Weil es ein i.v.-Medikament ist, ganz einfach. Lasst und die Medikamente doch grundsätzlich mal so geben wie sie gedacht sind. Diese ganzen Nummern haben mMn doch fast immer zwei Gründe:
Entweder man will etwas trotzdem irgendwie dem nicht-ärztlichen Personal ermöglichen und versucht Schlupflöcher zu finden (Bsp. Nalbuphin; soweit mir bekannt ist es für den Laien bei Krebspatienten entwickelt worden) oder man will coole neue Sachen ausprobieren (Bsp. Midazolam Nasal; Wozu? Das Zeug brennt, ist nicht gut für die Nasenschleimhaut, extrem begrenzt in der Menge die man applizieren kann und mitnichten einfacher als Buccolam).
Mit der Änderung des BtMG sind doch jetzt eigentlich alle rechtlichen Schranken beiseite geschafft worden, oder? Also liegt es doch jetzt eigentlich nur am Zutrauen. Und da kann ich nur sagen: dann mal los!
Wenn ich dann von einer Region höre, die Ketanest-S in 100ml NaCl geben sollen und dann in den Patienten rein laufen lassen sollen bis Analgesie erreicht wird mir leider doch recht schwindelig. Oder Vomex in 500ml Ringer.
Versteh mich nicht falsch, es ist gutes, probates Wissen was wir haben müssen um in expliziten Ausnahmefällen hier vielleicht doch noch einen Pfeil im Köcher zu haben; Stichwort: Kleinkinder. Aber es sollten Ausnahmefälle sein.
Falsch, schau mal in die Fachinfo, es ist für mehr als i.v. zugelassen.
Und diese Denkweise führt letztlich zu einem Fixierungsfehler, nämlich, ich brauche immer erstmal einen i.v. Zugang.