Übung abgebrochen - Einsatzkräfte erleiden Kreislaufschäden

  • Bei den Feuerwehren entsteht schon ein Umdenken, mancherorts schneller, andernorts langsamer:

    Das pauschale Tragen der ganzen PSA bei jeglicher Tätigkeit sollte passé sein. Zudem wird immer öfter hinterfragt, ob es denn wirklich eine Aufgabe der Feuerwehr ist.

    Für Atemschutzeinsätze gibt es Erholungszelte, mehrfache Innenangriffe hintereinander werden aus verschiedenen Gründen immer mehr vermieden.


    Die Abstellung eines RTWs zur Absicherung der Einsatzkräfte lasse ich mir allenfalls in der Anfangsphase eingehen, wenn zur Menschenrettung ggf. über die persönlichen Belastungsgrenzen (ob unbewusst oder bewusst) gegangen wird und noch nicht ausreichend Personal vor Ort ist.

  • Die Abstellung eines RTWs zur Absicherung der Einsatzkräfte lasse ich mir allenfalls in der Anfangsphase eingehen, wenn zur Menschenrettung ggf. über die persönlichen Belastungsgrenzen (ob unbewusst oder bewusst) gegangen wird und noch nicht ausreichend Personal vor Ort ist.

    also ein CSA Einsatz im Freien mit den aktuellen Temperaturen muss jetzt nicht der Menschenrettung dienen und kann trotzdem die Anwesenheit eines RTW rechtfertigen.

  • Hier in meiner Ecke kann es einem als RTW-Besatzung auch passieren, dass man stundenlang in Bereitstellung steht. Es gibt hier keine Auslösung durch SEG-RTW mehr. Das hat zwar mehr Abrechnungsgründe, kann ich aber auch aufgrund eines Qualifikationsgefälles (SEG darf RTW mit RettSan besetzen) und (deutlich) älterer Medizintechnik ebenfalls nachvollziehen (auch aus Sicht eines FM / SB im Innenangriff oder im CSA-Einsatz).

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Und dieser RTW fehlt dann einfach in der Regelrettung? Bezahlt die Feuerwehr den Einsatz? Ich kenne mich mit den rechtlichen Gegebenheiten nicht aus, aber aus diesen Gründen ist es bei uns absolut ausgeschlossen den Regel-RTW für so etwas zu binden.

  • Das Eigensicherungsrettungsmittel ist hier normal in der Bedarfsplanung integriert.

    Die Kosten werden über die normale Vorhaltung beglichen - also über die Transporttgebühren.


    Natürlich ist die Aussage nur gültig für NRW.


    Und ich finde, das ein Einsatz unter CSA/PA auch eine Indikation für einen RTW darstellt.

    Für eine Ölspur im Sommer natürlich nicht. Aber da herrscht auch eine andere Belastung.

  • Und dieser RTW fehlt dann einfach in der Regelrettung? Bezahlt die Feuerwehr den Einsatz? Ich kenne mich mit den rechtlichen Gegebenheiten nicht aus, aber aus diesen Gründen ist es bei uns absolut ausgeschlossen den Regel-RTW für so etwas zu binden.

    Ja, fehlt er. Genau so wie der RTW, der gerade Rückenschmerzen seit drei Wochen oder einen gezogenen Blasenkatheter zur Neuanlage fahren muss, weil die Pflege das nicht selbst tun darf oder es keine anderen präklinischen Strukturen dafür gibt (G-NotSan, ACN). Aber was soll´s? Hier stehen mittlerweile 4 RTW in kleinen 18.000 Einwohner Gemeinden rum. Wenn nicht gerade extreme Spitzenauslastung ist, fällt der Feuerwehreinsatz gar nicht auf. Das ist auch ein Grund, warum die Schnelleinsatzgruppen hier mittlerweile tot sind, weil diese (außer Bombenräumungen und Sanitätsdiensten) mittlerweile gar keine Einsatz mehr haben. Kleine MANV-Einsätze mit 10 oder 15 verletzten Personen können durch den Rettungsdienst regelhaft alleine abgearbeitet werden. Und größere Einsätze sind selten. Sehr selten. Abrechnung? Eigentlich soll die Bereitstellung über die Gebäude-/Feuerversicherung des Verursachers (Objektbesitzer) abgerechnet werden. Das klappt eigentlich auch ganz gut. Wenn die RTW Besatzung sich um die Daten kümmert. Im Regelfall wird es als Fehlfahrt gemeldet. Macht weniger Arbeit. Interessiert in unserem System auch kein Menschen mehr, die Fehlfahrten (oder sonstigen unnötigen Fahrten wie im ersten Satz genannt). Dann gibt es eben mehr RTW wenn es nicht mehr reicht. Das die nicht mehr besetzt werden können steht natürlich auf einem anderen Blatt. Daher wird die nächste Stufe der Vorhalteerweiterung seit bald einem Jahr nicht mehr umgesetzt. Weil man die derzeitigen Fahrzeuge kaum am rollen halten kann. So what...?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Und dieser RTW fehlt dann einfach in der Regelrettung? Bezahlt die Feuerwehr den Einsatz? Ich kenne mich mit den rechtlichen Gegebenheiten nicht aus, aber aus diesen Gründen ist es bei uns absolut ausgeschlossen den Regel-RTW für so etwas zu binden.

    Mit welcher Vorlaufzeit hat man denn dann einen Nicht-Regel-RTW an der EST?

    Do your job right – Treat people right – Give all out effort – Have an all in attitude.

    ~ Mark vonAppen

  • Bin jetzt nicht Blutverlust, aber bei uns wären die beschriebenen Sicherungskräfte in Regelfall binnen 45min vor Ort.

  • Gar nicht. Es kommt die örtliche SEG und diese übernimmt die Absicherung. Sobald es wieder Patienten gibt, wird der Rettungsdienst erneut angefordert.


    Da kann man jetzt auch wieder streiten, ob das sinnvoll ist.

    In aller Regel sind doch die meisten Brandeinsätze mit Beteiligung von Atemschutz nach spätestens 30 Minuten vorbei, d.h. bis die SEG etc. einsatzklar ist, lohnt es sich fast nicht mehr.


    Geht der Einsatz länger, macht eine Absicherung außerhalb der Regelvorhaltung dann schon wieder Sinn.

  • Da kann man jetzt auch wieder streiten, ob das sinnvoll ist.

    In aller Regel sind doch die meisten Brandeinsätze mit Beteiligung von Atemschutz nach spätestens 30 Minuten vorbei, d.h. bis die SEG etc. einsatzklar ist, lohnt es sich fast nicht mehr.


    Geht der Einsatz länger, macht eine Absicherung außerhalb der Regelvorhaltung dann schon wieder Sinn.

    Bei uns wird die SEG mit der FFW und dem RD alarmiert. Im Regelfall rückt bei uns das erste Fahrzeug (ELW 1/1/2) der SEG 4 Minuten nach Alarm ab. Das zweite Fahrzeug (kleiner GW-SAN 0/3/3) nach ca. 10 Minuten. Somit ist üblicherweise 15 Minuten nach Alarm die SEG da um den RTW auszulösen. Unsere SEG hat immer sehr erfahrene RS, teilweise aus dem Regelrettungdienst, dabei und oft sind auch NotSan mit draußen. Letzten Sommer war ein größerer VU gemeldet, da ist die SEG mit 3 NotSan, 5 RS und einem SanH innerhalb 7 Minuten mit 4 Fahrzeugen (ELW, GW-SAN, MTW, HvO Fahrzeug) abgerückt.

  • Bei uns wird die SEG mit der FFW und dem RD alarmiert. Im Regelfall rückt bei uns das erste Fahrzeug (ELW 1/1/2) der SEG 4 Minuten nach Alarm ab. Das zweite Fahrzeug (kleiner GW-SAN 0/3/3) nach ca. 10 Minuten. Somit ist üblicherweise 15 Minuten nach Alarm die SEG da um den RTW auszulösen. Unsere SEG hat immer sehr erfahrene RS, teilweise aus dem Regelrettungdienst, dabei und oft sind auch NotSan mit draußen. Letzten Sommer war ein größerer VU gemeldet, da ist die SEG mit 3 NotSan, 5 RS und einem SanH innerhalb 7 Minuten mit 4 Fahrzeugen (ELW, GW-SAN, MTW, HvO Fahrzeug) abgerückt.

    Respekt!

    Aber sicher nicht auf die meisten SEG bzw. flächendeckend anwendbar...

  • Da kann man jetzt auch wieder streiten, ob das sinnvoll ist.

    In aller Regel sind doch die meisten Brandeinsätze mit Beteiligung von Atemschutz nach spätestens 30 Minuten vorbei, d.h. bis die SEG etc. einsatzklar ist, lohnt es sich fast nicht mehr.


    Geht der Einsatz länger, macht eine Absicherung außerhalb der Regelvorhaltung dann schon wieder Sinn.

    In der ersten Phase ist der RTW auch noch dabei, allerdings unter der Annahme, dass es bereits durch den Brand selbst Patienten geben könnte.

    Die SEG ist in der Regel schnell vor Ort, wie Maverick83 schon geschrieben hat. (Ich vermute wir kommen auch aus der selben Ecke...)

  • Zitat

    Aber sicher nicht auf die meisten SEG bzw. flächendeckend anwendbar...

    Definitiv nicht. In meinem Bundesland ist das sicher auch recht unterschiedlich (denn es hängt von der Motivation, der Einsatzhäufigkeit, usw., ab). In meiner Ecke wird da vor 35-45 Minuten (erstes Auto) sicher nichts passieren. Und die Mengen an Notfallsanitätern und Rettungssanitätern sicher auch nicht.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Mit welcher Vorlaufzeit hat man denn dann einen Nicht-Regel-RTW an der EST?

    Da mein RV (vertraglich geregelt - nennt sich RDV=Rettungsdienstverstärkung) so ein Fzg. bereithält (Fahrzeugbesetzung werktgl. durch Mitarbeiter der RW aus dem Bereich Verwaltung (allesamt NFS/RA)/RS können wir hier innerhalb von zehn Minuten in Status 1 gehen. Abends/Nachts/Wochenende sind es 20 - 25'min.

    Funktioniert zur Spitzenabdeckung (regelhaft bspw. auch bei einem ÜMANV) seit Jahren.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Da mein RV (vertraglich geregelt - nennt sich RDV=Rettungsdienstverstärkung) so ein Fzg. bereithält (Fahrzeugbesetzung werktgl. durch Mitarbeiter der RW aus dem Bereich Verwaltung (allesamt NFS/RA)/RS können wir hier innerhalb von zehn Minuten in Status 1 gehen. Abends/Nachts/Wochenende sind es 20 - 25'min.

    Funktioniert zur Spitzenabdeckung (regelhaft bspw. auch bei einem ÜMANV) seit Jahren.

    Also ist Nachts frühestens nach ~25 Minuten ein RTW an einer Einsatzstelle der Feuerwehr?

    Do your job right – Treat people right – Give all out effort – Have an all in attitude.

    ~ Mark vonAppen

  • Also ist Nachts frühestens nach ~25 Minuten ein RTW an einer Einsatzstelle der Feuerwehr?

    Nein. Sofern angefordert wird ein RTW der Regelrettung zeitgleich zur FW entsendet (Menschenleben in Gefahr).

    Der kann dann aber durch diese Rettungsdienstunterstützung ausgelöst werden. Das ist diese von mir angegebene Zeitspanne.


    Die drei im RD-Bereich vorhandenen Betreuungs-SEG sind fest in der AAO hinterlegt und werden regelmässig (Pi x Daumen: 2 Einsätze monatl.) zur Versorgung von Personen und Unterstützung von FW + RD alarmiert.

    Neben dem eigenen Equipment kann die BF einen MTW zum Einsatz bringen - der kommunale öffentliche Nahverkehr entsendet auf Anfrage SOFORT einen Linienbus aus dem regulären Fahrbetrieb als mobilen Hitze-Käöte-Regenschutz

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?