Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen Rettungsassistenten wegen unerlaubter Medikamentengabe

  • Über Google war die Seite eben noch aufrufbar, ohne Einschränkungen.


    Jetzt sehe auch ich nichts mehr vom Artikel. :aggressive:


    Probier den mal über Google zu finden. Mit "Rettungsassistent Arriba" in der Suchzeile sollte es klappen.

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  • Wenn man als Jurist genau darauf hinweist, darf man aber lesen, dass


    Ja, aber befreit die reine Interpretation eines Gesetzestextes von einer ethischen Verantwortung eines gesellschaftlich Verantwortlichen?
    Ist man als Jurist losgelöst von jeglicher gesellschaftlichen Verantwortung?
    Ich kann Dinge in der Medizin auch rein medizinsch betrachten. Ich kann mir aber auch gesellschaftliche Werte und Normen zur Hilfe nehmen, wenn ich Dinge beurteile.


    Das Wort "dümmlich" ist unfair gewählt. Aber ich würde es einfach in diese Richtung verstehen:
    In unserer Gesellschaft fehlt es nicht an der Interpretation von Gesetzen, sondern der Vermittlung, warum Gesetze in ihrer jeweiligen Form vorhanden sind.
    Das ermöglicht auch diese Dinge dann im Verlauf zu hinterfragen und ggf. Gesetze zu ändern.


    Und gerade Juristen haben doch hier eine Verantwortung, wenn sie sagen:
    "Stopp, wir haben dieses Gesetz und wenn ich es anwende, muss ich gegen meinen Willen XY bestrafen, obwohl ich und die Gesellschaft das garnicht wollen, weil das was XY macht, doch ganz sinnvoll ist. Die Legislative muss hier nachbessern."

  • Kann man leider nicht lesen! Abozensur...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Also bei mir lässt der sich mit Umweg über Google lesen... :-)


    Man erfährt unter anderem auch mal die Umstände der Medikamentengabe. In der Stellungnahme des DBRD und den Meldungen diverser Websites ist darüber ja leider wenig zu erfahren. So wird beispielsweise von einer Analgesie bei einer Nasenbeinfraktur berichtet. Ebenso erfährt man von den Rechtfertigungsversuchen des Rettungsassistenten. Für mich jedenfalls ein sehr aufschlussreicher Artikel.


    Versuch das einfach nochmal über den Umweg Google...


    LG TT

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    Einmal editiert, zuletzt von Tragenträger ()

  • Der Umweg über Google lohnt, aus dem Artikel lässt sich raushören das der Richter tatsächlich wohl kein grundlegendes Probleme mit erweiterten ärztlichen Massnahmen durch RFP hat. Der Beschuldigte wohl aber deutlich den Bogen durch fehlende Indikation und mangelnde Aufklärung überspannt hat. Insgesamt ließt sich der Artikel wie von einem Prozessbeobachter geschrieben, dem ich grundsätzlich erst einmal mehr Objektivität zugestehe als der DBRD Stellungnahme.

  • Das Heilpraktikergesetz wird in dem Artikel aber überhaupt nicht gestriffen. Die im Raum stehende Körperverletzung ist nicht so spannend, da die Rechtswidrigkeit durch die Einwilligung des Patienten entfällt.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Das Heilpraktikergesetz wird in dem Artikel aber überhaupt nicht gestriffen.


    "spritzte ein Schmerzmittel, ohne den Patienten, wie er in der Gerichtsverhandlung zugab, darüber aufzuklären, dass er eigentlich nicht dazu berechtigt war, das Mittel zu geben"


    "Er verabreichte deshalb blutdrucksenkende Mittel, zu deren Gabe eigentlich nur ein Arzt berechtigt war."


    Das hat eher weniger mit der Körperverletzung zu tun. Aber ist natürlich nur Sekundärliteratur ;).

  • Man muss in Betracht ziehen, dass es durchaus besser sein kann, dass ein solches Verfahren eingestellt wird.


    Ich hatte das nicht ohne Grund geschrieben. Natürlich geht man aus Kollegialität erst einmal davon aus, dass da alles korrekt abgelaufen ist und der Kollege besonnen gehandelt hat. Aber man darf eben dabei nicht verdrängen, dass das auch mal anders aussehen kann.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • Das hat eher weniger mit der Körperverletzung zu tun. Aber ist natürlich nur Sekundärliteratur ;).


    Stimmt, das war auch etwas missverständlich formuliert von mir. Ich bezog mich auf diesen Absatz, auf den sich vermutlich Harun mit seiner Aussage über den Richter bezog:

    Zitat

    Ob das Legen der Kanülen überhaupt eine Körperverletzung sei, könne man anzweifeln, erklärt der Richter, der schon im Vorwege eine Einstellung des Verfahrens erwogen hatte, aber am Widerstand der Staatsanwaltschaft gescheitert war.

    Und da geht es eben nicht um das HPG ;-)

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Ja, aber befreit die reine Interpretation eines Gesetzestextes von einer ethischen Verantwortung eines gesellschaftlich Verantwortlichen?
    Ist man als Jurist losgelöst von jeglicher gesellschaftlichen Verantwortung?


    [...]


    Und gerade Juristen haben doch hier eine Verantwortung, wenn sie sagen:
    "Stopp, wir haben dieses Gesetz und wenn ich es anwende, muss ich gegen meinen Willen XY bestrafen, obwohl ich und die Gesellschaft das garnicht wollen, weil das was XY macht, doch ganz sinnvoll ist. Die Legislative muss hier nachbessern."


    Das sind hübsche Überlegungen, die interessieren in der Praxis den Staatsanwalt, den Strafrichter oder den Anwalt des vermeintlich geschädigten Patienten überhaupt nicht. Da wird subsumiert "BtM-Gabe ohne Arzt = Straftat" und dann dreht sich das juristische Karussell. Im Fall der ersten beiden Genannten (Staatsanwalt, Richter) ist das im übrigen auch gut so, Strafverfolgung oder richterliche Entscheidungsfindung darf nicht von persönlichen Auffassungen der Beteiligten abhängen (§§ 258, 258a StGB, § 339 StGB).


    Da sehe ich keine "ethische Verantwortung eines gesellschaftlich Verantwortlichen" beim einzelnen Juristen. Wenn man die Gesetze geändert haben möchte, muss man sich an die Legislative wenden. Das wäre m. E. ein schönes Betätigungsfeld etwa für den DBRD. Stattdessen setzt man Musteralgorithmen in die Landschaft, die eine BtM-Gabe ohne auch nur Rücksprache mit einem Arzt vorzusehen. Ich bin offen gesagt bereits gespannt, wann die erste BtM-Gabe zu juristischen Konsequenzen führt. Gleichzeitig bin ich aber fast sicher, dass dann der Aufschrei wieder laut ist ("Armes Deutschland! Wir leben in 2015!"). Konstruktive Bewegung sehe ich gleichzeitig nicht.


    Die Formulierung oben ("dümmlich") war übrigens nicht unfair, sondern eben dümmlich.


    Ich bestaune regelmäßig, mit welchem Langmut insbesondere ein anderer Jurist hier regelmäßig den "Erklärbär" macht. Ich habe dazu, insbesondere wenn Reaktionen wie oben "dümmlich") erfolgen, dazu wenig Motivation, auch wenn mich ein Thema wie "Analgesie im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes" sehr reizt.


    Meine letzte angekündigte Pause war für mich anscheinend zu kurz. Ich probier das jetzt nochmal.

  • Ich bestaune regelmäßig, mit welchem Langmut insbesondere ein anderer Jurist hier regelmäßig den "Erklärbär" macht. Ich habe dazu, insbesondere wenn Reaktionen wie oben "dümmlich") erfolgen, dazu wenig Motivation


    Mir geht es ähnlich, auch, wenn dann statt "dümmlich" etwas eleganter formuliert wird, man solle sich doch mal der ethischen Verantwortung bewusst werden, die man als Jurist so habe. Die erste ethische Verantwortung, die man als Jurist hat, besteht darin, andere Leute nicht in die Sche*ße laufen zu lassen.


    Und völlig davon abgesehen nervt die Vorstellung einfach, Juristen würden beim Gesetzeanwenden wie ein technischer Automat arbeiten, ohne mal über Wertungen nachzudenken. Nur, weil wir uns bemühen, die Dinge einfach zu erklären, heißt es nicht, dass sie simpel sind.


    Dementsprechend kann ich GuBis` Entscheidung zugunsten einer stimmungsschonenden Pause gut nachvollziehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schmunzel ()

  • Das wäre m. E. ein schönes Betätigungsfeld etwa für den DBRD.


    Der DBRD betätigt sich auf diversen Feldern, die man öffentlich nicht wahrnimmt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Da sehe ich keine "ethische Verantwortung eines gesellschaftlich Verantwortlichen" beim einzelnen Juristen.

    Zitat

    Die Formulierung oben ("dümmlich") war übrigens nicht unfair, sondern eben dümmlich.

    ..ohne Worte! Oder die Gesellschaft sollte Juristen die keine gesellschaftliche Verantwortung übernehmen wollen gar nicht erst auf wichtige Positionen lassen.


    Quelle: Wikipedia

    Zitat

    .....die Angeklagten könnten nicht für Taten verurteilt werden, die zur Tatzeit nicht strafbar gewesen seien, weshalb ihnen das Unrechtsbewusstsein gefehlt habe.[3] Diese Einwände verwarf das Gericht aber unter Hinweis auf allgemein anerkannte, auch ungeschriebene Regeln des Völkerrechts,

    Ein nichtärztliches RFP gibt Morphin bei einem Patienten mit Herzinfart mit stärksten Schmerzsymptomen und wird bestraft wegen z.B. Verstoß gegen BtmG!

  • die nürnberger prozesse sind ein inadäquates und peinliches beispiel an dieser stelle. willst du dir nicht vielleicht überlegen, das zu ändern?