DBRD Stellungnahme zu BTMG & BTMVV

  • Moin Zusammen,


    der DBRD hat eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht zu Änderungen im Betäubungsmittelgesetz und der BVV:


    https://www.dbrd.de/aktivitaeten/stellungnahmen/646-stellungnahme-des-dbrd-zur-anpassung-des-btmg-und-der-btmvv

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

    Einmal editiert, zuletzt von M1k3 () aus folgendem Grund: Link durch den von Harris ersetzt, damit es für alle Lesbar ist.

  • Der direkte Link zum PDF-Dokument funktioniert bei mir nicht; dieser hier führt zur Seite, wo das PDF-Dokument (die Stellungnahme) abrufbar ist:


    https://www.dbrd.de/aktivitaet…ng-des-btmg-und-der-btmvv

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Hmmm....


    Ich will nicht auf den DBRD einprügeln, aber:

    Zitat

    (...)

    Die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages

    „Die Verabreichung von Opiaten durch Notfallsanitäter - Strafbarkeit nach dem
    Betäubungsmittelgesetz –“ (WD 9 - 3000 - 028/21) stellt zudem klar, dass die aktuelle
    Rechtslage eine rechtssichere Betäubungsmittelverabreichung durch Notfallsanitäter
    nicht zulässt und sieht eine Notwendigkeit für eine ausdrückliche Klarstellung durch den
    Gesetzgeber.

    (...)

    Den Punkt hier verstehe ich gerade nicht. Hat nicht der DBRD in einem (extrem teuren) in Auftrag gegebenen Gutachten durch Prof. Fehn bestätigt bekommen, dass die BTM-Gabe gar kein Problem sei nach jetziger Gesetzeslage für NotSan? Oder habe ich das falsch im Kopf?
    Nun nimmt er Bezug auf den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, welcher dies eben nicht so sieht und fordert eine Gesetzesänderung (was ich absolut unterstütze). Kann das jemand zufällig in einen zeitlichen Kontext einbauen? Ist das "Gutachten Fehn/DBRD" vor der "Ausarbeitung wiss. Dienst BT" gewesen und damit überholt? Ist der DBRD zu einer anderen Erkenntnis gelangt?

  • Ich habe jetzt das Gutachten nicht in konkreter Erinnerung, aber auf dem DINK vor wenigen Monaten hat Prof Fehn noch ganz klar gesagt, dass es aktuell keine rechtssichere Anwendung von BTM durch NotSan gibt.

  • Zitat

    § 29 Abs. 4 BtMG wird wie folgt ergänzt (s. Unterstreichungen):

    „Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b, 6b, Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Im Falle der fahrlässigen Verwirklichung des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt und es kann von einer Bestrafung abgesehen werden, wenn die Fahrlässigkeit aufgrund der konkreten Umstände der rettungsdienstlichen Einsatzsituation als gering anzusehen ist und der Patient durch Verabreichung des Betäubungsmittels keinen Schaden erlitten hat.“

    Verstehe ich das richtig, dass man erstens einen deutlich geringeren Strafrahmen haben möchte, und zweitens, weil man ja im Rettungsdienst arbeitet, diesen bei Fahrlässigkeit noch nicht einmal zur Anwendung bringen lassen möchte?


    Man möchte also unbedingt mitspielen, dann aber gleich zu deutlich besseren Konditionen als für die bisherigen Teilnehmer?

  • Hmmm....


    Ich will nicht auf den DBRD einprügeln, aber:

    Den Punkt hier verstehe ich gerade nicht. Hat nicht der DBRD in einem (extrem teuren) in Auftrag gegebenen Gutachten durch Prof. Fehn bestätigt bekommen, dass die BTM-Gabe gar kein Problem sei nach jetziger Gesetzeslage für NotSan? Oder habe ich das falsch im Kopf?

    Das Gutachten ... nun ja. Inhaltlich möchte ich dazu nichts sagen.

    Nun nimmt er Bezug auf den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, welcher dies eben nicht so sieht und fordert eine Gesetzesänderung (was ich absolut unterstütze). Kann das jemand zufällig in einen zeitlichen Kontext einbauen? Ist das "Gutachten Fehn/DBRD" vor der "Ausarbeitung wiss. Dienst BT" gewesen und damit überholt?

    Von der zeitlichen Reihenfolge dürfte das so sein. Überholt nicht; jedenfalls nicht in dem Sinne, dass sich die Rechtslage geändert hätte.

  • Das Gutachten ... nun ja. Inhaltlich möchte ich dazu nichts sagen.

    ...

    Ich wollte dabei auch weniger auf Qualität und auf Abbildung des Ist-Zustands raus als mehr darauf, dass dies die Zusammenfassung besagter Ausarbeitung ist. Denn damit scheint sich dann ja auch ein Wechsel in der Haltung bzw. Betrachtung beim DBRD ergeben zu haben.

  • Auch wenn ich kein Freund des Auftretens des DBRD bin und die Qualität des Gutachtens von Herrn Fehn nicht beurteilen kann: sowohl im Gutachten als auch in der dazugehörigen Stellungnahme wird eine Anpassung des BtMG gefordert (obwohl laut Fehn schon aktuell die BtMG-Gabe zu rechtfertigen sei, wäre zur Verbesserung der Rechtssicherheit eine Aufnahme des RFPs ins Gesetz anzustreben)

    Hier nochmal der Link: https://www.dbrd.de/images/akt…_Fehn_BtMG_2016.09.05.pdf

  • Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- & Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) kommt, und als Omnibus-Gesetz bringt es noch eine Kleinigkeit mit sich: BTM-Gabe durch NotSan. In Vorabdelegation und unter §2a. (Eigentlich bringt es noch mehr Kleinigkeiten mit sich, aber die erwähnte ist die für mich interessanteste).


    https://twitter.com/janoschdah…/1671197206768959489?s=20

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Also ich verstehe den Entwurf beim ersten überfliegen so, dass wieder ein NEF Rollen muss. Oder wie will man "das Eintreffen eines Arztes nicht abgewartet werden kann" hier verstehen?

  • Kann man so verstehen, werden viele ÄLRD so verstehen, steht da aber nach meiner Auslegung nicht. Da steht erstmal nur, dass die Indikationsstellung sich aus der zeitlichen Dringlichkeit ergibt. Mehr nicht.


    Die Anweisung in Textform könnte theoretisch auch heißen: "Megaschmerz? Gib Fenta. Prüfe Schmerz. Kein Schmerz mehr? Keine Indikation mehr, gib nix nach, fahre ins Krankenhaus!"

  • Nicht wirklich... etwaige Wortmeldungen haben sich im Wesentlichen mit der Medikamentenbevorratung befasst. Unser aller Gesundheitsminister hat zwar auch die ( Zitat: "längst überfällige") Änderung erwähnt. Darauf wurde aber von den anderen Fraktionen nicht weiter eingegangen. Kannst die "Debatte" ja noch nachhören/nachschauen.