Womöglich nur noch Rettungsfachpersonal mit Führerschein auf Rettungsmittel in SH laut Zeitung-droht sonst die Kündigung? Weiß wer mehr?

  • Hallo liebe Kollegen,
    heute habe ich bei einer lokalen Zeitung folgendes gefunden:


    Lübecker Nachrichten: "In Schleswig-Holstein droht Rettungssanitätern ohne Führerschein ab Januar die Kündigung"


    http://www.ln-online.de/Nachri…YMi6YOfCvDC-d_szVdt4_EcZg


    Dieser Artikel beschreibt, dass wohl eine Verordung ab 01.01.2019 in SH in Kraft treten soll, die nur noch Rettungsfachpersonal mit Führerschein für das jeweilige RM erlaubt, Dienst zu schieben. Es soll wohl schon einer gekündigt worden sein, der den Führerschein noch nicht hatte.



    Hier die RDGSH-DVO Fassung: https://www.schleswig-holstein…_blob=publicationFile&v=2

    ab Seite 830 unten (Seite 67 PDF) geht es los, den Paragraph findet man bei §4 Abs. 2 auf der Seite 833 (Seite 69 PDF oben)

    Danke Gregor für den Link :-)

    4 Mal editiert, zuletzt von Sven73 ()

  • Die DVO in Schleswig-Holstein hatte von vornherein ein Ablaufdatum, nämlich den 31.12.2018. Deshalb muss es ab 1.1.2019 eine neue DVO geben, ob mit oder ohne Änderungen. Leider finde ich die neue Version auch nicht online.

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • Am Ende klingt es wie etwas, was sowieso klar sein sollte:
    Möchte man im Rettungsdienst arbeiten sollte man auch das notwendige Gerät fahren können.


    Suprise surprise...

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Da zumindest außerhalb der Großstädte fast ausschließlich MZF eingesetzt werden, sollte das doch eh schon der Fall sein. Es würde mich zumindest sehr irritieren, wenn irgendwo dauerhaft der NotSan fährt, weil der RS kein Führerschein hat.

  • Zumindest steht es in der Verordnung nun so, dass beide jederzeit in der Lage sein müssen, das jeweilige Fahrzeug führen zu können. Gibt ja auch genügend NFS, welche keinen C1 besitzen, öfters verbunden nit der Ausrede "Sie sitzen ja eh nur vorne rechts".

  • Leider nicht ohne kostenpflichtiges Abo lesbar.


    Wenn man statt dem Link zu folgen den Titel googelt, kann man von dort kommend den Artikel ohne Sperre lesen.



    Die findet man im aktuelle Amtsblatt.
    https://www.schleswig-holstein.de/DE/Lan…icationFile&v=2


    Danke


    Zitat von § 4 Abs. 2 SHRDG-DVO (Landesverordnung zur Durchführung des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes)

    Jede Person, welche nach § 15 Absatz 2 und 3 SHRDG zur Besetzung von Rettungsmitteln eingesetzt wird, muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder Fahrberechtigung für das jeweilige Rettungsmittel sein.


    Also müssen künftig die zwei Personen, die vom SHRDG als Besatzungsmitglieder von RTW und KTW vorgesehen sind, beide über die für das Rettungsmittel notwendige Fahrerlaubnis verfügen. Dass dies für den Fahrer völlig selbstverständlich sein sollte, steht für mich außer Frage, aber für den Beifahrer kenne ich dies nicht so streng. Hier in der Region wird zwar bei Stellenausschreibungen meist (ggf. immer?) der C1 gefordert, aber mir sind einige RettAss/NotSan bekannt, die den (noch) nicht haben (hier gab es bis vor wenigen Jahren viele RTW bis 3,5 to). Als Beifahrer zu einem RS besteht hier zumindest für RettAss/NotSan auch nicht so der große Druck den C1 kurzfristig zu erwerben, sie haben hinter dem Lenkrad sowieso nichts verloren.


    Zitat von Christian Kohl, Sprecher des Kieler Sozialministeriums (aus o.g. Zeitungsartikel)

    Schon um für Ferntransporte von vornherein ein Überschreiten der Lenkzeit zu verhindern, müssen aber beide Besatzungsmitglieder in der Lage sein, das jeweilige Fahrzeug zu fahren


    Das Argument ist für ein MZF-System in einem Flächenland nicht von der Hand zu weißen, mir persönlich sind in einem urbanen Raum im Südwesten solch lange Fahrten unbekannt.

  • Am Ende klingt es wie etwas, was sowieso klar sein sollte:
    Möchte man im Rettungsdienst arbeiten sollte man auch das notwendige Gerät fahren können.


    Suprise surprise...


    Warum? Die Aufgabenbereiche unterscheiden sich doch deutlich?
    Natürlich ist es komfortabler wenn beide die entsprechende Fahrerlaubnis haben, aber grade wenn RS/NFS Besatzungen zum Standard werden (und das werden sie schon raus Gründen des Fachkräftemangels ja immer mehr) ist ein großer Schein für den NFS nicht zwingend notwendig.
    Abgesehen davon heißt dies das für die Kolleginnen und Kollegen die keine Fahrerlaubnis erwerben können, z.B. weil Ihnen hierfür die gesundheitliche Eignung fehlt das sie de facto an der Grenze zur Berufsunfähigkeit sind. (Und zwar auf der falschen Seite da der Grenze, da die Versicherungsträger garantiert anbringen werden, dass man ja in der Klinik, Leitstelle oder Ausbildung arbeiten kann)
    Ebenso kann bereits ein einziger Verkehrsverstoß in dem Fall zu massiven Problemen führen, da ein FS-Entzug hier ja katastrophale Konsequenzen haben kann.


    Aus Arbeitnehmersicht ist das Ding eine absolute Katastrophe.
    Punkt.

  • Hi!
    Eine benachbarte HiOrg hat ca 6 KTW und einen RTW (bald 2) Ihr glaubt gar nicht, wieviele hier eingestellt werden "mussten"(Personalmangel), die keinen Führerschein haben.(teilweise gar keinen)
    Und da wirds bei der Dienstplanung schon lustig,wenn verschiedene RS und RA/NFS ohne FS auf den Retter sollen...
    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Immer nur RTW Fahrer.... hätte ich keine Lust drauf....

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Ich teile Krumels Bedenken. Natürlich ist es wünschenswert, dass alle Mitarbeiter die entsprechende Faherlaubnis haben bzw. bekommen. Die Umstellung von Fahrzeugen <3.5 t zu größeren bedeutet dann halt, dass der AG diese Kosten trägen muss, um sein Bestandspersonal zu ertüchtigen.


    Aber das Arbeitsleben ist halt lang und wenn ich mit Verlust meiner Fahrerlaubnis damit auch meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist das schon ein heftiger Einschnitt. Mal vom Fachkräftemangel abgesehen.


    In einem Betrieb mit akzeptabler Größe sollte es möglich sein NFS ohne Führerschein auf dem RTW und RS ohne auf dem KTW als Transportführer einzusetzen.


    Eddy

  • Kann schon aufgrund fehlender Flexibilität nicht im Sinne des Arbeitgebers sein. Ich weiß allerdings nicht, ob man das unbedingt vorschreiben muss.
    Und zum Thema Arbeitsplatz hängt an der Fahrerlaubnis: Ja, ist dann halt so. Gibt's in anderen Bereichen auch, in meinem zum Beispiel. Außerdem ist der Lappen ja i.d.R. nicht gleich für immer weg und man muss sich dann halt mit der Fahrweise ein bisschen zusammenreißen.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Also, da es um Schleswig-Holstein geht, wäre es vermutlich sinnvoll, auch die lokalen Bedingungen zu betrachten. Es gibt in Schleswig-Holstein kaum KTW, im Ganzen Bundesland glaube ich etwas über ein Dutzend - die wenigen aber sehr wohl zwischen Land und Großstadt verteilt. Das resultiert daher, dass bis vor einigen Jahren ein Rettungsassistent als Transportführer auf dem KTW vorgeschrieben war und sie sich damit einfach nicht gerechnet haben, wenn man durch MZFs auch nur die Chance hatte, vielleicht ein Fahrzeug auf 20 einzusparen. Wir rechnen damit, dass sich dies ändert und ein paar KTW sind aufgetaucht sind. Allerdings sind die Führungskräfte vielerorts sehr stark abgeneigt und man versucht es auf Biegen und Brechen zu verhindern. Fest etablierte Systeme ändern sich nur sehr langsam.


    Weiterhin ist es als Notfallsanitäter in Schleswig-Holstein extrem schwer, eine Stelle ohne Führerschein zu bekommen. Die meisten Rettungsdienste haben bis vor wenigen Jahren keine und nur sehr wenige kaum Rettungssanitäter beschäftigt. Dies resultiert aus der gesetzlichen geforderten "Einsatzerfahrung" von ehemals 200 und inzwischen 100 Notfalleinsätzen. Durch die hohe Fluktuation im RS Bereich, da die meisten sich zum Rettungsassistenten weiterbilden ließen, war auch dies schlicht unwirtschaftlich - denn die 2-3 Monate, die die Kollegen festangestellt und voll bezahlt als Dritter gefahren sind, kommen so schnell nicht wieder rein. Daher ist es, auch wenn in letzter Zeit überall viele RS eingestellt wurden, weiterhin sehr viel häufiger, dass zwei RettAss / NotSan zusammen auf dem Fahrzeug sitzen als zwei Rettungssanitäter. Deswegen steht in den meisten Arbeitsverträgen auch der Führerschein als Pflicht und der Verlust als Kündigungsgrund. Daher hat die Behörde recht - sie bildet tatsächlich den üblichen Standard ab. Für die meisten ändert sich nichts. Warum setzt man es also fest?


    Nun, darüber kann man nur mutmaßen. Aber es gibt ein paar kleinst-Rettungsdienste, die sich sehr stark mit ihren Kreisen und den Behörden angelegt haben. Das sind überwiegend private, aber auch eine hier im Forum sehr bekannte winzige HiOrg. Und davon beschäftigen einige sehr gern günstige Arbeitskräfte (oder sogar Ehrenamtliche) bei denen nicht so sehr darauf geachtet wird, dass diese einen Führerschein haben. Und dieser Praxis möchte sich die Behörde entgegenstellen, was die meisten Kollegen (gerade auch die festen Besatzung der betroffenen Organisationen) sehr positiv sehen, da sie zwar ob der Praxis ihres Arbeitgebers fahren müssen, aber aufgrund des Rettungsdienstgesetzes die Transportverantwortung tragen, wenn ein RS ohne Führerschein dabei ist. Und sicher, die meisten tauschen so oder so mit RS, aber man möchte die Entscheidung, ob das Vertrauen groß genug ist, doch gern selbst treffen. Die Vorinformation zu dieser Änderung ist übrigens von der Behörde vor langer Zeit herausgegeben worden, und seit mindestens diesem Frühjahr bekannt.


    Das nur mal so als kleine Hintergrundinfo, worum es (vermutlich) tatsächlich geht.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Warum? Die Aufgabenbereiche unterscheiden sich doch deutlich?
    Natürlich ist es komfortabler wenn beide die entsprechende Fahrerlaubnis haben, aber grade wenn RS/NFS Besatzungen zum Standard werden (und das werden sie schon raus Gründen des Fachkräftemangels ja immer mehr) ist ein großer Schein für den NFS nicht zwingend notwendig.
    Abgesehen davon heißt dies das für die Kolleginnen und Kollegen die keine Fahrerlaubnis erwerben können, z.B. weil Ihnen hierfür die gesundheitliche Eignung fehlt das sie de facto an der Grenze zur Berufsunfähigkeit sind. (Und zwar auf der falschen Seite da der Grenze, da die Versicherungsträger garantiert anbringen werden, dass man ja in der Klinik, Leitstelle oder Ausbildung arbeiten kann)
    Ebenso kann bereits ein einziger Verkehrsverstoß in dem Fall zu massiven Problemen führen, da ein FS-Entzug hier ja katastrophale Konsequenzen haben kann.

    Wie sind diese Kollegen denn NFS oder RettAss geworden, wenn Ihnen die gesundheitliche Eignung für eine Fahrerlaubnis fehlt? Vestehe ich nicht.

  • Hi!

    Wie sind diese Kollegen denn NFS oder RettAss geworden, wenn Ihnen die gesundheitliche Eignung für eine Fahrerlaubnis fehlt? Vestehe ich nicht.


    Kann man als Diabetiker RettAss werden? beim Führerschein kanns da schon knapp werden.
    Sehleistung? Farbl.Sehen?


    Nur meine Gedanken, ohne die G- Untersuchungen auswendig zu kennen.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Wie sind diese Kollegen denn NFS oder RettAss geworden, wenn Ihnen die gesundheitliche Eignung für eine Fahrerlaubnis fehlt? Vestehe ich nicht.


    Die Voraussetzungen sind gänzlich andere. Für die Eignung zum Beruf geht es vor allem um orthopädische Probleme, die mit schwerem Heben und Tragen einhergehen. Für die Fahrerlaubnis geht es um andere, vor allem im Bereich der Sehleistung, die für die gesundheitliche Eignung für den Beruf nicht zu überprüfen sind. Weiterhin können gerade Erkrankungen, die gegen die Eignung zur Fahrerlaubnis sprechen, sehr wohl auch erworben sein. Beispielsweise kardiologische Erkrankungen mit hohem Risiko zu synkopalen Ereignissen, Epilepsie etc. Deswegen ist aber noch lange nicht die medizinische Eignung (cave, entspricht nicht immer der gefühlten Eignung durch die Meinung gesunder Kollegen) zur Berufsausübung gefährdet.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ich kenne alleine fünf Kollegen die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr fahren dürfen, aber noch dienstfähig als NFS sind. Drei von fünf Fällen sind zu mindestens nach meinem Stand aufgrund von erworbenen, berufs-assozierten Krankheiten. Hier reicht mitunter schon die Einnahme von bestimmten psychiatrischen Medikamenten (die z.B. bei PTBS oder einem Wechselschichtsyndrom relevant werden), eine leichte Gehunsicherheit mit minimalsten Spastiken,etc.
    Das einzige wozu solche Regelungen führen ist die Tatsache, dass RDler nicht zum Arzt gehen/ihre Einschränkungen zu verstecken versuchen. Großartig.
    Ehrlicher Weise kenne ich in eigentlich jedem RDB mindestens einen Fall der aus gesundheitlichen Gründen nicht fahren durfte (oder nicht sollte).


    Und ein Führerscheinentzug kann halt doch passieren. Da reicht ggf. auch mal ein Einzelverstoß für aus. Und prompt hat der AG ggf. sogar die Pflicht den MA nicht mehr im RD einzusetzen oder zu entfernen. Günstig wenn der MA vielleicht noch anderweitig gestört hat.


    Es ist eine Box der Pandora.


    Was sagt eigentlich der Berufsverband dazu? Der sitzt doch in Lübeck...