Kommunal statt privat: Potsdam-Mittelmark soll eigenen Rettungsdienst aufbauen

  • Ja, ist aber sinnfrei.

    Denn die Arbeitsbelastung darf dadurch nicht gefährdet sein.

    Sinngemäß ist dies anders zu verstehen:

    Der AG hat im Rahmen des Mitarbeiterschutz dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitszeitbelastung unter 50% liegt. Nur durch diesen Faktor an Bereitschaftszeit ist ein 24h machbar.

    Wenn der AG aber die Bereitschaftszeit freiwillig voll bezahlt, ist es okay. Solange es eine Betriebsvereinbarung gibt. Und es ein Opt In ist.


    Fakt ist, wenn die Zahlen passen ist alles okay.

    In den Großstädten wird keiner 24h für 24h machen wenn er wirkliche 24h fahren muss...

  • Wer verbietet denn dem Arbeitgeber, dass er die Bereitschaftszeit wie die Arbeitszeit vergütet? 🤷🏼

    In der Regel der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, sofern der Arbeitgeber dort ”organisiert” ist. Anders als in der ”freien” Wirtschaft unterliegt ein öffentlicher Arbeitgeber dem Minimum-Maximum Prinzip der Satzung eines kommunalen Arbeitgeberverbandes. Damit will man ganz bewusst einen Wettbewerb zwischen den öffentlichen Dienststellen unterbinden.


    Zusätzlich besteht für einen Rettungsdienstträger nur dann ein Anspruch auf Refinanzierung der entstehenden Kosten durch Gebühren/Entgelte, sofern diese den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Das steht genau so in vielen Rettungsdienstgesetzen


    […] § 4 SHRDG - Aufgabenwahrnehmung

    (1) Die Rettungsdienstträger haben den Rettungsdienst bedarfsgerecht, flächendeckend und gleichmäßig nach dem Stand der Medizin und Technik sowie wirtschaftlich und sparsam sicherzustellen[…]


    Quelle: https://www.gesetze-rechtsprec…true#jlr-RettDGSH2017V2P4


    und ebenfalls in den Kommunalabgabengesetzen.


    […] § 6 KAG S.-H. - Benutzungsgebühren

    (2) Benutzungsgebühren sollen so bemessen werden, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.


    Quelle: https://www.gesetze-rechtsprec…iz=true#jlr-KAGSH2005V2P1


    Die Erforderlichkeit der Personalkosten ergeben sich aus tarifvertraglich geregelten ”Pflichtkosten”. Freiwillige Leistungen sind schon ein Problem......


    Da Rettungsdienst rund ums Ländle eine Aufgabe der Kreise (NRW und S.-H.) bzw. Landkreise und kreisfreien Städte ist, ist auch Sicht der Krankenkassen auch der TVöD Bewertungsmaßstab für die Gesamtkosten des Rettungsdienstes. Diese Sichtweise kann/wird noch zu interessanten Auseinandersetzungen in Deutschland führen. In Niedersachsen ist das gerade Thema in einigen Landkreisen, die die Kosten der Kostensteigerungen der Hilfsorganisation mal eben so an die Kassen durchreichen wollen.....

  • Wie macht das denn die BF München oder HH mit ihrem 24h Dienst?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Die Zulässigkeit von bestimmten Schichtlängen gibt allein das Arbeitszeitgesetz vor. Bei uns hat die zuständige Aufsichtsbehörde vor einigen Jahren 24 Stundenschichten nicht beanstandet, sofern innerhalb dieser Zeit die Vollarbeitszeit je Schicht nachweisbar acht Stunden nicht überschreitet, Ruhezeit und Ruhepausen den Bestimmungen der §§ 4, 5 (1) Arbeitszeitgesetz entsprechen.


    Mit der Frage der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden gemäß Anhang B zum § 9 TVöD hat sich das LAG Schleswig-Holstein beschäftigt:


    https://www.gesetze-rechtsprec…ramfromHL=true#focuspoint


    Die von Dir erwähnten 50% spielen bei den Bereitschaftszeiten eine Rolle.

  • Wir waren so bockig und haben es einfach gemacht (10/14 im Rhythmus T-T-N-N-X-X-X-X). So, basta.

    (kleine persönliche Anmerkung: Ich bin auch ein Fan der 24-Stunden-Dienste)....

    Ich nicht...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Wie macht das denn die BF München oder HH mit ihrem 24h Dienst?

    MUC: A) Beamte B) Rotation zwischen Fahrzeugen C) Offiziell sind das ja nur Spitzenlast-RTWs die tatsächlich deutlich weniger ausrücken als der öffentliche RD, v.a. nachts (und wenn es Mittag gibt...)

  • Wie macht das denn die BF München oder HH mit ihrem 24h Dienst?

    Hamburg: 24h Dienst, primär die Beamte, die Angestellten aber teilweise auch. Beamte mit 48h Woche, Angestellte mit 39h(glaube ich, jedenfalls keine Bereitschaftszeit)

    Manche Wachen tauschen nach 12h zwischen RTW und Löschzug, viele auch nicht. Und die Auslastung ist teilweise ganz schön hoch.

  • Hamburg: 24h Dienst, primär die Beamte, die Angestellten aber teilweise auch. Beamte mit 48h Woche, Angestellte mit 39h(glaube ich, jedenfalls keine Bereitschaftszeit)

    Manche Wachen tauschen nach 12h zwischen RTW und Löschzug, viele auch nicht. Und die Auslastung ist teilweise ganz schön hoch.

    Stellt Euch mal vor, das wäre jetzt eine HiOrG und der Oberbürgermeister der Stadt HH wäre gleichzeitig der Präsident des XYZ Landesverbandes des Stadtstaates Hamburg....Wie würde man das denn wohl nennen?

  • Super? Zug-RTW in München? Ja, das kann ich mir vorstellen. Auch 24 Stunden lang. Sofern ich nur mit dem Zug raus fahre und vielleicht ein bis zwei Spitzeneinsätze abdecken muss. Aber 24 Stunden auf´n RTW in einer Großstadt? 20 bis 22 Alarme in 24 Stunden? Nee, ihr Flitzpiepen. Ditte find ick gar nich dufte...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Können wir einfach festhalten, dass eine 24h Schicht in der durschnittlichen Arbeitsbelastung von unter 50% liegen sollte?


    Es bringt nichts sich mit den verschiedensten Tarifen, Betriebsvereinbarungen und Co. um die Ohren zu hauen. Natürlich muss die rechtliche Seite geklärt werden.

    Ich kenne auch mindestens eine Gewerkschaft, welche den Arbeitgebern entsprechende Hilfestellungen geleistet hat, um dies rechtlich zu ermöglichen.


    Ja, in den Großstädten kann man keine 24h im RD fahren. Deswegen werden auch bei den Beamten die verschiedensten Systeme praktiziert.


    Aber eine persönliche Unzufriedenheit mit dem System oder dem eigenen Arbeitsplatz sollte aus der Diskussion einfach heraus genommen werden. Man kann es ändern, einfach kündigen!

    Im Moment ist sogar für einen RS vieles möglich. Und damit meine ich, dass es sonst immer genug RS gab, bevor es wer falsch versteht.


    Man kann was ändern, so wie man es möchte. Sogar aus dem RD raus 😉

  • Sind wir ganz ehrlich: Mit wenigen Ausnahmen sind auch die 12h Dienste die aktuell praktiziert werden in einem Großteil der Nation so nicht mehr möglich. Auch außerhalb der Großstädte.


    Ich weiß, es schmeckt vielen KollegInnen nicht, wenn man das sagt, aber:

    Wir müssen schnellstmöglich auf 8h und dauerhafte Vollarbeitszeit runter. Sicherlich, dass bedeutet einerseits, dass man tatsächlich wie alle anderen ArbeitnehmerInnen auch 5x die Woche zur Arbeit muss, dass durch die häufigeren Schichtwechsel ggf. auch mehr Überstunden entstehen (wobei man dies z.B. durch intelligentere Disposition und Dienstplanung auch reduzieren kann).

    Aber es bedeutet halt auch eine bessere Verträglichkeit der Arbeit für ältere KollegInnen, kranke KollegInnen und dauerhaft behinderte KollegInnen, genauso wie eine Vereinbarkeit des Schichtdienstes für Familien und Alleinerziehende eher möglich wird.

    Ebenso ist das Risiko für div. Berufskrankheiten und auch psychische Krankheiten durch die kürzere Belastungszeit einfach geringer.

  • Wobei ich mich mittlerweile tatsächlich frage, ob beim Thema Arbeitszeit nicht mal ein Umdenken stattfinden sollte (nicht nur im RD bzw. Gesundheitswesen). Wenn ich meine 12-Stunden-Dienste (und auch die von stärker frequentierten Wachen) mit den Dienstplänen in den Spitälern vergleiche, halte ich die 12 Stunden, ggf. mit entsprechenden TTNN Modellen o.ä. für deutlich AN- und familienfreundlicher als die 5-6 Nachtdienste am Stück, Spät-/ Frühwechsel (natürlich so dass die Ruhezeit gerade eingehalten wird) usw. Viele der Kolleg:innen aus der Pflege beneiden uns um unsere längeren Dienste mit dem Vorteil einige Tage am Stück frei zu haben, in denen man sich dann auch tatsächlich erholen kann.

    Das würde natürlich einer Gesetzesänderung bedürfen. Aber bei 38.5 Std. und eben voller Stundenbewertung (bzw. ggf. sogar Zeitgutschriften für Nachtdienste) kann ich mir viele Arbeitszeitmodelle vorstellen. Klar, 12-Stünder mit Arbeitsbereitschaft und 45-Stundenwoche ist da nicht attraktiv. Aber 4 Tage arbeiten ggf. mit einem Tag-/Nachtwechsel und dafür dann auch 4-5 Tage frei haben ist mMn durchaus gut machbar.
    Idealerweise wäre natürlich eine weitere Reduzierung der Wochenarbeitszeit („4-Tage-Woche“) aber das bleibt wahrscheinlich Wunschdenken…

  • Die 12h Schichten sind schlichtweg das Argument, warum ich mir eine Rückkehr in den Rettungsdienst nicht vorstellen kann.

    Bei 3 Schicht habe ich mehr Zeit für die Familie.

  • Interessant, dass bei uns Familienväter gerade anders argumentieren (wie auch immer die das dann organisieren). Vielleicht wäre das Ziel allgemein eine grössere Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung. Klingt aktuell für den RD noch utopisch, aber selbst da wäre es wahrscheinlich möglich (wenn man will geht einiges).

  • Ich kenne mittlerweile ein paar RD welche mit Wunschdienstplan arbeiten.


    Und das Konzept scheint zu passen. Denn eines ist doch wohl klar, glückliche Mitarbeit werden weniger krank und arbeiten effektiver.

  • Hamburg: 24h Dienst, primär die Beamte, die Angestellten aber teilweise auch. Beamte mit 48h Woche, Angestellte mit 39h(glaube ich, jedenfalls keine Bereitschaftszeit)

    Manche Wachen tauschen nach 12h zwischen RTW und Löschzug, viele auch nicht. Und die Auslastung ist teilweise ganz schön hoch.

    Hamburg arbeitet doch nach dem Bremer Schichtmodell? Das wären 56 Wochenstunden (24h Schicht, 2x 2 Tage arbeiten + 1x 3 Tage arbeiten in drei Wochen).

    Do your job right – Treat people right – Give all out effort – Have an all in attitude.

    ~ Mark vonAppen