Zur finanziellen Unterstützung von Auszubildenden gibt es hierzulande das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach § 56 SGB III. Je nach Regelung der Ausbildung bzw. Ausbildungsart und persönlichen Voraussetzungen ist jeweils eine Förderung nach BAföG oder nach BAB möglich.
In der Vergangenheit war eine Förderung gemäß BAföG für die Ausbildung zum Rettungsassistenten/zur Rettungsassistentin möglich. Grundsätzlich sollte daher nun auch beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Förderung bei der Ausbildung zum Notfallsanitäter/zur Notfallsanitäterin möglich sein, da es sich um eine schulische Ausbildung handelt (analog zur Ausbildung in der Krankenpflege). Hat jemand diesbezüglich bereits eine Erfahrung gemacht?
Eine Förderung nach BAB scheidet aus, da es sich bei der Ausbildung zum/zur NotSan nicht um eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (§57 SGB III) handelt (ebenso wie z.B. die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger).
Interessanterweise wird im entsprechenden Paragraphen jedoch eine Ausnahme für die betriebliche Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz gemacht. Grundlage hierfür scheint mir die Verordnung über die Ausbildungsförderung für soziale Pflegeberufe [PDF] (SozPflegerV) zu sein. Was ich jedoch nicht verstanden habe: weshalb gibt es diese Verordnung für soziale Pflegeberufe bzw. die Ausnahme in §57 SGB III für die betriebliche Ausbildung in der Altenpflege (auf welche das Berufsbildungsgesetz ebenfalls keine Anwendung findet)?
Kann mir das jemand erklären? :unknown: