wieso?
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Was man so hört sollen die Freigaben in BaWü zentral für das ganze Bundesland auf Basis der Daten der SQR und der Handlungsempfehlungen. Vielleicht etabliert man dazu einen ÄLRD auf Landesebene.
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Danke für die Info.
Bei den für Ba-Wü im Moment geltenden und meiner Meinung nach gelungenen Handlungsempfehlungen sicher der bessere Weg wie wenn jeder Kreisverband sein eigenes Süppchen kochen würde.
Allerdings beziehen sich die Handlungsempfehlung bis auf Extremitätentraumatas auf Notfälle in denen man meiner Meinung nach im Bereich des 34er agiert.
Hinweise für ein "Paramedic System" sehe ich da keine und wird auch nicht zu einer Reduzierung von NEF Einsätzen führen.
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Bei den für Ba-Wü im Moment geltenden und meiner Meinung nach gelungenen Handlungsempfehlungen
habe ich etwas verpasst? welche wären das denn?
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habe ich etwas verpasst? welche wären das denn?
[Baden-Württemberg] Handlungsempfehlungen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Baden-Württemberg
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Nennt mich pingelig, aber...
Bei den für Ba-Wü im Moment geltenden und meiner Meinung nach gelungenen Handlungsempfehlungen sicher der bessere Weg wie wenn jeder
KreisverbandRettungsdienstbereich sein eigenes Süppchen kochen würde.:bye:
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dass es handlungsanweisungen ungterschiedlicher art gibt, auch in ba-wü, war mir bekannt. ich bin über "geltend" gestolpert, denn bis jetzt gilt da ja nichts.
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:herz: :applaus:
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Hab den Beitrag nochmal gelöscht. Denke fast es wurde abgelehnt....
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? meinst du "Schutz von Vollstreckungs...", stehe gerade auf dem Schlauch, oder gehts um das Düngegesetz..
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Auch wenn jetzt etwas Info fehlt vermute ich mal es geht hierum, ab S. 51 Mitte:
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Auch wenn jetzt etwas Info fehlt vermute ich mal es geht hierum, ab S. 51 Mitte:
Wo direkt darüber steht, dass der abgedruckte Änderungsvorschlag im Ausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde, weshalb er auch nicht in der Übersicht der Änderungen, die die erste Hälfte des Dokuments bildet, vorkommt, ja.
Offenbar ist es aber nicht wenigen Lesern gelungen, das zu übersehen ...
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Wenn ich das richtig verstehe wurde der Änderungsantrag aber mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD abgelehnt.
Oder?
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Ja - Ironischer Weise ist der Vorschlag durchaus sehr ident mit einem mir zugespielten Arbeitspapier der CDU/CSU Fraktion. Aber man kann ja nix beschließen was von der Linken vorgeschlagen wird. :mauer:
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Wenn ich das richtig verstehe wurde der Änderungsantrag aber mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD abgelehnt.
Oder?
Ja - Ironischer Weise ist der Vorschlag durchaus sehr ident mit einem mir zugespielten Arbeitspapier der CDU/CSU Fraktion. Aber man kann ja nix beschließen was von der Linken vorgeschlagen wird. :mauer:
Wie gesagt - bei den betäubungsmittelrechtlichen Vorschlägen halte ich eine Änderung für verhältnismäßig unwahrscheinlich, aber möglich. Eine Änderung des HeilPraktGes statt einer Regelung im NotSanG ist aber fast ausgeschlossen, weil man dessen Status als vorkonstitutionelles Gesetz nicht ändern möchte - würde man an die Materie herangehen, müsste man den ganzen Bereich der Heilkundeausübung von Grund neu auf in einem Guss regeln, und das will der Gesetzgeber möglichst vermeiden.
(Daran hängt ja nicht nur die - ich will mal formulieren - "Regelkompetenz des NotSan", sondern bspw. auch die Frage, ob ein Physiotherapeut ohne vorherige ärztliche Verschreibung Patienten behandeln darf pp.)
Will sagen: die abgelehnten Vorschläge waren nicht sehr ausgegoren. Es hat schon seinen Grund und auch seine Vorteile, dass Gesetzesvorschläge der Regierungsfraktionen üblicherweise auf Vorarbeit der Ministerien beruhen oder die Kompetenzen der Verwaltung einbeziehen.
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Ich hatte den Teil, dass es abgelehnt wurde, mit eingeschlossen. Allerdings nur in meinem Kopf.
Was aber wohl durchging war die Abschaffung der Stichtagsregelung, aber nicht wie erwartet zum 01.03., sondern ab Verkündung.
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Was aber wohl durchging war die Abschaffung der Stichtagsregelung, aber nicht wie erwartet zum 01.03., sondern ab Verkündung.
Ja, die ist durch; Termin habe ich nicht im Kopf, soweit ich mich aber erinnere, werden einfach die Beschränkungen gestrichen.
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Ein nettes Rundschreiben aus Bayern:
ZitatLiegt
ein durch standardisierte Handlungsanweisungen (sog. Standard Operating
Procedures – SOP) der ÄLRD beschriebenes Lagebild vor, führt der
Notfallsanitäter die heilkundliche Maßnahme somit nicht zur Überbrückung
bis zum Eintreffen eines Notarztes, sondern anstelle des Notarztes durch.
Die Nachforderung eines Notarztes ist damit grundsätzlich nicht erforderlichQuod erat demonstrandum
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Ein nettes Rundschreiben aus Bayern:
Ja, das ist wirklich nett.
Wenn ein NotSan sich innerhalb der SOP hält und die Maßnahmen so durchführt, wie sie da stehen (Durchführungsverantwortung), trifft die Haftung für nicht indizierte Maßnahmen (Anordnungsverantwortung) voll den ÄLRD, der die Maßnahme ohne Kenntnis des Patienten delegiert hat, weil er eine Kenntnis des Patienten nicht für erforderlich hielt.
Wer sich das antut, ist im Zweifel selbst schuld, möchte man sagen.