Verfassungsbeschwerde gegen NotSanG

  • Zitat

    Sollte an der gesetzlichen vorgesehenen Nachprüfung festgehalten werden, ist allen im Rettungsdienst beschäftigten RettungsassistentInnen die Nachqualifizierung zu ermöglichen. ver.di fordert die Finanzierung der zusätzlichen Ausbildung und der Ergänzungsprüfung so zu regeln, dass den Beschäftigten keine finanziellen Nachteile entstehen. Die Kosten für die Prüfung, die Zusatzausbildung und Sicherung des aktuellen Einkommens während der Zusatzausbildung sind durch die Kostenträger zu finanzieren


    Ach muss träumen schön sein... :popcorn:

    "Hab Geduld in allen Dingen, vor allem aber mit Dir selbst" Franz von Sales

  • Also wenn man mal vom Verdienstausfallersatz absieht, finde ich die Kostenregelung nicht blöd.
    "Ich verpflichte dich dazu etwas zu machen, aber du musst es selbst bezahlen" find ich irgendwie Käse...

  • Verdi beklagt sich über die Benachteiligung der zweijährig ausgebildeten RettAss gegenüber den NotSan. Heißt das im Umkehrschluss, dass zum RettAss übergeleitete RS benachteiligt werden dürfen bzw. keine Benachteiligung vorliegt? :ironie:


    Und zu der Unterschriftenliste ist nur zu sagen, dass ich es manipulativ finde den AN eine Liste mit mehreren, voneinander unabhängigen Punkten vorzulegen.


  • Hat meine Unterstützung! Hab schon unterschrieben.


    Was für eine Überraschung...


    Um es mal vorsichtig auszudrücken, ich sehe die Aktion (wie so vieles von ver.di - unabhängig vom Rettungsdienst) als populistischen Blödsinn an.
    Hier wird etwas gefordert was ich a) nicht verstehen kann weil es ist nun mal vom Gesetzgeber nicht gewollt das NFS = RettAss ist und b) was noch überhaupt nirgends in irgendeiner Form auf den Weg gebracht wurde (geschweige denn schon umgesetzt wurde) - oder habe ich eine Änderung in irgendeinem Rettungsdienstgesetz verpasst?


    Mal ganz ehrlich, was genau fordert ver.di?
    Wo würde denn der RettAss in seiner Berufsausübung gehindert werden wenn der NFS als 1.Mann/Frau auf dem Auto sitzt? Wo steht geschrieben das der RettAss ein Anrecht auf den Beifahrersitz bzw. Platz beim Patienten hat?
    Der RettAss kann doch in jedem Fall (so er denn nicht aus den Rettungsdienstgesetzen der Länder verschwindet) weiter auf dem Pflasterlaster sitzen - nur halt im "schlimmsten" Fall am Lenkrad - wobei ich auch fast finde das viele RettAss lieber fahren als hinten Protokoll schreiben würden...


    Nachtrag:
    Einzig wenig kritisierbarer Punkt in meinen Augen ist der Wunsch nach Finanzierung der Weiterbildung bzw. im Allgemeinen der Ermöglichung der Fortbildung.
    Auch nicht schlecht ist der Wunsch nach Zusatzausbildung bei >5 Jahre RettAss.
    Inwiefern das Land das ermöglichen kann (muss) wüsste ich allerdings gerne?

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Einzig wenig kritisierbarer Punkt in meinen Augen ist der Wunsch nach Finanzierung der Weiterbildung bzw. im Allgemeinen der Ermöglichung der Fortbildung.


    Gerade diese Forderung hab ich nicht verstanden. ann mir einer erklären was die hier meinen bei ver.di? Die Weiterbildung wird doch bezahlt laut Gesetz und wenn ich ein Recht hab die Weiterbildung zu machen, dann kann sich mein AG dagegen wohl wenig wehren, oder?

  • Gerade diese Forderung hab ich nicht verstanden. ann mir einer erklären was die hier meinen bei ver.di? Die Weiterbildung wird doch bezahlt laut Gesetz und wenn ich ein Recht hab die Weiterbildung zu machen, dann kann sich mein AG dagegen wohl wenig wehren, oder?


    Sehe ich auch so. Aber trotzdem ist das nichts was ich kritisieren möchte. :)

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Ich wiederhole mich gerne... Gewerkschaften und Professionalität haben nichts gemein. Vorallem bei der Verdi nichts. Hoffe für den deutschen RD das dies alles versandet.


    Manne, wer nur Träume hat, hat keine Ziele.

  • Ich finde die ganze Aktion sehr gut, denn ich sehe es ähnlich.


    Ich hab vor 8 Jahren eine Prüfung abgelegt und bin seitdem im Job. Jetzt soll ich plötzliche noch einmal geprüft werden, um danach genau die selbe Tätigkeit durchzuführen??? Oder glaubt wirklich jemand daran, dass es eine Art Regelkompetenz gibt??? Ich glaube es nicht, solange die Ärztelobby so groß ist.


    Ich habe das große Glück, dass ich mich um die Weiterbildung zum NFS nicht kümmern muss, da dies komplett mein Dienstherr machen wird, aber viele Kollegen haben dieses Glück nicht. Meint ihr deren AG zahlt den Lohn weiter, während diese die 960 Stunden Fortbildung machen? Ich lach mich tot. Und nur von Wissen und Lernen kann man keine Familie ernähren.


    Und der Hohn schlechthin ist doch dass alle langjährigen RA nur zu Prüfung sollen..... Jetzt kann wieder jeder sagen man muss sich fortbilden etc, aber Hand aufs Herz, wer würde aus dem Stehgreif eine solche Prüfung bestehen? Ich bin ehrlich, ich nicht. Von daher müssen auch dort alle intensiv nachgeschult werden. Und da sind wir wieder beim Punkt Geld bzw. Lohnfortzahlung.


    Vieles ist einfach unklar und in imho unlogisch....... Das der NFS ein echter Fortschritt ist, lass ich mal offen.

  • Zitat


    ver.di fordert daher die Landesregierung Baden-Württemberg auf die landesrechtlichen Möglichkeiten zur Gestaltung zu nutzen und im Bundesrat aktiv zu werden,um die RettungsassistentInnen als gleichwertig mit den NotfallsanitäterInnen anzuerkennen.

    Zitat

    Für RettungsassistentInnen mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung ist zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung keine zusätzliche Ausbildung vorgesehen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.
    ver.di fordert daher eine zusätzliche Ausbildung von 240 Stunden für die Ergänzungsprüfung.


    Im Klartext: der RettAss ist als dem NotSan gleichwertig anzuerkennen. Sollte das aber nicht durchsetzbar sein, dann müssen die RettAss eine zusätzliche Ausbildung von 240 Stunden absolvieren.
    Da frage ich mich doch: weshalb, wenn sie doch dem künftigen NotSan gleichwertig sind?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

    Einmal editiert, zuletzt von Daniel Grein ()

  • 1.) Ich hab vor 8 Jahren eine Prüfung abgelegt und bin seitdem im Job. Jetzt soll ich plötzliche noch einmal geprüft werden, um danach genau die selbe Tätigkeit durchzuführen??? Oder glaubt wirklich jemand daran, dass es eine Art Regelkompetenz gibt??? Ich glaube es nicht, solange die Ärztelobby so groß ist.


    2.) Ich habe das große Glück, dass ich mich um die Weiterbildung zum NFS nicht kümmern muss, da dies komplett mein Dienstherr machen wird, aber viele Kollegen haben dieses Glück nicht. Meint ihr deren AG zahlt den Lohn weiter, während diese die 960 Stunden Fortbildung machen? Ich lach mich tot. Und nur von Wissen und Lernen kann man keine Familie ernähren.


    3.) Und der Hohn schlechthin ist doch dass alle langjährigen RA nur zu Prüfung sollen..... Jetzt kann wieder jeder sagen man muss sich fortbilden etc, aber Hand aufs Herz, wer würde aus dem Stehgreif eine solche Prüfung bestehen? Ich bin ehrlich, ich nicht. Von daher müssen auch dort alle intensiv nachgeschult werden. Und da sind wir wieder beim Punkt Geld bzw. Lohnfortzahlung.

    1.) Andersrum: Wenn man keine Prüfungen und Fortbildungen erzwingt, gibt's ganz sicher keine Veränderung.


    2.) Es muss keiner Notfallsanitäter werden.


    3.) Es kann jeder die staatliche Prüfung machen, sofort. Und wer einsieht das er das nicht schafft, der sollte einsehen das er vlt. die Nachschulung braucht, bevor er sich so nennt wie andere, die die Prüfung bestehen.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • ...
    3.) Es kann jeder die staatliche Prüfung machen, sofort. Und wer einsieht das er das nicht schafft, der sollte einsehen das er vlt. die Nachschulung braucht, bevor er sich so nennt wie andere, die die Prüfung bestehen.


    Hierzu mal an die Allgemeinheit eine Frage, die ich mir schon länger stelle:
    Angenommener Fall ein RettAss mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung möchte die Ergänzungsprüfung zum NFS machen. Trotzdem möchte er sich auf die Prüfung ein wenig vorbereiten. Ich bin sicher, dass die Schulen hierfür irgendwelche Kurse anbieten werden, nur: Wer zahlt die? Fallen die auch unter "dem RettAss dürfen keine Kosten entstehen"?, weil vorgeschrieben bzw. notwendig wäre so ein Kurs ja nicht.

  • Hierzu mal an die Allgemeinheit eine Frage, die ich mir schon länger stelle:
    Angenommener Fall ein RettAss mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung möchte die Ergänzungsprüfung zum NFS machen. Trotzdem möchte er sich auf die Prüfung ein wenig vorbereiten. Ich bin sicher, dass die Schulen hierfür irgendwelche Kurse anbieten werden, nur: Wer zahlt die? Fallen die auch unter "dem RettAss dürfen keine Kosten entstehen"?, weil vorgeschrieben bzw. notwendig wäre so ein Kurs ja nicht.

    Und genau das meine ich!

  • Hierzu mal an die Allgemeinheit eine Frage, die ich mir schon länger stelle:
    Angenommener Fall ein RettAss mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung möchte die Ergänzungsprüfung zum NFS machen. Trotzdem möchte er sich auf die Prüfung ein wenig vorbereiten. Ich bin sicher, dass die Schulen hierfür irgendwelche Kurse anbieten werden, nur: Wer zahlt die? Fallen die auch unter "dem RettAss dürfen keine Kosten entstehen"?, weil vorgeschrieben bzw. notwendig wäre so ein Kurs ja nicht.


    Ich weiß sogar von zwei großen Schulen bereits, dass die Anerkennungsprüfung nur in Kombination mit einem Dreit-Tage-Vorbereitsungslehrgang angeboten werden soll...
    Dumm sind die nicht die Ökonomen ;-)

  • Zitat

    Und genau das meine ich!


    Du meinst freiwillige Kurse soll das Gesetz auch abdecken?



    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ich weiß sogar von zwei großen Schulen bereits, dass die Anerkennungsprüfung nur in Kombination mit einem Dreit-Tage-Vorbereitsungslehrgang angeboten werden soll...
    Dumm sind die nicht die Ökonomen ;-)


    Kann ich mit einem fünftägigen Vorbereitungskurs toppen.
    Solange die Inhalte stimmen: Alles ok.

  • Die Frage, ob man mit >5 J. Berufserfahrung auch nen Vorbereitungskurs bezahlt bekommt, stellen sich sicher Einige.


    Auch ich bin Jemand, (mit >5 Jahren) der sich gerne einer Nachschulung unterziehen möchte. Wenn man im APrV Entwurf schaut, dann stehen letztlich auch unter den Mitwirkenden Maßnahmen, Dinge, die nicht zwingend jeder RettAss im Rahmen der Mitwirkung beherrscht...
    Es scheint mir daher sogar sinnvoll, wenn man sich somit einer Nachschulung trotz großer Berufserfahrung unterziehen könnte, ohne dabei in die eigene Tasche greifen zu müssen. Ob das 240 Std. sein müssen, lass ich mal offen. Aber zumindest ein Kurs mit ausreichendem Umfang... Um Nacher auch das Geforderte leisten zu können.