News: Anerkennung "HF"

  • Nach meinem Erleben in der Schweiz kann es aber sehr gut möglich sein, dass das Niveau der dipl. RS/ HF immernoch über dem NotSan liegt.

    eingefügt,damit es keine Mißverständnisse gibt
    (ich hoffe das geht in ordnung @Johannes)
    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Ja, alles gut. Es war tatsächlich auch der eidgenössisch diplomierte Rettungssanitäter der höheren Fachschule gemeint.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Der Teilentscheid kam heute. Grob zusammengefasst: Das SRK ist der Meinung die beiden Berufe Notfallsanitäter und Dipl. Rettungssanitäter unterscheiden sich zu stark für eine "einfache" Anerkennung.
    Ich sehe das anders und lege daher Widerspruch ein. Auf in die nächste Runde :kaffee:

    Alle getätigten Aussagen stellen meine private Meinung dar und stehen in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

  • Der Teilentscheid kam heute. Grob zusammengefasst: Das SRK ist der Meinung die beiden Berufe Notfallsanitäter und Dipl. Rettungssanitäter unterscheiden sich zu stark für eine "einfache" Anerkennung.
    Ich sehe das anders und lege daher Widerspruch ein. Auf in die nächste Runde :kaffee:


    Halte uns bitte auf dem laufenden - sehr spannendes Thema.

  • Es wird immer der Einzelfall betrachtet. Da bis anhin niemand die komplette NF-San Ausbildung absolviert hat, kann es bis dahin zur Bewerbung der ersten komplett ausgebildeten NF-Sanis keine "einfache " Anerkennung geben.
    Stehen diese an, wird das Thema sicher nochmals neu aufgerollt. Wobei niemand ein generelles Anrecht auf eine Anerkennung hat.
    So werden sur-dossier deine Kompetenzen und Fähigkeiten überprüft. Die Prüfung allein kompensiert keine fehlende Ausbildungszeiten.


    Es bleibt damit die nächsten Jahre noch spannend...

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.



  • Ich habe im Mai meine Anerkennung gemacht und ich habe insgesamt wohl wirklich nur 3 Moante gewartet, bis ich den Entscheid im Briefkasten hatte.

  • Nun ja.


    Sie beziehen sich halt auf das NFS ist IESCD Stufe 4 (was ich schon länger erwähnt hatte) und Dipl RS ist Stufe 5b, da ist halt eine Lücke da


    Daher denke ich auch ein Einspruch wird nichts bringen



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    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947


  • @ Matthias Wenzel: 2005/36/EG 11c bzw. 11d oder IESCD 4 bzw. 5B oder DQR OK. Dann brauchen wir ja keine Einzelfallprüfung?
    Pflege ist eine andere Rechtslage, jedoch spielt dort die EP und IESCD ja auch "keine" Rolle. NotSanG hat ja diese Intention im Text.


    @ LifePak ein verwaltungstechnisch saubere Einzelfallprüfung kann ich bisher aus keinem der mir vorliegenden Entscheiden und dem Dossiers erkennen!


    Ich freue mich weiter über PDFs (gerne Anonymisieren) mit SRK-Serienbrief-Teilenscheiden um Nachzuweisen das 95-99% Standarttext.
    Muster/Dateiname ~
    "O:\ANERKENNUNG\ABLAGE AUSLAND ZE\2015\RASTER TEILENTSCHEID NEU D RS-20140916-xxx.DOCX"
    Ich sichere Vertraulichkeit und Anonymität(wenn gewünscht) zu. Details gerne per PN.


    Laut 2005/36/EG darf nur die "Qualifikation und Berufspraxis" geprüft werden.
    Notfallsanitäter ist Notfallsanitäter - Der weg dort hin EP1/2/3/Staatsprüfung spielt keine Rolle.


    Vergleich der NotSanG/NotSan APrV/Landesrecht und der Berufspraxis (individuelle Nachweise + Fort&Weiterbildung)
    mit Rahmenlehrplan Rettungssanität bleibt maximal das Wissenschaftlichen Arbeiten (Arbeitsprozess 5.3) extra nachzuweisen?



    Ich freue mich gerne über eine differenzierte Diskussion hier. Die Formel 4 < 5B ist sicher nicht ausreichend.
    Gibt es schon eine Checkliste oder echte Matrix der Arbeitsprozesse und Abschlusskompetenzen zu RettAss/NotSan oder anderen Ländern?


    Gruß
    LFX

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • Hallo!
    LFX
    Verstehe ich dich richtig, daß du dir deinen Notfallsanitäter "auf biegen und brechen" zum Schweizer Dipl.RS NivHF anerkennen lassen willst?
    Ich werde die ganzen EU und ISCD usw. nicht nachschlagen und dein Engagement in allen Ehren...aber du bist deiner Zeit vorraus und ich schätze es ist vergebens... :-D
    Schweiz ist eben doch nicht EU und Deutschland.
    Differenzierter kann ich leider nicht diskutieren :hallo:
    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Laut 2005/36/EG darf nur die "Qualifikation und Berufspraxis" geprüft werden.
    Notfallsanitäter ist Notfallsanitäter - Der weg dort hin EP1/2/3/Staatsprüfung spielt keine Rolle.


    Das sehen sogar deutsche Behörden in der Anerkennung ausländischer Abschlüsse anders.
    Es gibt allerdings eine Institution, die eine ähnliche These vertritt.


    Wie würdest du diese Aussage denn begründen ?

  • Das sehen sogar deutsche Behörden in der Anerkennung ausländischer Abschlüsse anders.
    Es gibt allerdings eine Institution, die eine ähnliche These vertritt.


    Diese föderalen Unterschiede bei der Anerkennung des Dipl. RS in Deutschland - von 40€ = NotSan bis zur Weigerung diese Anträge überhaupt anzunehmen / zu bearbeiten sind mir auch bekannt. Wenn Praxis in CH vorhanden ist darf auch die D Behörde nicht nur einfach Ausbildungsdauer/Weg prüfen, etwas mehr Arbeit muss man sich dort schon machen, wenn es bestand haben soll. Eine pauschale Ablehnung ist nur bei Ketten-Neckermann-Anerkennung (D->CH->D) ohne relevante Berufspraxis möglich.


    Langfristig sollte die Berufspolitik darauf hinwirken den NotSan und Dipl. RS auf die Liste der Gleichwertigen Ausbildungen zu setzen... auch in der Pflege ist ja nicht jede alte Krankenpflegeausbildung inhaltsgleich der/dem Dipl. Pflegefachfrau/mann (HF) und eine gegenseitige Anerkennung ist problemlos und ohne Gefahren für Patienten möglich, diese vielleicht kann ja das Verwaltungsgericht ja da helfen diesen Prozess zu beschleunigen :kaffee:


    Wie würdest du diese Aussage denn begründen ?


    Art. 3 Abs. 1 lit. b) und c) der Richtlinie


    DaniRA: Ja, Berufsabschluss als Notfallsanitäter. Sowie umfangreiche Berufsqualifikationen (Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise und/oder Berufserfahrung).

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • Hi!

    DaniRA: Ja, Berufsabschluss als Notfallsanitäter. Sowie umfangreiche Berufsqualifikationen (Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise und/oder Berufserfahrung).

    da bin ich ja mal gespannt...
    irgendwo hab ich es schon mal geschrieben... Bei der heutigen Struktur des deutschen RD ist es immer noch ein rießiger "Ausbildungsunterschied" ob ich NFS bin oder Dipl.RS HF (niv.HF) ich find`s im Moment nicht gut wenns so einfach wäre..
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Langfristig sollte die Berufspolitik darauf hinwirken den NotSan und Dipl. RS auf die Liste der Gleichwertigen Ausbildungen zu setzen... auch in der Pflege ist ja nicht jede alte Krankenpflegeausbildung inhaltsgleich der/dem Dipl. Pflegefachfrau/mann (HF) und eine gegenseitige Anerkennung ist problemlos.


    Das ist für 2017 geplant.


    Art. 3 Abs. 1 lit. b) und c) der Richtlinie


    So genau hatte ich das noch gar nicht durchgelesen, ist interessant.

  • Die Berufsqualifikation bzw. das verknüpfte Kompentenzniveau ist in CH an vorgebene Ausbildungszeiten geknüpft.
    Diese werden als RettAss auf NotSan im Vergleich zum HF einfach nicht erreicht. Damit wird die jeweilige Qualifikation schon in Frage gestellt. 2017 kann ich mir lediglich vorstellen, das grundausgebildete NotSan nach einem kurzen Anpassungslehrgang und Diplomarbeit
    anerkannt werden. Eventuell fällt die Prüfung weg, aber das sind meine Mutmassungen.
    Aktuell wird derzeit eine Akademisierung der HF Ausbildungen im Gesundheitsbereich auf Ebene OdaSante diskutiert. Interresanterweise kommt dieses Thema nicht aus den Reihen der Präklinik. Auch dies soll sich wohl in den kommenden 5 Jahren irgendwie konkretisieren.
    Andacht sind da wohl Passarellen vom HF zum Bachelor (analog zu Pflege).
    Auch sind die Mindestqualifikationen um zur Ausbildung zugelassen zu werden unterschiedlich, da räumt die Richtlinie per se Anpassungsmassnahmen ein.


    Man darf gespannt sein.

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.