Fragen zum Thema Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

  • Zur finanziellen Unterstützung von Auszubildenden gibt es hierzulande das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach § 56 SGB III. Je nach Regelung der Ausbildung bzw. Ausbildungsart und persönlichen Voraussetzungen ist jeweils eine Förderung nach BAföG oder nach BAB möglich.
    In der Vergangenheit war eine Förderung gemäß BAföG für die Ausbildung zum Rettungsassistenten/zur Rettungsassistentin möglich. Grundsätzlich sollte daher nun auch beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Förderung bei der Ausbildung zum Notfallsanitäter/zur Notfallsanitäterin möglich sein, da es sich um eine schulische Ausbildung handelt (analog zur Ausbildung in der Krankenpflege). Hat jemand diesbezüglich bereits eine Erfahrung gemacht?


    Eine Förderung nach BAB scheidet aus, da es sich bei der Ausbildung zum/zur NotSan nicht um eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (§57 SGB III) handelt (ebenso wie z.B. die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger).
    Interessanterweise wird im entsprechenden Paragraphen jedoch eine Ausnahme für die betriebliche Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz gemacht. Grundlage hierfür scheint mir die Verordnung über die Ausbildungsförderung für soziale Pflegeberufe [PDF] (SozPflegerV) zu sein. Was ich jedoch nicht verstanden habe: weshalb gibt es diese Verordnung für soziale Pflegeberufe bzw. die Ausnahme in §57 SGB III für die betriebliche Ausbildung in der Altenpflege (auf welche das Berufsbildungsgesetz ebenfalls keine Anwendung findet)?
    Kann mir das jemand erklären? :unknown:

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Während des 18. hannoverschen Notfallsymposium Anfang März sammelte eine niedersächsische Schülerinitiative der JUH Schule Unterschriften für eine Petition, um genau auf diese Probleme mit dem BAB hinzuweisen und ggf., bei ausreichend Unterschriften, eine Änderung in die Wege zu leiten. Vielleicht eine nette Information nebenbei...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Während des 18. hannoverschen Notfallsymposium Anfang März sammelte eine niedersächsische Schülerinitiative der JUH Schule Unterschriften für eine Petition, um genau auf diese Probleme mit dem BAB hinzuweisen und ggf., bei ausreichend Unterschriften, eine Änderung in die Wege zu leiten. Vielleicht eine nette Information nebenbei...


    Gruß


    Um genau diese Petition objektiv bewerten zu können habe ich meine Frage gestellt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ach so, verstehe. Die Mädels vom Azubistand nannten u.a. auch diese Gründe, dass in der Altenpflege eine solche Ausnahme für ein BAB möglich ist, für die NotSan-Azubis jedoch nicht und bemängelten dieses. Daher wohl ihre Initiative für die Petition. Ich habe meine Unterschrift dafür auch gegeben. Bis dahin kannte ich auch nur das Bafög, vom BAB hatte ich bis zu dem Zeitpunkt noch nie etwas gehört (vielleicht auch weil man es selbst noch nie gebracht hatte).


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Für was braucht man denn noch Beihilfe? Die mir bekannten Ausbildungsgehälter plus ggf. Eine kleine Nebeneinkünfte sollten doch ein Auskommen ohne weiteres sicher stellen?.


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  • Es wird in Deutschland für soviel Scheissdreck Geld ausgegeben- da finde ich eine Förderung zur Berufsausbildung in Berufssparten, in denen Fachkräftemangel herrscht , nicht die schlechteste Variante. Vielleicht können dann auch Menschen dafür gewonnen werden, die mit dem Ausbildungsgehalt whyever nicht so gut auskommen würden...

  • 1. Ausbildungsjahr
    500-790 Euro


    2. Ausbildungsjahr
    600-880 Euro


    3. Ausbildungsjahr
    700-1000 Euro


    Das ist so das, was man darüber liest. Gerade im ersten Ausbildungsjahr ist das nicht soo viel. BAB bekommt man nur noch, wenn man schon vor der Ausbildung nicht mehr zuhause wohnt, bzw. Aufgrund der Ausbildung ausziehen muss (örtlich/zeitlich), es die erste Ausbildung ist und die Eltern zuwenig verdienen. Es wird dann das Gehalt aufgestockt, um davon leben zu können.
    Bei mir war das z. B. 2003 (damals in einer anderen Ausbildung) von 230 € Lehrlingsgehalt aufgestockt auf etwa 850€ zuzüglich Lehrmaterial/Busfahrkarte o.ä.


    Zeit für Nebeneinkünfte haben unsere Azubis übrigens nicht. Schichtdienst 38 Std/Woche plus 2 mal die Woche abends Unterricht plus 'freiwillige' Fortbildungen, da bleibt nicht mehr viel übrig.

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • Meine Erfahrung aus der Krankenpflegeausbildung (und seit ädem ist die Ausbildungsvergütung nochmal signifikant gestiegen): damit kann man durchaus leben, insbesondere mit einem kleinen Nebenverdienst. Und gerade im Schichtdienst stellt eine Nebenbeschäftigung kein Problem dar.
    Wie gesagt, meine Referenz ist die Krankenpflege, aber daran dürfte sich der Notfallsanitäter ja orientieren, eine staatliche Subvention sollte nicht an der Tagesordnung stehen müssen. Da gibt es Ausbildungen, welche das nötiger haben.

  • Also ich halte die Vergütung eigentlich auch für ausreichend. Zumindest bei uns, sind die NotSan Azubis auch Blockweise auf der Rettungsdienstschule, auf welcher neben Unterkunft auch Verpflegung gestellt wird. Im wesentlichen scheint mir nur die Frage zu sein, was eine Wohnung kostet. Wenn die Auszubildenden - wie bei uns die meisten - noch bei den Eltern wohnen fällt das aber weg.

  • Auch dann reichen 700-900? aus Maverick. Lehrjahre sind keine Herrenjahre... Dann muss man halt mal 3 Jahre in ner WG leben. Ist auch mal ne Erfahrung.


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  • Euch ist aber schon klar das nicht jeder Azubi niedlich, blond und 19 ist, oder ?


    Es soll auch durchaus Leute geben
    a) Nicht mehr bei den Eltern leben (können)
    b) Mitte Zwanzig (oder sogar älter) sind
    c) monetäre/familiäre Verpflichtungen haben
    d) eine zweite Ausbildung machen
    e) Nebenerwebe gibt, die regelmäßige Refresher brauchen, dass sie die Nebentätigkeit sind und sich somit nach der Ersttätigkeit/Ausbildung/Studium zu richten haben
    f) etliche & belibige Kombinationen aus oberen.


    Lehrjahre sind keine Herrenjahre...

    Dafür darfste direkt 10 EUR ins Phrasenschwein überweisen.

  • Ich hätte als Geschäftsführer wenig Interesse daran, (Medizin)studenten zu NotSan auszubilden. Ich will ja, dass der NotSan bei mir gut ausgebildet wird, und dann im Betrieb bleibt.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.


  • Die privaten monetären Verpflichtungen des einzelnen zu Refinanzieren kann aber nicht staatliche Aufgabe sein.


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  • Wenn das Volk/der Staat/die Gesellschaft/der Souverän es für akzeptabel hält einen AN unter 8,50/Std. zu bezahlen, dann der sich dieser gerne an der Aufstockung beteiligen. Erspart einem später auch das jammern über fehlende Fachkräfte.

  • Es geht hier um Auszubildende nicht um aus gelernte AN. Und gerade von NFS hat man bis ins 3. Lehrjahr als 3.Mann praktisch nix


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  • Und mal als Gegenbeispiel: Im Praktischen Jahr nach 5 Jahren Studium bekommt man mit Glück!!! 400-600? für Vollzeitarbeit.Teilweise auch gar nix.


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  • Selbst ich Kapitalistenschwein halte diese Einstellung für unsozial.


    1. bekommt man die Förderung ja nicht hinterhergeschmissen und muss ja zumindest einen Teil zurückzahlen
    2. Gabs diese Förderung beim RA doch auch?
    3. bitte kein Vergleich mit Äpfel und Birnen: das PJ zählt zum Studium und ist damit doch BaFög-fähig, oder?
    4. den Nutzen von Auszubildenden so zu kalkulieren (nützt mir als Dritter ja doch nix- deswegen muss er nicht gefördert werden)ist so kurz gedacht, dass es eigentlich nicht zu kommentieren ist...


    Ansonsten ist Mosqito von der Grundidee nichts hinzuzufügen.

  • Ich sehe das anders:


    1. Der Mindestlohn ist in Deutschland klar geregelt. Und es macht Sinn, dass dieser für Auszubildende nicht gilt
    2. Natürlich muss man als Unternehmen auch betrachten welchen Nutzen ein Auszubildender hat und welches Kosten er verursacht
    3. Halte ich es für grundsätzlichen Unsinn, wenn Tarifverträge dazu führen, dass der Steuerzahler Beschäftigte subventionieren muss
    4. Natürlich gibt es Auszubildende die nicht in das klassische Muster passen, aber ich bin mir sicher das es bei der Mehrheit so ist. Konkret gibt es bei uns von 5 NotSanAzubis einen der nicht zu Hause wohnt. Bei den nächsten drei, welche Ende des Jahres Anfangen, wohnen auch alle zu Hause. Einer von denen muss aber wegen der Ausbildung in Zukunft in eine WG ziehen bzw. ins Wohnheim des Krankenhauses.
    5. Spezielle Situationen, fordern spezielle Maßnahmen: Der 25 Jährige Vater von zwei Kindern ist für mich ganz was anderes als der 19 Jährige der nur keinen Bock mehr hat zu Hause zu wohnen.

  • Zitat

    Ach so, verstehe. Die Mädels vom Azubistand nannten u.a. auch diese Gründe, dass in der Altenpflege eine solche Ausnahme für ein BAB möglich ist, für die NotSan-Azubis jedoch nicht und bemängelten dieses. Daher wohl ihre Initiative für die Petition. Ich habe meine Unterschrift dafür auch gegeben. Bis dahin kannte ich auch nur das Bafög, vom BAB hatte ich bis zu dem Zeitpunkt noch nie etwas gehört (vielleicht auch weil man es selbst noch nie gebracht hatte).


    Gruß



    Und wenn nun Altenpflege und GuK zusammengefügt wird, ergeben sich mache Sachen ggf. Dadurch
    Oder auch nicht...



    Wo kann man unterschreiben?



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    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947