Wenn Notfallsanitäter in Hessen fehlen

  • Da stellt man sich halt schon die Frage, ob man alles dem freien Markt überlassen muss.
    Sonst müssen sich die armen Millionäre in den Städten bald gegenseitig die Haare schneiden, den Salon tapezieren oder den Müll wegbringen.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Da stellt man sich halt schon die Frage, ob man alles dem freien Markt überlassen muss.


    Wenn sich Teile der Wirtschaft durchsetzen, die wegen der „sozialen Marktwirtschaft“ eine Klage vor dem EUGH anstreben, könnte der freie Markt praktisch unbegrenzt sein.

  • Wenn sich Teile der Wirtschaft durchsetzen, die wegen der „sozialen Marktwirtschaft“ eine Klage vor dem EUGH anstreben, könnte der freie Markt praktisch unbegrenzt sein.

    Ein absolutes Horrorszenario. Man schaue sich London, Moskau, New York an. Angestellte und Arbeiter müssen regelhaft mehrere Stunden täglich pendeln, um von der Peripherie zu ihren Arbeitsstätten zu kommen.

  • Zitat


    Hier kommt dann die gerne wiedergegebene Logik: "Kommt mit dem Rettungsdienst, geht mit dem Rettungsdienst!" zum tragen und das kann / darf es doch nicht sein. Der Rettungsdienst ich doch nicht die Ursache dafür, dass Bagatelle ins Krankenhaus wandern und selbst wenn wäre das noch lange keine Rechtfertigung um den Ball zurück zu spielen!
    Auch Krankenhäuser müssen begreifen, dass der Rettungsdienst nichts für die Überflutung mit Bagatellen kann und auch dieser eine eigene Fachdisziplin ist. Entsprechend dieser Tatsache müssen Bagatelle auch mal 3-4 Stunden "geparkt" werden können und eben auch an taxie; Liegemietwagen oder gar die Angehörigen abgegeben werden.


    Das hast du reininterpretiert, ich habe nicht gesagt, dass alle, die mit dem Rettungsdienst kommen, auch mit diesen wieder gehen. Die LAD im GAZ, die beispielsweise wegen Palpitationen da war, bekommt natürlich keinen T-Schein, sondern kann sich abholen lassen oder ein Taxi nehmen.
    Allerdings kommen Patienten aus Pflegeheimen (zB Sturz aus Bett, keine offensichtlichen Verletzungsfolgen, Röntgen zum Frakturausschluss, urologische Probleme, die schnell gelöst werden können und keine stationäre Aufnahme erfordern), diese Patienten haben natürlich einen Anspruch auf Rücktransport mit einem Krankentransport (und das ohne einige Stunden „geparkt“ zu werden, In den meisten Rettungsdienstbereichen sind Fristen festgelegt, in denen ein disponibler KT stattzufinden hat).
    Solche Fahrten Sind üblicherweise auch im Bedarfsplan mit eingerechnet und werden mit entsprechenden Fahrzeugvorhaltungen begegnet. Oft ist es so dass tagsüber eine Trennung von Rettungs- und Krankentransportmitteln (unterschiedliche Fahrzeuge, oft auch Disposition der KT von einem LStMA, der an dem Tag nur KT macht), nachts aber aufgrund des geringeren Anfallens von KT nicht organisatorisch getrennt sind (gleicher MA der LSt, gleiches Fahrzeug).
    Bei der Bedarfsplanung wird ja auch auf alte zahlen und Statistik zurückgegriffen, so kann es sein, dass beispielsweise 1,3 RTW Und 0,5 KTW Für einen Bereich ausreichen, dann wird daraus zwei RTW, die dann die Krankentransporte mitbedienen

  • Auch Krankenhäuser müssen begreifen, dass der Rettungsdienst nichts für die Überflutung mit Bagatellen kann und auch dieser eine eigene Fachdisziplin ist. Entsprechend dieser Tatsache müssen Bagatelle auch mal 3-4 Stunden "geparkt" werden können und eben auch an taxie; Liegemietwagen oder gar die Angehörigen abgegeben werden.
    Ebenso wie ein krankenhaus limitierte Ressourcen hat hat diese auch der Rettungsdienst, dementsprechend muss es auch hier mal ein "nein" bzw. "später" geben dürfen und können. Die ständige sofortige Annahme von Krankentransporten oder gar "unqualifizierten Fahrten" führt nur dazu, dass der Rettungsdienst für viele ein bequemes Taxi bleibt.

    Die Krankenhäuser haben dazu aber regelhaft keine Kapazitäten. Es ist ja nicht damit getan die völlig demente Oma irgendwo in die Ecke zu stellen, sondern die muss alle viertelstunde aufs Klo, schreit rum, klettert aus dem Bett oder bindet anderweitig Personal. Wir sind mittlerweile in einer Situation, in der aufgrund des Pflegemangels (Intensiv-) Betten gesperrt werden und es teilweise schwierig ist, genug pflegerisches ZNA-Personal für die Schwerkrankenversorgung zu haben. Da geht die (oftmals nahezu eins zu eins) Betreuung irgendeines Heimbewohners über Stunden schlicht und ergreifend nicht.

    Zitat

    Weil der große Teil der bei uns nachts anfallenden Fahrten "RTW Fahrten" sind und der Rest entweder durchaus etwas liegen kann bzw. unqualifiziert gefahren werden kann.


    Natürlich muss man für die ganzen Rückfahrten keinen RTW nutzen / vorhalten, sondern das kann auch locker ein KTW.

  • Allerdings kommen Patienten aus Pflegeheimen (zB Sturz aus Bett, keine offensichtlichen Verletzungsfolgen, Röntgen zum Frakturausschluss, urologische Probleme, die schnell gelöst werden können und keine stationäre Aufnahme erfordern), diese Patienten haben natürlich einen Anspruch auf Rücktransport mit einem Krankentransport


    Woraus begründet sich dieser Anspruch?
    Wäre es nicht im Grunde die Aufgabe eines Pflegeheimbetreibers adäquate Rücktransportkapazitäten vorzuhalten? Immerhin werden die Bewohner von A-Z hier betreut, analog der pflegebedürftigen Oma in der Familie, da wäre es sicher doch nur sinnvoll auch eine entsprechende Komponente vorzuhalten, wie in den meisten Familien eben auch.
    Das gilt dann ebenso für den Hintransport in entsprechende Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Ein abgerissener Urinkatheder z.B. entspricht ja nicht den Kriterien eines akut lebensbedrohlichen Notfalls.

  • Ein absolutes Horrorszenario. Man schaue sich London, Moskau, New York an. Angestellte und Arbeiter müssen regelhaft mehrere Stunden täglich pendeln, um von der Peripherie zu ihren Arbeitsstätten zu kommen.


    Ich wohne „nur“ 29km von meiner Dienststelle entfernt, benötige dank schlechter ÖPNV-Anbindung und fehlenden Investionen in die Straßeninfrastruktur, die seit den 1960ziger Jahren (und etwas zur Expo 2000) nicht getätigt wurden, ca. 65-75min mit dem PKW oder ÖPNV. Bin also gut 2-2,5 Stunden jeden Tag unterwegs. Nachts fahre ich die Strecke mit dem PKW in 22min. Sagt doch alles, wie verstopft die Verkehrswege hier sind. Und nur eine S-Bahn pro Stunde im Speckgürtel von Hannover ist deutlich zu wenig! Diese Situationen gibt es durchaus auch schon in Deutschland.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ein absolutes Horrorszenario. Man schaue sich London, Moskau, New York an. Angestellte und Arbeiter müssen regelhaft mehrere Stunden täglich pendeln, um von der Peripherie zu ihren Arbeitsstätten zu kommen.


    Dies würde sogar die Abschaffung von Sozialwohnungen oder gefördertem Wohnraum bedeuten. Unter anderem ...

  • Woraus begründet sich dieser Anspruch?
    Wäre es nicht im Grunde die Aufgabe eines Pflegeheimbetreibers adäquate Rücktransportkapazitäten vorzuhalten? Immerhin werden die Bewohner von A-Z hier betreut, analog der pflegebedürftigen Oma in der Familie, da wäre es sicher doch nur sinnvoll auch eine entsprechende Komponente vorzuhalten, wie in den meisten Familien eben auch.
    Das gilt dann ebenso für den Hintransport in entsprechende Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Ein abgerissener Urinkatheder z.B. entspricht ja nicht den Kriterien eines akut lebensbedrohlichen NotfallsAb einer gewissen Pflegebedürftigkeit über die gesetzliche Krankenversicherung [\quote]
    Oft haben Heime Tatsächlich Fahrdienste für die fitteren Bewohner. Die eingeschränkten Bewohner haben den Anspruch über die GKV (wie auch die, die zu Hause gepflegt werden) auch.
    [quote]Weiterhin werden die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) besitzen oder eine Einstufung in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 nachweisen können. Bei der Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zugleich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, die einen Bedarf an einer Beförderung zur Folge hat. Die Verordnungsvoraussetzungen sind auch bei Versicherten erfüllt, die bis zum 31.12.2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 01.01.2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind. Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, welches zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist, gelten Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen für diesen Personenkreis mit Ausstellung der ärztlichen Verordnung als genehmigt (sogenannte Genehmigungsfiktion).


    Ich dachte, solche Grundlagen wären bekannt

  • Woraus begründet sich dieser Anspruch?
    Wäre es nicht im Grunde die Aufgabe eines Pflegeheimbetreibers adäquate Rücktransportkapazitäten vorzuhalten? Immerhin werden die Bewohner von A-Z hier betreut, analog der pflegebedürftigen Oma in der Familie, da wäre es sicher doch nur sinnvoll auch eine entsprechende Komponente vorzuhalten, wie in den meisten Familien eben auch.
    Das gilt dann ebenso für den Hintransport in entsprechende Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Ein abgerissener Urinkatheder z.B. entspricht ja nicht den Kriterien eines akut lebensbedrohlichen Notfalls.


    Nein, es ist nicht die Aufgabe des Heimbetreibers, Transportkomponenten vorzuhalten. Die gibt es schon in Form des Rettungsdienstes und von Taxen bzw. Liegendtaxi. Und der Patient kriegt das, worauf er ein Anrecht hat.
    Ein anderes Thema ist, ob es immer ein KTW sein muss.
    Aber wenn der KTW indiziert ist, wird er bestellt. Ob mit dir Leitstelle dann einen RTW schickt, weil es nachts keinen KTW gibt, ist nicht mein Problem.

  • Wir sind mittlerweile in einer Situation, in der aufgrund des Pflegemangels (Intensiv-) Betten gesperrt werden und es teilweise schwierig ist, genug pflegerisches ZNA-Personal für die Schwerkrankenversorgung zu haben.

    Kann bzw. darf es das Problem des Rettungsdienstes sein, dass er dann als Lückenbüser einspringt und seinen eigentlichen Aufgaben nicht/nur bedingt nachkommen kann? Bzw. ist es zu tolerieren, dass auf Grundlage eines Pflegenotstandes andere Berufsbilder einer Abwertung erfahren?
    Richtiger als den Rettungsdienst hier in die Mangel zu nehmen wäre es nach oben Druck zu machen und eben auch klar zu machen, dass solche Patienten nichts für den Rettungsdienst sind und es das Krankenhaus obendrein günstiger kommt ein Taxi / Liegemietwagen für so etwas zu beauftragen.
    Mich stört hier massiv, dass es vollkommen ok ist, wenn ein Krankenhaus ob der Personalnot Patienten ablehnt und es dem Rettungsdienst verweigert wird eindeutig nicht indizierte Fahrten zu verschieben oder abzulehnen.

    sondern das kann auch locker ein KTW.


    Ein KTW könnte! diese Fahrten machen, aber ein KTW ist auch kein Lückenbüser für Krankenhäuser und Arztpraxen. Auch ein KTW ist ein qualifiziertes Rettungsmittel und sollte genau da zum Einsatz kommen wo er benötigt wird, z.B. verstopfter / gezogener DK; Bagatellverletzung; etc.. Für die Standardheimfahrt ist auch ein KTW zu wertvoll bzw. überqualifiziert, diese gehören mit Taxis oder Liegemietwagen gemacht.

    Wäre es nicht im Grunde die Aufgabe eines Pflegeheimbetreibers adäquate Rücktransportkapazitäten vorzuhalten?


    Danke genauso sieht es aus! Für den Ausflug; das Einkaufen und Co. halten die Heime teilweise einen "Bus" vor und das wird auch gerne beworben. Bei Fahrten zum Arzt oder aus dem Krankenhaus braucht es dann für das exakt selbe Klientel plötzlichen einen qualifizierten Krankentransport, weil "das Gesetz es so verlangt" bzw. der "Pflegegrad es ja ermöglicht". Hier muss doch jedem Normalsterblichen und vor allem jedem med. Fachpersonal klar werden, dass Oma Piepenbrink die sonst mit dem Heimbus oder gar den ÖPNV fährt trotz Pflegegrad oder ähnlichem nach einem stationären oder ambulanten Krankenhausaufenthalt bei gleichem Zustand keinen! Heimtransport mit KTW/RTW braucht.

  • Kann bzw. darf es das Problem des Rettungsdienstes sein, dass er dann als Lückenbüser einspringt und seinen eigentlichen Aufgaben nicht/nur bedingt nachkommen kann? Bzw. ist es zu tolerieren, dass auf Grundlage eines Pflegenotstandes andere Berufsbilder einer Abwertung erfahren?
    Richtiger als den Rettungsdienst hier in die Mangel zu nehmen wäre es nach oben Druck zu machen und eben auch klar zu machen, dass solche Patienten nichts für den Rettungsdienst sind und es das Krankenhaus obendrein günstiger kommt ein Taxi / Liegemietwagen für so etwas zu beauftragen.
    Mich stört hier massiv, dass es vollkommen ok ist, wenn ein Krankenhaus ob der Personalnot Patienten ablehnt und es dem Rettungsdienst verweigert wird eindeutig nicht indizierte Fahrten zu verschieben oder abzulehnen.



    Die eigentliche Aufgabe des Rettungsdienstes ist nun mal die Notfallrettung und der qualifizierte Krankentransport. Ob es nötig ist, dass ein Notarzt zur hypertensiven Krise, ein RTW zur Kopfplatzwunde und ein KTW zur Heimfahrt bestellt wird, ist sicher diskutabel. Aber so ist aktuell nun mal das System. Und kurzfristig ist es schlicht nötig, rund um die Uhr Kapazitäten für den Krankentransport bereit zu stellen. Dass diese Fahrten dann von RTW gemacht werden, ist natürlich Schwachsinn. Das Verhältnis von RTW zu KTW ist in meinen Augen ohnehin völlig hirnrissig und müsste deutlich zugunsten der KTW verschoben werden. Aber dass diese Fahrten generell eine rettungsdienstliche Aufgabe sind, ist in meinen Augen eher unstrittig.



    Ach ja:

    Zitat

    dass es vollkommen ok ist, wenn ein Krankenhaus ob der Personalnot Patienten ablehnt


    Das ist selbstverständlich (zumindest im Krankenhausgesetz NRW) nicht ok, sondern eine Notfallversorgung ist immer zu gewährleisten. Das Krankenhaus kann lediglich darauf hinweisen, dass eine Versorgung z.B. nicht abschließend im eigenen Haus erfolgen kann und daher ggf. weiter verlegt werden muss oder es medizinisch gerade nicht sinnvoll ist, dieses Haus anzufahren (weil Herzkatheter belegt oder CT kaputt oder sowas).

  • Ich hoffe doch, dass das Ironie war. Es handelte sich dabei um keine Luxusbude, sondern um eine ganz normale 4-Zimmerwohnung im Wedding.


    Keineswegs. 1.200 EUR warm (zzgl. Strom, Kabelfernsehen, pp.) für 90 qm waren hier schon vor 10 Jahren ein ganz ordentlicher Preis. Das ist eben in Ballungszentren so, erst recht in solchen, wo alle gerne hinziehen wollen. Je ländlicher es wird, desto günstiger werden dann die Preise.


    Hinzu kommt natürlich der Immobilienboom aufgrund günstiger Kredite, der in den letzten 10 Jahren leicht bis zu einer Verdoppelung der Kaufpreise geführt hat. Dann steigen natürlich auch die Mieten (ebenfalls).


    Hi!


    bei welchen Einkommen findest du das "nicht schlecht"?


    Seit wann richten sich Preise nach dem Einkommen desjenigen, der kauf- oder mietwillig ist?


    Für solche Summen finanziert man bequem sein Haus.


    Im Wedding? Wohl kaum.


    Darin liegt aber bereits die Lösung: wem das zu viel ist, der muss dort in der Regel nicht wohnen.

  • Ein KTW könnte! diese Fahrten machen, aber ein KTW ist auch kein Lückenbüser für Krankenhäuser und Arztpraxen. Auch ein KTW ist ein qualifiziertes Rettungsmittel und sollte genau da zum Einsatz kommen wo er benötigt wird, z.B. verstopfter / gezogener DK; Bagatellverletzung; etc..


    Ein KTW ist ein Fahrzeugs des Krankentransports - das hat mit Rettung eher am Rande zu tun. Seine Aufgabe ist - auch in Hessen - der Transport Kranker, Verletzter oder sonst hilfsbedürftiger Personen, die keine Notfallpatientinnen sind. Das schließt (de lege lata) wohl liegebedürftige Patienten (hilfsbedürftig!) ein. Solange "Liegemietwagen" nicht formell in den Krankentransport eingebundenn und entsprechend normiert sind und für Fahrzeuge und Besatzung entsprechende Vorgaben bestehen, die einer vergleichbaren Überwachung wie im KTW unterliegen, ist das auch wirklich sehr gut so.

  • Und kurzfristig ist es schlicht nötig, rund um die Uhr Kapazitäten für den Krankentransport bereit zu stellen.


    Es ist unbestritten, dass es rund um die Uhr Kapazitäten geben muss um einen Transport sicher zu stellen. Die Frage ist und bleibt aber, ob es sich dabei tatsächlich um Krankentransporte, sprich qualifizierte Transporte, handeln muss?

    Aber dass diese Fahrten generell eine rettungsdienstliche Aufgabe sind, ist in meinen Augen eher unstrittig.


    Warum ist es unstrittig? Nur weil die Personen mit dem Rettungsdienst gebracht wurden? Oder weil sie eine Erkrankungen / Behinderung haben, die eben laut Gesetz einen qualifizierten Transport ermöglicht?
    Nochmal, wir reden hier teilweise über ein Patientenklientel welches mit dem ÖPNV oder gar einem Heimbus kleiner oder größere Wegstrecken zurücklegt. Kein Heim käme auf die Idee ein Großteil seiner Bewohner mit KTW oder GKTW/GRTW zum Ausflug bringen zu lassen, diese zum Katheterwechsel zu fahren oder nach der Behandlung im KH zurück ist aber selbstverständlich eine Sache des Rettungsdienstes!?! Warum? Die Argumentation das Recht ermöglicht da kann doch nur eine Argumentation der Bequemlichkeit sein.


    Das liegende Patienten durch den qualifizierten Krankentransport transportiert werden sollten, weil eben Liegemietwagen nicht genormt sind macht ein Stück weit Sinn. Sinn macht es aber nur, wenn die Patienten wirklich so pflegebedürftig sind, dass sie dauerhaft einer medizinischen Überwachung und Betreuung bedürfen. Wenn Patienten nur liegend gefahren werden, weil es schneller geht oder sie für einen sitzenden Transport zu wenig an haben, dann macht der KTW keinen Sinn mehr. Auch ist die Frage ob es nicht an der Zeit ist gerade auch als Rettungsdienst eine Normierung / Überwachung von Liegemietwagen außerhalb des Rettungsdienstes zu fordern? Ein nicht unerheblicher Anteil an Patienten kann durchaus auch von Liegemietwagen tranportiert werden und das ohne die Gesundheit der Person zu gefährden.

  • Wir sind bei uns in der Notaufnahme recht restriktiv, was den KTW zur Heimfahrt angeht. Da wird bedeutend öfter ein Taxi gerufen. Das wird mit Sicherheit von Krankenhaus zu Krankenhaus sehr unterschiedlich gehandhabt und manche nutzen bestimmt auch immer den KTW, was falsch ist. Aber letzten Endes bleibt es dabei, wenn der Patient nach ambulanter Behandlung entlassen werden kann, wird er entlassen, auch nachts um 3 Uhr.
    Zur Abmeldung in NRW, man kann die Aufnahmekapazität abmelden (zB Innere oder Neuro oder was auch immer) oder die Versorgungskapazität (bei uns entweder das Interdisziplinaere oder das Neurologische Notfallzentrum), dann ist keine Versorgung mehr möglich. Wird das von einem RTW ignoriert, habe ich auch kein Problem, den solange auf dem Gang warten zu lassen, bis der Patient versorgt werden kann (was dann auch gerne mal 30 Minuten Wartezeit für den RTW bedeutet).

  • Nochmal, wir reden hier teilweise über ein Patientenklientel welches mit dem ÖPNV oder gar einem Heimbus kleiner oder größere Wegstrecken zurücklegt. Kein Heim käme auf die Idee ein Großteil seiner Bewohner mit KTW oder GKTW/GRTW zum Ausflug bringen zu lassen, diese zum Katheterwechsel zu fahren oder nach der Behandlung im KH zurück ist aber selbstverständlich eine Sache des Rettungsdienstes!?! Warum? Die Argumentation das Recht ermöglicht da kann doch nur eine Argumentation der Bequemlichkeit sein.


    also mal ehrlich. Die meisten Heimbewohner heute sind doch im Heim, weil eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. Entweder weil sie pflegebedürftig sind oder/und dement sind. Damit sind sie dem Krankentransport zuzuordnen. Die Zeiten, wo in den Altenheimen fitte Senioren zusammen saßen und bespaßt wurden sind vorbei. Heute findest Du dort meist nur noch hochbetagte Menschen mit Verweilzeiten von 1 Jahr. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so viele Personen in Heimen gibt, die einen Blasenkatheter haben und so mobil sind, dass sie mit dem ÖPNV umher fahren.


    Das liegende Patienten durch den qualifizierten Krankentransport transportiert werden sollten, weil eben Liegemietwagen nicht genormt sind macht ein Stück weit Sinn. Sinn macht es aber nur, wenn die Patienten wirklich so pflegebedürftig sind, dass sie dauerhaft einer medizinischen Überwachung und Betreuung bedürfen. Wenn Patienten nur liegend gefahren werden, weil es schneller geht oder sie für einen sitzenden Transport zu wenig an haben, dann macht der KTW keinen Sinn mehr. Auch ist die Frage ob es nicht an der Zeit ist gerade auch als Rettungsdienst eine Normierung / Überwachung von Liegemietwagen außerhalb des Rettungsdienstes zu fordern? Ein nicht unerheblicher Anteil an Patienten kann durchaus auch von Liegemietwagen tranportiert werden und das ohne die Gesundheit der Person zu gefährden.


    das Problem bei den Liegemietwagen ist (mal von der kaum auskömmlichen Kostenerstattung abgesehen), dass sie nur ein Taxi sind. Heißt der Liegendtransport endet an der ersten noch so kleinen Schwelle. Bei Heimen und Krankenhäusern sollte man von einer entsprechenden Barrierefreiheit ausgehen. Aber Heimtransport nach Hause kannst Du vergessen. Und sollte die Person dement sein, bedarf sie einer Betreuung bei der Heimfahrt, auch wenn sie sitzt. Dann hast Du wieder den KTW. Wenn die Leitstelle dann nachts einen RTW schickt, weil es keinen KTW gibt, kann weder die Klinik, noch das Heim was dafür.
    Wo Liegemietwagen Sinn machen ist bei den Transporten, wo die Person aus medizinischen Gründen nur stehen oder liegen, aber nicht sitzen kann (Bandscheibe).


    Man könnte aber auch fragen, warum Menschen zum Katheterwechsel immer in die Klinik müssen und nicht der ÄND dies vor Ort macht (dürfte billiger und für den Patienten schonender sein).

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  • Es ist unbestritten, dass es rund um die Uhr Kapazitäten Kapazitäten geben muss um einen Transport sicher zu stellen. Die Frage ist und bleibt aber es sich dabei tatsächlich um Krankentransporte, sprich qualifizierte Transporte, handeln muss?


    Warum ist es unstrittig? Nur weil die Personen mit dem Rettungsdienst gebracht wurden? Oder weil sie eine Erkrankungen / Behinderung haben, die eben laut Gesetz einen qualifizierten Transport ermöglicht?
    Nochmal, wir reden hier teilweise über ein Patientenklientel welches mit dem ÖPNV oder gar einem Heimbus kleiner oder größere Wegstrecken zurücklegt. Kein Heim käme auf die Idee ein Großteil seiner Bewohner mit KTW oder GKTW/GRTW zum Ausflug bringen zu lassen, diese zum Katheterwechsel zu fahren oder nach der Behandlung im KH zurück ist aber selbstverständlich eine Sache des Rettungsdienstes!?! Warum? Die Argumentation das Recht ermöglicht da kann doch nur eine Argumentation der Bequemlichkeit sein.


    Das liegende Patienten durch den qualifizierten Krankentransport transportiert werden sollten, weil eben Liegemietwagen nicht genormt sind macht ein Stück weit Sinn. Sinn macht es aber nur, wenn die Patienten wirklich so pflegebedürftig sind, dass sie dauerhaft einer medizinischen Überwachung und Betreuung bedürfen. Wenn Patienten nur liegend gefahren werden, weil es schneller geht oder sie für einen sitzenden Transport zu wenig an haben, dann macht der KTW keinen Sinn mehr. Auch ist die Frage ob es nicht an der Zeit ist gerade auch als Rettungsdienst eine Normierung / Überwachung von Liegemietwagen außerhalb des Rettungsdienstes zu fordern? Ein nicht unerheblicher Anteil an Patienten kann durchaus auch von Liegemietwagen tranportiert werden und das ohne die Gesundheit der Person zu gefährden.

    Also wenn bei euch zum Großteil Patienten gefahren werden, die sonst eigenständig mit dem Bus fahren, dann macht das natürlich keinen Sinn. Bei uns sind es in der Regel Leute, die bettlägerig sind.