Bei Notfallversorgung in Baden-Württemberg besteht noch Verbesserungspotenzial


  • Das sind die aktuellen Entgelte in einen großen Südbadischen Landkreis. Davon soll dann die u.a. die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter finanziert werden. Das hat dann durchaus was mit der Versorgungsqualität zu tun. Man muss sich aber auch nicht wunder warum sich in unserem schönen Ländle nichts wirklich tut, vor allem in finanzieller Hinsicht, wenn man sich die Zusammensetzung der einzelnen Bereichsausschüsse so ansieht und wer da auf Seiten des RD alles was zu sagen hat und wer nicht. Auf Seiten der Kostenträger Sitzen Profis die nicht nur für einen Lkr verhandeln. Das die natürlich argumentativ die Mehrzahl der Vertreter des RD auseinander nehmen wundert dann keinen.


    Warum stellt man nicht ein Gremium mit Verhandlungs Profis zusammen das für ganz Ba-Wü oder zumindest auf RP Ebene mit den Kostenträgern verhandelt ?


    Das ist eine gute Frage, ggf könnte man z.B mal das DRK fragen :D

  • Der Vorschlag, dass auch die Leistungserbringer Verhandlungsprofis schicken, ist ja nicht neu. Eher erschreckend, dass er noch nicht umgesetzt worden ist.


    Das ist eine gute Frage, ggf könnte man z.B mal das DRK fragen :D


    Respektive alle als Leistungserbringer aufgeführte Organisationen.

  • Der Vorschlag, dass auch die Leistungserbringer Verhandlungsprofis schicken, ist ja nicht neu. Eher erschreckend, dass er noch nicht umgesetzt worden ist.



    Respektive alle als Leistungserbringer aufgeführte Organisationen.


    Naja, die Verhandlungsprofis kosten Geld... und das hat doch bisher immer ohne geklappt, das geht auch weiterhin so. Also wozu Geld ausgeben? :ironie:


    Im Übrigen halte ich die Hilfsfriststatistik in Ba-Wü ohnehin für reine Augenwischerei.


    §3 Abs. 2 letzter Satz RDG Ba-Wü besagt, dass die Hilfsfrist möglichst nicht mehr als 10 Minuten betragen soll und (im Ausnahmefall) höchstens 15 Minuten.


    Soweit mir bekannt, gehen die Statistiken aber von einer Regel-Hilfsfrist von 15 Minuten aus, die schon kaum eingehalten wird. Da fragt sich der geneigte Bürger, wie wäre es denn, wenn man das Gesetz tatsächlich ernst nimmt und die Hilfsfrist von 10 Minuten als Maßstab nimmt?


    Das wäre natürlich ein sehr gutes Argument gegenüber den Kostenträgern. Aber dazu müsste von Seiten der Verantwortlichen auch der Wille erkennbar sein, Präzedenzfälle zu schaffen und auch das ein oder andere Schlichtungs- bzw. Klageverfahren durchzustehen.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Die HiOrgs verhandeln deshalb gerne alleine, weil jeder glaubt, den Stein der Weisen gefunden zu haben.
    Jeder bekommt für irgendeinen Teil der Finanzierung irgendwas besonders gut vergütet. ABer jeder was anderes. So glaubt jeder, dass er
    ein richtig toller Hecht ist.


    Auf der Gegenseite sitzt aber immer der gleiche Verhandler, der nicht ungeschickt die süßen Trauben verteilt. Dafür muss man dann auch mal eine Kröte schlucken, aber wenns woanders süße Trauben gibt, nimmt man das in Kauf.


    Der Verhandler weiss aber ganz genau, wie weit er gehen kann, unterm Strich muss die Summe x stehen. Vorgabe aus Stuttgart. Und diese Summe hält er bei allen ein. Ergebnis: In der Summe ist der RD unterfinanziert.


    So langsam merken das aber auch die Provinzfürsten......


  • Da müsste mal ein Abgeordneter eine Anfrage stellen mit der Fragestellung was passiert wenn man die 10 Minuten zu Grunde legt... Ich gehe von einer Erfüllungsquote ein, die gerade mal an 50% kratzt. Manche Gebiete die ich Versorge erreiche ich nichtmal in 10 Minuten, selbst wenns optimal läuft...

  • Da müsste mal ein Abgeordneter eine Anfrage stellen mit der Fragestellung was passiert wenn man die 10 Minuten zu Grunde legt... Ich gehe von einer Erfüllungsquote ein, die gerade mal an 50% kratzt. Manche Gebiete die ich Versorge erreiche ich nichtmal in 10 Minuten, selbst wenns optimal läuft...

    Diese Anfragen gab es bereits: Zumindest für 2011 gibt es die Auswertung bezüglich der 10 Minuten.


    http://www9.landtag-bw.de/WP15…sachen/4000/15_4255_d.pdf

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

    Einmal editiert, zuletzt von Manne ()

  • mal am Rande: Allein heute habe ich das NEF vom Klinikum LU 3x nach MA fahren hören. Ich würde gern mal wissen wie oft die da insgesamt aushelfen. Gibts da ne Statistik?

  • Diese Anfragen gab es bereits: Zumindest für 2011 gibt es die Auswertung bezüglich der 10 Minuten.


    http://www9.landtag-bw.de/WP15/Drucksach?0/15_4255_d.pdf


    Zitat

    Die Hilfsfrist ist die Vorgabe für den einzuhaltenden Zeitraum vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am Notfallort und soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10 Min., sie darf nicht mehr als 15 Min. betragen. Diese Voraussetzung kann immer dann als erfüllt angesehen werden, wenn die Hilfsfrist von 10 Min. in mindestens 80%, die Hilfsfrist von höchstens 15 Min. in mindestens 95% der in einem Jahr in einem Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze planerisch (unter Ausnutzung aller Möglichkeiten der Einsatzstrategie) eingehalten werden kann.

    Quelle siehe angehängtes PDF.


    Wenn man nun bedenkt, dass die Zahlen zum Zielerreichungsgrad der 10-Minuten-Hilfsfrist aus dem Jahr 2011 stammen, also einem Jahr, in welchem sämtliche Anstrengungen unternommen wurden, um die 95-Prozent-Hürde der 15-Minuten-Hilfsfrist zu schaffen, dann sind die Zahlen zur Erreichung der 10-Minuten-Hilfsfrist mehr als beschämend. Denn dann sollte man nämlich davon ausgehen können, dass sich durch die ergriffenen Maßnahmen auch der Erreichungsgrad der 10-Minuten gegenüber den Vorjahren verbessert hat. Und dennoch wird das oben zitierte Ziel sehr deutlich verfehlt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Die Kostenträger betrachten die Hilfsfrist gerne auf den ganzen Landkreis bezogen.


    Früher das SoMi und jetzt das IM sowie die RPs auch. Hilfsfristen für einzelne Orte seien nicht aussagekräftig, da die Erreichung der Hilfsfrist global für den Landkreis zu sehen sei.


    Daher werden diese Daten auch nicht ausgegeben.

  • Und wie ich höre wird in Zukunft im Süden des Ländles die Hilfsfrist nicht mehr für jeden Landkreis sondern für drei Landkreise gemeinsam betrachtet.

  • Das Gesetz gilt ja auch für den Bundesland, nicht für einen Kreis :lol:

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Zitat

    Und wie ich höre wird in Zukunft im Süden des Ländles die Hilfsfrist nicht mehr für jeden Landkreis sondern für drei Landkreise gemeinsam betrachtet.


    Weil diese einen RD Bereich bilden?

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Soweit ich gehört habe soll im neuen RD Plan erstmals von BW einheitlichen RTW und KTW gesprochen. Angeblich hätten die beiden größten Anbieter hier im Süden einen Vertrag mit einem Fahrzeugausbauer aus Ost- Württemberg geschlossen. Sehr zum Leidwesen der Kollegen aus dem Südwesten des Ländles.
    Weis hier noch jemand genaueres??

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Hab mir nochmals den Entwurf durchgelesen, dort ist nirgendwo etwas erwähnt, von einem RTW BW oder KTW BW.
    Das DRK testet in Aalen das Projekt DRK RTW 2020, was aber Organisationsintern ist.


    Grüße Dulex

  • Soweit ich gehört habe soll im neuen RD Plan erstmals von BW einheitlichen RTW und KTW gesprochen. Angeblich hätten die beiden größten Anbieter hier im Süden einen Vertrag mit einem Fahrzeugausbauer aus Ost- Württemberg geschlossen. Sehr zum Leidwesen der Kollegen aus dem Südwesten des Ländles.
    Weis hier noch jemand genaueres??


    Sollte sich nichts mehr geändert haben, ist im neuen Rettungsdienstplan davon nichts zu finden. Bezüglich der sächlichen Ausstattung steht dort lediglich


    Zitat

    Die Rettungsfahrzeuge und deren Ausstattung müssen bei der Anschaffung den jeweils geltenden rechtlichen und technischen Normen sowie dem Stand der Notfallmedizin entsprechen. Darüber hinausgehende wesentliche rettungsdienstliche Entwicklungen werden zeitnah innerhalb der Gremien des Landesausschusses für den Rettungsdienst beraten und beschlossen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich persönlich bin sehr gespannt, wie man auf die angestrebte Trennung von Notfallrettung und Krankentransport seitens der etablierten Hilfsorganisationen im Land reagieren wird. So verfügt z.B. nicht jeder Rettungsdienstbereich über KTW, sondern wickelt Krankentransporte bislang komplett über MZF ab, was letztlich eine große Herausforderung darstellt, wenn nun umgestellt werden soll. Gerüchte sagen, dass es Rettungsdienste gibt, die sich gegen die Abschaffung des MZF aussprechen, was natürlich durchaus nachvollziehbar wäre. Im Zusammenhang mit den Zahlen zum Zielerreichungsgrad der Hilfsfrist wird jedoch die Argumentation interessant sein. Ein Rettungsdienstbereich, der die Hilfsfrist nicht oder nur knapp einhält wird argumentativ ein Problem haben, sein MZF-System zu verteidigen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Dann wird es eben die verbandinterne Lösung gemeint sein bezüglich der Fahrzeuge von der ich gehört habe. Angeblich hat man sich da auf ein 3,5 t Fahrgestell eingefahren was wiederum bei Kollegen mit momentan 4,8 bzw. 5,4 t Fahrgestell nicht so gut ankommt. Die MZF Systeme sollen dennoch nach und nach abgebaut werden da hält die gegenwärtige Landesregierung fest, das kommt auf jeden Fall. Der Krankentransport im Ländle ist bereits komplett privatisiert und muss daher nicht weiter ausgeschrieben werden. Jedermann kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit einem KTW Unternehmen starten. Was die Ausstattung der Fahrzeuge betrifft bin ich mal gespannt. So ähnlich stand es ja bislang auch drin. RD Bereich mit sparsamer Ausstattung hat das seither auch nicht groß belastet. Vor allem solange keine konkreten DIN EN Angaben zu den einzelnen Fahrzeugen genannt werden. z.B.: DIN EN 1789 Typ C: Mobile Intensive Care Unit für die RTWs.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Der "2020" ist auf einem 3.88t Fahrgestell aufgebaut. Was wiederum interessant ist, das Fahrzeug verfügt über einem Tragstuhl der im Fahrzeug fixiert werden kann mitsamt Patient. Desweiteren sind Auffahrschienen am Heck, mitsamt Heckhebeeinrichtung installiert. Convexis sowie Corpuls C3, Medumat Transport und Spineboard gehören ebenso zur Ausstattung. Somit zielt diese Konzeption meiner Meinung nach auf ein MZF System ab. Was wiederum nicht so ganz konform ist mit dem neuen irgendwann doch kommenden Landesrettungsdienstplan Baden-Württemberg ist.


    Bilder aus der Ausbaustufe...