ZitatAlles anzeigenBisher übernahmen rund 3.000 Poolärzte freiwillig Dienste im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Sie spielen für die Versorgungsstruktur eine wesentliche Rolle. Etwa 40 Prozent aller Dienste in den 115 Notfallpraxen und für die medizinisch erforderlichen dringenden Hausbesuche wurden bis heute von den Poolärzten geleistet. [...]
Laut Pressemitteilung des BSG führt allein die Teilnahme am vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch zur Annahme einer selbstständigen Tätigkeit. [...] Allein die freie und eigenverantwortliche zahnärztliche Tätigkeit, rechtfertigt keine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht.
Da der Bereitschaftsdienst der KV Baden-Württemberg in seiner Organisationsstruktur wesentliche Ähnlichkeiten mit dem zahnärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg aufweist, ist die Entscheidung übertragbar. Das bestehende System des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg kann daher in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden.
„Das Urteil zwingt uns, eine Notbremse zu ziehen und sofortige Maßnahmen zu ergreifen. Das heißt, dass wir heute mit sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst beenden“, erklären die KVBW-Vorstände [...]
https://www.kvbawue.de/presse/…ichen-bereitschaftsdienst
Es werden acht Notfallpraxen ganz geschlossen, sechs weitere öffnen nur noch an Wochenenden und Feiertagen. In den meisten weiteren werden die Öffnungszeiten verkürzt.
Für die Patienten ändert das wahrscheinlich nicht viel, die können ja stattdessen in die Notaufnahmen gehen. Same, same.