Baden-Württemberg: Feuerwehreinsätze werden kostenpflichtig / Eintrittsalter gesenkt

  • Das Landeskabinett Baden-Württemberg hat beschlossen, Feuerwehreinsätze bei Verkehrsunfällen und Fahrzeugbränden künftig dem Verursacher in Rechnung zu stellen. Es sei gerechter, die Gesamtkosten den Verursachern oder deren Versicherungen aufzuerlegen, als die Allgemeinheit damit zu belasten, teilte Innenminister Heribert Rech (CDU) in Stuttgart zur Begründung mit.
    Vorgesehen ist zudem, dass bei Sondereinsätzen in Industrie- und Gewerbebetrieben verwendete Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel beim Verursacher durch die Gemeinden abgerechnet werden können.


    Zur Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes soll das Eintrittsalter in die Einsatzabteilung von derzeit 18 auf künftig 17 Jahre gesenkt werden. In bestimmten Lebensphasen soll es eine Erleichterung zur Befreiung von der Dienstpflicht geben.


    Quelle: http://www.swr.de/nachrichten/…5375120/vizpyg/index.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Es sei gerechter, die Gesamtkosten den Verursachern oder deren Versicherungen aufzuerlegen, als die Allgemeinheit damit zu belasten, teilte Innenminister Heribert Rech (CDU) in Stuttgart zur Begründung mit.

    Wenn im Gegensatz dazu die kommunalen Steuern (u.a. Feuerschutzsteuer) gesenkt werden, habe ich damit kein Problem. Ansonsten halte ich diese Praxis für Schwachsinn. Da wird noch eine Prozessflut auf die Gerichte zukommen (wer ist Verursacher eines PKW-Brandes?).

  • Mal schauen, wann der erste sein brennendes Auto in die Nachbarstadt/-gemeinde schiebt, weil dort die Feuerwehr günstiger das feuer aus macht.
    Also in BW erst mal googeln, welche Feuerwehr am günstigsten ist, bevor man den Notruf wählt. Vielleicht ja auch eine Alternative für die 19222. Da gibt es dann eine Bandansage zu dem Thema

  • Zur Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes soll das Eintrittsalter in die Einsatzabteilung von derzeit 18 auf künftig 17 Jahre gesenkt werden. In bestimmten Lebensphasen soll es eine Erleichterung zur Befreiung von der Dienstpflicht geben.


    Werden die Zugführer / Gruppenführer der Feuerwehren dann dazu gezwungen, im Einsatz Aufsichtspflichten über Minderjährige wahrzunehmen? Ich würde mich bedanken...

  • Hier noch die Pressemeldung der Landesregierung IM Rech vom 16.09.2009


    Es geht unter anderem erstmals auch um das Thema integrierte Leitstelle, festgeschrieben jetzt auch erstmals im FW Gesetz-BW.


    Das ganze ist ein Ministerbeschluss vom 16.09.2009 und geht zur Absegnung Anfang Oktober in den Landtag ein, erst nach deren positivem Bescheid wird das Gesetz rechtskräftig.


    rettungsfachpersonal2020.de/index.php?attachment/223/


    Grüße @all


    Achim

  • Wenn im Gegensatz dazu die kommunalen Steuern (u.a. Feuerschutzsteuer) gesenkt werden,




    Das wird doch nie passieren was wir dann mit den kleinen Feuerwehren
    die nur einmal im Jahr ausrücken wenn Oma Mâ??.. das Essen auf dem Herd vergessen
    hat!

  • Ich begrüsse diese Entscheidung der künftigen Finanzierung. Diese kommende Prozessflut wird wahrscheinlich eh unter den Versicherungen ausgetragen. Wenn mein Auto abbrennt zahle erst einmal ich...und ich kann dann schauen wor ich die Kohle wieder herbekommen...
    Wenn ich sehe mit welcher Laienspielgruppe von SEG manche HiOrgs in BW auflaufen ("ich bin SanH und 15 Jahre alt...") dann mach ich mir um die Aufsichtspflicht keine Sorgen. Übrigens sieht das Gesetz in Baden Würrtemberg die Möglichkeit vor, jeden ab 16 Jahren in entsprechendem Rahmen Zwangsverpflichten zu können interessante Lektüre...Auszüge aus dem Feuerwehrgesetz...


    Eigentümer und Besitzer von Grundstücken mit erhöhter Brand- oder Explosionsge-
    fahr oder anderen besonderen Gefahren können vom Bürgermeister verpflichtet werden,
    die für die Bekämpfung dieser Gefahren erforderlichen Geräte und Anlagen zu beschaf-
    fen, zu unterhalten und ausreichend Löschwasser und sonstige Einsatzmittel bereitzuhal-
    ten. Eigentümer und Besitzer von abgelegenen Gebäuden können vom Bürgermeister
    verpflichtet werden, Löschwasseranlagen für diese Gebäude zu errichten und zu unter-
    halten. Andere gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt.


    (2) Jede über 16 Jahre alte Person ist bei einem Brand oder einem öffentlichen Notstand
    verpflichtet, Lösch- und Rettungsdienste zu leisten, wenn sie körperlich dazu in der Lage
    ist und von dem Bürgermeister, einem Beauftragten des Bürgermeisters, dem techni-
    schen Leiter oder einem beauftragten Angehörigen der Feuerwehr dazu aufgefordert
    wird. Die Dienstleistung kann nur bei erheblicher eigener Gefahr oder wenn hierdurch
    andere wichtige Pflichten verletzt würden abgelehnt werden.

    (3) Bei Waldbränden sind alle in der Nähe befindlichen geeigneten Personen unaufgefor-
    dert zur Hilfeleistung verpflichtet. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Besitzer von
    Werkzeugen, die sich zur Bekämpfung von Waldbränden eignen, haben diese auf An-
    ordnung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister kann bei Gefahr einer
    größeren Ausdehnung eines Waldbrandes die gesamte arbeitsfähige Einwohnerschaft
    durch öffentliche Aufforderung zur Hilfeleistung heranziehen.


    Quelle: hier :herz:

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • Amtliche Gebührenordnungen auch für Leistungen der Feuerwehren existieren doch schon seit Ewigkeiten und sind wirklich nichts Neues.


    Bei Fahrzeugbränden ist es doch ein leichtes, über das Kfz-Kennzeichen Halter und damit auch dessen Versicherung zu ermitteln, die dann die Kosten zu begleichen hat.
    Bei Bränden im Eigenheim sind entsprechende Versicherungen (zumindest hier in Hessen) zwingend vorgeschrieben.
    Wohne ich zur Miete, ist das eine Zwangsversicherung des Vermieters.


    Brände sind zudem nur eine von vielen unterschiedlichen Dienstleistungen einer Feuerwehr.
    Viele, eigentlich berechenbare - also kostenpflichtige Einsätze wurden bisher i.d.R. als "Ausbildungsfahrt" abgerechnet.
    Als selbst erlebtes Bsp. kann ich nur die "Katze im Baum" anführen.
    Vor etwas über einem Jahr war da heftiges Gerede auf der Strasse, weil sich eine Kartze im Baum "verstiegen" hatte
    und auf alle Versuche nachbarschaftlicher Leiterrettungsaktionen höchst verhalten reagierte.
    Als "fachkompenter Nachbar" (Sie kennen sich doch da bestimmt aus!) wurde ich aufgefordert, die BF zu alarmieren.
    Mein Hinweis, daß ich noch nie ein Katzenskelett im Baum gesehen habe, wurde ignoriert.
    Also beugte ich mich dem nachbarschaftlichen Druck und rief über die normale Amtsleitung die BF an.
    Glücklicherweise war mein Gesprächspartner eine bekannte Person und flugs wurde aus dem Einsatz eine "Anfahrtsprobe" für die DLK geschustert - keine Rechnung!


    Doch zurück zum Thema!
    Leistung kostet Geld - gute Leistung erst recht.
    So wie die Hiorg's ja nicht auf die Transportgebühren verzichtet wenn der RTW ehrenamtlich besetzt ist, darf meiner Meinung nach nicht auf eine Leistungsabrechnung verzichtet werden, weil eine FF zum Einsatz kam etc.


    Das vermehrt Jugendliche motiviert werden sollen, ist das Problem der Feuerwehren und aller anderen ehrenamtlich ausgelegten Hilfsvereine.
    Diverse Gesetze und Vorschriften bremsen die massive Einbindung von Kindern und Jugendlichen in den Einsatzdienst.
    Bis da jemand "was richtig" machen kann, vergeht viel Zeit.
    In dieser Periode sind aber vielfachste andere Freizeitangebote der "Fungesellschaft" und so entstehen Nachwuchsprobleme.
    Vielerorts versuchen Feuerwehren mit der Einrichtung von "Bambini-FW", bereits Grundschulkinder zu begeistern, um so einen Übergang in die JF und später in die FF zu erreichen.


    Die Probleme vieler FF's mit der Besetzung ihrer Einsatzfahrzeuge ist aber auch zum Teil hausgemacht.
    "Neue" (?) Führerscheinregelungen fielen nicht wie Manna vom Brüsseler EU-Himmel, sondern waren Jahre vorher bekannt.
    Gemeinden verweigern sich auch heute noch aus Kostengründen für einfache und großzügige Fianzierungen höherer Führerscheinkassen, weil der frisch ausgebildete "Kamerad" ja womöglich aus Arbeitsplatzgründen (Mobilität wird arbeitspolitisch zum Zwangsinstrument!) schon nach zwei Jahren umziehen muß.


    Auf die Idee, ältere Langzeitsarbeitslose hier einzusetzen, um zumindest tagsüber (z.B. 08:00 - 18:00 Uhr) die Einsatzfahrzeuge mit Maschinisten zu besetzen, ist bisher niemand gekommen.
    Stattdessen werden stupide "Dummbeutelarbeiten" angeordnet.
    Wohlgemerkt: es geht mir nicht darum, Arbeitslose in das "flammende Inferno" zu schicken.
    Sie sollen Einsatzfahrzeuge fahren, Pumpen und Aggregate bedienen etc.!
    Das könnten viele Arbeitslose dank vorhandener Führerscheine und techn. Verständnis.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Hallo Kollegen,


    es geht ja hier bald zu wie in einem Feuerwehrforum ;-)


    Ich persönlich bin gegen eine Besetzung von Feuerwehrfahrzeugen mit zwangsverpflichteten Langzeitarbeitslosen. Der Maschinist, gerade auf modernen Lösch- und Hubrettungsfahrzeugen, ist weit mehr als nur der Fahrer und Knopfdrücker. Wenn da die Motivation fehlt ist es quasi unmöglich sich das nötige Wissen an zu eigenen.


    Max

  • Diese grundsätzliche Motivation halte ich für vermittelbar.


    Ich kann das Gejammere vieler langzeitarbeitsloser, die sich gesellschaftlich diskrimniert sehen, nicht mehr hören, es geht mir auf den S-A-C-K!!!


    Unsere Arbeitswelt kann weder mit studierten Melkern und Traktoristen etwas anfangen, noch mit völlig ungelernten Menschen, die ihr Geld mit Stumpfsinnsarbeiten verdienten, bevor die Verlagerung der Produktion in's Ausland kam bzw. eine Maschine die Arbeit qualitativ hochwertig und störungsfreier übernahm.


    Unsere Gesellschaft hält nun einmal am Leistungsprinzip fest!
    Ich bin weiter der festen Überzeugung, daß Arbeitslosigkeit zunächst einmal einen absolut berechtigten Anspruch auf soziale Leistungen beinhaltet und daß Nichtbeschäftigung durchaus krankmachende Faktoren beinhaltet.
    Wenn es unserer Gesellschaft aber nicht gelingt, ausreichend (unqualifizierte) Arbeitsplätze anzubieten, müssen andere Lösungen her!


    Vor einigen Jahren hat man hier in Hessen versucht, Langzeitarbeitslose als Ernthelfer einzusetzen und so die Beschäftigung ausländischer (z.B. polinischer) Kräfte einzuschränken.
    Alle Landwirte, die hier mitgemacht haben, waren g-e-a-r-s-c-h-t, weil die Durchhaltequote gering war, die Ausfallqoute dafür extrem hoch.
    Viel zu spät kam die Erkenntnis, daß polnische Saisonkräfte kostengünstiger und motivierter sind - in deren Heimat ist die Landwirtschaft noch weit verbreitet und entsprechend angesehen.


    In meiner Stadt hat die Telefonseelsorge die Renovierung ihrer Räume an HARTZ-4-Kräfte vergeben, von wegen sozialer Verantwortung und so.
    Das Ergebnis waren linkspolitische Plakatspinnereien über die Ausbeutung durch die "reiche Kirche" von Sozialsklaven und über mehrere Monate nicht benutzbare Räume, wo ein regulärer Handwerkerbetrieb nach max. einer Woche fertig geworden wäre.


    Die Fähigkeiten und Leistungen eines FW-Maschinisten sind mir durchaus bekannt!
    Sie sind lernbar!
    Entsprechende Lehrgänge bieten z.B. die Landesfeuerwehrschulen an.
    Das würde für Arbeitslose bedeuten, aus ihrem Millieu heraus zu kommen, etwas Neues zu lernen, Bestätigung zu erfahren und-und-und.


    Es würde für kleinere Gemeinden bedeuten, gerade tagsüber den Brandschutz aufrecht zu erhalten, weil eben durchaus noch genügend freiwillige Kräfte für die anderen Aufgaben zur Verfügug stehen, aber halt nicht die erforderlichen Führerscheine für die Einsatzfahrzeuge besitzen.

    raphael-wiesbaden


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    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich halte es für keine gute Idee einen unter 18 jährigen den aktiven Dienst einer Feuerwehr beitreten zu lassen. Die Gründe sind die selben, warum ich keinen U18 auf dem RTW/KTW dabei haben will und auch schon mehrfach im Forum diskutiert wurde. Außerdem möchte ich zu bedenken geben welche Probleme entstehen wenn einem U18 etwas im Einsatz passiert. Da wird doch jeder Versuchen dem GF/ZF/Kommandanten ans Bein zu pinkeln - nur um Geld z.B. für die Pflege zu bekommen.


    Meiner Meinung nach müsste jeder der diese Entscheidung begrüßt auch dafür sein, das Alter der Volljährigkeit entsprechend anzugleichen.

  • Vor allem kann man Feuerwehrleute unter 18 kaum einsetzen. Atemschutz dürfen sie nicht, da zu jung.
    Schläuche ausrollen, sind die ersten 3 Minuten und dann?
    Fahren kann man auch vergessen, Gruppenführer auch, da bleibt eigentlich kaum was, was die machen können.

  • Hallo,


    anläßlich der Änderung des FW Gesetzes BW kam mir folgender (evtl. arg dummer) Gedanke:


    Bsp. Verkehrsunfall


    Der Rettungsdienst geht von einer Wirbelsäulenverletzung aus oder anderen Verletzungen, die den Einsatz einer Feuerwehr zur techn. Rettung notwendig machen. So sieht es zumindest der Rettungsdienst. Alltag denke ich und wird von dem her auch so oder ähnlich öfters vorkommen.


    Jetzt meint aber im nachhinein der Fahrzeugführer/Patient, die Rettung durch eine Feuerwehr wäre gar nicht notwendig gewesen und oh siehe da, bei all den Untersuchungen im Krankenhaus sei ja auch gar nichts rausgekommen. Und nun? Streitet sich die Versicherung des Fahrzeugführers mit dem Rettungsdienst rum, die Feuerwehr mit dem Rettungsdienst, etc.........


    Evtl. nur ein dummer Gedanke, aber in einer Welt der stetig zunehmenden Prozesse bei knappen (Privat-) Kassen immerhin möglich.


    Wie seht ihr das?


    Grüße

  • Ja, Prozesse (u.a. Schadenersatzprozesse) nehmen zu.
    Doch noch sind wir von den Zuständen in den USA entfernt.

    raphael-wiesbaden


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    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Die technische Hilfeleistung dürfte wohl in den meisten Bundesländern gebührenpflichtig sein.


    Auf Grund der laufenden Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte mussten aber die Gebührensatzungen vieler Feuerwehren gändert werden. Während früher die Abschreibung über die vermutlichen Einsatzstunden der Fw-Fzg. berechnet wurde, darf heute die Abschreibung nur noch über die Lebenszeit des Fw-Fzg. berechnet werden. Dadurch verringern sich die zu berechnenden Kosten für den jeweiligen Einsatz immens. So berechnet die Bf Frankfurt/M. für den Kranwagen ca. Euro 30/h, was ja nun wirklich ein Schnäppchen für einen 30t(?)-Kran ist...


    Allerdings kenne ich viele Feuerwehr-Gebührensatzungen die noch nicht angepasst worden sind. Wahrscheinlich warten die Bürgermeister einfach so lange, bis jemand klagt.


    Im Moment habe ich nicht wirklich die Zeit für eine Quellenrecherche, aber auf den Seiten der Stadt/Bf Frankfurt sollten sich Hinweise finden lassen. Bei Interesse, kann ich gerne die Tage auch noch mal suchen.

  • Darf man mit 17 Jahren nicht auch schon zur Bundeswehr? Gibt es für diese Jugendliche eine modifizierte (Grund-) Ausbildung?


    Mit Unterschrift der Eltern schon. Jedoch kommst du da ja auch nicht in den Ernstfall. Die Leute in der Jugendfeuerwehr werden ja auch schon an den Gerätschaften ausgebildet, deutlich vor dem 17. Geburtstag.

  • Kleiner Blick auf die KFZ-Versicherungspolice.
    Versichert ist: Fahrzeugbrand


    Blick auf die Gebührenordnung:
    Feuerwehr kostet wenn sie den Hof verlässt und rollt auch bei Abbestellung an.


    Jugendliche bei Feuerwehr und Co. Warum nicht und es gilt trotzdem das Jugendschutzgesetz.