Mit der letzten Änderung der sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung vom 01.07.2020 wurde eine Fortbildungspflicht im Rettungsdienst eingeführt.
RettSan: 20h
RettAss: 30h
NotSan: 40h
Gilt meines Erachtens ab sofort und unverzüglich.
§7 (3)
https://www.revosax.sachsen.de…tungsdienstplanverordnung