Zitat
"Im Kreisverband Neustadt/Aisch gibt es die klare Ansage, dass dieses Medikament nicht verabreicht werden darf", sagte
BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk am Montag. "Auch der, der helfen will, muss sich an das System halten."
Passauer Neue Presse (http://www.pnp.de/nachrichten/…tlassen.html#plx723866810)
Ist vielleicht auch ein Grund warum das BRK hier nicht "so gut" wegkommt. Hier ein generelles Verbot auszusprechen, ist meiner Meinung nach, juristisch nicht haltbar.
Weiter habe ich, außer bei dem Beitrag von pillenhaendler, noch nichts darüber gehört, dass die Kollegen irgendetwas vernachlässigt hätten.
Die Aussage von Herrn Stärk, sagt ja eigentlich aus, dass es auch egal wäre, ob die Maßnahmen medizinisch korrekt gewesen wären, es darf einfach nicht sein, weil der Kreisverband es sagt.
Nach dem Urteil von Mayen und dem Gutachten/Artikel von Fehn kommt mir diese Argumentation schon recht "wackelig" vor.
(Mir ist klar, dass dieser Sachverhalt in ähnlicher Weise zu diesem Thema schon diskutiert wurde, aber ich wollte nur noch einmal unterstreichen, dass sich die Begründung zur Kündigung nicht auf den Einzelfall, sondern auf generelle Sachverhalte bezieht.)