München: Leitstellendisponent von Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen

  • Es fllt mir schwer hier aufgrund der vorliegenden Fakten wirklich was zu sagen. Prinzipiell haben aber auch Koma-Saufende Jugendliche einen RTW verdient, vergesst das bitte nicht.


    Aber ich darf hier noch einen kleinen Fakt hinzufgen um die reale Behandlungsbedrftigkeit des Patienten etwas besser einzuschtzen:
    Das genannte Krankenhaus legt prinzipiell jeden Betrunkenen der "Bewusstseinseingeschrnkt" ist auf die Intensiv(also quasi jeden). Das hat einerseits mit mangelnden rumlichen und v.a. personellen Mglichkeiten zu tun, aber auch mit juristischer Absicherung (bse Zungen behaupten es hat auch was mit der mangelnden Auslastung der ITS zu tun bzw. mit der Abrechnung...).


    Da es in Mnchen ja entsprechende Kliniken mit "Aquarium" (speziellen rumlichkeiten zur berwachung von Betrunkenen) gibt, u.a. in einem weniger als 1km entfernten Haus, wird das Haus auch nicht regelhaft mit Betrunkenen belegt....

  • Bemerkung der Richterin zu den Eltern des 17-jährigen Betroffenen (?) ist für mich zwar einerseits menschlich nachvollziehbar, aber andererseits macht sie mich auch nachdenklich.
    Zur Erziehung eines heranwachsenden Menschen gehört eben auch das Gewähren von Freiheiten und nicht pausen- und lückenlose Überwachung.
    Das in dieser Phase auch Fehler gemacht werden, nennt man Leben.
    Das der RD Nacht für Nacht die Fehler anderer ausbügeln darf bzw. die sozialen Inkompetenzen wegarbeiten soll, hat damit erst einmal nichts zu tun.


    Die Eltern haben einen Fehler gemacht und der Jugendliche.... soweit alles kein Problem, aber jetzt zu behaupten der Disponent wäre daran Schuld ist eine Frecheheit. Ich finde es gut das die Richterin so geurteilt hat und auch diese Bemerkung gemacht hat.

  • Zynisch gesprochen hat der Autofahrer, der seinen Wagen in die Mauer gelenkt hat, auch einen Fehler gemacht, der Typ der aus 5 Meter Höhe von einem Baugerüst stürzt ebenso, genauso wie der Herzinfarkt, der seit 30 Jahren 5 Packen Rot Händle am Tag raucht...
    Müsste man die Fehler anderer nicht ausbügeln, könnte man einiges an Wachen einsparen...

  • mobitz - dei Vergleich hinkt in zwei Punktem, weil beim Autofahrer sowie auch beim Bauarbeiter verschiedene Faktoren mit einwirken, die ein Geschehnis tatsächlich als akzidentiell bedingen können - Materialfehler, ungünstige Sichtverhältnisse, Fehler anderer etc. Beim Raucher gebe ich dir allerdings recht...

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Es fllt mir schwer hier aufgrund der vorliegenden Fakten wirklich was zu sagen. Prinzipiell haben aber auch Koma-Saufende Jugendliche einen RTW verdient, vergesst das bitte nicht.


    Zynisch gesprochen hat der Autofahrer, der seinen Wagen in die Mauer gelenkt hat, auch einen Fehler gemacht, der Typ der aus 5 Meter Höhe von einem Baugerüst stürzt ebenso, genauso wie der Herzinfarkt, der seit 30 Jahren 5 Packen Rot Händle am Tag raucht...
    Müsste man die Fehler anderer nicht ausbügeln, könnte man einiges an Wachen einsparen...


    Die Diskussion entfernt sich gerade, finde ich, ein wenig vom ursprünglichen Kern. Natürlich hat auch der betrunkene Jugendliche (oder alte Quartalssäufer) einen RTW verdient, wenn er tatsächlich "im Koma liegt" oder sich anderweitig behandlungsbedürftig gemacht hat ("Zechanschlusssturz"). Das trifft aber nicht grundsätzlich auf jeden Betrunkenen zu. Wer einfach nur besoffen ist, braucht keinen Rettungsdienst, sondern ein paar Kumpels, die in heimbringen - und eventuell eine Mama, die sich neben sein Bett setzt und den Eimer hält. Die reine Betreuung (und Überwachung) eines solchen Patienten kann prinzipiell zu Hause besser und lückenloser erfolgen als in jedem Krankenhaus - es sei denn, man legt den "Patienten" tatsächlich auf eine Intensivsatation und blockiert dort ein (noch dazu teures) Bett.


    J.

  • :applaus: ...das Revisionsurteil zeugt von vernünftigen Menschenverstand so wie sich der Fall schildert... :applaus:

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Meine Erfahrung, 90% haben keine Alkoholvergiftung, sondern sich einfach nur besoffen.
    Ich habe mir dann einen Eimer gekrallt und mich ins Bett gepackt oder die Decke und direkt im Badezimmer geschlafen.
    Würde bei den meisten wunderbar funktionieren.
    Wenn ich in Wacken SanD mache, musste noch nie einer ins KH gefahren werden.
    Die kriegen ein Feldbett, eine Decke und jemand guckt regelmäßig nach denen.
    Das können Eltern auch.
    Und wenn ich lese, dass der mit 17 Jahren 1,6 Promille hatte, bin ich etwas verwundert, dass der auf der Intensiv gelandet ist.
    Aber wenn man hört, dass im entsprechenden Haus alles auf der Intensiv landet, na ja.
    zumal er ja auch nach 9 Stunden entlassen wurde. Also für diesen Fall eine richtige Entscheidung des Disponenten.
    Man muss es halt schaffen, die rauszufiltern, die aufgrund Ihres Alkoholkonsums wirklich ins Krankenhaus müssen.

  • Vor vielen-vielen Jahren gab es in Hamburg die "ZAB", die Zentralambulanz für Betrunkene.
    Hier fanden rückenlahme BF-Beamte aus dem RD einen Arbeitsplatz bis zur Pensionierung und die Kliniken hatten Entlastung von den "Suffki's" links und rechts der Reeperbahn.


    Bei den sehr schmalen Klinikkapazitäten bei den Intensivbetten und der zunehmenden Zahl älterer RA in Kombination mit moderner Überwachungstechnik für mich ein nachdenkenswertes Modell.
    Gerade in Ballungszentren (Ruhrgebiet) könnte sich eine gemeinsame Einrichtung von zwei oder drei Städten lohnen.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Weiterer Artikel zum Thema: http://www.tz-online.de/nachri…n-notruf-meta-974600.html

    Zitat

    "Der kann kaum noch wach bleiben, er ist fast bewusstlos." Dieser Satz im Telefonprotokoll ließ die Staatsanwaltschaft einschreiten. "Sie haben nicht nachgefragt, was das heißt", hielt die Anklage dem ausgebildeten Rettungssanitäter vor.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Leider gehts ja regelmäßig nach hinten los wenn nicht sofort für jeden das Maximalprogramm gefahren wird. Solange die Gerichte weiter die Verhältnismäßigkeit mit jedem Urteil neu erfinden werden auch zukünftig in München Samstagnacht die CTs auf Hochtouren laufen.

  • Prinzipiell gibt es in München in zwei Kliniken sogenannte "Aquarien". dabei handelt es sich um Bereiche innerhalb der Nothilfen oder Aufnahmestationen die speziell für Betrunkene gedacht sind=> Kameraüberwacht, vollgefließt, mit Wasserschlauch zum "wegspülen", Inventar komplett waschbar.
    Die werden durchaus auch regelmäßig belegt, allerdings hat dies auch Nachteile.
    Da es neben den genannten Aquarien auch noch ein paar andere "typische Anlaufstellen"-Nothilfen für Betrunkene Patienten gibt, haben einige Kliniken kaum Erfahrung mit der Überwachung betrunkener Patientin und können es sich leisten "die paar Fälle" die so abkriegen dann wirklich auf die Intensiv (besonders dreist geht hier das Klinikum der TU München vor.. Hier wird trotz der Tatsache, dass eine entsprechene Aufnahmestation verfügbar ist fast jeder Betrunkene auf die toxikologische Intensiv gelegt...Einer ITS die aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung sowieso unter chronischem Bettenmangel leidet..) zu legen. (Gründe wie in meinem Vorposting genannt).
    Das hat neben der Reduzierung der Intensivkapazität aber auch zur Folge, dass eben diese Kliniken vom Rettungsdienst noch weniger Betrunkene erhalten, da wir uns ungern in's eigene Bein schneiden.... Resultat: Geringere Fallzahlen....usw.usw...


    Interessanter Weise ist mir grade noch ein Detail aufgefallen: Der Patient war 17. Eigentlich verfügt das genannte Klinikum über keine Pädiatrie und schickt auch den RD grundgehend weiter wenn es sich um Patienten unter 18 Jahren handelt (diese werden dann eben in einer der Kinderkliniken vorgestellt..Die sind das eh schon gewohnt).
    Aber anscheinend ging es dann beim lukrativeren "Intensiv-Fall" schon, dass man das "Kind" aufnimmt.... (Die 2mm Kopfplatzwunde wird dagegen grundgehend weitergeschickt...Selber grade wieder erlebt...)

  • beim lukrativeren "Intensiv-Fall"


    Ob man im DRG-Zeitalter bei einer "einfachen" Alkoholintoxikation von einem "lukrativen Intensiv-Fall" sprechen kann halte ich für fragwürdig.


    Von dem ganz abgesehen würde ich mir auch rechtliche Schritte überlegen, wenn meine Tochter das erste Mal zuviel Alkohol erwischt und ihr ein RTW vorenthalten wird, weil neben den Worten "fast bewusstlos" auch noch "Alkohol" genannt wird. Gerade letzte Woche wurde auf unserer Intensiv ein Pat. mit Alk-Intox angemeldet, bei dem sich im Rahmen der Aufnahme sozusagen als "Nebendiagnose" zu den wenigen Promillen auch noch eine SAB herausstellte. Wie gesagt, erst in der Aufnahme!

    "Glück ists wenn man sich dort kratzen kann wos einen juckt" - L. Hirsch
    »Das Problem der Welt ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel und Dumme voller Selbstvertrauen sind!« – Charles Bukowski

  • Gerade letzte Woche wurde auf unserer Intensiv ein Pat. mit Alk-Intox angemeldet, bei dem sich im Rahmen der Aufnahme sozusagen als "Nebendiagnose" zu den wenigen Promillen auch noch eine SAB herausstellte. Wie gesagt, erst in der Aufnahme!


    Wie wurde denn die SAB diagnostiziert?
    Gibts da ein CCT für jede C2-Intox?

  • Naja ein Alk. Pat. kommt ja im Regelfall nicht auf die ITS wegen Medizinischen Gründen,sondern ehr,weil man einfach achten muss,dass er nicht aus dem Bett fällt o.ä .


    Ich finde das Urteil jedoch auch sehr gut,denn es stärkt uns alle auch ein wenig.
    Ich habe nix gegen Kids die es einfach mal übertreiben und ihre Grenzen austesten.
    So war ich auch mal und mir hätte das mit Sicherheit auch passieren können.


    Mich nerven aber die "Stammkunden" die ein warmes Bett möchten.


    Immer wieder Diagn. Block und BZ,dann einmal der Pol. übergeben.

  • Das die Tox über getrennte Stationsbereiche verfügt ist durchaus bekannt, es handelt sich aber durchaus um eine "vollwertige" ITS, die Unterscheidung läuft über die mögliche Beatmungsindikation. (Zumindestens war das zu meiner Zeit im RDI noch so... Wobei sich nach Aussage von vor vier Wochen nix geändert hat).
    Sicherlich landen die Patienten mit C2 im Regelfall "hinten", dies ist aber a) nicht garantiert, wenn im Überwachungsbereich nix frei ist, muss im Beatmungsbereich aufgenommen werden b) sind auch diese Plätze für den Giftnotruf/die eigentliche Toxikologie von Bedeutung, bloss weil der Patient keine Beatmungsindikation hat, heißt das nicht, dass er nicht ein hochspezieller toxikologischer Patient ist.


    Das mit dem "kein Krankenhaus für Minderjährige" bezieht sich übrigens eigentlich auf das im Artikel genannte Klinikum, trifft aber auch auf das RDI zu. Nicht umsonst besteht ja die Kooperation mit Schwabing...


    Die Anmeldung für's "direkte Hochfahren" läuft mit Sicherheit über den Giftnotruf/den Direktruf der Leitstelle auf ITS, aber von diesen Fällen rede ich ja nicht. Das sind ja dann im Regelfall wirkliche "Tox-Fälle". Die von mir angesprochenen Fälle sind die 08/15 Betrukenen die du ganz normal in der internistischen Aufnahme vorstellst bzw. die auch gerne wegen was anderem (KoPlaWu) in der chirurgischen Nothilfe landen.... Diese landen imho viel zu oft auf der Tox...


    Wo bist du im RDI tätig? Transportdienst?

  • Patienten die nicht auf die Intensiv müssen werden ja auch nicht einfach dorthin verlegt, nur weil auf der Geschlossenen nix frei ist. Ich seh aber immer noch nicht warum das RDI jetzt besonders dreist sein soll.


    u.a. war ich lange im Giftnotruf.