Alles anzeigenDen letzten Teil sehe ich tatsächlich anders.
Das beim Patienten verbleibende Protokoll muss/sollte keinen Namen enthalten,erst Recht nicht von nicht an der Dokumentation beteiligten Besatzungsmitgliedern.
Das sind am Ende Datenschutz relevante Daten für deren Verwendung die ich als Entscheider auch eine schriftliche Einwilligung bräuchte.
Gerade in Zeiten in denen wirre Gestalten auch RD Personal immer mal wieder bedrohen und verfolgen würde ich mir das gut überlegen.
Ich hatte es schon,dass Patienten privat bei mir vorstellig wurden, kein so geiles Gefühl.
Ich habe daher früher grundgehend die Besatzung manuell im NIDA-Ausdruck geschwärzt, mittlerweile kann man ja automatisch die Besatzung auslassen.
verstehe deinen Einwand. Wenn es danach geht wieviel „kranke“ Menschen es gibt dürfte kein Handwerker seinen Namen auf einer Rechnung oder sonstigem Papier hinterlassen. Natürlich meine ich hier Angestellte. Der Selbstständige ist da außen vor. Der Name ist bekannt.
Grundsätzlich muss ich mir dann auch über vorstellen mit Namen und Namensschildern an der Jacke Gedanken machen.