patienten aufsuchen.

    Ich habe mich halt einfach nicht schneller getraut! Punkt.


    Aber gut, als NotSan komme ich quasi gar nicht mehr in den "Genuss" zu fahren. Die Zeiten des 2 NotSan/RettAss sind vorbei. Deswegen stand ich vor einigen Wochen, als es nach einem Jahr mal wieder so weit war, auch wie ein Ochse vor dem neuen Sprinter RTW, als ich mit dem blöden Automatik-Schalthebel am Lenkrad zu kämpfen hatte. Ich will wieder einen Schaltknauf für meine Automatik. Da wo sie sonst immer war. Da gehört sie hin!

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • In der Zeitschrift Rettungsdienst, 24. Jahrgang, Ausgabe 8/2001 hat sich Staatsanwalt Ralf Tries schon einmal mit einer Dienstanweisung des Oberkreisdirektors des Landkreises Rotenburg-Wümme beschäftigt.


    Dort hatte man nach mehreren NEF-Unfällen die sinnige Idee, die Höchstgeschwindigkeiten auch bei Einsatzfahrten per Dienstanweisung auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit ”zu begrenzen”.


    Staatsanwalt Ralf Tries qualifizierte die Dienstanweisung damals als mögliche ”Anstiftung” zur unterlassenen Hilfeleistung.

  • Dann können wir wieder mit der Sanitätskutsche - ganz ökologisch- unsere Patientinnen und Patienten aufsuchen.

    Mal doof gefragt, was wäre denn daran so schlimm? Okay die CO2 Bilanz der Pferde ist nicht unerheblich und es sollten Alternativen geprüft werden, aber so ganz allgemein? Die Pferde sind wesentlich umweltfreundlicher wie Autos (ein Pluspunkt), die Reichweite der Pferde ist auch höher (ein weiterer Pluspunkt), die Pferde sind langlebiger (... ihr kennt das schon ;) ), aufgrund der limitierten Geschwindigkeit könnten so einige wirtschaftlich wenig sinnvolle Interventionen verhindert werden, was folgend eine sinnvollere Belastung der Krankenhäuser und eine geringere Bettenzahl bedeuten würde (...). So ganz schlecht ist die Nummer mit den Pferden also nicht.:D:see_no_evil_monkey:

    Zu klären ob Sonder- und oder Wegerechte in Anspruch genommen werden, das finde ich nicht verwerflich. Nur ob die Prüfung durch die Führerscheinstelle ob das "viel zu schnell" tatsächlich "viel zu schnell" war finde ich fragwürdig, da hier ggf. Personen ohne medizinisches Fachwissen vom Schreibtisch aus entscheiden. Würde ein ÄLRD oder ähnliches prüfen und anschließend zur Sensibilisierung bzw. Schulung der Mitarbeiter nutzen, dann könnte ich der Sache eher etwas abgewinnen.
    Persönlich bin ich auch nicht fürs rasen, aber auch nicht für die übertriebene Vorsicht und das sollte doch eigentlich selbstverständlich sein. Ansonsten würde ich mehr begrüßen, wenn sich das Landratsamt um die Blaulichfahrweise der Ehrenamtlichen kümmern würde, wie um die der Hauptamtlichen. Ich glaube bei den Ehrenamtliche und gerade bei den mit wenigen km / Jahr unter Nutzung von Sondersignal dürfte es erheblich mehr zum Aufklären und Schulen geben, da dann allerdings mit Kosten und nicht mit Einnahmen verbunden.

  • Ich habe mich halt einfach nicht schneller getraut! Punkt.


    Aber gut, als NotSan komme ich quasi gar nicht mehr in den "Genuss" zu fahren. Die Zeiten des 2 NotSan/RettAss sind vorbei. Deswegen stand ich vor einigen Wochen, als es nach einem Jahr mal wieder so weit war, auch wie ein Ochse vor dem neuen Sprinter RTW, als ich mit dem blöden Automatik-Schalthebel am Lenkrad zu kämpfen hatte. Ich will wieder einen Schaltknauf für meine Automatik. Da wo sie sonst immer war. Da gehört sie hin!

    einfach nicht getraut würde nur klappen, wenn es alle so machen würden.


    In Schleswig-Holstein sind gemäß SHRDG-DVO (§ 2 Abs. 3) die Gründe für die Nichteinhaltung der planerischen Hilfsfrist zu ermitteln. Sind also Kolleginnen und Kollegen mit unterschiedlichen Einschätzungen zur möglichen Geschwindigkeit ”unterwegs”, wären Kollegen mit längeren Fahrzeiten wohl besser in der Funktion Patientenbetreuung einzusetzen.


    https://www.gesetze-rechtsprec…rue#jlr-RettDGDVSH2019pP2

  • Ich glaube bei den Ehrenamtliche und gerade bei den mit wenigen km / Jahr unter Nutzung von Sondersignal dürfte es erheblich mehr zum Aufklären und Schulen geben, da dann allerdings mit Kosten und nicht mit Einnahmen verbunden.

    Moin, ich kenne eine ganze Reihe von hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen, die auch noch ehrenamtlich aktiv sind. Was sollte denn mit ”denen” gemacht werden? Leider kenne ich auch einige Hauptamtler, bei denen ich mich als Beifahrer auch eher nach Mutti sehne....

  • Moin ;)
    Logisch wird es auch immer ein paar Hauptamtler im Ehrenamt geben, diese mit zu schulen wäre sicherlich kein Schaden. Macht man es seitens der Behörden bzw. der Ortsvereine gut, dann verwendet man diese Haupamtler ggf. zumindest unterstützend für die Schulung und schafft so ein echten Mehrwert.
    Bezüglich der Hauptamtler die fahren wie .... , die wird man immer haben und hier macht es ggf. auch einen Sinn allgemein alle zu Schulen. Hier sollte man aber ggf. ganz anders Schulen, wie im Ehrenamt. Auch ist es die Frage ob Kollge X bzw. Y tatsächlich so schlimm fährt oder ob das tlw. nur an der eigenen Unsicherheit liegt, wobei ich damit niemanden zu nahe treten will und auch nicht ausschließe das es Kollegen gibt die einen zu heißen Fahrstil haben.

  • Ganz ehrlich, ich finde es durchaus legitim, bei besonders hohen Überschreitungen mal nachzufragen. In dem Interview gab die Behörde ja zu Protokoll:

    Die Bußgeldstelle stelle nach Abwägung – insbesondere bei geringeren Überschreitungen – die Mehrzahl der Fälle vorneweg ein. Aber: "Als Grundlage für eine sachgerechte Ermessensentscheidung kann es erforderlich sein, weitere Informationen zusammenzutragen", heißt es in Bezug auf die neuen Anhörungen. "In Fällen erheblicher Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit gilt dies umso mehr.

    Wenn an einem Blitzer 20 Fahrzeuge mit sonder und Wegerechte Mit einer Überschreitung von beispielsweise 20 km/h Und einer mit 40 Km/h In eine Radarfalle fahren stellt sich tatsächlich die Frage, Warum 95 % der Fahrer Die Situation/Gefahrenlage so einschätzen, dass eine moderate Überschreitung an dieser Stelle gerechtfertigt ist, Und 5 % glauben, dass da noch deutlich mehr geht…

    Von daher finde ich es durchaus legitim, Mal nachzuhören, Zumal immer noch einige nach dem Motto „Blaulicht an Hirn aus“ fahren Und es noch zu viele Unfälle mit Rettungsfahrzeuge gibt

  • [...] Mal nachzuhören [...]

    Eine Anhörung bzw. Aufforderung zur Stellungnahme der Bußgeldstelle finde ich jetzt nicht "mal nachhören".


    "In der Regel" kein Führerscheinverlust


    Die Angehörigen der Blaulichtfraktionen müssten "in der Regel" jedoch keinen Führerscheinverlust befürchten, heißt es – eine Formulierung der Behörde, die einen Führerscheinentzug damit nicht völlig ausschließt.

    Auch das klingt nicht nach einer freundlichen Nachfrage.

  • einfach nicht getraut würde nur klappen, wenn es alle so machen würden.


    In Schleswig-Holstein sind gemäß SHRDG-DVO (§ 2 Abs. 3) die Gründe für die Nichteinhaltung der planerischen Hilfsfrist zu ermitteln. Sind also Kolleginnen und Kollegen mit unterschiedlichen Einschätzungen zur möglichen Geschwindigkeit ”unterwegs”, wären Kollegen mit längeren Fahrzeiten wohl besser in der Funktion Patientenbetreuung einzusetzen.


    https://www.gesetze-rechtsprec…rue#jlr-RettDGDVSH2019pP2

    Wenn der Arbeitgeber heutzutage keine anderen Sorgen hat, soll er das doch machen.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • In Schleswig-Holstein sind gemäß SHRDG-DVO (§ 2 Abs. 3) die Gründe für die Nichteinhaltung der planerischen Hilfsfrist zu ermitteln.


    Das wird regelhaft an Dinge liegen, die nicht mit 10km/h Differenz gelöst werden.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • In Schleswig-Holstein sind gemäß SHRDG-DVO (§ 2 Abs. 3) die Gründe für die Nichteinhaltung der planerischen Hilfsfrist zu ermitteln.


    Das wird regelhaft an Dinge liegen, die nicht mit 10km/h Differenz gelöst werden.

    naja, aus eigener Erfahrung ist auch in diesem Bereich nicht nur EIN Grund Ursache für ein Problem.....

  • Wenn denn die Erfüllung von Gesetzen und Durchführungsverordnung plötzlich nur noch die Sorgen der Arbeitgeber sind, dann stimme ich Deinem Beitrag in vollem Umfang zu.

    Die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben wie die Hilfsfrist ist erst einmal die Sorge des Trägers, nicht die des Beauftragten. Du interpretierst da zu viel rein. Es ging um Deine Aussage, dass der langsam fahrende Kollege vom Fahrersitz auf den Beifahrersitzung geschickt wird, quasi als Strafaktion. Und da sollten die Arbeitgeber andere Sorgen haben.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Mal doof gefragt, was wäre denn daran so schlimm? Okay die CO2 Bilanz der Pferde ist nicht unerheblich und es sollten Alternativen geprüft werden, aber so ganz allgemein? Die Pferde sind wesentlich umweltfreundlicher wie Autos (ein Pluspunkt), die Reichweite der Pferde ist auch höher (ein weiterer Pluspunkt), die Pferde sind langlebiger (... ihr kennt das schon ;) ), aufgrund der limitierten Geschwindigkeit könnten so einige wirtschaftlich wenig sinnvolle Interventionen verhindert werden, was folgend eine sinnvollere Belastung der Krankenhäuser und eine geringere Bettenzahl bedeuten würde (...). So ganz schlecht ist die Nummer mit den Pferden also nicht.:D:see_no_evil_monkey:

    In der Tat habe ich hin und wieder mal die Überlegung mir wieder ein Pferd anzuschaffen um damit die Frauen abzureiten die geboren haben und im Wochenbett sind.

    Wir haben hier ein ganz gutes Netz an Reitwegen so das man das sicherlich gut machen könnte.

    "Frauen, die geboren haben und Hebammen, die Geburten begleiten, sind diejenigen, die uns am meisten über Geburt zu sagen haben.
    Gleichzeitig sind sie aber auch diejenigen, die am wenigsten gehört werden."
    Oja Ploil, Soziologin (1991)
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  • Wenn denn die Erfüllung von Gesetzen und Durchführungsverordnung plötzlich nur noch die Sorgen der Arbeitgeber sind, dann stimme ich Deinem Beitrag in vollem Umfang zu.



    es werden etwa 1-3min Differenz liegen zwischen 60 & 80kmh bei den üblichen Strecken, bei großen Distanzen meinetwegen mal 4-5min.


    wenn 1-3min regelhaft den Unterschied machen, ist die Planung des LK daneben.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.