Baden-Württemberg: Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes veröffentlicht | Gesetz verabschiedet

  • Kann es eigentlich eine andere Erklärung als Unachtsamkeit dafür geben, dass es keinen ÄLRD gibt?? Nach Inkrafttreten des NotSanG ist doch Rettungsdienst ohne ÄLRD als "Lord of the algorithms" gar nicht denkbar - dachte ich...

  • Kann es eigentlich eine andere Erklärung als Unachtsamkeit dafür geben, dass es keinen ÄLRD gibt?? Nach Inkrafttreten des NotSanG ist doch Rettungsdienst ohne ÄLRD als "Lord of the algorithms" gar nicht denkbar - dachte ich...


    Wieso? Welche besondere Relevanz sollen denn diese Algorithmen haben?


    Für eine Durchführung invasiver Maßnahmen außerhalb der Delegation (Arzt ist oder war vor Ort) und des Notstandsfalls (früher gerne "Notkompetenz" genannt) gibt es immer noch keine Rechtsgrundlage, auch wenn das NotSanG vorsieht, dass der NotSan darin ausgebildet wird (warum auch immer ...). Für die Delegation aber braucht der NotSan keine Algorithmen, da tut er, was man ihm delegiert, und für ein Tätigwerden im Notstand sind sie jedenfalls nicht zwingend; da genügt ggf. der Nachweis, dass die Maßnahmen dem aktuellen Erkenntnisstand entsprechen, den aber nicht in jedem Rettungsdienstbereich ein ÄLRD gesondert absegnen muss.

  • Kann es eigentlich eine andere Erklärung als Unachtsamkeit dafür geben, dass es keinen ÄLRD gibt?? Nach Inkrafttreten des NotSanG ist doch Rettungsdienst ohne ÄLRD als "Lord of the algorithms" gar nicht denkbar - dachte ich...


    Das DRK installiert gerade flächendeckend ihren "ärztlichen Verantwortlichen Rettungsdienst." Das ist eine Verband interne Lösung um der Forderung nach einem (behördlichen) ÄLRD Wind aus den Segeln zu nehmen. Was offensichtlich auch geklappt hat sofern nicht dieser Aspekt noch nach geschoben wird. Ein ärztlicher Verantwortlicher wird so auch im NotSan Gesetz neben dem ÄLRD genannt, soweit mir bekannt.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Naja, ich hätte mir mehr davon erhofft. Der ÄLRD fehlt, der OrgL, genauere Definition der Hilfsfrist, aufnahme einer Definition zur Vorhaltung der Rettungsmittel.


    Der OrgL steht nach wie vor im Gesetz in §10a.


  • Das DRK installiert gerade flächendeckend ihren "ärztlichen Verantwortlichen Rettungsdienst." Das ist eine Verband interne Lösung um der Forderung nach einem (behördlichen) ÄLRD Wind aus den Segeln zu nehmen. Was offensichtlich auch geklappt hat sofern nicht dieser Aspekt noch nach geschoben wird. Ein ärztlicher Verantwortlicher wird so auch im NotSan Gesetz neben dem ÄLRD genannt, soweit mir bekannt.


    Das ganze hat nur einen klitze-kleinen Schönheitsfehler. Bei diesen Regionalfürsten mit Arzturkunde greift keine Amtshaftung. Alle Massnahmen, die sie freigeben, verantworten Sie sozusagen als Privatperson. Die müßten ja dem Wahnsinn anheim gefallens sein, falls sie das tun würden. Mir ist bis jetzt auch keine Versichrung bekannt, die ihnen das Risiko versichern würde (z.B. über das DRK als "Arbeitgeber").


  • Das ganze hat nur einen klitze-kleinen Schönheitsfehler. Bei diesen Regionalfürsten mit Arzturkunde greift keine Amtshaftung. Alle Massnahmen, die sie freigeben, verantworten Sie sozusagen als Privatperson. Die müßten ja dem Wahnsinn anheim gefallens sein, falls sie das tun würden. Mir ist bis jetzt auch keine Versichrung bekannt, die ihnen das Risiko versichern würde (z.B. über das DRK als "Arbeitgeber").


    Richtig. Daher haftet angeblich in BaWü ja auch voll der Arbeitgeber für Fehler des RD Personals. Also auch des zukünftigen Notfallsanitäter.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Zitat

    Alle Massnahmen, die sie freigeben, verantworten Sie sozusagen als Privatperson. Die müßten ja dem Wahnsinn anheim gefallens sein, falls sie das tun würden.


    Ich stelle mir aber auch die Frage, in wie weit eine restriktive Delegation zu einer Haftung führen könnte.

  • Richtig. Daher haftet angeblich in BaWü ja auch voll der Arbeitgeber für Fehler des RD Personals. Also auch des zukünftigen Notfallsanitäter.

    Nicht nur angeblich... OLG Stuttgart v. 2.2.2014 - Az. 1 W 47/03:
    "Die rettungsdienstliche Tätigkeit in Baden-Württemberg nach den Bestimmungen des BadWürttRDG ist privatrechtlich zu beurteilen. Im Hinblick auf die vorrangige Trägerschaft privater Organisationen und die nur subsidiäre Zuständigkeit des Staates (Landkreise und Stadtkreise) ist im Regelfall des § 3 Abs. 1 BadWürttRDG von der privatrechtlichen Organisation des Rettungsdienstes auszugehen. Eine Amtshaftung des Staates besteht grundsätzlich nicht."

  • Wenn das so ist:

    Zitat

    Eine Amtshaftung des Staates besteht grundsätzlich nicht."

    Zitat

    Alle Massnahmen, die sie freigeben, verantworten Sie sozusagen als Privatperson. Die müßten ja dem Wahnsinn anheim gefallens sein, falls sie das tun würden.

    und der Gesetzgeber sowas wünscht:

    Zitat

    Zum anderen soll die mit dem Notfallsanitätergesetz beabsichtigte Übertragung von erweiterten Handlungskompetenzen auf die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, verbunden mit einer deutlich verbesserten fachlichen Ausbildung, ein an den Bedürfnissen der Hilfesuchenden ausgerichtetes Rettungswesen auch in Zukunft sicherstellen. Mittelfristig sind auch Verbesserungen bei der Notarztversorgung durch eine Absenkung der „Fehleinsatzquote“ bei Notarzteinsätzen sowie eine bestmögliche Nutzung der vorhandenen notärztlichen Ressourcen und damit eine Verbesserung der Hilfsfrist im Rettungsdienst zu erwarten.

    da stellt sich mir die Frage was dabei rauskommen soll?


    Bleibt alles vielleicht doch beim "Alten"?

  • Es geht ja mal erst primär um die Situation in BaWü. Und hier darf man sich wohl zurecht die Frage stellen, wenn die Freigabe für Betreiber und deren verantwortlichen Ärzten juristisch problematisch sein kann, wieviel Mut diese dann haben werden, überhaupt derartige Kompetenzen freizugeben. Damit dürfte es dann erstmal schwierig sein, den Ärztemangel zu kompensieren. Auch die Notarzteinsätze dürften erstmal nicht durch gezielte Nachalarmierung bei tatsächlicher Notwendigkeit reduziert werden. Das aber war doch eigentlich die Zielsetzung der Landesregierung, oder?

  • Aus meiner Sicht ist es ein fundamentales Missverständnis, dass mit dem NotSanG ein ÄLRD irgendeine medizinische Maßnahmen "freigeben" könnte. Hierzu bedürfte es einer gesetzlichen Grundlage, die in keinem Bundesland existiert. Aus diesem Grund stellt sich auch die Frage wie man eine zulässige eigenständige Handlungsmöglichkeit für die Notfallsanitäter "konstruieren" kann. Hier erscheint mit in der Tat der Weg über eine sektorale Heilpraktikererlaubnis die Beste Option zu sein.

  • der Weg über eine sektorale Heilpraktikererlaubnis die Beste Option zu sein.

    Nur das leider manche Lobbygruppen dann das Aussterben der menschlichen Rasse befürchten.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Man bietet aber gleichzeitig "der Ärztelobby" an, die originär ärztlichen Maßnahmen über die Funktion ÄLRD zu kontrollieren, indem der ÄLRD als Teil der kommunalen Verwaltung die Befugnis erhält eine entsprechende sektorale HP-Erlaubnis individuell zu erteilen. Auf diese Weise gewinnt "die Ärzteschaft" - um weiter polemisch zu bleiben - als Gegenleistung mehr Machtbefugnisse (solange die Festlegung der Inhalte der HP-Erlaubnis bzw. SOP nicht paritätisch bestimmt wird).


    Der in einem anderen Thread besprochene Artikel zur "Tätigkeit als Notfallsanitäter im öffentlichen Rettungsdienst" ist u.a. ja auch von Herrn Lechleuthner (seines Zeichens ÄLRD der Stadt Köln) verfasst worden. Meinem Eindruck nach hat dieser bisher sehr restriktive SOP für die Stadt Köln herausgegeben (vielleicht auch verständlich bei der Vielzahl an RettAss). In der Stadtverwaltung in Köln ist die Position des ÄLRD aber relativ hoch angesiedelt und innerhalb der Hierarchie fest eingebunden. Dies ist sicherlich in vielen Kommunen nicht der Fall.

  • Zitat

    Man bietet aber gleichzeitig "der Ärztelobby" an, die originär ärztlichen Maßnahmen über die Funktion ÄLRD zu kontrollieren, indem der ÄLRD als Teil der kommunalen Verwaltung die Befugnis erhält eine entsprechende sektorale HP-Erlaubnis individuell zu erteilen.


    Bitte? Wo denn das?

  • Irgendwie verdächtig ruhig in der Presse zu dem Thema...
    Kein möglicher Aufreger den es zu verfolgen lohnt.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Die Stadt Mannheim hat den Entwurf zur Novelle des Rettungsdienstgesetzes Ba-Wü kommentiert.
    Diese Stellungnahme hat mich heute erreicht und ich hänge sie hier mal an:

    2 Mal editiert, zuletzt von Jörg Holzmann ()

  • Die Stadt Mannheim hat den Entwurf zur Novelle des Rettungsdienstgesetzes Ba-Wü kommentiert.
    Diese Stellungnahme hat mich heute erreicht und ich hänge sie hier mal an:


    Da wird mir ein wenig zuviel von der Feuerwehr und dem Katastrophenschutz geschrieben und auch zuviel darüber, wer denn nun die "Macht" im RD bekommt....

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker