Pressemitteilung des DBRD zum Qualitätskollaps in Nordrhein-Westfalen

  • Hier in meiner Ecke wird man eher angemeckert, wenn man noch keinen Zugang gelegt hat! Das war aber auch noch nie ein Problem hier, auch Anfang/Mitte der 1990ziger Jahre nicht (in meinem Fall Anfang 1994). Auch damals haben schon RettAss und auch RettSan Zugänge gelegt, manuell defibrilliert, intubiert und auch einige Medikamente verabreicht (Supra, Diazepam, Atropin, Nitro, Nifedipin, Salbutamol). So unterschiedlich sind die Rettungsdienstbereiche in Deutschland. Leider auch immer noch gut 21 Jahre danach...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das habe ich in allen meinen bisherigen Kreisen ähnlich erlebt wie Harris. Ich habe mich aber auch innerhalb Deutschlands nie südlicher als Niedersachsen getraut und die Schweiz zählt in dem Zusammenhang nicht.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Zitat

    Es sind keine SOPs mit denen wir protzen können, dafür fast immer Delegationen.


    Die Delegation, also die Ausführung von Maßnahmen im Einzelfall auf Anweisung des (anwesenden) Arztes, ist aber doch eher nicht das Thema?

  • Ich weiß leider nicht ganz worauf du hinaus wilst, entschuldige. Ich wollte damit lediglich aufzeigen, dass es Unterschiede gibt. Beispielsweise Rheinland-Pfalz ist ja sehr stolz auf seine SOPs und propagiert das wie ich finde auch sehr. In NRW gibt es die nicht landeseinheitlich, dafür aber regional recht häufig Delegationen. Es war nicht als Wertung gedacht und man kann sicherlich auch darüber streiten was besser ist oder nicht.

  • Eine Delegation geht IMHO nur wenn der Arzt vor Ort ist?



    Sent from my iPhone

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ganz so kann die Rechtslage nicht sein, in Aachen beim Telenotarzt klappt's auch irgendwie...



    Nur dass etwas irgendwo gemacht wird, heißt allerdings nicht, dass es juristisch einwandfrei ist.


    Richtig spannend wird das ja bei den diversen derzeit laufenden Projekten, bei denen Rettungsfachpersonal BTM (Morphin) einsetzt. Das wird wohl so praktiziert und dennoch kenne ich selbst nur Juristen, denen dabei die Haare zu Berge stehen.
    Ich selbst würde mich derzeit jedenfalls nicht darauf einlassen, auch nicht, wenn es ein ÄLRD erlauben würde. Dazu lebe ich zu gerne in Freiheit.

  • Ich habe grob in Erinnerung, dass die Morphingabe unter dem Titel einer Studie lief und dafür eine Sondergenehmigung hatte, zumindest in Cuxhaven. Dazu gab es auch mal ein längeres Schriftstück im Netz. Erinnert sich außer mir noch jemand und hat das vielleicht noch jemand zur Hand?

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  • Solange sie sich irgendwie aus dem Gesetz ableiten lassen, sicherlich. Du bezeichnet das in anderem Kontext zuletzt als "Flauschi", sicherlich ist das im Bereich des BTMG weniger einfach. Abe Wenn ich die genaue Argumentation aber noch im Kopf hätte, hätte ich nicht nach dem Schriftstück gefragt. Ich weiß auch nicht, ob die Argumentation korrekt war, würde sie aber gern nochmal nachvollziehen wollen.


    Das Marburger Projekt ist zumindest laut Pressemeldungen mit dem BfArM abgestimmt. Ich habe die Hoffnung, dass sich eine solche Behörde mit der Rechtmäßigkeit auseinandersetzt.

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    Einmal editiert, zuletzt von Johannes D. ()

  • Ich kenne mich mot Strafrecht nicht so aus, vermute aber, dass bei behördlicher Genehmigung derartiger Projekte sowas wie Verbots- oder Erlaubnisirrtum den RettAss vor dem Gefängnis bewahren wird.

  • Ganz theoretisch vielleicht, um das vernünftig beurteilen zu können, müsste man allerdings konkret wissen, wie die Abstimmung mit der Behörde (und mit welcher) aussah. Es würde zum Beispiel sicher problematisch, wenn man auf Grundlage einer mündlichen Auskunft über die Rechtsauffassung einer Behörde gegen eine gesetzliche Regelung verstieße, die man von Berufs wegen kennt.

  • Für Cuxhaven soll ja ein Schriftstück der Bundesopiumstelle (oder wie auch immer die heißt) vorliegen. Als RettAss würde ich davon ausgehen, dass eine Spezialbehörde sich von berufs wegen besser mit der Problematik auskennt als ich mit meinen 15 Minuten Berufsausbildung zum BTM-Recht.


    Aber: das ist explizit subjektive Meinung , nicht Wissen.

  • Wie gesagt - kann man so ohne Weiteres nicht seriös beurteilen. Dem RettAss würde ich halt raten, dass er auch mit 15 Minuten Ausbildung zumindest mal fragen kann, wer ihm das Schriftstück zeigt ;).

  • Ein Hinweis, den ich in der Stellungnahme vermisst habe, wären zum Beispiel die flächendeckende Bezahlung unterhalb des im nächsten Jahres geltenden Mindestlohns.


    Oh, das ist spannend.


    Darf ich fragen wie das geht, ohne dass der Arbeitgeber a) eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 I Nr. 9 MiLoG begeht, b) zumindest in unangenehme Nähe des § 266a I StGB kommt und c) von Klagen seiner Arbeitnehmer überschwemmt wird?

  • Oh, das ist spannend.


    Darf ich fragen wie das geht, ohne dass der Arbeitgeber a) eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 I Nr. 9 MiLoG begeht, b) zumindest in unangenehme Nähe des § 266a I StGB kommt und c) von Klagen seiner Arbeitnehmer überschwemmt wird?


    Meines Wissens sollte das vor dem ersten Jänner 2015 kein Problem darstellen. Habe letztens von einem Bewerbungsgespräch gehört, bei dem es auf die Frage nach der Bezahlung nur hieß: Ab 1. Januar erhöhen wir auf 8,50 die Stunde.


    Arbeitsrechtlich laufen hier um mich herum ehh Sachen, wo ich mich frage, wieso man sich das gefallen lässt...


    Ciao,


    Madde

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

    Einmal editiert, zuletzt von madde ()