Es gibt außer HiOrgs ja auch noch den ein oder anderen privaten Rettungsdienst. Und ein paar firmeninterne Werksdienste, die am RD teilnehmen.
NotSan & TVöD
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Als privater Rettungsdienst mit der Erlaubnis von RTW kenne ich nur ProMedic Karlsruhe. Welche Werksrettungsdienste sind denn in den Regelrettungsdienst eingebunden?
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Der Daimler-RTW in Gaggenau und Rastatt verläßt wohl gelegentlich auch mal das Werksgelände für Notfälle im direkten Umland.
Und in Bereich Lörrach gabs auch mal einen privaten RTW mit Bestandsschutz. Name fällt mir nicht mehr ein, so es den überhaupt noch gibt.
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Für alle genannten dürfte der TVöD aber keine Rolle spielen.
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In Wangen gibt es noch die KAP (http://wp.kap-rettungsdienst.de/)
Ziemlich sicher weiß ich noch vom Rettungsdienst von MTU in Friedrichshafen. Und in größerem Umfang ist der RD der Flughafenfeuerwehr in S im Einsatz.
Und ja, auch ohne TVöD wollte ich das in Bezug auf die Aussage erwähnen.
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[...]
Es gibt bisher keinen Bedarf für NotSan. Also wieso sollte jemand einen anstellen, wenn es die Kostenträger nicht refinanzieren? Betriebswirtschaftlicher Selbstmord auf Dauer. RettAss reicht doch in allen LRD-Gesetzen noch viele Jahre aus.
Aber das ist doch die gleiche Argumentation, wie bei Rettungsassistenten, die auf Rettungssanitäterstellen sitzen. Sie sind nach RDG nicht erforderlich, werden wohl häufiger nicht refinanziert und dennoch haben die Arbeitsgerichte häufiger entschieden, dass es widerrechtlich sei, sie als RS zu bezahlen. Also wo genau siehst du den Unterschied?
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Den Unterschied sehe ich darin, dass der RettAss auf der RS-Stelle RettAss-Tätigkeiten ausgeübt hat.
Der NotSan auf der RettAss-Stelle macht aber nichts anderes wie der RettAss. Zumindest im überwiegenden Teil der Republik.
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Auch wenn wir meiner Meinung nach hier ein bisschen ein totes Pferd zu reiten scheinen: Worin genau siehst du den Unterschied der Unterschiede zwischen RettSan und RettAss bzw RettAss und NotSan? Vielleicht stehe ich ja nur auf dem Schlauch und du meinst jetzt nicht wirklich die "Notkompetenz". Zeitlich ist es sicherlich 1,75 gegen 1 Jahr, aber ein Unterschied besteht ja in beiden Fällen (Nachschulungen sind Vollzeitausbildungen tarifrechtlich gleich zu behandeln).
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Auch wenn wir meiner Meinung nach hier ein bisschen ein totes Pferd zu reiten scheinen: Worin genau siehst du den Unterschied der Unterschiede zwischen RettSan und RettAss bzw RettAss und NotSan? Vielleicht stehe ich ja nur auf dem Schlauch und du meinst jetzt nicht wirklich die "Notkompetenz". Zeitlich ist es sicherlich 1,75 gegen 1 Jahr, aber ein Unterschied besteht ja in beiden Fällen (Nachschulungen sind Vollzeitausbildungen tarifrechtlich gleich zu behandeln).
Ich verstehe Deine Frage nicht.
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wie sieht es denn mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im TvÖD aus ? Wechselschichtzulage scheint es ja zu geben, wie sieht es mit Umkleidezeit aus ?
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Umkleidezeit gibt es hier, eine BF, nicht.
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Die eine macht 48 Stunden die Woche und 10 min Umkleidezeit.
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Zitat
Die eine macht 48 Stunden die Woche und 10 min Umkleidezeit.die andereBF macht 40 Stunden die Woche ohne Umkleidezeit
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ich brauche mal Hilfe. Die Eingruppierung in die neue P8 ist, soweit ich das richtig verstanden habe, für kommunale Arbeitgeber. Was ist denn, wenn der Arbeitgeber das Land ist und dann TV L gilt? Gibt es eine belastbare Quelle, dass die neue Eingruppierung für NotSan im ÖD grundsätzlich gültig ist?
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Der TV-L hat eigene Richtlinien zur Eingruppierung, diese dafür aber schon deutlich länger...
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Ich bin auch ziemlich sicher das die ausgehandelte P8 in der neuen Entgeltordnung nur für Tarifverträge im Bereich VKA/Verbund Kommunaler Arbeitgeber gilt.
Der Bereich TV-L hat eine eigene Entgeltordnung. Die BF Hamburg hat aber den TV-L zum Beispiel für die Bezahlung ihrer Angestellten RettAss angewendet ( Deshalb wurden Kollegen damals auch direkt in die EG 6 eingruppiert, weil der TV-L nur eine Eingruppierung für RettAss in EG 6 vorsieht anders als im TVÖD VKA bisher)
Aber nächstes Jahr müssten wir Entgeldverhandlungen im Bereich des TV-L anstehen, ob dann eine Eingruppierung für NotSan mitverhandelt wird weiß ich aber nicht. Muss du mal bei deiner Gewerkschaft nachfragen.
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Stimmt eigentlich das Flurfunk-Gerücht, dass wenn man einen Antrag auf Höhergruppierung (frühestens) zum 01. April 2017 stellt, dass dann die bis jetzt im TVöD-VKA obligatorische Rückstufung entfällt?
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Stimmt eigentlich das Flurfunk-Gerücht, dass wenn man einen Antrag auf Höhergruppierung (frühestens) zum 01. April 2017 stellt, dass dann die bis jetzt im TVöD-VKA obligatorische Rückstufung entfällt?
Nein, der Antrag kann bis zum 31.12.2017 gestellt werden und wirkt auf den 01.01.2017 zurück. D.h. es wird alles so zurück gerechnet als wenn der Antrag am 01.01.2017 gestellt wurde.
Lässt sich alles im TVöD-VKA nachlesen.
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Mal so nebenbei: Ich hab meinen Arbeitsvertrag als Notfallsanitäter zugeschickt bekommen und wurde dort in die EG N eingruppiert. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass die Gewerkschaften und der kommunale Arbeitgeberverband sich darauf geeinigt hätten. Bis jetzt ist es aber wohl nicht nicht offiziell gemacht. Die Stufenentgelte entsprechen allerdings auf den Cent der P8.
Hat da jemand mehr Infos zu? -
Ich hab meinen Arbeitsvertrag als Notfallsanitäter zugeschickt bekommen und wurde dort in die EG N eingruppiert.
Was für ein Tarifvertrag soll das sein?
Grüße