ZitatSollte an der gesetzlichen vorgesehenen Nachprüfung festgehalten werden, ist allen im Rettungsdienst beschäftigten RettungsassistentInnen die Nachqualifizierung zu ermöglichen. ver.di fordert die Finanzierung der zusätzlichen Ausbildung und der Ergänzungsprüfung so zu regeln, dass den Beschäftigten keine finanziellen Nachteile entstehen. Die Kosten für die Prüfung, die Zusatzausbildung und Sicherung des aktuellen Einkommens während der Zusatzausbildung sind durch die Kostenträger zu finanzieren
Ach muss träumen schön sein... :popcorn: