Für den Patienten auf jeden Fall besser als die Ketamin-Kiste bei M1k3. Und rechtlich macht doch eh im Rettungsdienst jeder das, was er möchte.
Was die Eignung des Medikamentes angeht, bezweifle ich das nicht.
Was die rechtliche Würdigung angeht, gibt es immer ein erstes Mal. Und ich finde die Strafandrohung im BtMG nicht so lustig, dass ich mich als Freiwilliger für dieses erste Mal zur Verfügung stellen würde.