Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Ich denke übrigens, dass gerade eine praktische Prüfung ohne Vorbereitung nicht so ganz ohne sein wird.


    Draußen arbeiten und eine Prüfungssituation abarbeiten sind nämlich 2 grundverschiedene Dinge.

  • Das die ganze Sache nicht einfach wird, dürfte ja Jedem klar sein und auch vorher klar gewesen sein.


    Auch wenn ich die letzten zwei Jahre einen neuen Beruf erlernt habe und dem notfallmedizinischen Bereich so gut wie keine Aufmerksamkeit schenkte, so freue ich mich darauf mich wieder hinzusetzen und zu büffeln.



    Bei mir hat die ganze Sache nur einen sozialen Haken:


    ich habe aus beruflichen Gründen nicht den geringsten Druck. Ob ich die Prüfung bestehe oder nicht, ist meinem Gehalt vollkommen egal.
    Angenehm wenn man so locker flockig an die Sache rangehen kann. Natürlich werde ich die erforderliche Ernsthaftigkeit an den Tag legen und das best-mögliche Ergebnis anstreben.


    Aber ich kann gut nachvollziehen, dass für den RA, der nicht in dieser glücklichen Position ist, enormer Druck da ist. Man darf auch einfach die soziale Komponente nicht vergessen.

  • Auch wenn es zum hundersten Male erwähnt ist: die staatliche Ergänzungsprüfung, die übrigens auch bei mir gerade noch eine Auflage erfordert, prüft lediglich den Ausbildungsunterschied zwischen Rettungsassistent und Notfallsanitäter ab. Allerdings ist gegenwärtig unklar, wie genau dieser aussieht, lediglich die Stundenzahlen sind schon genau bekannt. Es steht aber jedem RettAss binnen der ersten sieben Jahre frei die vollständige staatliche Prüfung abzulegen. Dafür ist keinerlei Ergänzungslehrgang notwendig, auch nicht wenn man erst gestern seine Urkunde bekommen hat.


    Vielleicht habe ich das überlesen, aber wo im Gesetz steht das? ?-(

  • Zitat

    War ja klar: erst hohe Ansprüche an die Qualität der Ausbildung und Überleitung haben und dann aus vermeintlich sozialen Gründen aus Versagensangst ordentlich zurückrudern. Aber keine Sorge, es wird wie damals auch den "Neckermann-Notfallsanitäter" geben. Damit alle ihr Haus behalten können... ;-)


    Ich habe
    a) nie hohe Ansprüche an Qualität der Inhalte postuliert und
    b) ebenfalls immer gesagt, dass ich von einer einfachen Überleitung ausgehe.


    Lediglich die grundsätzliche Ausbildung über drei Jahre von der Pike auf habe ich als erfolgreich bezeichnet.
    Ich gehöre aber auch nicht zu den Kollegen welche bspw. ohne die Gabe von Ebrantil nicht leben können. Also immer mit der Ruhe... ;-)

  • Das sehe ich wie Ani.
    Entweder oder.
    Mehr Ausbildung, mehr dürfen(?), mehr Geld. Heist eben auch mehr Verantwortung, mehr Risiko. Und wenn einer sich schon vor der Prüfung einmacht, dann kann der wohl kaum die Verantwortung im Einsatz tragen oder die Risiken mit kühlem Kopf abschätzen. Soziale Faktoren bestehen ja auch während des Arbeitsalltags.


    P.S.: damit meine ich nicht unbedingt hier im Forum die User, sondern auch Kollegen von mir.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Mein Gott dreht euch doch nicht immer darum das es einzig darum geht das man die Prüfung nicht machen will, ich muss auch alle 2 Jahre eine Prüfung vor dem ÄLRD ablegen ist so aber ich bekomme die Vorbereitung usw. gestellt. Ob ich nun einmalig eine, wenn auch etwas umfangreichere Prüfung ablegen muss ist mir das Wurst, aber es kann nicht sein das ein junger, motiviert und bestens Ausgebildeter RettAss seinen Job aufgeben muss um 6 Monate eine Vorbereitung machen kann, welche er selbst tragen muss und die einem Neckermann RettAss geschenkt wird.

  • @ Johannes D.:


    Wie sehen die Stundenzahlen denn aus?


    Auf dem Forum Notfallsanitäter wurden folgende Stundenzahlen vorgestellt und zwar teilweise über die Angemessenheit und die möglichen Aufteilungen der Stunden in Blöcke diskutiert, allerdings wurden folgende Zahlen von allen so als valide akzeptiert:


    1920 Unterrichtseinheiten Schule, 720 Zeitstunden Klinik und 2160 Zeitstunden verbleiben für Rettungswache und Urlaub.


    Es wurden ein in meinen Augen recht sinniges Modell zur Verteilung in unterschiedliche Blöcke von Herrn Kuhnke (DRK Landesschule Baden-Württemberg) vorgestellt. Allerdings sieht es derzeit wohl danach aus, dass der genaue Zeitplan Länder- oder Schulsache wird. Was natürlich den Wechsel eines Ausbildungsplatzes nicht unbedingt erleichtern wird.


    Der Rest dieser Diskussion lässt mich den Kopf schütteln. Natürlich wird es soziale Probleme geben. Aber wir reden hier erstmal von Problemen auf dem Niveau, dass sich jemand nicht verbessern kann. Die sozialen Kriterien der jetzigen Rettungsassistenten werden zumindest mittelfristig nicht betroffen sein. Und auch langfristig wird sich eher die Position auf dem Fahrzeug ändern, denn irgendein anderes Kriterium. Soweit ich informiert bin, ist es gar nicht einfach jemand in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in seiner Lohneingruppierung zu beschneiden. Allerdings muss man in meinen Augen auch damit rechnen, wenn man langfristig nicht bereit ist oder fähig ist (sei es mental oder aufgrund der Lebensumstände), sich in seinem Berufsbild zu entwickeln, dass man Einschränkungen erfährt. Auf keinen Fall darf man erwarten ohne Eigenleistung einen Vorteil mitnehmen zu können. Und das finde ich auch gut so. Das ist vielleicht eine harte Sichtweise, aber gerade durch meinen kürzlichen Wechsel an eine Schule bin ich wohl mehr und schneller betroffen als die meisten anderen. Zumindest kann mir nicht mal Harun unterstellen, dass ich ein Außenstehender wäre. Ich persönlich glaube allerdings, dass ich mit etwas Leistungsbereitschaft und Risikowillen sogar davon profitieren werde. Und das kann vielen Kollegen so gehen.


    Viele Grüße,
    Johannes


    Edit: Ich beziehe mich oben auf das Forum Notfallsanitäter im Rahmen des 15. Hannoverschen Notfallsymposium, nicht auf ein Internetforum...

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Es steht aber jedem RettAss binnen der ersten sieben Jahre frei die vollständige staatliche Prüfung abzulegen. Dafür ist keinerlei Ergänzungslehrgang notwendig, auch nicht wenn man erst gestern seine Urkunde bekommen hat. Die staatliche Prüfung prüft aber im Gegensatz zur Ergänzungsprüfung den vollständigen Inhalt der NotSan Ausbildung ab.


    Das verstehe ich so, dass keine bestimmte Stundenzahl/Berufserfahrung als RettAss Voraussetzung ist, um NotSan werden zu können? Ich muss allerdings die VOLLSTÄNDIGE Prüfung ablegen.


    Wenn ich eine gewisse Berufserfahrung nachweisen kann, dann muss ich nur die Ergänzungsprüfung ablegen.


    Hm, ist aber trotzdem blöd. Ich hätte gerne mehr Stunden, aber wie bekommen mit zwei kleinen Kindern?
    Dann bleibt nur ein vollständiges Staatsexamen auf die Reihe zu kriegen, oder RA bleiben.

    ...es gibt für alles im Leben den richtigen Zeitpunkt...

  • Hm, ist aber trotzdem blöd. Ich hätte gerne mehr Stunden, aber wie bekommen mit zwei kleinen Kindern?


    Ich hätt gern 2Tage Sonderurlaub zum 50. Dienstjubiläum, bin aber erst acht Jahre im Dienst. Ist jetzt blöd, muss ich noch warten.


    J. :cray:

  • Kurze Frage und vielleicht habe ich es überlesen im Gesetzestext: Gibt es die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung zum NFS? Ich habe es nicht gelesen?

  • Kurze Frage und vielleicht habe ich es überlesen im Gesetzestext: Gibt es die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung zum NFS? Ich habe es nicht gelesen?



    Die Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung ergibt sich aus § 5 Dauer und Struktur der Ausbildung



    Zitat

    (1) Die Ausbildung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Die Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung ergibt sich aus § 5 Dauer und Struktur der Ausbildung



    Zitat
    (1) Die Ausbildung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre.


    ...was eine Teilzeitausbildung de facto unmöglich macht ;-)

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • ...was eine Teilzeitausbildung de facto unmöglich macht ;-)


    Die Teilzeitausbildung macht es nicht unmöglich, aber die berufsbegleitende Variante wohl durchaus!

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    [Kurt Tucholsky]

  • Ich hätt gern 2Tage Sonderurlaub zum 50. Dienstjubiläum, bin aber erst acht Jahre im Dienst. Ist jetzt blöd, muss ich noch warten.


    Danke Jörg, ich habe schon direkt auf einen Kommentar von dir gehofft. Die Tränen am Ende hättest du dir sparen können.
    Dann mache ich das Staatsexamen und gut.

    ...es gibt für alles im Leben den richtigen Zeitpunkt...

  • Die Teilzeitausbildung macht es nicht unmöglich, aber die berufsbegleitende Variante wohl durchaus!


    Das kommt ganz auf den Beruf bzw. die Form der Berufsausübung an. Die Möglichkeit besteht theoretisch, praktisch dürfte sich das im Regelfall aber in der Tat nicht umsetzen lassen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Das kommt ganz auf den Beruf bzw. die Form der Berufsausübung an. Die Möglichkeit besteht theoretisch, praktisch dürfte sich das im Regelfall aber in der Tat nicht umsetzen lassen.


    Naja...ich könnte mir denken, dass es doch durchaus regelmäßig zur Anwendung kommen wird bei den hauptamtlichen Feuerwehren. Hier bspw. ein 1/3-Feuerwehr-2/3-Notfallsanitäter-Modell zu fahren macht vielleicht Sinn.

  • Wird es eigentlich die Möglichkeit geben vom RS zum NotSan eine verkürzte Ausbildung zu absolvieren?


    Eine Anrechnung ist grundsätzlich möglich, diese wird allerdings wohl nur marginal ausfallen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.