Flörsheimer DRK beklagt Verstöße in Leitstelle

  • Zitat

    Der Bereitschaftsleiter des DRK Flörsheim Franz-Josef Eckert kritisiert die Leitstelle des Main-Taunus-Kreises und erklärt die "nächste-Fahrzeug-Strategie" denn „Es geht um Leben und Tod“.


    Rüsselsheimer Echo


    Hier schließt sich dann der Kreis.


    Hätte man dieses Thema an den alten "Kuno-Thread" hängen sollen? So oder so ein lustiges Kabinettstückchen um Blaulichspielplätze, Polemik und Befindlichkeiten hochmotivierter Ehrenamtler.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Hmm, irgendwie habe ich jetzt erstmal Verständnis dafür, dass die Leitstelle einen RTW durchziehen lässt, wenn sich ein Fahrzeug mit 85er Kennung anbietet. Ich verstehe ohnehin nicht, was solche EA "vielleicht sind sie gerade da, vielleicht auch nicht" Fahrzeuge sollen. Rettungsmittel werden nach Bedarfsplänen verteilt, Bedarfspläne fußen auf Gutachten. Das sollte im Jahre 2016 doch auch in Süddeutschland (Anm. des Autors: gilt als "südlich der Elbe") möglich sein. Solche zusätzlichen Fahrzeuge verschleiern doch nur einen eventuellen tatsächlichen Bedarf und schaden damit am Ende mehr als sie nützen.


    Ich stimme Al da zu, es hat ein bisschen was von Kuno.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ich kenne weder Flörsheim, noch die Situation im RD in dieser Region. Es wäre mir aber neu, dass EA-Fahrzeuge einen Anspruch darauf haben, Notfallensätze komplett zu übernehmen, solange ein RTW des Regel-RD verfügbar ist. Aber was spricht dagegen, dieses Fahrzeug als First Responder einzusetzen, wenn es einsatztaktisch sinnvoll erscheint?


  • Ich kenne weder Flörsheim, noch die Situation im RD in dieser Region. Es wäre mir aber neu, dass EA-Fahrzeuge einen Anspruch darauf haben, Notfallensätze komplett zu übernehmen, solange ein RTW des Regel-RD verfügbar ist. Aber was spricht dagegen, dieses Fahrzeug als First Responder einzusetzen, wenn es einsatztaktisch sinnvoll erscheint?


    Vielleicht gibt's ja dann Streit, wer den Patienten dann, wenn alle da sind, weiter versorgen und transportieren darf... :pfeif:

  • Hmm, irgendwie habe ich jetzt erstmal Verständnis dafür, dass die Leitstelle einen RTW durchziehen lässt, wenn sich ein Fahrzeug mit 85er Kennung anbietet. Ich verstehe ohnehin nicht, was solche EA "vielleicht sind sie gerade da, vielleicht auch nicht" Fahrzeuge sollen. Rettungsmittel werden nach Bedarfsplänen verteilt, Bedarfspläne fußen auf Gutachten. Das sollte im Jahre 2016 doch auch in Süddeutschland (Anm. des Autors: gilt als "südlich der Elbe") möglich sein. Solche zusätzlichen Fahrzeuge verschleiern doch nur einen eventuellen tatsächlichen Bedarf und schaden damit am Ende mehr als sie nützen.


    Ich stimme Al da zu, es hat ein bisschen was von Kuno.


    Hat in Hessen folgenden Sinn. Ist der nächste RTW nicht in 10 Min da, wird dieser HintergrundRTW alarmiert. Er muss nach HRDG besetzt sein. Auch werden diese RTW alarmiert, wenn ein ÜMANV ausgelöst wird, um die verwaisten Wachen nach zu besetzen.

  • Die Artikel werfen durchaus Fragen auf: auf der Homepage des DRK wird von einem Hintergrunddienst gesprochen, der extra alarmiert wird. Nach meiner Sicht würde dies ja geschehen, wenn konkreter Bedarf an einem zusätzlichen Rettungsmittel besteht; nicht um hier eine zusätzliche, ungezielte Bereitschaft zu stellen. Allerdings lesen sich die Artikel so, als würde tatsächlich irgendwo ein Ehrenamts-RTW im Status 1 stehen, man hört den Funk ab und wartet, ob man sich "irgendwo reindrücken" kann?


    Wenn dem so wäre, wäre es nicht unrealistisch, dass die Leitstelle dieses Spiel nicht mitspielen möchte. Ist dem nicht so, stellt sich die Frage nach dem Sinn der Alarmierung von ehrenamtlichen Hintergrunddiensten, wenn scheinbar doch kein Bedarf besteht.


    Komisch, komisch...

  • Sorry aber hier macht sich der Eindruck breit die Hiorg möchte unbedingt irgendwelche Einsätze mitfahren, aus welchen Gründen auch immer (Blaulichtgeil, Transportentgeldte kassieren, regelmäßige Teilnahme am Einsatzdienst) Anscheinend wurde der Bedarfsplan ja für das Jahr 2016 erstellt und die Verantwortlichen haben entschieden das dort keine Rettungswache hin muss.


    Es muss irgendwann diesen Organisationen klar werden das man so heute keinen RD mehr leisten kann. Also jedenfalls nicht in dem Mann irgendwelche Retter dem Funk lauschend dort hinsetzt.


    Die Organisation wäre vielleicht besser dran auf einen Tages oder 24 Std. RW Standort hinzuwirken :)



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  • Kurze Frage.


    Zahlt die Krankenkasse bei einem Einsatz des Ehrenamts-RTW den gleichen Preis, wie bei einem Regel -RTW? Die Vorhaltungskosten dürften ja deutlich geringer sein.


    Anders auf jeden Fall, geringer nicht automatisch.


    Bei einem ea. besetzen Fahrzeug fallen zwar für den Betreiber keine Gehaltskosten an, Versicherungen, Bekleidung, Untersuchungen, etc. jedoch schon.
    Möchte man die 24/7 Besetzung eines RTW quantitativ und qualitativ sicherstellen braucht es dafür einen höheren Personalschlüssel, da der EAler im Gegensatz zum HAler nicht zu können hat.


    Im übrigen möchte Ich daran erinnern, das ein Ehrenamtlicher seine Freizeit und Arbeitskraft seinem Verein/Projekt unentgeltlich zur Verfügung stellt und nicht den Krankenkassen, Veranstaltern, etc.

  • Hat in Hessen folgenden Sinn. Ist der nächste RTW nicht in 10 Min da, wird dieser HintergrundRTW alarmiert. Er muss nach HRDG besetzt sein. Auch werden diese RTW alarmiert, wenn ein ÜMANV ausgelöst wird, um die verwaisten Wachen nach zu besetzen.


    Das habe ich bereits verstanden und es hat genau die von mir genannte Konsequenz. Denn genau das verschleiert einen nicht rechtzeitig bedienbaren Duplizitätsfall für die nächste Auswertung der Statistik. Dadurch wird ein eventueller Bedarf nicht erkannt und es wird kein neues Fahrzeug stationiert. Und in dem Moment, wo er wirklich mal gebraucht würde, ist er dann vielleicht nicht besetzt, weil die Ehrenamtler ja sonst immer auf Status 1 versuchen Einsätze abzufangen. Deswegen werden andernorts Gutachten erstellt, die so ausgelegt sind, dass sie in demvorgeschriebenen Prozentsatz der Fälle die Hilfsfrist halten und nicht mit kleinen Einsatzhäufungen oder einem VU mit mehr als zwei Verletzten sofort überfordert sind. Großschadensstrukturen sind gut und wichtig, doch für Routine sollten sie nicht auf Biegen und Brechen selbst Einsätze haben wollen, sondern bei den regelhaften Strukturen hospitieren. Das ist sogar vom Übungscharakter sinnvoller, wenn man ehrlich ist.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Der Main-Taunus-Kreis liegt zwischen Frankfurt und Wiesbaden.
    Die rettungsdienstliche Versorgung ist sichergestellt; die Hilfsfristen werden eingehalten.
    Relativ viele Ortschaften haben starke Ortsvereine mit eigenen Fzg. - diese sind meines Wissens NICHT in den Regel-RD eingebunden.


    siehe dazu (interessant ist die Anlage 1):
    http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/9/00709.pdf


    Ansonsten:
    In den Zeiten des legendären "Bundeskongress Rettungsdienst" stellte sich das DRK Flörsheim mit seiner SEG einmal in Nürnberg vor.
    Für allgemeine Erheiterung sorgte ein selbstgedrehtes Filmchen, welches im Kernstück aus zwei hypertrophen Jünglingen im Overall und ihren schnellen PKW mit aufblitzendem Dachaufsetzer bestand...

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Das habe ich bereits verstanden und es hat genau die von mir genannte Konsequenz. Denn genau das verschleiert einen nicht rechtzeitig bedienbaren Duplizitätsfall für die nächste Auswertung der Statistik. Dadurch wird ein eventueller Bedarf nicht erkannt und es wird kein neues Fahrzeug stationiert. Und in dem Moment, wo er wirklich mal gebraucht würde, ist er dann vielleicht nicht besetzt, weil die Ehrenamtler ja sonst immer auf Status 1 versuchen Einsätze abzufangen. Deswegen werden andernorts Gutachten erstellt, die so ausgelegt sind, dass sie in demvorgeschriebenen Prozentsatz der Fälle die Hilfsfrist halten und nicht mit kleinen Einsatzhäufungen oder einem VU mit mehr als zwei Verletzten sofort überfordert sind. Großschadensstrukturen sind gut und wichtig, doch für Routine sollten sie nicht auf Biegen und Brechen selbst Einsätze haben wollen, sondern bei den regelhaften Strukturen hospitieren. Das ist sogar vom Übungscharakter sinnvoller, wenn man ehrlich ist.



    Da kann ich nur für den LK sprechen, in dem ich gearbeitet habe. Dort wurden in den letzten 12 Jahren massiv Wachen und RTW neu in Dienst gestellt. Ich denke, dass jeder HinterGrund Einsatz als solcher auch in der Statistik erscheint.

  • Wenn es ausreichend Fahrzeuge gäbe, bekämen diese merkwürdigen Kisten aber gar keine Einsätze. Mal abgesehen davon, dass es statistisch definitiv verzerrt, wenn das Fahrzeug im Status 1 rumsteht und die nächste Fahrzeugstrategie einfordert. Der reguläre RTW bleibt dann ja frei. Ich sollte nach Hessen ziehen, dort mache ich dann mit nem Kumpel eine Ortsgruppe einer lokal noch nicht vorhandenen HiOrg auf, stell mir einen 40 Jahre alten RTW in den Vorgarten und wenn wir Lust haben neben wir den auf die 1 und greifen Transportentgelte ab. Damit kann man sicherlich ein Studium finanzieren. Wer braucht schon öffentliche Beauftragungen, Bereichspläne und behördliche Aufsicht, ist doch alles Unsinn!


    Wer Zynismus findet, hat richtig gelesen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ich glaube, dass das in Deutschland überall ähnlich sein wird, dass neue Wachen gebaut wurden und die RTW sich vermehrt haben. Außer in Baden-Württemberg natürlich! In meinem Kreis haben sich die RTW in den letzten 20-25 Jahren quasi verdoppelt. Aber auch hier führen SEG-Fahrzeuge ab und zu Transporte durch, die dann natürlich auch über die Abrechnungsstelle des Kreises abgerechnet werden (z.B. im Rahmen von Sanitätsdiensten, bei MANV-Lagen, oder bei Spitzenauslastung - z.B. an Sylvester - ich erzählte ja davon). Letztendlich bekommen die SEG-Einheiten davon aber nur 50 Euro. Den Rest hamstert der Kreis ein. Zu mindestens war das mal so zu meiner SEG-Zeit so. Neues dazu habe ich aber auch noch nicht gehört. Lohnt sich also nicht wirklich...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich sollte nach Hessen ziehen, dort mache ich dann mit nem Kumpel eine Ortsgruppe einer lokal noch nicht vorhandenen HiOrg auf, stell mir einen 40 Jahre alten RTW in den Vorgarten und wenn wir Lust haben neben wir den auf die 1 und greifen Transportentgelte ab.


    40 Jahre alt ist schlecht. Besser ist es, sich für eine anerkannte KatS-Einheit / SEG / ... ein aktuelles Fahrzeug zu beschaffen und das dann zu nutzen, oder ein weitgehend aktuelles Fahrzeug aus dem von der selben Organisation betriebenen RD - nach Aussonderung - günstig zu übernehmen.

  • Hat in Hessen folgenden Sinn. Ist der nächste RTW nicht in 10 Min da, wird dieser HintergrundRTW alarmiert. Er muss nach HRDG besetzt sein.


    Wo steht das?
    Ein RTW, der nicht im Bedarfsplan auftaucht, kann nicht zur Einhaltung der Hilfsfrist herangezogen werden. Es mag im Einzelfall mal sinnvoll sein (von wegen Voraushelfer, etc.), aber um die Einhaltunsgquote zu erfüllen, ist das nie gedacht.


    Zitat

    Auch werden diese RTW alarmiert, wenn ein ÜMANV ausgelöst wird, um die verwaisten Wachen nach zu besetzen.

    Sowas gibt es hier und da, deine Aussage ist aber keinesfalls allgemeingültig.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Wo steht das?
    Ein RTW, der nicht im Bedarfsplan auftaucht, kann nicht zur Einhaltung der Hilfsfrist herangezogen werden


    Das mag sein, aber wenn der 1 km entfernte EA-RTW bei der Reanimation nicht berücksichtigt wird und der 20 km entfernte HA-RTW alarmiert wird, dann kann das durchaus dazu führen, dass man der Leitstelle schlechte Arbeit unterstellt...


    Wohl aber:
    Die Beispiele aus dem Bericht sind wirklich "lächerlich". Da geht es um maximal um einige km Unterschiede.
    Was mich zu der anderen Frage bringt:
    Ist der Bereich eigentlich extrem gut mit Rettungsmitteln versorgt?

  • fakl:


    siehe dazu mein Beitrag vom 15.01. und den darin aufgelisteten Zahlen für diesen Landkreis bzw. ganz Hessen.
    "Landkreis" trifft es eigentlich nicht genau. Der MTK liegt zwischen Frankfurt und Wiesbaden, originär dörfliche Strukturen gibt es dort schon lange nicht mehr.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?