Womöglich nur noch Rettungsfachpersonal mit Führerschein auf Rettungsmittel in SH laut Zeitung-droht sonst die Kündigung? Weiß wer mehr?

  • Das Problem dabei ist, dass du damit den Trend zur Grossrettungswache aus Kostenträgersicht massiv verstärken wirst. Denn die Fix- und Erhaltungskosten für diese Infrastruktur sind relativ gleich und skalieren kaum.


    Ebenso macht sie den Marktzugang für neue Betreiber sowie generell den Neubau zusätzlicher Wachen unfassbar viel schwerer. (Du darfst dir in Deutschland nicht mal eben überall ein Notstromaggregat hinstellen, selbst als Behörde)


    Sicherlich, aufgrund der Struktur in SH nicht das größte Problem, aber trotzdem real existierend um am Ende scheisse für die Hilfsfrist.


    Praktisch würde es auch reichen festzulegen das die Kreise eine Anzahl X "benotstromte" Gebäude vorhalten müssen und man sich im Fall X halt bei der Feuerwehr, dem Krankenhaus oder dem Bauhof aufhält.

  • Zitat

    Und ob ich dann gefährlich fahre, oder gefährlich versorge (etwa durch inadäquate Anamnese und Untersuchung, und nicht erkennen von „Red Flags“) ist auch egal.


    Nein.


    Das gefährliche Fahren gefährdet neben dem Patienten auch Besatzung und Dritte.

  • Das Problem dabei ist, dass du damit den Trend zur Grossrettungswache aus Kostenträgersicht massiv verstärken wirst. Denn die Fix- und Erhaltungskosten für diese Infrastruktur sind relativ gleich und skalieren kaum. [...] Sicherlich, aufgrund der Struktur in SH nicht das größte Problem, aber trotzdem real existierend um am Ende scheisse für die Hilfsfrist.

    Nun ja, das können die Kostenträger gerne doof finden. Aber die Hilfsfristen definieren nun mal bei der Risikobedarfsbemessung die Größe von Rettungswacheneinsatzbereichen. Ich glaube daher nicht, dass die Kostenträger hier aufgrund der Kosten für ein Notstromaggregat so viel Druck machen können, das man deswegen kleinere, hilfsfristen-relevante Rettungswachen schließt.


    Ebenso macht sie den Marktzugang für neue Betreiber sowie generell den Neubau zusätzlicher Wachen unfassbar viel schwerer. (Du darfst dir in Deutschland nicht mal eben überall ein Notstromaggregat hinstellen, selbst als Behörde)

    Gut, ich bin nun aber sowie so ein Anhänger des kommunalen Modells im Rettungsdienst. Ich fänd es nicht schlimm, wenn irgendwann auf jedem Rettungswagen "Landkreis ..." drauf stehen würde. Was ich aber sagen kann, dass es die (HiOrg) Betreiber schon jetzt sehr schwer haben entsprechende geeignete Grundstücke zu finden.


    Zitat

    Praktisch würde es auch reichen festzulegen das die Kreise eine Anzahl X "benotstromte" Gebäude vorhalten müssen und man sich im Fall X halt bei der Feuerwehr, dem Krankenhaus oder dem Bauhof aufhält.

    Aus Sicht der "Leuchtturm-Idee" trifft der KatS/ZS Gedanke hier natürlich zu, so dass die Feuerwachen und FF-Gerätehäuser ausreichen würden. Da stimme ich Dir zu. Aus Sicht der kritischen Infaftruktur jedoch nicht. Der Rettungsdienst ist ein schützenswertes Gut der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie ich finde.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ob das der Landkreis oder die HiOrg ist, ist erstmal egal. Auch der Landkreis muss sich z.B. an Richtlinien zur Emission, zum Gewässerschutz, etc. halten.


    Und es ist relativ egal, ob du dich mit deinem Kreistag oder deinem Kostenträger um Kosten streiten musst.


    Die Gefahr, dass man hier auf Neubauten verzichtet ist einfach da. Das Problem hast du sowieso schon, es wird damit nur verstärkt. Ich habe es grade mal durchgerechnet, die Flächenkosten für Grund-Infrastruktur verdoppeln sich damit bei einer 1-2 Fzg. Wache. Die Instandhaltung ist ähnlich.


    Auch bei der kritischen Infrastruktur hat man ja festgelegt, dass nicht "alles" geschützt werden muss, sondern nur bestimmte "Leuchttürme", die dafür besser. Und das ist auch hier imho der richtige Weg.

  • Deine Sorge ist bemerkenswert. Aber bei uns auf der Ecke werden gerade relativ viele Wachen zur Dezentralisierung neu gebaut. Und als Landkreis kann man im Gegensatz zur privatwirtschaftlichen HiOrg mit dem Argument "ist nunmal vorgeschrieben / erforderlich" vielleicht doch einfach viel leichter argumentieren. Aber viele der Änderungen gehen tatsächlich gegen kleinere HiOrgs und Private. Das ist soweit richtig. Muss man ja aber nicht zwangsläufig schlecht finden.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Praktisch würde es auch reichen festzulegen das die Kreise eine Anzahl X "benotstromte" Gebäude vorhalten müssen und man sich im Fall X halt bei der Feuerwehr, dem Krankenhaus oder dem Bauhof aufhält.


    Naja, selbst in der DIN 13049:2017-08 ist beschrieben dass in/bei Rettungswachen zur dauerhaften Sicherstellung der Einsatzfähigkeit mindestens eine Einspeisemöglichkeit und ein mobiles Notstromaggregat oder eine stationäre Netzersatzanlage (NEA) vorhanden sein muss. Und dass eine Rettungswache eine kritische Infrastruktur ist, die auch bei einem Stromausfall weiter funktionieren muss, erscheint mir nicht nur logisch, das ist ebenfalls in der o.g. DIN beschrieben, sollte also deutschlandweit Standard sein/werden.

  • Nein.


    Das gefährliche Fahren gefährdet neben dem Patienten auch Besatzung und Dritte.

    Schwangere Patientin Schwanger war, und ihr Ehemann ein bekannter Gewaltverbrecher ist? ;-)

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ist doch nur logisch.

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  • Die Gefahr, dass man hier auf Neubauten verzichtet ist einfach da. Das Problem hast du sowieso schon, es wird damit nur verstärkt. Ich habe es grade mal durchgerechnet, die Flächenkosten für Grund-Infrastruktur verdoppeln sich damit bei einer 1-2 Fzg. Wache. Die Instandhaltung ist ähnlich.

    Wieso das denn? Bei "meiner" FF gibt es einfach irgendwo an der Hauptverteilung eine Einspeisemöglichkeit und einen mobilen Stromerzeuger. Was soll denn daran so unglaublich teuer sein? Es ist ja keine unterbrechungsfreie Stromversorgung gefordert.

  • Ist eine Definitionsfrage. Wenn man "Stromausfall" gemäß der üblichen Definitionen für kritische Infrastruktur liest ist es mit einem mobilen Stromerzeuger eben nicht getan.
    Und eine entsprechend dimensionierte USV+ selbstanlaufender Notstrom + nomgerechte Kraftstoffvorhaltung sind sau teuer.

  • Zitat von §1 (2) HRDG-DVO

    Der Betrieb der Rettungs- und Notarztwachen ist in geeigneter Weise gegen Stromausfall zu sichern. Die Durchhaltefähigkeit der Notstromversorgung und die Versorgung mit den notwendigen Betriebsstoffen soll über einen Zeitraum von mindestens 72 Stunden, möglichst 96 Stunden sichergestellt werden.


    Hier lese ich nichts heraus, dass diese zwingend unterbrechungsfrei sein muss, auch die DIN dazu empfiehlt nur.
    Also reicht theoretisch eine ordentliche Verkabelung mit Noteinspeisemöglichkeit plus ein entsprechendes Aggregat, das dann neben die Wache gestellt wird.

  • In jedem Fall bist du dann ja auf meiner Seite, dass die Verordnung des Ministeriums, welche den RS ohne Führerschein möglich gemacht hat, gut und sinnvoll ist.


    Nur dann, wenn der RS als Betreuer auf einem reinen KTW eingesetzt wird, dann braucht er zumindest nicht zwingend die passende Fahrerlaubnis.
    Ist der RS als zweiter Mann/Frau auf einem RTW eingesetzt, braucht er m.E. zwingend die passende Fahrerlaubnis!

  • Ich kann mir bei der geringen Zahl an KTW und der hohen Zahl an RTW nicht vorstellen, dass es einen Betrieb im öffentlichen Rettungsdienst gibt, der es einem RS ermöglichen kann, dass er ausschließlich auf dem KTW eingesetzt wird. Obendrein wird ein KTW in SH mit einem RS und einem RS200 besetzt, in der Regel gibt es den reinen RS aber nur als dritten Mann, damit er zeitnah seine Notfalleinsätze voll hat um auf dem RTW eingesetzt werden zu können. Auch das ist also ein Konstrukt, was bei uns nicht existent ist.

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  • Ich kann mir bei der geringen Zahl an KTW und der hohen Zahl an RTW nicht vorstellen, dass es einen Betrieb im öffentlichen Rettungsdienst gibt, der es einem RS ermöglichen kann, dass er ausschließlich auf dem KTW eingesetzt wird. Obendrein wird ein KTW in SH mit einem RS und einem RS200 besetzt, in der Regel gibt es den reinen RS aber nur als dritten Mann, damit er zeitnah seine Notfalleinsätze voll hat um auf dem RTW eingesetzt werden zu können. Auch das ist also ein Konstrukt, was bei uns nicht existent ist.


    Irgendwie verstehe ich das Problem nicht oder wir reden klassisch aneinander vorbei.


    RS als zweiter Mann/Frau auf dem RTW heißt für mich ganz klar, dass dieser die für dieses Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis (B bei < 3,5t, C1 bei > 3,5t) braucht. Hat er diese nicht, wird der RA/NotSan gezwungen, den RTW zu fahren, auch wenn dieser eigentlich zur Betreuung des Patienten nach hinten gehört.


    Hat der RS keine für den RTW erforderliche Fahrerlaubnis, muss er auf den (wenigen) KTW eingesetzt werden und schnellstmöglich den passenden Führerschein machen.

  • Ich versuche es mal anders formuliert:


    1. Der RS ist auf dem KTW sowohl Fahrer als auch Beifahrer, da beide Positionen mit RS zu bekleiden sind. (Allerdings muss der Beifahrer noch eine Bescheinigung über 100 Notfalleinsätze nach bestandener RS Prüfung haben, ein sogenannter RS mit Einsatzerfahrung, früher RS200 - da waren es 200 Einsätze). Es ist nicht zu rechtfertigen, warum bei gleicher Qualifikation ein Kollege immer und der andere nie fahren muss. Die wenigen KTW werden auch gern für Ferntouren genutzt, da ist es auch nicht zumutbar. Da es keinen RH / SanH / geeignete Person als Fahrer gibt, wie das in Süddeutschland gern der Fall ist, gibt es hier keine Qualifikationshierarchie, da beide Kollegen in aller Regel RSE sind (siehe 4).


    2. Aus historischen Gründen kommen im gesamten Bundesland auf hunderte RTW insgesamt keine zwei Dutzend KTW. In vielen Kreisen / Städten gibt es überhaupt keinen. In jedem Fall sind es aber so wenig, dass man neue Kollegen nicht nur auf diese Autos planen kann, das kann nicht aufgehen, außer man stellt für die Zeit eines Führerscheinerwerbs immer nur genau einen ein und niemand bekommt ein Fahrverbot. Das kann in einem so reinen Mehrzweckfahrzeugsystem einfach nicht aufgehen. Da die historischen Gründe für dieses System inzwischen weggefallen sind, wird sich das vermutlich mal ändern, aber derzeit ist das der Stand der Dinge.


    3. Es gibt keinen RTW des öffentlichen Regelrettungsdienstes, der unter 3,5 Tonnen wiegt. Das Landesmodell liegt bei 5,5, selbst die wenigen selbstbeschafften irgendwelcher Organisationen sind alle drüber. Auch die Sonderfahrzeuge wie Kastenwagen mit Allrad und Ballonreifen für die Strandrettung wiegen über 3,5. Da nicht selten für die KTW auch große Sprinter mit allerlei Beladung genutzt werden, sind diese auch nicht selten über 3,5 Tonnen.


    4. Da im öffentlichen Rettungsdienst der Haupteinsatzort für RS, die es generell noch nicht so viele gibt, nunmal der RTW ist und hierfür ebenfalls zwingend die "Einsatzerfahrung" der 100 Notfalleinsätze gebraucht wird, fährt der neueingestellte RS in aller Regel erstmal 2-3 Monate vollbezahlt als dritter Mann. Diese Zeit sollte auch ausreichen um eine Fahrerlaubnis zu erwerben ohne, dass es der Verordnung entgegensteht. Denn der Dritte gehört ja nicht zur Stammbesatzung und muss weiterhin keine Fahrerlaubnis haben. Der Notsan fährt ohnehin sehr, sehr lange als Dritter und kann nur, wenn er wirklich mit 16 eingestellt wurde, in Bedrängnis geraten und RAiP gibt es ja seit Jahren nicht mehr.


    5. Es ist also ohne weiteres möglich in einem Betrieb anzufangen und in einer Anfangszeit die Fahrerlaubnis zu erwerben. Es gibt also kein reales Problem. Lediglich einige kleinst Wachen, die gern günstiger oder besonderer sein wollten, haben sehr gern Leute ohne Führerschein eingestellt und dauerhaft beschäftigt. Dieser Praxis schiebt man nun wirkungsvoll einen Riegel vor.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
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  • @Johanns D,: Ich denke die meisten hier finden es grundsätzlich gut, dass beide Besatzungsmitglieder die notwendige Fahrerlaubnis haben. Toll finden sicherlich auch alle, wenn der AG sich an den Kosten beteiligt, oder sie gar trägt. Vielleicht hilft hier ja die Pflicht zur Fahrerlaubnis sogar, diese als Kosten des RD geltend machen zu können.


    Die Geister scheiden sich wohl lediglIch daran, wie im Falle eines vorübergehenden Verlustes der Fahrerlaubnis vorgegangen werden soll


    Hier gibt es halt eine Gruppe, zu der ich auch gehöre, die für diesen Fall die Regelung gerne etwas weniger absolut formuliert sehen würde. Ich hab aber keine Ahnung, wie oft dieses Problem wirklich auftritt.


    Um mehr geht es zumindest mir gar nicht.


    Eddy

  • vorübergehenden Verlustes der Fahrerlaubnis


    Oder die eine Regelung haben wollen die bereits beschäftigten Arbeitnehmern die ihre körperliche Eignung für die FE verloren haben beschützt haben wollen. Weil das ist eben ungleich der körperlichen Eignung für den NotSan.


    Und mit 55 nur noch Beifahren zu dürfen und zur Wache radeln zu müssen ist schon beschissen genug. Aber arbeitslos sein noch beschissener.

  • Warum das mit 55 auftritt versteh ich nicht.
    Und wenn du im ersten Absatz das eine oder andere Komma wahllos verstreut hättest, wäre ich dem Statement evtl. auch auf die Schliche gekommen.

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  • Warum das mit 55 auftritt versteh ich nicht.


    Weil ab 55 Jahren Lebensalter die ärztlichen Untersuchungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis-Klasse C/C1 notwendig werden, die im Zweifel vermutlich früher die Eignung für den Führerschein entziehen als das der Betriebsarzt die Eignung für den Dienst im Rettungsdienst entzieht.